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211037 · Eilentscheidung HA

Unterstützung der StädteRegion Aachen bezüglich einer Umweltverträglichkeitsprüfung des Kernkraftwerks Doel in Belgien

Nummer
211037
Art
Eilentscheidung HA
Veröffentlicht
09.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 24.06.2021 Genehmigung
  2. Sitzung des Hauptausschusses 17.06.2021 Eilentscheidung
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Eilentscheidung HA
öffentlich
211037
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Unterstützung der StädteRegion Aachen bezüglich
einer Umweltverträglichkeitsprüfung des
Kernkraftwerks Doel in Belgien
Beratungsfolge
Hauptausschuss 17.06.2021 Eilentscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Das Schreiben der StädteRegion Aachen erreichte die Stadtverwaltung am
19.05.2021. Eine Rückmeldung sollte bis zum 11.06.2021 erfolgen. Eine
reguläre Sitzung ist aufgrund der Terminvorgabe seitens der StädteRegion
Aachen nicht erreichbar. Nach Rücksprache mit der StädteRegion reicht es
aber aus, wenn die Rückmeldung der Stadt Bonn unmittelbar nach der Sitzung
am 17.06.2021 erfolgt. Damit die Belange der Bundesstadt Bonn berücksichtigt
werden können, muss die Rückmeldung kurz nach der Sitzung erfolgen.
Eilentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NW
Im Wege der Eilentscheidung gemäß § 60 GO NRW trifft der Hauptausschuss
folgenden Beschluss:
Die Stadt Bonn unterstützt das Anliegen der StädteRegion Aachen
dahingehend, dass sich die Stadt Bonn dem Entwurf der Stellungnahme gegen
eine Laufzeitverlängerung der Reaktoren Doel 1 und Doel 2 in Belgien
anschließt.
Begründung
Der Städteregionsrat ist von den Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen,
SPD, FDP, Unabhängige Partei/Piraten und Die Linke im Städteregionstag
gebeten worden, im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) eine
Stellungnahme abzugeben und die Bedenken zu formulieren. Dies soll in einem
breiten regionalen und überregionalen Kontext, unter Einbeziehung der
kommunalen Ebene sowie von Abgeordneten aus Europa, Bund und Land,
geschehen.
Die StädteRegion Aachen hat die Stadt Bonn gebeten, sich dem Entwurf der
Stellungnahme gegen eine Laufzeitverlängerung der Reaktoren Doel 1 und
Doel 2 in Belgien anzuschließen, um mit einer gemeinsamen Stellungnahme im
Rahmen der UVP die Bedenken nachdrücklich zu formulieren.
Der Entwurf der entsprechenden Stellungnahme der StädteRegion Aachen ist
dieser Vorlage beigefügt.Seite 1 von 4
Seite 2
Die Verwaltung gibt folgende Empfehlung ab:
Für die Aufsicht und somit die Überwachung der Sicherheit und der Sicherung
von Kernkraftwerken sind die Länder zuständig. Dies wird durch eine für die
Atomaufsicht jeweils zuständige Landesbehörde wahrgenommen. Das ist in
den meisten Ländern das jeweilige Umweltministerium.
Im Rahmen der UVP kann jede betroffene Kommune ihre Bedenken äußern.
Diese werden dann von der zuständigen Behörde bewertet.
Das vorgelegte Dokument der StädteRegion Aachen ist aus Sicht der
Umweltbehörde „schlüssig“ in der Argumentation.
Anlage/n
1 Stellungnahme UVP Doel (öffentlich)Seite 2 von 4
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit großer Sorge nehmen die Menschen in unserer Region die Diskussion um die
Laufzeitverlängerung des Atomkraftwerks Doel wahr. Wenn immer wieder
Zwischenfälle auftreten und technische Auffälligkeiten in grenznahen
kerntechnischen Anlagen festgestellt werden, wird das Sicherheitsgefühl der
Menschen, insbesondere in den grenznahen Regionen, empfindlich berührt. Im
Hinblick auf die wiederholten Zwischenfälle beim Betrieb des belgischen
Atomkraftwerks Doel, aber auch der Reaktoren in Tihange, ist dies der Fall.
Das nun eine Umweltverträglichkeitsprüfung für eine bereits erfolgte
Laufzeitverlängerung aufgrund eines gerichtlichen Urteils nachgeholt werden muss,
hat die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger unserer Regionen weiter vergrößert. Das
Kernkraftwerk Doel ist 150 km von der deutschen Grenze entfernt und liegt in einer
sehr dicht besiedelten Umgebung: in einem Umkreis mit dem Radius von 75 km
leben etwa 9 Millionen Menschen, die bei einem Störfall unmittelbar betroffen
wären. Die Zahl der betroffenen Menschen geht allerdings tatsächlich weit darüber
hinaus, da im Schadensfall ein weitaus größerer Radius betroffen wäre.
Neuere Studien belegen eindrucksvoll, dass gerade von einer Laufzeitverlängerung
alter Atomkraftwerke ein besonderes Risiko ausgeht. In diesem Zusammenhang sei
auf eine entsprechende Studie der International Nuclear Risk Assessment Group
(INRAG) verwiesen. Die INRAG kommt zu folgenden Schlussfolgerungen:
Die Alterung von Kernkraftwerken birgt ein deutlich erhöhtes Risiko für schwere
Unfälle und radioaktive Freisetzungen. Dieses deutlich erhöhte Risiko wird durch den
Weiterbetrieb von Altanlagen infolge von Laufzeitverlängerungen und
Leistungserhöhungen nochmals signifikant erhöht. Daran können auch partielle
Nachrüstungen, soweit sie in der Praxis überhaupt erfolgen, wenig ändern.
Die Studie führt weiter aus: ‚Die Ursache vieler sicherheitsrelevanter Ereignisse ist
auf Alterungsprozesse zurückzuführen. Dies zeigen die Betriebserfahrungen.
Alterungsprozesse wie Korrosion, Verschleiß oder Versprödung mindern die Qualität
von Komponenten, Systemen und Strukturen bis hin zu deren Ausfall.
Sicherheitsreserven schwinden, Wirksamkeit und Zuverlässigkeit von
Sicherheitsfunktionen und damit auch das Potenzial zur Beherrschung von Störfällen
sind deutlich eingeschränkt.‘
Dabei ist zudem festzustellen, dass insbesondere bei älteren Anlagen generell ein
unzureichender Schutz gegen ‚neue Risiken‘, insbesondere durch äußere
Einwirkungen und gemeinsam auftretende Ereignisse (zum Beispiel Erdbeben,
Flugzeugabsturz, Terroranschläge, klimatische Ursachen wie Überschwemmungen
u.ä.) besteht.
Damit sind Aussagen, wonach die Atomenergie als nachhaltig und ungefährlich
einzustufen sei, eindrucksvoll widerlegt.
Darüber hinaus ist der Weiterbetrieb der belgischen Reaktoren zur Gewährleistung
einer sicheren Energieversorgung in den betreffenden Regionen aus unserer Sicht
nicht mehr notwendig. Die Einbindung Belgiens in den europäischen StromverbundSeite 3 von 4
hat sich beträchtlich verbessert. Mit der Errichtung einer ca. 100 km langen 320 kV-
Gleichstromverbindung vom Kreis Düren nach Belgien (die so genannte ALEGrO-
Leitung), wurde hier ein wichtiger Beitrag geleistet. Darüber hinaus setzt sich das
Land Nordrhein-Westfalen für die Errichtung einer weiteren grenzüberschreitenden
Leitung ein.
Die Menschen in unseren Regionen werden durch den Betrieb veralteter
Atomreaktoren einem permanenten Risiko ausgesetzt. Diese Reaktoren müssen
sofort und endgültig stillgelegt werden, spätestens aber mit ihrem Laufzeitende vom
Netz genommen werden.
Wir fordern Sie daher auf, die bereits erfolgte Laufzeitverlängerung der Reaktoren
Doel 1 und 2 unverzüglich zu beenden. Jede andere Entscheidung würde die
Sicherheit und das Leben von Millionen von Menschen in vollkommen inakzeptabler
Art und Weise gefährden.
Mit freundlichen GrüßenSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 18:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de