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211036 · Beschlussvorlage

Entsendung von Vertreter*innen in die Stiftungsorgane der Stiftung Internationale Begegnung der Sparkasse in Bonn

Nummer
211036
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
28.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 28.06.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
211036
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Entsendung von Vertreter*innen in die
Stiftungsorgane der Stiftung Internationale
Begegnung der Sparkasse in Bonn
Beratungsfolge
Rat 24.06.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Für den Vorstand der Stiftung Internationale Begegnung der Sparkasse
in Bonn wird als Vertreter/Vertreterin der Bundesstadt Bonn gegenüber dem
Kuratorium der Stiftung benannt:
Stv. Friederike Martin (Volt)__
2. Der Rat der Bundesstadt Bonn benennt gegenüber dem Verwaltungsrat
der Sparkasse KölnBonn zur Wahl in das Kuratorium der Stiftung Internationale
Begegnung der Sparkasse in Bonn nachstehende Mitglieder:
o AM Susanne Salz ______________ (B‘90/Grüne)
o Stv. Enno Schaumburg___________ (CDU)
o Stv. Alois Saß__________________ (SPD)
o _____________________________ (BBB)
o Stv. Claudia Falk_______________ (LINKE)
o Stv. Achim Schröder____________ (FDP)
o AM Antonia Bleser______________ (VOLT)
Daneben nimmt der Rat zur Kenntnis, dass die Oberbürgermeisterin der
Bundesstadt Bonn gem. § 6 Abs. 1b) der Stiftungssatzung geborenes Mitglied
des Kuratoriums ist.
Begründung
Entsprechend den einschlägigen Satzungsregelungen verfügt die Stiftung
Internationale Begegnung der Sparkasse in Bonn über zwei Stiftungsorgane,
den Vorstand sowie das Kuratorium. Zur stetigen Beratung der Stiftungsorgane
wird außerdem ein ständiger Beirat eingerichtet. Das Kuratorium und der Beirat
sind turnusmäßig nach jeder Kommunalwahl und Neukonstituierung des
Verwaltungsrates der Sparkasse KölnBonn neu zu besetzen, wobei die
Besetzung des Beirats durch das Kuratorium erfolgt.Seite 1 von 2
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Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes werden für die Dauer von fünf Jahren
berufen. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf der Amtszeit aus seinem
Hauptamt oder seiner Funktion aus, so endet damit die Mitgliedschaft im
Stiftungsvorstand.
zu 1:
Der Stiftungsvorstand besteht aus insgesamt drei Personen:
- einem Vertreter/einer Vertreterin der Sparkasse KölnBonn auf Vorschlag
des Vorstandes der Sparkasse KölnBonn
- einem Vertreter/einer Vertreterin der Bundesstadt Bonn auf Vorschlag
des Rates der Bundesstadt Bonn
- eine im internationalen Geschäft erfahrene Persönlichkeit.
Zur Benennung des vom Rat der Stadt Bonn zu benennenden Ratsmitglieds ist
das Mehrheitswahlverfahren anzuwenden (§ 50 Abs. 2 GO NRW).
Die Wahl erfolgt für die Wahlzeit des Rates der Bundesstadt Bonn, längstens
jedoch für die Dauer der Zugehörigkeit zum Rat.
zu 2:
Das Kuratorium besteht aus:
- je einem Mitglied der im Rat der Stadt Bonn vertretenen Fraktionen,
- der Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn,
- einem Vertreter/einer Vertreterin der Sparkasse KölnBonn, der/die auf
Vorschlag des Vorstandes der Sparkasse KölnBonn vom Verwaltungsrat der
Sparkasse KölnBonn gewählt wird,
- bis zu fünf weiteren Mitgliedern, die durch den Verwaltungsrat der
Sparkasse KölnBonn gewählt werden.
Die Wahlzeit der Mitglieder des Kuratoriums ist identisch mit der Wahlzeit des
Verwaltungsrates der Sparkasse KölnBonn. Sie endet vorzeitig, wenn eines der
Mitglieder nicht mehr die Voraussetzungen erfüllt, die für seine/ihre Benennung
maßgeblich waren.
Die Mitglieder des Kuratoriums dürfen nicht gleichzeitig dem Vorstand der
Stiftung angehören.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 18:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de