211036 · Beschlussvorlage
Entsendung von Vertreter*innen in die Stiftungsorgane der Stiftung Internationale Begegnung der Sparkasse in Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 211036
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 28.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 211036 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Entsendung von Vertreter*innen in die Stiftungsorgane der Stiftung Internationale Begegnung der Sparkasse in Bonn Beratungsfolge Rat 24.06.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Für den Vorstand der Stiftung Internationale Begegnung der Sparkasse in Bonn wird als Vertreter/Vertreterin der Bundesstadt Bonn gegenüber dem Kuratorium der Stiftung benannt: Stv. Friederike Martin (Volt)__ 2. Der Rat der Bundesstadt Bonn benennt gegenüber dem Verwaltungsrat der Sparkasse KölnBonn zur Wahl in das Kuratorium der Stiftung Internationale Begegnung der Sparkasse in Bonn nachstehende Mitglieder: o AM Susanne Salz ______________ (B‘90/Grüne) o Stv. Enno Schaumburg___________ (CDU) o Stv. Alois Saß__________________ (SPD) o _____________________________ (BBB) o Stv. Claudia Falk_______________ (LINKE) o Stv. Achim Schröder____________ (FDP) o AM Antonia Bleser______________ (VOLT) Daneben nimmt der Rat zur Kenntnis, dass die Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn gem. § 6 Abs. 1b) der Stiftungssatzung geborenes Mitglied des Kuratoriums ist. Begründung Entsprechend den einschlägigen Satzungsregelungen verfügt die Stiftung Internationale Begegnung der Sparkasse in Bonn über zwei Stiftungsorgane, den Vorstand sowie das Kuratorium. Zur stetigen Beratung der Stiftungsorgane wird außerdem ein ständiger Beirat eingerichtet. Das Kuratorium und der Beirat sind turnusmäßig nach jeder Kommunalwahl und Neukonstituierung des Verwaltungsrates der Sparkasse KölnBonn neu zu besetzen, wobei die Besetzung des Beirats durch das Kuratorium erfolgt.Seite 1 von 2 Seite 2 Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes werden für die Dauer von fünf Jahren berufen. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf der Amtszeit aus seinem Hauptamt oder seiner Funktion aus, so endet damit die Mitgliedschaft im Stiftungsvorstand. zu 1: Der Stiftungsvorstand besteht aus insgesamt drei Personen: - einem Vertreter/einer Vertreterin der Sparkasse KölnBonn auf Vorschlag des Vorstandes der Sparkasse KölnBonn - einem Vertreter/einer Vertreterin der Bundesstadt Bonn auf Vorschlag des Rates der Bundesstadt Bonn - eine im internationalen Geschäft erfahrene Persönlichkeit. Zur Benennung des vom Rat der Stadt Bonn zu benennenden Ratsmitglieds ist das Mehrheitswahlverfahren anzuwenden (§ 50 Abs. 2 GO NRW). Die Wahl erfolgt für die Wahlzeit des Rates der Bundesstadt Bonn, längstens jedoch für die Dauer der Zugehörigkeit zum Rat. zu 2: Das Kuratorium besteht aus: - je einem Mitglied der im Rat der Stadt Bonn vertretenen Fraktionen, - der Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn, - einem Vertreter/einer Vertreterin der Sparkasse KölnBonn, der/die auf Vorschlag des Vorstandes der Sparkasse KölnBonn vom Verwaltungsrat der Sparkasse KölnBonn gewählt wird, - bis zu fünf weiteren Mitgliedern, die durch den Verwaltungsrat der Sparkasse KölnBonn gewählt werden. Die Wahlzeit der Mitglieder des Kuratoriums ist identisch mit der Wahlzeit des Verwaltungsrates der Sparkasse KölnBonn. Sie endet vorzeitig, wenn eines der Mitglieder nicht mehr die Voraussetzungen erfüllt, die für seine/ihre Benennung maßgeblich waren. Die Mitglieder des Kuratoriums dürfen nicht gleichzeitig dem Vorstand der Stiftung angehören. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de