211034 · Beschlussvorlage
Entsendung von Vertreter*innen in die Stiftungsorgane der Stiftung August Macke Haus der Sparkasse in Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 211034
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 28.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 211034 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Entsendung von Vertreter*innen in die Stiftungsorgane der Stiftung August Macke Haus der Sparkasse in Bonn Beratungsfolge Rat 24.06.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Als Mitglied für den Vorstand der Stiftung August Macke Haus der Sparkasse in Bonn wird gegenüber dem Kuratorium der Stiftung benannt: Stv. Clara Hennes (Grüne) Daneben nimmt der Rat zur Kenntnis, dass auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn Frau Susanne König in den Stiftungsvorstand entsandt wird. 2. Der Rat der Bundesstadt Bonn benennt gegenüber dem Verwaltungsrat der Sparkasse KölnBonn zur Wahl in das Kuratorium der Stiftung August Macke Haus der Sparkasse in Bonn nachstehende Mitglieder: o AM Silke Uckermann____________ (B‘90/Grüne) o Bzv. Werner Koch_______________ (CDU) o AM Dr. Helmut Redeker _________ (SPD) o Stv. Johannes Schott____________ (BBB) o Stv. Jürgen Repschläger ________ (LINKE) o AM Bernd Fesel________________ (FDP) o AM Julia Wedel ________________ (VOLT) Daneben nimmt der Rat zur Kenntnis, dass auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn Frau Beigeordnete Dr. Birgit Schneider-Bönninger in das Kuratorium entsandt wird. Daneben nimmt der Rat zur Kenntnis, dass auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn Bürgermeisterin Dr. Ursula Sautter in das Kuratorium entsandt wird. Begründung Entsprechend den einschlägigen Satzungsregelungen verfügt die Stiftung August Macke Haus der Sparkasse in Bonn über zwei Stiftungsorgane, denSeite 1 von 3 Seite 2 Vorstand sowie das Kuratorium. Die Organe sind turnusmäßig nach jeder Kommunalwahl und Neukonstituierung des Verwaltungsrates der Sparkasse KölnBonn neu zu besetzen. zu 1: Der Stiftungsvorstand besteht aus insgesamt vier Personen: - einem Vertreter/einer Vertreterin der Sparkasse KölnBonn auf Vorschlag des Vorstandes der Sparkasse KölnBonn - einem Vertreter/einer Vertreterin der Stadt Bonn, der/die von der Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn vorgeschlagen wird - einem vom Rat der Stadt Bonn zu benennenden Ratsmitglied - einem Vertreter/einer Vertreterin der Familie Neusser. Zur Benennung des vom Rat der Stadt Bonn zu benennenden Ratsmitglieds ist das Mehrheitswahlverfahren anzuwenden (§ 50 Abs. 2 GO NRW). Die Wahl erfolgt für die Wahlzeit des Rates der Bundesstadt Bonn, längstens jedoch für die Dauer der Zugehörigkeit zum Rat. zu 2: Das Kuratorium besteht aus: - je einem Mitglied der im Rat der Stadt Bonn vertretenen Fraktionen, welches dem Kulturausschuss angehören muss, - einem Vertreter/einer Vertreterin der Stadt Bonn, der/die auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin vom Verwaltungsrat der Sparkasse KölnBonn gewählt wird, - der Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn; sie kann eine Bürgermeisterin mit ihrer ständigen Vertretung beauftragen, - drei vom Verwaltungsrat der Sparkasse KölnBonn aus seiner Mitte gewählten Mitgliedern, die nicht Dienstkräfte der Sparkasse sein dürfen, - einem vom Verwaltungsrat der Sparkasse KölnBonn aus seiner Mitte gewählten Mitglied, das Dienstkraft der Sparkasse ist, - einem Vertreter/einer Vertreterin der Sparkasse KölnBonn auf Vorschlag des Vorstandes der Sparkasse KölnBonn, der/die vom Verwaltungsrat der Sparkasse KölnBonn gewählt wird, - dem/der Vorsitzenden des Kulturausschusses der Stadt Bonn, - einem Vertreter/einer Vertreterin der Familie Neusser. Die Wahlzeit der Mitglieder des Kuratoriums ist identisch mit der Wahlzeit des Verwaltungsrates der Sparkasse KölnBonn. Sie endet vorzeitig, wenn eines derSeite 2 von 3 Seite 3 Mitglieder nicht mehr die Voraussetzungen erfüllt, die für seine/ihre Benennung maßgeblich waren. Die Mitglieder des Kuratoriums dürfen nicht gleichzeitig dem Vorstand der Stiftung angehören. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de