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211033 · Beschlussvorlage

Entsendung von Vertreter*innen in die Stiftungsorgane der Stiftung Sport der Sparkasse in Bonn

Nummer
211033
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
28.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 28.06.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
211033
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Entsendung von Vertreter*innen in die
Stiftungsorgane der Stiftung Sport der Sparkasse in
Bonn
Beratungsfolge
Rat 24.06.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Als Mitglieder für den Vorstand der Stiftung Sport der Sparkasse in
Bonn werden gegenüber dem Kuratorium der Stiftung benannt:
o BM Melanie Grabowy (Grüne) _____
o Stv. Sabine Kramer (CDU)_________
o Stv. Fenja Wittneven-Welter (SPD) _
o _____________________________
Daneben nimmt der Rat zur Kenntnis, dass auf Vorschlag der
Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn Bürgermeisterin Dr. Ursula Sautter
in den Stiftungsvorstand entsandt wird.
2. Der Rat der Bundesstadt Bonn benennt gegenüber dem Verwaltungsrat
der Sparkasse KölnBonn zur Wahl in das Kuratorium der Stiftung Sport
der Sparkasse in Bonn nachstehende Mitglieder:
o AM Ramy Azrak________________ (B‘90/Grüne)
o Bzv. Nicole Bonnie______________ (CDU)
o Stv. Benedikt Pocha____________ (SPD)
o Stv. Dr. Albert Weidmann________ (BBB)
o AM Tobias Haßdenteufel ________ (LINKE)
o AM Florian Bräuer______________ (FDP)
o AM Stefan Kund __ ____________ (VOLT)
Daneben nimmt der Rat zur Kenntnis, dass auf Vorschlag der
Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn Bürgermeisterin Gabriele
Klingmüller in das Kuratorium entsandt wird.
BegründungSeite 1 von 3
Seite 2
Entsprechend den einschlägigen Satzungsregelungen verfügt die Stiftung Sport
der Sparkasse in Bonn über zwei Stiftungsorgane, den Vorstand sowie das
Kuratorium. Die Organe sind turnusmäßig nach jeder Kommunalwahl und
Neukonstituierung des Verwaltungsrates der Sparkasse KölnBonn neu zu
besetzen.
zu 1:
Der Stiftungsvorstand besteht aus insgesamt sieben Personen:
- zwei Vertreter*innen der Sparkasse KölnBonn auf Vorschlag des
Vorstandes der Sparkasse KölnBonn
- der Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn; sie kann eine Bürgermeisterin
mit ihrer ständigen Vertretung beauftragen,
- vier vom Rat der Stadt Bonn zu benennenden Ratsmitgliedern.
Zur Benennung der vier vom Rat der Stadt Bonn zu benennenden
Ratsmitgliedern ist das Verhältniswahlverfahren nach Hare/Niemeyer
anzuwenden (§ 50 Abs. 3 und 4 GO NRW).
Die Wahl erfolgt für die Wahlzeit des Rates der Bundesstadt Bonn, längstens
jedoch für die Dauer der Zugehörigkeit zum Rat.
zu 2:
Das Kuratorium besteht aus:
- je einem Mitglied der im Rat der Stadt Bonn vertretenen Fraktionen,
welches dem Sportausschuss angehören muss,
- der Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn; sie kann eine Bürgermeisterin
mit ihrer ständigen Vertretung beauftragen,
- drei vom Verwaltungsrat der Sparkasse KölnBonn aus seiner Mitte
gewählten Mitgliedern, die nicht Dienstkräfte der Sparkasse sein dürfen,
- einem vom Verwaltungsrat der Sparkasse KölnBonn aus seiner Mitte
gewählten Mitglied, das Dienstkraft der Sparkasse ist,
- zwei Vertreter*innen der Sparkasse KölnBonn auf Vorschlag des
Vorstandes der Sparkasse, die vom Verwaltungsrat der Sparkasse KölnBonn
gewählt werden,
- dem/der Vorsitzenden des Sportausschusses der Stadt Bonn,
- einem Vertreter des Stadtsportbundes Bonn,
- der für das Sport- und Bäderamt der Stadt Bonn zuständigen
Dezernentin,
- drei an Fragen der Sportförderung interessierten Personen, die vom
Verwaltungsrat der Sparkasse KölnBonn gewählt werden.Seite 2 von 3
Seite 3
Die Wahlzeit der Mitglieder des Kuratoriums ist identisch mit der Wahlzeit des
Verwaltungsrates der Sparkasse KölnBonn. Sie endet vorzeitig, wenn eines der
Mitglieder nicht mehr die Voraussetzungen erfüllt, die für seine/ihre Benennung
maßgeblich waren.
Die Mitglieder des Kuratoriums dürfen nicht gleichzeitig dem Vorstand der
Stiftung oder dem Gutachterausschuss angehören.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 18:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de