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211032 · Beschlussvorlage

Entsendung von Vertreter*innen in die Stiftungsorgane der Stiftung Jugendhilfe der Sparkasse in Bonn

Nummer
211032
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
28.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 28.06.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
211032
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Entsendung von Vertreter*innen in die
Stiftungsorgane der Stiftung Jugendhilfe der
Sparkasse in Bonn
Beratungsfolge
Rat 24.06.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Als Mitglieder für den Vorstand der Stiftung Jugendhilfe der Sparkasse
in Bonn werden gegenüber dem Kuratorium der Stiftung benannt:
o Stv. Helmuth Göbel (GRÜNE) ___
o Stv. Feyza Yildiz (CDU)__________
o Stv. Dörthe Ewald (SPD) _______
Daneben nimmt der Rat zur Kenntnis, dass auf Vorschlag der
Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn Frau Beigeordnete Caroline
Krause in den Stiftungsvorstand entsandt wird.
2. Der Rat der Bundesstadt Bonn benennt gegenüber dem Verwaltungsrat
der Sparkasse KölnBonn zur Wahl in das Kuratorium der Stiftung Jugendhilfe
der Sparkasse in Bonn nachstehende Mitglieder:
o _AM Anja Lamodke ____ ________ (B‘90/Grüne)
o _Bzv. Jens Röskens_____________ (CDU)
o _Stv. Gieslint Grenz_____________ (SPD)
o _Stv. Johannes Schott___________ (BBB)
o _AM Umut Yilmaz__ ____________ (LINKE)
o _Stv. Petra Nöhring_____________ (FDP)
o _AM Thomas Rosen_____________ (VOLT)
Begründung
Entsprechend den einschlägigen Satzungsregelungen verfügt die Stiftung
Jugendhilfe der Sparkasse in Bonn über zwei Stiftungsorgane, den Vorstand
sowie das Kuratorium. Die Organe sind turnusmäßig nach jeder Kommunalwahl
und Neukonstituierung des Verwaltungsrates der Sparkasse KölnBonn neu zu
besetzen.Seite 1 von 3
Seite 2
zu 1:
Der Stiftungsvorstand besteht aus insgesamt fünf Personen:
- einem Vertreter/einer Vertreterin der Sparkasse KölnBonn auf Vorschlag
des Vorstandes der Sparkasse KölnBonn,
- der Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn oder einer Vertreterin/einem
Vertreter,
- drei vom Rat der Stadt Bonn zu benennenden Ratsmitgliedern.
Zur Benennung der drei vom Rat der Stadt Bonn zu benennenden
Ratsmitgliedern ist das Verhältniswahlverfahren nach Hare/Niemeyer
anzuwenden (§ 50 Abs. 3 und 4 GO NRW).
Die Wahl erfolgt für die Wahlzeit des Rates der Bundesstadt Bonn, längstens
jedoch für die Dauer der Zugehörigkeit zum Rat.
zu 2:
Das Kuratorium besteht aus:
- je einem Mitglied der im Rat der Stadt Bonn vertretenen Fraktionen,
welches dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie angehören muss,
- drei vom Verwaltungsrat der Sparkasse KölnBonn aus seiner Mitte
gewählten Mitgliedern, die nicht Dienstkräfte der Sparkasse sein dürfen,
- einem vom Verwaltungsrat der Sparkasse KölnBonn aus seiner Mitte
gewählten Mitglied, das Dienstkraft der Sparkasse ist,
- zwei Vertreter*innen der Sparkasse KölnBonn auf Vorschlag des
Vorstandes der Sparkasse, die vom Verwaltungsrat der Sparkasse gewählt
werden,
- dem/der Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses der Stadt Bonn,
- dem/der Leiter*in des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Stadt
Bonn,
- drei an Fragen der Jugendwohlfahrt interessierten Bonner Bürgerinnen
und Bürgern, von denen je eine Person auf Vorschlag der IHK, der
Kreishandwerkerschaft und der Gewerkschaften durch den Verwaltungsrat
gewählt wird.
Die Wahlzeit der Mitglieder des Kuratoriums ist identisch mit der Wahlzeit des
Verwaltungsrates der Sparkasse KölnBonn. Sie endet vorzeitig, wenn eines der
Mitglieder nicht mehr die Voraussetzungen erfüllt, die für seine/ihre Benennung
maßgeblich waren.
Der Kuratoriumsvorsitz sowie die Stellvertretung werden durch denSeite 2 von 3
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Verwaltungsrat der Sparkasse KölnBonn aus dem Kreis der Mitglieder des
Kuratoriums gewählt.
Die Mitglieder des Kuratoriums dürfen nicht gleichzeitig dem Vorstand der
Stiftung angehören.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 18:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de