211032 · Beschlussvorlage
Entsendung von Vertreter*innen in die Stiftungsorgane der Stiftung Jugendhilfe der Sparkasse in Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 211032
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 28.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 211032 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Entsendung von Vertreter*innen in die Stiftungsorgane der Stiftung Jugendhilfe der Sparkasse in Bonn Beratungsfolge Rat 24.06.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Als Mitglieder für den Vorstand der Stiftung Jugendhilfe der Sparkasse in Bonn werden gegenüber dem Kuratorium der Stiftung benannt: o Stv. Helmuth Göbel (GRÜNE) ___ o Stv. Feyza Yildiz (CDU)__________ o Stv. Dörthe Ewald (SPD) _______ Daneben nimmt der Rat zur Kenntnis, dass auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn Frau Beigeordnete Caroline Krause in den Stiftungsvorstand entsandt wird. 2. Der Rat der Bundesstadt Bonn benennt gegenüber dem Verwaltungsrat der Sparkasse KölnBonn zur Wahl in das Kuratorium der Stiftung Jugendhilfe der Sparkasse in Bonn nachstehende Mitglieder: o _AM Anja Lamodke ____ ________ (B‘90/Grüne) o _Bzv. Jens Röskens_____________ (CDU) o _Stv. Gieslint Grenz_____________ (SPD) o _Stv. Johannes Schott___________ (BBB) o _AM Umut Yilmaz__ ____________ (LINKE) o _Stv. Petra Nöhring_____________ (FDP) o _AM Thomas Rosen_____________ (VOLT) Begründung Entsprechend den einschlägigen Satzungsregelungen verfügt die Stiftung Jugendhilfe der Sparkasse in Bonn über zwei Stiftungsorgane, den Vorstand sowie das Kuratorium. Die Organe sind turnusmäßig nach jeder Kommunalwahl und Neukonstituierung des Verwaltungsrates der Sparkasse KölnBonn neu zu besetzen.Seite 1 von 3 Seite 2 zu 1: Der Stiftungsvorstand besteht aus insgesamt fünf Personen: - einem Vertreter/einer Vertreterin der Sparkasse KölnBonn auf Vorschlag des Vorstandes der Sparkasse KölnBonn, - der Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn oder einer Vertreterin/einem Vertreter, - drei vom Rat der Stadt Bonn zu benennenden Ratsmitgliedern. Zur Benennung der drei vom Rat der Stadt Bonn zu benennenden Ratsmitgliedern ist das Verhältniswahlverfahren nach Hare/Niemeyer anzuwenden (§ 50 Abs. 3 und 4 GO NRW). Die Wahl erfolgt für die Wahlzeit des Rates der Bundesstadt Bonn, längstens jedoch für die Dauer der Zugehörigkeit zum Rat. zu 2: Das Kuratorium besteht aus: - je einem Mitglied der im Rat der Stadt Bonn vertretenen Fraktionen, welches dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie angehören muss, - drei vom Verwaltungsrat der Sparkasse KölnBonn aus seiner Mitte gewählten Mitgliedern, die nicht Dienstkräfte der Sparkasse sein dürfen, - einem vom Verwaltungsrat der Sparkasse KölnBonn aus seiner Mitte gewählten Mitglied, das Dienstkraft der Sparkasse ist, - zwei Vertreter*innen der Sparkasse KölnBonn auf Vorschlag des Vorstandes der Sparkasse, die vom Verwaltungsrat der Sparkasse gewählt werden, - dem/der Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses der Stadt Bonn, - dem/der Leiter*in des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Bonn, - drei an Fragen der Jugendwohlfahrt interessierten Bonner Bürgerinnen und Bürgern, von denen je eine Person auf Vorschlag der IHK, der Kreishandwerkerschaft und der Gewerkschaften durch den Verwaltungsrat gewählt wird. Die Wahlzeit der Mitglieder des Kuratoriums ist identisch mit der Wahlzeit des Verwaltungsrates der Sparkasse KölnBonn. Sie endet vorzeitig, wenn eines der Mitglieder nicht mehr die Voraussetzungen erfüllt, die für seine/ihre Benennung maßgeblich waren. Der Kuratoriumsvorsitz sowie die Stellvertretung werden durch denSeite 2 von 3 Seite 3 Verwaltungsrat der Sparkasse KölnBonn aus dem Kreis der Mitglieder des Kuratoriums gewählt. Die Mitglieder des Kuratoriums dürfen nicht gleichzeitig dem Vorstand der Stiftung angehören. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de