211031-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Einrichtung eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) vor der Adelheidisschule
Kerndaten
- Nummer
- 211031-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.07.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211031-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Einrichtung eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) vor der Adelheidisschule Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 25.08.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Anordnung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) kann durch die Verwaltung erst dann erfolgen, wenn die Voraussetzungen nach der Straßenverkehrsordnung vorliegen. Grundsätzlich hat die Verwaltung festgestellt, dass die örtlichen und lagebedingten Voraussetzungen vorliegen. Es muss allerdings geprüft werden, ob die verkehrlichen Voraussetzungen in der Käsbergstraße und in der Adelheidisstraße gegeben sind: Gemäß der Straßenverkehrsordnung sollten Fußgängerüberwege nur dann angelegt werden, wenn es erforderlich ist, dem Fußgänger Vorrang zu geben, weil er sonst nicht sicher über die Straße kommt. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn es die Fahrzeugstärke zulässt und es das Fußgängeraufkommen erfordert. Aus verkehrsplanerischer Sicht ist die Einrichtung eines Fußgängerüberweges an genannter Stelle in der Käsbergstraße denkbar. Die einschlägigen Richtlinien sehen i.d.R. keine FGÜ in Tempo-30-Zonen vor, allerdings bestehen Ausnahmeregelungen im Hinblick auf Schulwegsicherung. Autofahrende werden bereits heute mittels Beschilderung und Piktogramm auf die querenden Schulkinder hingewiesen. Dies kann durch die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs sowie der entsprechenden Beschilderung noch einmal verdeutlicht werden. Die genaue Verortung des Überwegs sollte hinsichtlich der notwendigen Sichtbeziehungen noch einmal geprüft werden. Sollten die verkehrlichen Voraussetzungen nach den Verkehrszählungen vorliegen, müsste weiterhin geprüft werden, ob die bereits bestehenden grauen Poller durch Absperrungen ersetzt werden können, da vor Schulen die jungen Fußgänger*innen nicht unmittelbar auf den Fußgängerüberwegen stoßen sollten. Für die Anlage eines Zebrastreifens unmittelbar am Eingang zur Adelheidisschule müssten zunächst vom vorhandenen Pflasterbelag etwa 30 qm gegen Asphalt ausgetauscht werden, da die Markierung auf dem Pflaster nicht hält. Des Weiteren müsste eine Laterne zurSeite 1 von 2 Seite 2 Beleuchtung des Zebrastreifens installiert werden. Grobkostenschätzung für die Gesamtmaßnahme: 7.500 Euro. In Höhe Adelheidisstraße 19 ist aus bautechnischer Sicht die Markierung eines Zebrastreifens möglich. Bzgl. der Einrichtung eines FGÜ auf Höhe der Adelheidisstraße 19 bietet sich der Bereich an, an dem bereits heute eine Gehwegnase in den Straßenraum ragt. Sollte der Fußgängerüberweg rechts von der Zufahrt des Hauses Nr. 19 angeordnet werden, reicht zur Ausleuchtung wahrscheinlich die dort vorhandene Laterne aus. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, dass bei Annahme des Antrags und bei entsprechender Beschlussfassung eine Verkehrszählung (Kfz und Fußgänger*innen) zur Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen veranlasst wird. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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