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211031-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Einrichtung eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) vor der Adelheidisschule

Nummer
211031-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.07.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 25.08.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 211031 Einrichtung eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) vor der Adelheidisschule

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211031-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Einrichtung eines Fußgängerüberweges
(Zebrastreifen) vor der Adelheidisschule
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 25.08.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Anordnung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) kann durch die
Verwaltung erst dann erfolgen, wenn die Voraussetzungen nach der
Straßenverkehrsordnung vorliegen. Grundsätzlich hat die Verwaltung
festgestellt, dass die örtlichen und lagebedingten Voraussetzungen
vorliegen. Es muss allerdings geprüft werden, ob die verkehrlichen
Voraussetzungen in der Käsbergstraße und in der Adelheidisstraße
gegeben sind: Gemäß der Straßenverkehrsordnung sollten
Fußgängerüberwege nur dann angelegt werden, wenn es erforderlich ist,
dem Fußgänger Vorrang zu geben, weil er sonst nicht sicher über die
Straße kommt. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn es die
Fahrzeugstärke zulässt und es das Fußgängeraufkommen erfordert.
Aus verkehrsplanerischer Sicht ist die Einrichtung eines
Fußgängerüberweges an genannter Stelle in der Käsbergstraße
denkbar. Die einschlägigen Richtlinien sehen i.d.R. keine FGÜ in
Tempo-30-Zonen vor, allerdings bestehen Ausnahmeregelungen im
Hinblick auf Schulwegsicherung. Autofahrende werden bereits heute
mittels Beschilderung und Piktogramm auf die querenden Schulkinder
hingewiesen. Dies kann durch die Einrichtung eines
Fußgängerüberwegs sowie der entsprechenden Beschilderung noch
einmal verdeutlicht werden. Die genaue Verortung des Überwegs sollte
hinsichtlich der notwendigen Sichtbeziehungen noch einmal geprüft
werden. Sollten die verkehrlichen Voraussetzungen nach den
Verkehrszählungen vorliegen, müsste weiterhin geprüft werden, ob die
bereits bestehenden grauen Poller durch Absperrungen ersetzt werden
können, da vor Schulen die jungen Fußgänger*innen nicht unmittelbar
auf den Fußgängerüberwegen stoßen sollten.
Für die Anlage eines Zebrastreifens unmittelbar am Eingang zur
Adelheidisschule müssten zunächst vom vorhandenen Pflasterbelag
etwa 30 qm gegen Asphalt ausgetauscht werden, da die Markierung auf
dem Pflaster nicht hält. Des Weiteren müsste eine Laterne zurSeite 1 von 2
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Beleuchtung des Zebrastreifens installiert werden. Grobkostenschätzung
für die Gesamtmaßnahme: 7.500 Euro.
In Höhe Adelheidisstraße 19 ist aus bautechnischer Sicht die Markierung
eines Zebrastreifens möglich. Bzgl. der Einrichtung eines FGÜ auf Höhe
der Adelheidisstraße 19 bietet sich der Bereich an, an dem bereits heute
eine Gehwegnase in den Straßenraum ragt. Sollte der
Fußgängerüberweg rechts von der Zufahrt des Hauses Nr. 19
angeordnet werden, reicht zur Ausleuchtung wahrscheinlich die dort
vorhandene Laterne aus.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, dass bei Annahme des Antrags und
bei entsprechender Beschlussfassung eine Verkehrszählung (Kfz und
Fußgänger*innen) zur Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen
veranlasst wird.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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