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211030-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Wohnen und Stadtentwicklung

Nummer
211030-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
24.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Integrationsrates 02.09.2021 Kenntnisnahme
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  1. 211030 Wohnen und Stadtentwicklung

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211030-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Wohnen und Stadtentwicklung
Beratungsfolge
Integrationsrat 02.09.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Welche Maßnahmen verfolgt die Verwaltung, um die Akzeptanz vom
Ausbau geförderten Wohnraums zu erhöhen?
In Bonn besteht ein angespannter Wohnungsmarkt, auf dem sich viele
Bürgerinnen und Bürger nur noch unter großen Schwierigkeiten mit
angemessenem Wohnraum versorgen können. Insbesondere das preisgünstige
Segment ist von einem Mangel an geeignetem Wohnraum bei gleichzeitig
steigender Nachfrage gekennzeichnet. Die Verwaltung nimmt daher betreffend
öffentlich geförderten Wohnungsbaus grundsätzlich eine befürwortende und
werbende Haltung ein. Sie unterstützt Investoren*innen bei
Akzeptanzproblemen der geplanten Bauvorhaben bestmöglich im Rahmen von
positiven Stellungnahmen gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Dabei wird stets
auf die mittlerweile hohen Qualitätsstandards des geförderten Wohnungsbaus
hingewiesen und erläutert, dass es um Wohnraum für breite Schichten der
Bevölkerung geht und die bestehenden Befürchtungen (Entstehung neuer
sozialer Brennpunkte) daher unbegründet sind.
Dies spiegelt sich beispielsweise in diesbezüglichen Pressemitteilungen (vgl.
https://www.bonn.de/pressemitteilungen/mai-2021/perspektiven-des-oeffentlich-
gefoerderten-wohnungsbaus-in-bonn.php), als auch in Beschluss- und
Mitteilungsvorlagen für politische Gremien (z.B. Ds-Nr.: 210113-01 ST) sowie in
der unmittelbaren Beantwortung diesbezüglicher Bürger- und Presseanfragen
wider.
Darüber hinaus ist die Stadt Bonn bei der Ausweisung neuer Wohngebiete
bemüht, neuen Wohnraum in unterschiedlichen Größen und für
unterschiedliche Bevölkerungsgruppen bereit zu stellen, um so dem
angespannten Wohnungsmarkt entgegen wirken zu können. Die Schaffung von
Planungsrecht für neue Wohngebiete gilt - unter Berücksichtigung der
mehrfachen Innenentwicklung - als eine der prioritären Aufgaben der
Verwaltung; der Rat der Stadt Bonn unterstützt dies durch die Bereitstellung
zusätzlicher Personalkapazitäten in den entsprechenden Ämtern. In diesem
Zusammenhang ist auch das vom Rat der Stadt Bonn beschlossene
Baulandmodell anzuführen, das für sämtliche Wohnungsneubauvorhaben gilt,
für die neues Planungsrecht geschaffen wird (vgl. u.a. DS-Nr. 1811574EB5 und
201298). Es sieht vor, dass bei diesen Vorhaben 50 % der Wohnungen (bisher:
40%) im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus mit Landesfördermitteln
unterstützt und gebaut werden. Somit werden geförderte Wohnungen bei allenSeite 1 von 5
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größeren Wohnungsbauvorhaben, für die Planungsrecht geschaffen wird,
errichtet werden. Diese Herangehensweise wirkt ebenfalls den oben bereits
angesprochenen Befürchtungen hinsichtlich sogenannter sozialer Brennpunkte
entgegen.
2. Welche Maßnahmen verfolgt die Verwaltung, um Mieter*innen über ihre
Rechte als Mieter*innen aufzuklären, insbesondere im Hinblick auf mit
Menschen mit Migrationsgeschichte?
Für eine qualifizierte Beratung und Vertretung in mietrechtlichen Interessen,
empfiehlt sich beispielsweise der Mieterbund in Bonn.
Sowohl die Stadtverwaltung, als auch das Job-Center Bonn, übernehmen in
begründeten Fällen für Leistungsberechtigte nach den Sozialgesetzbüchern II
bzw. XII die Kosten einer Jahresmitgliedschaft, die bei Bedarf auch um ein
weiteres Jahr verlängert werden kann. Den Begünstigten stehen sodann im
Rahmen der Mitgliedschaft insbesondere Leistungen des Mieterbundes wie die
Überprüfung von Betriebs- und Heizkostenabrechnungen,
Mieterhöhungsverlangen und Kündigungen auf ihre Rechtmäßigkeit sowie die
Geltendmachung von Mietminderungen bei Mangelhaftigkeit der Wohnung und
die prozessrechtliche Vertretung durch externe Rechtsanwälte zur Verfügung.
Sowohl die Stadtverwaltung als auch das Job-Center Bonn informieren
betroffene Mieter und Mieterinnen bei der Kundenberatung über diese
Möglichkeit und versuchen auch nicht sozialleistungsberechtigten Betroffenen
im Rahmen der Möglichkeiten beratend zur Seite zu stehen. Der Mieterbund
Bonn informiert auf seiner Internetseite unter https://www.mieterbund-
bonn.de/service/rechtsberatung.html seinerseits über die gegebenenfalls
mögliche Kostenübernahme durch das Sozialamt der Stadt Bonn bzw. das Job-
Center Bonn.
3. Sind der Verwaltung Informationen oder statistische Hinweise bekannt
über Mietformen und Mietverhältnisse von Menschen mit
Migrationshintergrund?
Der Statistikstelle liegen keine Statistiken oder Untersuchungen über
Mietformen und Mietverhältnisse von Menschen mit Migrationshintergrund vor.
4. Sind der Verwaltung Schätzungen bekannt, welcher Bedarf an
Wohnungen in Bonn besteht für Familien mit mehr als 3 Kindern und
wieviel Wohnraum für solche Familien zur Verfügung steht?
Der Statistikstelle liegen keine Statistiken oder Untersuchungen für Bonn vor,
die die Wohnfläche bzw. den Bedarf an Wohnungen für Familien mit mehr als 3
Kindern wiedergibt oder ermittelt hat.
5. Welche Methoden nutzt die Verwaltung um Beratungs- und
Hilfsangebote der Verwaltung und soweit bekannt von anderen
Organisationen zum Thema Wohnen auf ihre Effizienz und Reichweite zu
analysieren? Welche Ergebnisse und Maßnahmen sind daraus abgeleitet
worden?Seite 2 von 5
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Die Verwaltung legt ein besonderes Augenmerk darauf, einen möglichst
leichten Zugang zu den im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung angebotenen
Dienstleistungen aus dem Bereich Wohnen zu gewährleisten.
Die Maßnahmen hierzu reichen beispielsweise von der Bereitstellung eines
umfangreichen Informationsangebots auf den Internetseiten der Stadt Bonn,
auch in leichter Sprache, bis hin zu persönlicher Beratung, erforderlichenfalls
auch mit Hilfe von Sprachmittler*innen oder fremdsprachenkundigen
Mitarbeitenden und unterliegen einer stetigen Anpassung an die sich
wandelnden Bedürfnisse. So tragen beispielsweise der fortschreitende Ausbau
elektronischer Verwaltungsdienste und die zunehmende Erleichterung der
elektronischen Kommunikation mit der Verwaltung dem steigenden Bedarf an
Digitalisierung Rechnung und tragen somit auch zu einem erleichterten Zugang
zu den angebotenen Dienstleistungen bei. Dienstleistungen Dritter aus dem
Bereich Wohnen, werden seitens der Verwaltung nicht evaluiert.
6. Welche Maßnahmen verfolgt die Verwaltung, um Menschen mit
Migrationsgeschichte in stadtplanerische Gestaltungsprozesse
einzubinden?
7. Welche Stadtentwicklungsmaßnahmen sind der Verwaltung bekannt,
die darauf abzielen, Integration zu verbessern und ein lebenswertes
Miteinander zu ermöglichen? Wie kommen diese Maßnahmen diesem Ziel
nach?
Zu allen städtebaulichen Planungen führt die Verwaltung Beteiligungsprozesse
durch. Dabei werden gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungen vielfach durch
weitergehende Beteiligungsformate ergänzt. Bei Bauleitplanverfahren werden
üblicherweise Bürgerinformationsveranstaltungen durchgeführt (zurzeit
pandemiebedingt durch vergleichbare online Angebote). Insbesondere bei
informellen Planungen, wie beispielsweise Rahmenpläne oder
Entwicklungskonzepte, erfolgen zusätzlich zu Informationsveranstaltungen
auch Befragungen oder es werden zur Einbindung von Bewohnerinnen und
Bewohnern auch Workshops durchgeführt. Soweit absehbar ist, dass
insbesondere Bevölkerungsgruppen mit Migrationshintergrund von
Planungsprozessen berührt werden, wird in Abstimmung mit der städtischen
Integrationsbeauftragten nach adäquaten Möglichkeiten und Methoden
gesucht, eventuelle Hemmschwellen und Barrieren zur Partizipation zu
minimieren und für gleichberechtigte Kommunikation zwischen allen beteiligten
Gruppen zu sorgen. Dies wurde z.B. zuletzt im Leitbildprozess Bad Godesberg
mit gutem Resultat durchgeführt (s. Berichte über die 1. und 2.
Leitbildkonferenz DS-Nr. 1711641ED25 und 1711641ED27). Des Weiteren
kann auf das Projekt der Städtebauförderung „Soziale Stadt Tannenbusch“ und
den hierzu vorgelegten Evaluationsbericht verwiesen werden (s. DS-Nr.
1910819ED2, altes BoRIS).
Durch vielfältige und unterschiedliche Beteiligungsformate soll die Öffentlichkeit
in Gänze angesprochen werden und es wird die Möglichkeit der
gleichberechtigten Einbindung aller Bevölkerungsgruppen geboten.
8. Welche Maßnahmen verfolgt die Verwaltung, um Freiräume im
Öffentlichen Raum zu erhalten oder zu ermöglichen? Etwa:
a. Plätze zum Grillen
b. Plätze zum Aufenthalt ohne KonsumpflichtSeite 3 von 5
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Zu a):
Gem. § 3 der Bonner Straßenordnung ist das Grillen in öffentlichen
Grünflächen im Rahmen der Bestimmungen des Landes-
Immissionsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen erlaubt, soweit für andere
Personen oder die Umgebung keine Brandgefahren oder keine erheblichen
Belästigungen durch Rauch, Geruch oder Flugasche zu befürchten sind.
Explizit verboten ist Grillen in folgenden Anlagen:
- Stadtpark Bad Godesberg, Redoutepark, Baumschulwäldchen, Am
Hölder, Apfelallee, Park am Ortsteilzentrum Dottendorf, Panoramapark,
Drachensteinpark, Bürgerpark Oberkassel,
- in Zieranlagen (Japanischer Garten, Rosengarten, Blindengarten,
Deutscher Garten im Freizeitpark Rheinaue),
- auf öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen,
- auf Hundefreilaufflächen,
- im Abstand bis zu 100 Metern zum Waldrand und 25 Metern zu
Wohngrundstücken und
- unterhalb von sowie in einem Abstand von weniger als zwei Metern zu
Baumkronen.
Hinweise zu den Regeln und zu baulichen Grillplätzen gibt die Homepage der
Bundesstadt Bonn.
Zu b)
Öffentliche Grünanlagen stehen allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen
kostenlos zur Verfügung, ohne dass ein Zwang zu Konsum oder Verzehr
besteht. Geschlecht, Herkunft, Einkommen, Religion oder Hautfarbe spielen
hier keine Rolle. Daher sind öffentliche Grünflächen wichtige Flächen der
Kommunikation und Integration in der Stadt. Im Rahmen der Stadtplanung sind
sie dauerhaft zu erhalten und zu entwickeln. Zunehmenden Wünschen,
öffentliche Grünflächen für gewerbliche Freizeitangebote zu nutzen, ist
zurückhaltend zu begegnen, da diese Flächen dadurch der allgemeinen und
kostenfreien Nutzung zumindest teilweise entzogen werden.
Bei Neuplanungen ist die Schaffung von öffentlichen bzw. öffentlich
zugänglichen Freiräumen und Aufenthaltsflächen ein wesentliches
städtebauliches Ziel. Dabei wird auf die Ausgestaltung und Qualifizierung ein
besonderes Augenmerk gerichtet. Für größere Freiräume erfolgt die
Qualifizierung auch durch Wettbewerbsverfahren.
Bei städtebaulichen Wettbewerben wird die Bedeutung der Ausgestaltung der
Freiräume durch entsprechende Zielvorgaben betont und den teilnehmenden
Büros durch eine Forderung der Zusammenarbeit mit Frei- und
Landschaftsplanern eindringlich verdeutlicht.
Auch die Einbindung des Städtebau- und Gestaltungsbeirates der Stadt Bonn,
der bewusst auch mit Landschaftsplaner*innen besetzt ist, bei allen größeren
Planungen, zielt auf die Überprüfung von Planungen und das anhand Geben
von Planungsempfehlungen zur Steigerung der Qualitäten ab.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 5
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Datenstand: 03.11.2026, 10:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de