211030-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Wohnen und Stadtentwicklung
Kerndaten
- Nummer
- 211030-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 24.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Integrationsrates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211030-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Wohnen und Stadtentwicklung Beratungsfolge Integrationsrat 02.09.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Welche Maßnahmen verfolgt die Verwaltung, um die Akzeptanz vom Ausbau geförderten Wohnraums zu erhöhen? In Bonn besteht ein angespannter Wohnungsmarkt, auf dem sich viele Bürgerinnen und Bürger nur noch unter großen Schwierigkeiten mit angemessenem Wohnraum versorgen können. Insbesondere das preisgünstige Segment ist von einem Mangel an geeignetem Wohnraum bei gleichzeitig steigender Nachfrage gekennzeichnet. Die Verwaltung nimmt daher betreffend öffentlich geförderten Wohnungsbaus grundsätzlich eine befürwortende und werbende Haltung ein. Sie unterstützt Investoren*innen bei Akzeptanzproblemen der geplanten Bauvorhaben bestmöglich im Rahmen von positiven Stellungnahmen gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Dabei wird stets auf die mittlerweile hohen Qualitätsstandards des geförderten Wohnungsbaus hingewiesen und erläutert, dass es um Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung geht und die bestehenden Befürchtungen (Entstehung neuer sozialer Brennpunkte) daher unbegründet sind. Dies spiegelt sich beispielsweise in diesbezüglichen Pressemitteilungen (vgl. https://www.bonn.de/pressemitteilungen/mai-2021/perspektiven-des-oeffentlich- gefoerderten-wohnungsbaus-in-bonn.php), als auch in Beschluss- und Mitteilungsvorlagen für politische Gremien (z.B. Ds-Nr.: 210113-01 ST) sowie in der unmittelbaren Beantwortung diesbezüglicher Bürger- und Presseanfragen wider. Darüber hinaus ist die Stadt Bonn bei der Ausweisung neuer Wohngebiete bemüht, neuen Wohnraum in unterschiedlichen Größen und für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen bereit zu stellen, um so dem angespannten Wohnungsmarkt entgegen wirken zu können. Die Schaffung von Planungsrecht für neue Wohngebiete gilt - unter Berücksichtigung der mehrfachen Innenentwicklung - als eine der prioritären Aufgaben der Verwaltung; der Rat der Stadt Bonn unterstützt dies durch die Bereitstellung zusätzlicher Personalkapazitäten in den entsprechenden Ämtern. In diesem Zusammenhang ist auch das vom Rat der Stadt Bonn beschlossene Baulandmodell anzuführen, das für sämtliche Wohnungsneubauvorhaben gilt, für die neues Planungsrecht geschaffen wird (vgl. u.a. DS-Nr. 1811574EB5 und 201298). Es sieht vor, dass bei diesen Vorhaben 50 % der Wohnungen (bisher: 40%) im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus mit Landesfördermitteln unterstützt und gebaut werden. Somit werden geförderte Wohnungen bei allenSeite 1 von 5 Seite 2 größeren Wohnungsbauvorhaben, für die Planungsrecht geschaffen wird, errichtet werden. Diese Herangehensweise wirkt ebenfalls den oben bereits angesprochenen Befürchtungen hinsichtlich sogenannter sozialer Brennpunkte entgegen. 2. Welche Maßnahmen verfolgt die Verwaltung, um Mieter*innen über ihre Rechte als Mieter*innen aufzuklären, insbesondere im Hinblick auf mit Menschen mit Migrationsgeschichte? Für eine qualifizierte Beratung und Vertretung in mietrechtlichen Interessen, empfiehlt sich beispielsweise der Mieterbund in Bonn. Sowohl die Stadtverwaltung, als auch das Job-Center Bonn, übernehmen in begründeten Fällen für Leistungsberechtigte nach den Sozialgesetzbüchern II bzw. XII die Kosten einer Jahresmitgliedschaft, die bei Bedarf auch um ein weiteres Jahr verlängert werden kann. Den Begünstigten stehen sodann im Rahmen der Mitgliedschaft insbesondere Leistungen des Mieterbundes wie die Überprüfung von Betriebs- und Heizkostenabrechnungen, Mieterhöhungsverlangen und Kündigungen auf ihre Rechtmäßigkeit sowie die Geltendmachung von Mietminderungen bei Mangelhaftigkeit der Wohnung und die prozessrechtliche Vertretung durch externe Rechtsanwälte zur Verfügung. Sowohl die Stadtverwaltung als auch das Job-Center Bonn informieren betroffene Mieter und Mieterinnen bei der Kundenberatung über diese Möglichkeit und versuchen auch nicht sozialleistungsberechtigten Betroffenen im Rahmen der Möglichkeiten beratend zur Seite zu stehen. Der Mieterbund Bonn informiert auf seiner Internetseite unter https://www.mieterbund- bonn.de/service/rechtsberatung.html seinerseits über die gegebenenfalls mögliche Kostenübernahme durch das Sozialamt der Stadt Bonn bzw. das Job- Center Bonn. 3. Sind der Verwaltung Informationen oder statistische Hinweise bekannt über Mietformen und Mietverhältnisse von Menschen mit Migrationshintergrund? Der Statistikstelle liegen keine Statistiken oder Untersuchungen über Mietformen und Mietverhältnisse von Menschen mit Migrationshintergrund vor. 4. Sind der Verwaltung Schätzungen bekannt, welcher Bedarf an Wohnungen in Bonn besteht für Familien mit mehr als 3 Kindern und wieviel Wohnraum für solche Familien zur Verfügung steht? Der Statistikstelle liegen keine Statistiken oder Untersuchungen für Bonn vor, die die Wohnfläche bzw. den Bedarf an Wohnungen für Familien mit mehr als 3 Kindern wiedergibt oder ermittelt hat. 5. Welche Methoden nutzt die Verwaltung um Beratungs- und Hilfsangebote der Verwaltung und soweit bekannt von anderen Organisationen zum Thema Wohnen auf ihre Effizienz und Reichweite zu analysieren? Welche Ergebnisse und Maßnahmen sind daraus abgeleitet worden?Seite 2 von 5 Seite 3 Die Verwaltung legt ein besonderes Augenmerk darauf, einen möglichst leichten Zugang zu den im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung angebotenen Dienstleistungen aus dem Bereich Wohnen zu gewährleisten. Die Maßnahmen hierzu reichen beispielsweise von der Bereitstellung eines umfangreichen Informationsangebots auf den Internetseiten der Stadt Bonn, auch in leichter Sprache, bis hin zu persönlicher Beratung, erforderlichenfalls auch mit Hilfe von Sprachmittler*innen oder fremdsprachenkundigen Mitarbeitenden und unterliegen einer stetigen Anpassung an die sich wandelnden Bedürfnisse. So tragen beispielsweise der fortschreitende Ausbau elektronischer Verwaltungsdienste und die zunehmende Erleichterung der elektronischen Kommunikation mit der Verwaltung dem steigenden Bedarf an Digitalisierung Rechnung und tragen somit auch zu einem erleichterten Zugang zu den angebotenen Dienstleistungen bei. Dienstleistungen Dritter aus dem Bereich Wohnen, werden seitens der Verwaltung nicht evaluiert. 6. Welche Maßnahmen verfolgt die Verwaltung, um Menschen mit Migrationsgeschichte in stadtplanerische Gestaltungsprozesse einzubinden? 7. Welche Stadtentwicklungsmaßnahmen sind der Verwaltung bekannt, die darauf abzielen, Integration zu verbessern und ein lebenswertes Miteinander zu ermöglichen? Wie kommen diese Maßnahmen diesem Ziel nach? Zu allen städtebaulichen Planungen führt die Verwaltung Beteiligungsprozesse durch. Dabei werden gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungen vielfach durch weitergehende Beteiligungsformate ergänzt. Bei Bauleitplanverfahren werden üblicherweise Bürgerinformationsveranstaltungen durchgeführt (zurzeit pandemiebedingt durch vergleichbare online Angebote). Insbesondere bei informellen Planungen, wie beispielsweise Rahmenpläne oder Entwicklungskonzepte, erfolgen zusätzlich zu Informationsveranstaltungen auch Befragungen oder es werden zur Einbindung von Bewohnerinnen und Bewohnern auch Workshops durchgeführt. Soweit absehbar ist, dass insbesondere Bevölkerungsgruppen mit Migrationshintergrund von Planungsprozessen berührt werden, wird in Abstimmung mit der städtischen Integrationsbeauftragten nach adäquaten Möglichkeiten und Methoden gesucht, eventuelle Hemmschwellen und Barrieren zur Partizipation zu minimieren und für gleichberechtigte Kommunikation zwischen allen beteiligten Gruppen zu sorgen. Dies wurde z.B. zuletzt im Leitbildprozess Bad Godesberg mit gutem Resultat durchgeführt (s. Berichte über die 1. und 2. Leitbildkonferenz DS-Nr. 1711641ED25 und 1711641ED27). Des Weiteren kann auf das Projekt der Städtebauförderung „Soziale Stadt Tannenbusch“ und den hierzu vorgelegten Evaluationsbericht verwiesen werden (s. DS-Nr. 1910819ED2, altes BoRIS). Durch vielfältige und unterschiedliche Beteiligungsformate soll die Öffentlichkeit in Gänze angesprochen werden und es wird die Möglichkeit der gleichberechtigten Einbindung aller Bevölkerungsgruppen geboten. 8. Welche Maßnahmen verfolgt die Verwaltung, um Freiräume im Öffentlichen Raum zu erhalten oder zu ermöglichen? Etwa: a. Plätze zum Grillen b. Plätze zum Aufenthalt ohne KonsumpflichtSeite 3 von 5 Seite 4 Zu a): Gem. § 3 der Bonner Straßenordnung ist das Grillen in öffentlichen Grünflächen im Rahmen der Bestimmungen des Landes- Immissionsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen erlaubt, soweit für andere Personen oder die Umgebung keine Brandgefahren oder keine erheblichen Belästigungen durch Rauch, Geruch oder Flugasche zu befürchten sind. Explizit verboten ist Grillen in folgenden Anlagen: - Stadtpark Bad Godesberg, Redoutepark, Baumschulwäldchen, Am Hölder, Apfelallee, Park am Ortsteilzentrum Dottendorf, Panoramapark, Drachensteinpark, Bürgerpark Oberkassel, - in Zieranlagen (Japanischer Garten, Rosengarten, Blindengarten, Deutscher Garten im Freizeitpark Rheinaue), - auf öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen, - auf Hundefreilaufflächen, - im Abstand bis zu 100 Metern zum Waldrand und 25 Metern zu Wohngrundstücken und - unterhalb von sowie in einem Abstand von weniger als zwei Metern zu Baumkronen. Hinweise zu den Regeln und zu baulichen Grillplätzen gibt die Homepage der Bundesstadt Bonn. Zu b) Öffentliche Grünanlagen stehen allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen kostenlos zur Verfügung, ohne dass ein Zwang zu Konsum oder Verzehr besteht. Geschlecht, Herkunft, Einkommen, Religion oder Hautfarbe spielen hier keine Rolle. Daher sind öffentliche Grünflächen wichtige Flächen der Kommunikation und Integration in der Stadt. Im Rahmen der Stadtplanung sind sie dauerhaft zu erhalten und zu entwickeln. Zunehmenden Wünschen, öffentliche Grünflächen für gewerbliche Freizeitangebote zu nutzen, ist zurückhaltend zu begegnen, da diese Flächen dadurch der allgemeinen und kostenfreien Nutzung zumindest teilweise entzogen werden. Bei Neuplanungen ist die Schaffung von öffentlichen bzw. öffentlich zugänglichen Freiräumen und Aufenthaltsflächen ein wesentliches städtebauliches Ziel. Dabei wird auf die Ausgestaltung und Qualifizierung ein besonderes Augenmerk gerichtet. Für größere Freiräume erfolgt die Qualifizierung auch durch Wettbewerbsverfahren. Bei städtebaulichen Wettbewerben wird die Bedeutung der Ausgestaltung der Freiräume durch entsprechende Zielvorgaben betont und den teilnehmenden Büros durch eine Forderung der Zusammenarbeit mit Frei- und Landschaftsplanern eindringlich verdeutlicht. Auch die Einbindung des Städtebau- und Gestaltungsbeirates der Stadt Bonn, der bewusst auch mit Landschaftsplaner*innen besetzt ist, bei allen größeren Planungen, zielt auf die Überprüfung von Planungen und das anhand Geben von Planungsempfehlungen zur Steigerung der Qualitäten ab. Anlage/n KeineSeite 4 von 5 Seite 5Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de