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211029 · Große Anfrage

Homeschooling

Nummer
211029
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
02.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Integrationsrates 02.09.2021 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 211029-01 ST Homeschooling

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Große Anfrage
öffentlich
211029
Fragesteller/in:
Öztoprak; Dilbar (SPD-Liste)
01.06.2021
Homeschooling
Beratungsfolge
Integrationsrat 23.06.2021 Kenntnisnahme
Fragestellung
Die Verwaltung wird gebeten in der nächsten Sitzung des Integrationsrates die
folgenden Fragen zu beantworten:
1. Wieviele Schüler*innen haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht,
einen einmaligen Zuschuss zum Kauf von digitalen Endgeräten für das
Distanzlernen (Homeschooling) durch das Jobcenter zu erhalten?
2. Welche weiteren Maßnahmen hat der Schulträger in Bonn getroffen, um
Schüler*innen im Rahmen des Distanzunterrichts zu unterstützen, deren
familiäre Hauptsprache nicht Deutsch ist?
3. Welche Maßnahmen ergreift der Schulträger, um den
herkunftssprachlichen Unterricht im Rahmen des Distanzunterrichts
sicherzustellen?
a. Inwiefern werden Lehrer*innen, die in den Herkunftssprachen
unterrichten, digital ausgestattet und unterstützt? Bspw. mit
Endgeräten aber auch Lizenzen für digitale Plattformen (Zoom,
Jitsi, Bluebutton, Moodle usw.)
b. In welchen Herkunftssprachen werden bereits im Rahmen des
Distanzunterrichts der digitale Unterricht vermittelt und in
welchen nicht und woran liegt es?
c. Wie oft findet der Distanzunterricht in allen Herkunftssprachen
statt? Bitte begründen Sie auch, wenn kein Distanzunterricht in
einer Herkunftssprache stattfindet, woran es liegt.
Begründung
Ab dem 01. Februar 2021 gibt es für Leistungsempfänger*innen von
Grundsicherung (Hartz VI) die Möglichkeit, einen einmaligen Zuschuss zum
Kauf von digitalen Endgeräten für das Distanzlernen (Homeschooling) zu
erhalten. Voraussetzung ist eine Bestätigung pro Schule (pro Kind), dass die
Geräte nötig sind und von der Schule nicht ausgeliehen werden können. Das
Jobcenter fördert den Kauf von PCs, Laptops, Tablets bis zur Höhe von max.
350 Euro pro Kind sowie eines Druckers pro Haushalt. Im Rahmen der
Schulschließungen aufgrund der Covid 19-Pandemie stehen Schüler*innen in
dieser Situation zusätzlichen Herausforderungen gegenüber, deren familiäreSeite 1 von 2
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Hauptsprache nicht Deutsch ist. Neben der Ausstattung mit Endgeräten und
der häuslichen Rahmenbedingungen, die für das Distanzlernen notwendig sind,
haben diese Schüler*innen u. U. sprachliche Schwierigkeiten, die ihnen das
Verständnis der vermittelten Inhalte im Rahmen des Distanzunterrichts
erschweren. Der herkunftssprachliche Unterricht findet getrennt vom
Regelangebot an der Schule statt. Die Einbindung des herkunftssprachlichen
Unterrichts in die Angebote des Distanzlernens erfolgt aus dem Grund nicht
automatisch. Hier müssen eventuell zusätzliche Maßnahmen getroffen werden,
um den Distanzunterricht sicherstellen zu können.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 01:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de