211029 · Große Anfrage
Homeschooling
Kerndaten
- Nummer
- 211029
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 02.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Integrationsrates Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 211029 Fragesteller/in: Öztoprak; Dilbar (SPD-Liste) 01.06.2021 Homeschooling Beratungsfolge Integrationsrat 23.06.2021 Kenntnisnahme Fragestellung Die Verwaltung wird gebeten in der nächsten Sitzung des Integrationsrates die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Wieviele Schüler*innen haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, einen einmaligen Zuschuss zum Kauf von digitalen Endgeräten für das Distanzlernen (Homeschooling) durch das Jobcenter zu erhalten? 2. Welche weiteren Maßnahmen hat der Schulträger in Bonn getroffen, um Schüler*innen im Rahmen des Distanzunterrichts zu unterstützen, deren familiäre Hauptsprache nicht Deutsch ist? 3. Welche Maßnahmen ergreift der Schulträger, um den herkunftssprachlichen Unterricht im Rahmen des Distanzunterrichts sicherzustellen? a. Inwiefern werden Lehrer*innen, die in den Herkunftssprachen unterrichten, digital ausgestattet und unterstützt? Bspw. mit Endgeräten aber auch Lizenzen für digitale Plattformen (Zoom, Jitsi, Bluebutton, Moodle usw.) b. In welchen Herkunftssprachen werden bereits im Rahmen des Distanzunterrichts der digitale Unterricht vermittelt und in welchen nicht und woran liegt es? c. Wie oft findet der Distanzunterricht in allen Herkunftssprachen statt? Bitte begründen Sie auch, wenn kein Distanzunterricht in einer Herkunftssprache stattfindet, woran es liegt. Begründung Ab dem 01. Februar 2021 gibt es für Leistungsempfänger*innen von Grundsicherung (Hartz VI) die Möglichkeit, einen einmaligen Zuschuss zum Kauf von digitalen Endgeräten für das Distanzlernen (Homeschooling) zu erhalten. Voraussetzung ist eine Bestätigung pro Schule (pro Kind), dass die Geräte nötig sind und von der Schule nicht ausgeliehen werden können. Das Jobcenter fördert den Kauf von PCs, Laptops, Tablets bis zur Höhe von max. 350 Euro pro Kind sowie eines Druckers pro Haushalt. Im Rahmen der Schulschließungen aufgrund der Covid 19-Pandemie stehen Schüler*innen in dieser Situation zusätzlichen Herausforderungen gegenüber, deren familiäreSeite 1 von 2 Seite 2 Hauptsprache nicht Deutsch ist. Neben der Ausstattung mit Endgeräten und der häuslichen Rahmenbedingungen, die für das Distanzlernen notwendig sind, haben diese Schüler*innen u. U. sprachliche Schwierigkeiten, die ihnen das Verständnis der vermittelten Inhalte im Rahmen des Distanzunterrichts erschweren. Der herkunftssprachliche Unterricht findet getrennt vom Regelangebot an der Schule statt. Die Einbindung des herkunftssprachlichen Unterrichts in die Angebote des Distanzlernens erfolgt aus dem Grund nicht automatisch. Hier müssen eventuell zusätzliche Maßnahmen getroffen werden, um den Distanzunterricht sicherstellen zu können. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de