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211026-01 · Mitteilungsvorlage

Baumpflanzung an der Königswinterer Straße Einmündung Gerichtsweg

Nummer
211026-01
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
23.07.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 09.09.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 211026 Baumpflanzung an der Königswinterer Straße Einmündung Gerichtsweg

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
211026-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Baumpflanzung an der Königswinterer Straße
Einmündung Gerichtsweg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 25.08.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Knotenpunkt Königswinterer Straße, Ecke Gerichtsweg ist geprägt von
einer großen plattierten Gehwegfläche, die augenscheinlich für die Pflanzung
eines großen Baumes geeignet erscheint.
Die Prüfung der örtlichen Gesamtsituation hat folgendes ergeben:
• Nach Abzug des parallel zur Königswinterer Straße verlaufenden Geh-
und Radwegs, des Gehwegs entlang des Gerichtswegs und der Ein-
und Ausfahrten der angrenzenden privaten Grundstücke verbleibt nur
eine relativ kleine Belagsfläche um die derzeitigen Hochbeete, die aus
Sicht der oberirdischen Verkehrsflächen für eine Erweiterung der
Begrünung in Frage käme. Dort steht jedoch derzeit eine für die
Ausleuchtung des Kreuzungsbereichs wichtige Straßenleuchte, die bei
einer Baumpflanzung an dieser Stelle deutlich versetzt werden müsste.
Es ist nicht auszuschließen, dass die Beleuchtungsberechnung ergeben
wird, dass dann eine zweite Straßenleuchte benötigt wird.
• Ein Abgleich der unterirdischen Ver- und Entsorgungsleitungen ergab,
dass bei Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsabstände (selbst bei
Einbau von Wurzelschutzplatten zwischen Baumstandort und
Leitungen) kein ausreichender Wurzelraum für einen Baum übrigbliebe.
Die Pflanzung eines Baumes ist daher mit großen Umbaumaßnahmen an der
ober- und unterirdischen Infrastruktur verbunden. Die Verwaltung wird eine
Baumpflanzung an dieser Stelle vorläufig zurückzustellen und das Vorhaben
erneut aufgreifen, wenn aus anderen Gründen an dieser Fläche
Tiefbaumaßnahmen erforderlich werden.
Anlage/n
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