211021 · Dringlichkeitsantrag
Schul-IT
Kerndaten
- Nummer
- 211021
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 01.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Schulausschusses Empfehlung
Dateien
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Volltext
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 211021 Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Dr. Ulrich Meier SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Gieslint Grenz DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Anatol Koch Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Sarah Mc Nelis 01.06.2021 Schul-IT Beratungsfolge Schulausschuss 02.06.2021 Empfehlung Begründung der Dringlichkeit: Die Ausschreibungen für die Schul-IT müssen vor den Sommerferien ausgestaltet werden, nur so kann es schnell zur Umsetzung zu kommen. Mit der Verabschiedung des Haushaltes stehen entsprechende Mittel bereit und die Verwaltung kann ohne Verzögerungen handeln. Inhalt des Dringlichkeitsantrags Die Verwaltung wird beauftragt: Bei der Verwendung von Haushaltsmitteln im Rahmen der Ausschreibung und Vertragsgestaltung des Schul- und Kita-IT Supports darauf zu achten, dass · feste Personen/Teams einzelnen Schulen zugeordnet sind; · eine örtliche oder Raum nahe Stationierung von hinreichend qualifizierten Personen gewährleistet ist; · eine sehr zeitnahe kompetente Hilfe zur Aufrechterhaltung des IT- gestützten Schulbetrieb gewährleistet wird. Die Stadtverwaltung wird beauftrag einen Antrag auf finanzielle Unterstützung des Support der Schul-IT an das Land NRW zu stellen. Begründung Derzeit werden Vorbereitungen getroffen, den IT-Support in Schulen sicher zu stellen. Erfahrungen zeigen, dass externe Dienstleister bisher keine Personenidentität bzw. -kontinuität gewährleisten und teilweise weite Anfahrten haben. Dies bedeutet, dass nicht ad hoc und schnell reagiert werden kann. Ständig wechselnde Personen kennen sich vor Ort weder räumlich noch inhaltlich aus, so dass zur Problembehebung (sofern dies überhaupt möglich ist) zu viel Zeit vergeht. Daher ist es notwendig festes und qualifiziertesSeite 1 von 2 Seite 2 Personal vor Ort vorzuhalten oder eine schnelle und unverzügliche Einsatzmöglichkeiten durch kurze Wege zu gewährleisten. Hierzu ist es denkbar Schul-IT-Teams zu etablieren, die organisatorischen festen Schulen zugeordnet sind und räumlich in oder in direkter Nähe untergebracht sind. Es sollte nicht sein, dass eine Person für eine Schule im Bonner Norden und gleichzeitig in Bad Godesberg zuständig ist und eine Anfahrt aus Köln erfolgt. Es sollte ebenfalls nicht sein, dass Personal ständig wechselt und sich weder in Softwareprodukten noch in örtlichen IT-Infrastruktur auskennt. Hierbei ist auch zu betrachten inwiefern bspw. ein dezentraler Schul-IT-Support Studierenden unter angemessener Vergütung angeboten werden kann. Jede Stunde, jeder Tag in der Schul-IT nicht funktioniert, findet ggf. kein Unterricht statt, insbesondere im Wechselbetrieb oder kompletten digitalen Unterrichtsphasen. Damit können nicht nur die Schüler*innen nicht lernen auch die Lehrer*innen nicht arbeiten. Das Land-NRW muss als Arbeitgeber der Lehrer*innen ein eigenes Interesse haben, Ausfallzeiten für Lehrer*innen zu minimieren. Daher soll hier ein Antrag auf finanzielle Unterstützung zum Aufbau und Betrieb eines Supportsystems für Schul-IT gestellt werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de