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211021 · Dringlichkeitsantrag

Schul-IT

Nummer
211021
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
01.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 01.06.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 02.06.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Schulausschusses 02.06.2021 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 60,3 KB Öffnen ↗

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
211021
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Dr. Ulrich Meier
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Gieslint Grenz
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Anatol Koch
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Sarah Mc Nelis
01.06.2021
Schul-IT
Beratungsfolge
Schulausschuss 02.06.2021 Empfehlung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Ausschreibungen für die Schul-IT müssen vor den Sommerferien
ausgestaltet werden, nur so kann es schnell zur Umsetzung zu kommen. Mit
der Verabschiedung des Haushaltes stehen entsprechende Mittel bereit und die
Verwaltung kann ohne Verzögerungen handeln.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Die Verwaltung wird beauftragt:
Bei der Verwendung von Haushaltsmitteln im Rahmen der Ausschreibung und
Vertragsgestaltung des Schul- und Kita-IT Supports darauf zu achten, dass
· feste Personen/Teams einzelnen Schulen zugeordnet sind;
· eine örtliche oder Raum nahe Stationierung von hinreichend
qualifizierten Personen gewährleistet ist;
· eine sehr zeitnahe kompetente Hilfe zur Aufrechterhaltung des IT-
gestützten Schulbetrieb gewährleistet wird.
Die Stadtverwaltung wird beauftrag einen Antrag auf finanzielle Unterstützung
des Support der Schul-IT an das Land NRW zu stellen.
Begründung
Derzeit werden Vorbereitungen getroffen, den IT-Support in Schulen sicher zu
stellen. Erfahrungen zeigen, dass externe Dienstleister bisher keine
Personenidentität bzw. -kontinuität gewährleisten und teilweise weite Anfahrten
haben. Dies bedeutet, dass nicht ad hoc und schnell reagiert werden kann.
Ständig wechselnde Personen kennen sich vor Ort weder räumlich
noch inhaltlich aus, so dass zur Problembehebung (sofern dies überhaupt
möglich ist) zu viel Zeit vergeht. Daher ist es notwendig festes und qualifiziertesSeite 1 von 2
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Personal vor Ort vorzuhalten oder eine schnelle und unverzügliche
Einsatzmöglichkeiten durch kurze Wege zu gewährleisten. Hierzu ist es
denkbar Schul-IT-Teams zu etablieren, die organisatorischen festen
Schulen zugeordnet sind und räumlich in oder in direkter Nähe untergebracht
sind. Es sollte nicht sein, dass eine Person für eine Schule im Bonner Norden
und gleichzeitig in Bad Godesberg zuständig ist und eine Anfahrt aus Köln
erfolgt. Es sollte ebenfalls nicht sein, dass Personal ständig wechselt und sich
weder in Softwareprodukten noch in örtlichen IT-Infrastruktur auskennt.
Hierbei ist auch zu betrachten inwiefern bspw. ein dezentraler Schul-IT-Support
Studierenden unter angemessener Vergütung angeboten werden kann. Jede
Stunde, jeder Tag in der Schul-IT nicht funktioniert, findet ggf. kein Unterricht
statt, insbesondere im Wechselbetrieb oder kompletten digitalen
Unterrichtsphasen. Damit können nicht nur die Schüler*innen nicht lernen auch
die Lehrer*innen nicht arbeiten.
Das Land-NRW muss als Arbeitgeber der Lehrer*innen ein eigenes Interesse
haben, Ausfallzeiten für Lehrer*innen zu minimieren. Daher soll hier ein Antrag
auf finanzielle Unterstützung zum Aufbau und Betrieb eines Supportsystems für
Schul-IT gestellt werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 19:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de