211019 · Beschlussvorlage
Förderprogramm "KommunalerKlimaschutz.NRW" - Besonderer Förderbereich "Emissionsfreie Innenstadt" - Erweiterung/Erneuerung der Radroute zur Radschnellroute hier: Entsperrung investiver Haushaltsmittel
Kerndaten
- Nummer
- 211019
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 07.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 211019 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Förderprogramm "KommunalerKlimaschutz.NRW" - Besonderer Förderbereich "Emissionsfreie Innenstadt" - Erweiterung/Erneuerung der Radroute zur Radschnellroute hier: Entsperrung investiver Haushaltsmittel Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.06.2021 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Erweiterung/Erneuerung der Radrouten zu Radschnellrouten sind ein Teil des geförderten EFRE-Projektes (Kommunaler Klimaschutz NRW, besonderer Förderbereich Emissionsfreie Innenstadt). Der Förderzeitraum endet im Oktober 2022. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Maßnahme abgeschlossen sein. Für den Abschnitt 3.2: Rechtsrheinisch in Beuel zwischen der Konrad- Adenauer-Brücke und dem Biergarten „Zum Blauen Affen“ liegt in gleicher Sitzung eine Beschlussvorlage zur Ausbauplanung und zur Einleitung des Vergabeverfahrens vor (DS-Nr. 210713), die nachfolgend dem Hauptausschuss zur Beschlussfassung zugeht. Parallel dazu ist dringlich die Entsperrung der Haushaltsmittel erforderlich. Die verwaltungsinterne Klärung und Abstimmung konnte nicht fristgerecht abgeschlossen werden. Beschlussvorschlag Der nachfolgend aufgeführte Ansatz für die Erweiterung/Erneuerung der Radrouten zu Radschnellrouten mit Gesamtkosten höher als 250.000,- EUR wird entsperrt: Finanzstelle: 5610012079000 Bezeichnung: Fahrradhauptstadt Finanzposition: 78.5200 Ans. 2021 lfd.: 3.015.000 EUR BegründungSeite 1 von 3 Seite 2 Der Haushaltsansatz ist gemäß den Regelungen zur Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln zu Gunsten des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen gesperrt. Der Rat hat in seiner Sitzung am 28.03.2019 den Beschluss zur Teilnahme der Bundesstadt Bonn am Förderprogramm “Kommunaler Klimaschutz. NRW“ - Besonderer Förderbereich „Emissionsfreie Innenstadt“ gefasst (DS- Nr.1910687). Vorbehaltlich weiterer erforderlicher Entscheidungen sollen die Radschnellrouten zur Ausführung kommen. Die Regelungen des § 82 GO NRW (vorläufige Haushaltsführung) sind erfüllt. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 1.12 Produktgruppenbezeichnung Verkehrsflächen und – anlagen, ÖPNV Produkt 1.12.07 Produktbezeichnung Verkehrsplanung Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 6.030.000,00 5610012079000/ 78.5200 2021/2022 Einzahlungen 5.427.000,00 5610012079000/ 68.1100 2021/ 2022 Investiver Finanzsaldo 603.000,00 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 2 von 3 Seite 3Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de