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211019 · Beschlussvorlage

Förderprogramm "KommunalerKlimaschutz.NRW" - Besonderer Förderbereich "Emissionsfreie Innenstadt" - Erweiterung/Erneuerung der Radroute zur Radschnellroute hier: Entsperrung investiver Haushaltsmittel

Nummer
211019
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
07.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.06.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
211019
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Förderprogramm "KommunalerKlimaschutz.NRW"
- Besonderer
Förderbereich "Emissionsfreie Innenstadt" -
Erweiterung/Erneuerung der Radroute zur
Radschnellroute
hier: Entsperrung investiver Haushaltsmittel
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
09.06.2021 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Erweiterung/Erneuerung der Radrouten zu Radschnellrouten sind ein Teil
des geförderten EFRE-Projektes (Kommunaler Klimaschutz NRW, besonderer
Förderbereich Emissionsfreie Innenstadt). Der Förderzeitraum endet im
Oktober 2022. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Maßnahme abgeschlossen
sein. Für den Abschnitt 3.2: Rechtsrheinisch in Beuel zwischen der Konrad-
Adenauer-Brücke und dem Biergarten „Zum Blauen Affen“ liegt in gleicher
Sitzung eine Beschlussvorlage zur Ausbauplanung und zur Einleitung des
Vergabeverfahrens vor (DS-Nr. 210713), die nachfolgend dem Hauptausschuss
zur Beschlussfassung zugeht. Parallel dazu ist dringlich die Entsperrung der
Haushaltsmittel erforderlich. Die verwaltungsinterne Klärung und Abstimmung
konnte nicht fristgerecht abgeschlossen werden.
Beschlussvorschlag
Der nachfolgend aufgeführte Ansatz für die Erweiterung/Erneuerung der
Radrouten zu Radschnellrouten mit Gesamtkosten höher als 250.000,- EUR
wird entsperrt:
Finanzstelle: 5610012079000
Bezeichnung: Fahrradhauptstadt
Finanzposition: 78.5200
Ans. 2021 lfd.: 3.015.000 EUR
BegründungSeite 1 von 3
Seite 2
Der Haushaltsansatz ist gemäß den Regelungen zur Bewirtschaftung von
Haushaltsmitteln zu Gunsten des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen
gesperrt.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 28.03.2019 den Beschluss zur Teilnahme der
Bundesstadt Bonn am Förderprogramm “Kommunaler Klimaschutz. NRW“ -
Besonderer Förderbereich „Emissionsfreie Innenstadt“ gefasst (DS-
Nr.1910687). Vorbehaltlich weiterer erforderlicher Entscheidungen sollen die
Radschnellrouten zur Ausführung kommen.
Die Regelungen des § 82 GO NRW (vorläufige Haushaltsführung) sind erfüllt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.12
Produktgruppenbezeichnung
Verkehrsflächen und –
anlagen, ÖPNV
Produkt
1.12.07
Produktbezeichnung
Verkehrsplanung
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 6.030.000,00 5610012079000/
78.5200
2021/2022
Einzahlungen 5.427.000,00 5610012079000/
68.1100
2021/
2022
Investiver
Finanzsaldo
603.000,00
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 20:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de