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211013 · Beschlussvorlage

Umbau und Erweiterung des Kindergartens Veilchenweg um zwei Gruppen und Nebenräume

Nummer
211013
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
26.07.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 19.08.2021 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 25.08.2021 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 19.08.2021 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
211013
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
Umbau und Erweiterung des Kindergartens
Veilchenweg um zwei Gruppen und Nebenräume
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 19.08.2021 Empfehlung
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.08.2021 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 25.08.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Entwurfsplanung und Kostenberechnung für den Umbau und die
Erweiterung des Kindergartens Veilchenweg wird zugestimmt.
Begründung
Um das Angebot an Betreuungsplätzen zu erhöhen, soll der Kindergarten
Veilchenweg erweitert werden. Der bestehende Kindergarten grenzt an das
Gelände der Grundschule Om Berg, die im Dezember 2019 ihren Neubau
bezogen hat. Neben dem nichterhaltenswerten und zwischenzeitlich
abgerissenem, zweigeschossigem Bestandsgebäude, verfügte die Schule auch
über einen eingeschossigen, gut erhaltenen Anbau. Der Anbau soll zu einem
Kindergarten umgebaut und über einen Verbindungsgang mit dem
Bestandskindergarten verbunden werden.
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 18.03.2021 der Kostenschätzung für den
Umbau und die Erweiterung des Kindergartens Veilchenweg zugestimmt (DS-
Nr. 202291).
In dem Anbau sollen zwei Gruppenräume mit dazugehörigen Neben-,
Differenzierungs-, Abstell- und Sanitärräumen entstehen. Des Weiteren werden
dort der Mehrzweckraum mit Geräteraum, eine Zentralküche, ein Leitungsbüro,
ein Personalraum, ein Personal-WC, ein behindertengerechtes WC und ein
Technikraum untergerbacht.
Neben den Umbauarbeiten wird der Anbau umfangreich modernisiert. Das
Gebäude wird gedämmt, neue Fenster- und Türanlagen eingebaut und neue
Haustechnik und Fußbodenheizung installiert.
Die Erstellung einer PV-Anlage ist im Rahmen des Umbaus durch das SGB
vorgesehen. Die Wärmeversorgung des Kindergartens soll über eine
Wärmepumpe erfolgen. Der für die Wärmepumpe benötigte Strom wird direkt
über die Photovoltaikanlage bereitgestellt. An sonnenreichen Tagen soll derSeite 1 von 11
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überschüssige Strom in das öffentliche Netz eingespeist werden, an
sonnenarmen Tagen wird die Stromversorgung über selbige sichergestellt. Die
Investitionskosten liegen laut Kostenschätzung für die Photovoltaikanlage bei
ca. 81.000,- €. In den dargestellten Gesamtkosten der Maßnahme sind diese
Kosten enthalten.
Der derzeitige Mehrzweckraum und die Zentralküche im Bestandskindergarten
entsprechen nicht den aktuell gültigen Anforderungen und sollen daher im neu
erschlossenen Gebäude angeordnet werden. An selbiger Stelle sollen im
Bestandskindergarten zwei Differenzierungsräume und ein großer Wickelraum
entstehen. Das Leitungsbüro im Bestandsgebäude muss für die Anbindung an
den Verbindungsgang zum Erweiterungsbau weichen und wird im Anbau
untergebracht werden. Im Zuge der Umbauarbeiten im Bestandskindergarten
werden auch Innen- und Außentüren an die aktuellen Anforderungen des
Arbeitsschutzes angepasst, sowie eine Sonnenschutzanlage an allen Fenstern
von Aufenthaltsräume nachgerüstet.
Nach den Umbau- und Modernisierungsarbeiten entspricht das Gebäude, der
Bestandskindergarten und das ehemalige Schulgebäude, mindestens dem
Effizienzgebäude -100 und übertrifft damit die Anforderungen an
Bestandsgebäude nach Gebäudeenergiegesetz deutlich (ca. 40%). Für die
erforderlichen Arbeiten wird ein Kredit bei der KFW-Bank beantragt, mit dem
aufgrund des zu erzielenden Energiestandards bis zu 20% der
Investitionskosten bezuschusst werden. Eine energetische Modernisierung ist,
wie im Text beschrieben, nur für das ehemalige Schulgebäude geplant, da hier
auf Grund der erforderlichen Nutzungsänderung wesentliche und umfangreiche
Umbauarbeiten stattfinden. Der Bestandskindergarten wird an eine effiziente
neue Heizungsanlage angeschlossen und vom bestehenden Gasanschluss
getrennt.
Zur Erzielung eines niedrigeren Energiestandards wäre zusätzlich zu den
geplanten Maßnahmen eine komplette Modernisierung des
Bestandskindergartens nötig. Unter anderem müsste das vorhandene
monolithische Mauerwerk und die Dachhaut mit einer zusätzlichen
Wärmedämmung versehen, sowie alle Fenster und Türen erneuert werden. Der
Bestandskindergarten wurde Mitte der 90er Jahre errichtet und im Jahr 2010
um eine U3-Gruppe erweitert. Angesichts des guten baulichen Zustandes des
Gebäudes ist eine umfassende Sanierung hier nicht geplant.
Die Planung wurde mit der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e. V. abgestimmt.
Alle Zugänge werden barrierefrei ausgeführt. Der ehemalige Schulanbau wird
mit einer behindertengerechten Toilette ausgestattet.
Die vorhandenen Außenanlagen des Kindergartens werden um den
zusätzlichen Bedarf erweitert. Bei der Planung der Außenanlagen wird
besonderes Augenmerk auf Barrierefreiheit und naturnahe Gestaltung gelegt.
Die Bepflanzung erfolgt mit standortgerechten Gehölzen.
Auf der Liegenschaft ist umfangreicher Baum- und Gehölzbestand vorhanden,
der satzungsgeschützt und artenschutzrechtlich relevant sein kann. Die
Planung nimmt größtmögliche Rücksicht auf den Erhalt des vorhandenen
Baumbestandes. Dennoch lassen sich zur Umsetzung des Vorhabens
Baumfällungen voraussichtlich nicht vermeiden. Der vorhandene BaumbestandSeite 2 von 11
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ist zu kartieren und in einer Gründatenliste zusammen zu stellen. Der Umfang
der Fällungen ist auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Der
satzungsgeschützte Baumbestand ist zu ermitteln und in Relation zu Planung
zu bewerten. Für alle Bäume im Plangebiet, die unter die Baumschutzsatzung
fallen und die nicht erhalten werden können, ist eine Fällgenehmigung bei der
Unteren Naturschutzbehörde zu beantragen. Wird die Rodung der
satzungsgeschützten Bäume gestattet, so ist der Antragsteller gem. § 7 der
Satzung verpflichtet Ersatzpflanzungen auf dem Gelände der Liegenschaft
vorzunehmen. Die konkrete Regelung über Anzahl, Baumarten und Standorte
werden im Zusammenhang mit der Baugenehmigung getroffen. Während der
gesamten Baumaßnahme sind Maßnahmen zum Schutz des zu erhaltenden
Baumbestandes nach ZTV-Baumpflege 3.11 und DIN 18920 einzuhalten.
Im Rahmen des Rückbaus der Gesamtschule „Om Berg“ erfolgte im März 2019
eine artenschutzrechtliche Untersuchung des inzwischen abgerissenen
Gebäudes. Hierbei wurde festgestellt, dass der Eingriffsbereich aufgrund seiner
naturräumlichen Lage einen guten Quartierstandort für Fledermäuse darstellt.
Da im Rahmen des Anbaus und im Rahmen der Modernisierungsarbeiten ein
Auslösen der Zugriffsverbote nach § 44 BNatSchG nicht auszuschließen sind,
wird das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial durch eine entsprechendes
Fachgutachten vorab geprüft.
Bei Bedarf werden große Fensterscheiben effektiv gegen Vogelschlag
gesichert (www.vogelschlag-an-glas.de). Zudem werden bei der Beleuchtung
des Geländes generell insektenfreundliche Leuchtmittel (z.B. Farbtemperatur
Amber) mit staubdichter Abdeckung zum Schutz von Insekten zu verwendet.
Die Leuchten strahlen nicht über die Horizontale hinaus nach oben hin ab. Die
Höhe und die Anzahl der Leuchten, sowie die Leuchtintensität werden so
gering wie möglich gewählt.
Als Maßnahme zum Artenschutz und zur Habitatverbesserung, werden an
geeigneten Standorten im Vorhabengebiet Nisthilfen für Fledermäuse und
Fassadenbrüter fachgerecht angebracht. In Fassaden integrierte
Fledermauskästen werden bauseitig bereits miteingeplant.
Die zusätzliche Errichtung von Wohnungen ist ohne Änderung des
Bebauungsplanes nicht möglich, da es sich um ein Grundstück für
Gemeinbedarf (Schule) handelt.
Finanzierung
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 3.207.000 €. In den
Gesamtkosten ist ein Risikozuschlag in Höhe von 10% und die
Baukostensteigerung von 4% pro Jahr berücksichtigt.
Die Maßnahme wird wahrscheinlich durch den Landschaftsverband Rheinland
mit 445.500 € bezuschusst.
Der weitere Finanzbedarf in Höhe von 2,762 Mio. € soll über ein
Förderdarlehen der KFW-Bank sowie den Programmen „Kommunal Invest“ und
„Kommunal Invest Plus“ der NRW-Bank finanziert werden. Die neue
Bundesförderung für effiziente Gebäude der KFW-Bank (ab 01.07.2021) sieht
bei Sanierungen im KWF-100 Standard ein Tilgungszuschuss in Höhe vonSeite 3 von 11
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27,5% vor. Der Zinssatz für das Förderdarlehen wird voraussichtlich negativ
sein. Die Finanzierungssumme ist auf 2.000 Euro pro m2 Nettogrundfläche
begrenzt. Somit können 1,966 Mio. € (Tilgungszuschuss 541.000 €) über
dieses Programm finanziert werden.
Der weitere Finanzbedarf in Höhe von 0,796 Mio. € wird voraussichtlich aus
dem Programm „Kommunal Invest“ der NRW-Bank finanziert.
Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung im Jahr 2021 gemäß § 22 GO NRW
erfolgt der bauliche Beginn der Maßnahme frühestens nach Genehmigung des
Haushalts 2021/2022.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01.29 Gebäudemanagement Bonn 1.20.10.01.29.01 Gebäudemanagement
Bonn
Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten im Vermögensplan)
Auszahlungen Betrag Projektauftrag /
Sachkonto
Veranschlagt im
WPL
Davon noch
bereitzustellen Deckung
Kiga-Veilchenweg 193.000 604300 2021 -303.000
2.288.000 604300 2022 425.000
726.000 604300 2023 3.000
0 604300 2024 0
Einzahlungen
LVR 445.500
Investiver Finanzsaldo 2.761.500 125.000
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich kalkulatorische Kosten (Folgekosten) X
Konsumtive Kosten der Maßnahme (Aufwandskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung) X
Auszahlungen/Aufwendungen Betrag Projektauftrag /
Sachkonto
Veranschlagt im
WPL
Davon noch
bereitzustellen Deckung
Bauunterhaltung(1,2%) 38.484 604400
Betriebskosten (Strom,…) 23.374 600100
Abschreibungen(80Jahre) 40.088 650000
Zinsen(1,5%) 41.423 660000
Einzahlungen/Erträge -5.569
Haushaltsbelastung jährlich 137.799
Anlage/n
1 Folgelastenberechnung (öffentlich)
2 Baubeschreibung (öffentlich)
3 Lageplan (öffentlich)
4 Grundriss (öffentlich)
5 Ansichten (öffentlich)
6 Außenanlagen (öffentlich)Seite 4 von 11
Städtisches Gebäudemanagement Bonn 11.05.2021
Folgelastenberechnung für Investitionsmaßnahmen
Maßnahme :
Anschrift:
NGF Nettogrundrissfläche 983 m² geplanter Baubeginn: 9/2021
BGF Bruttogeschossfläche 1.107 m² geplante Inbetriebnahme: 12/2022
Baukosten
100 Grundstück 0 €
200 Herrichten und Erschließen 18.000 €
300 Bauwerk - Baukonstruktion 1.103.000 €
400 Bauwerk - Techn. Anlagen 621.000 €
500 Außenanlagen 341.000 €
600 Ausstattung 175.000 €
700 Baunebenkosten 528.000 €
Risikozuschlag ( 10 %) 279.000 €
Baukostensteigerung (4 % p.a.) 142.000 €
sonstige Kosten 0 €
Baukosten gesamt 3.207.000 €
Finanzierung
Eigenmittel - €
Öffentliche Mittel (Zuschüsse) 445.500,00 €
Kredite vom Kreditmarkt 2.761.500,00 €
Betriebskosten (jährlich) Neue Betriebskosten Alte Betriebskosten
Instandhaltungskosten 38.484 € 0 €
Strom 10.262 € 0 €
Gas / Fernwärme 4.649 € 0 €
Wasser 815 € 0 €
Reinigungskosten 7.648 € 0 €
Grundbesitzabgaben 0 € 0 €
Gebäudeversicherung 0 € 0 €
Personalkosten 0 € 0 €
Sonstige betriebliche Aufwendungen 0 € 0 €
Summe Betriebskosten (jährlich) 61.858 € 0 €
Haushaltsbelastung jährlich
Instandhaltungskosten 38.484 €
sonstige Betriebskosten 23.374 €
Abschreibungen 40.088 €
Zinsen (1,5 %) 41.423 €
Auflösung Sonderposten -5.569 €
Summe Haushaltsbelastung jährlich 137.799 €
Kiga - Veilchenweg - Umbau und Erweiterung
Veilchenweg 26, 53229 BonnSeite 5 von 11
BAUBESCHREIBUNG Anlage zu
Tagesordnungspunkt
BAUMAßNAHME Umbau und Erweiterung Kindergarten Veilchenweg
PLANVERFASSER SGB 85-32, Stadt Bonn
RAUMPROGRAMM Umbau ehemaliges Schulgebäude:
2 zusätzliche Gruppen nach dem Drei-Raum-Programm,
Mehrzweckraum, Geräteraum, Personalraum, Leitungsbüro,
Zentralküche, Technikraum, Behinderten-WC, Putzmittelraum,
Personal-WC
Umbau im Bestandskindergarten:
Hauswirtschaftsraum, Personal-WC, Wickelraum, 2
Differenzierungsräume, Verbindungsgang, Maßnahmen gemäß
NGF Nettogrundrissfläche
BGF Bruttogeschossfläche
938 qm
1.107 qm
1.107 qm = 1.560,- €/qm
(Für Umbau und Modernisierung von Kindergärten weist die
Preisspanne laut Baukostenindex 2019 740,- €/qm bis 1.780,- €/qm
aus)
KOSTENSCHÄTZUNG
100 Grundstück 0,- Euro
200 Herrichten und Erschließen 18.000,- Euro
300 Bauwerk - Baukonstruktion 1.103.000,- Euro
400 Bauwerk - Techn. Anlagen 621.000,- Euro
500 Außenanlagen 341.000,- Euro
600 Ausstattung 175.000,- Euro
700 Baunebenkosten 528.000,- Euro
GSK Euro 2.786.000,- BK 2.611.000,- Euro EK 175.000,- Euro
Bereitzustellende Mitte einschließlich
Risikozuschlag in Höhe von 10% und
Kostensteigerung von 4% p.a.:
Euro 3.207.000,-
KOSTENSTAND
Zeitpunkt der Ermittlung Monat/Jahr: Mai 2021
KONSTRUKTIVES SYSTEM Bestandsbauten: Massivbauweise, teilweise Holztafelbauweise
Verbindungsgang neu: Holztafelbauweise
DACHAUFBAU Wärmedämmung und Abdichtung des Schulgebäudes neu,
einschließlich neuer PV-Anlage
FASSADENAUSBILDUNG Bestandsbauten: Putzfassade, ehemaliges Schulgebäude erhält
neue Wärmedämmung und KlinkerfassadeSeite 6 von 11
INNENAUSBAU Neue Massiv- und Trockenbauwände, Linoleumbodenbelag,
beschichtet Innentüren
TECHNISCHER AUSBAU Neue Elektroinstallationen inkl. Beleuchtung gemäß
Kindergartenstandard im Schulgebäude und teilweise im
Bestandskindergarten. Wärmeerzeugung über Wärmepumpe für
Bestands- und Schulgebäude, neue PV-Anlage
BESONDERE EINRICHTUNGEN Neue Einbauküche, Wickelkombination für U3-Kinder
AUßENANLAGEN Erweiterung der bestehenden Spielfläche und StellplätzeSeite 7 von 11
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Datenstand: 02.11.2026, 19:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de