211013 · Beschlussvorlage
Umbau und Erweiterung des Kindergartens Veilchenweg um zwei Gruppen und Nebenräume
Kerndaten
- Nummer
- 211013
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 26.07.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 211013 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: Umbau und Erweiterung des Kindergartens Veilchenweg um zwei Gruppen und Nebenräume Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 19.08.2021 Empfehlung Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.08.2021 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 25.08.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Entwurfsplanung und Kostenberechnung für den Umbau und die Erweiterung des Kindergartens Veilchenweg wird zugestimmt. Begründung Um das Angebot an Betreuungsplätzen zu erhöhen, soll der Kindergarten Veilchenweg erweitert werden. Der bestehende Kindergarten grenzt an das Gelände der Grundschule Om Berg, die im Dezember 2019 ihren Neubau bezogen hat. Neben dem nichterhaltenswerten und zwischenzeitlich abgerissenem, zweigeschossigem Bestandsgebäude, verfügte die Schule auch über einen eingeschossigen, gut erhaltenen Anbau. Der Anbau soll zu einem Kindergarten umgebaut und über einen Verbindungsgang mit dem Bestandskindergarten verbunden werden. Der Rat hat in seiner Sitzung vom 18.03.2021 der Kostenschätzung für den Umbau und die Erweiterung des Kindergartens Veilchenweg zugestimmt (DS- Nr. 202291). In dem Anbau sollen zwei Gruppenräume mit dazugehörigen Neben-, Differenzierungs-, Abstell- und Sanitärräumen entstehen. Des Weiteren werden dort der Mehrzweckraum mit Geräteraum, eine Zentralküche, ein Leitungsbüro, ein Personalraum, ein Personal-WC, ein behindertengerechtes WC und ein Technikraum untergerbacht. Neben den Umbauarbeiten wird der Anbau umfangreich modernisiert. Das Gebäude wird gedämmt, neue Fenster- und Türanlagen eingebaut und neue Haustechnik und Fußbodenheizung installiert. Die Erstellung einer PV-Anlage ist im Rahmen des Umbaus durch das SGB vorgesehen. Die Wärmeversorgung des Kindergartens soll über eine Wärmepumpe erfolgen. Der für die Wärmepumpe benötigte Strom wird direkt über die Photovoltaikanlage bereitgestellt. An sonnenreichen Tagen soll derSeite 1 von 11 Seite 2 überschüssige Strom in das öffentliche Netz eingespeist werden, an sonnenarmen Tagen wird die Stromversorgung über selbige sichergestellt. Die Investitionskosten liegen laut Kostenschätzung für die Photovoltaikanlage bei ca. 81.000,- €. In den dargestellten Gesamtkosten der Maßnahme sind diese Kosten enthalten. Der derzeitige Mehrzweckraum und die Zentralküche im Bestandskindergarten entsprechen nicht den aktuell gültigen Anforderungen und sollen daher im neu erschlossenen Gebäude angeordnet werden. An selbiger Stelle sollen im Bestandskindergarten zwei Differenzierungsräume und ein großer Wickelraum entstehen. Das Leitungsbüro im Bestandsgebäude muss für die Anbindung an den Verbindungsgang zum Erweiterungsbau weichen und wird im Anbau untergebracht werden. Im Zuge der Umbauarbeiten im Bestandskindergarten werden auch Innen- und Außentüren an die aktuellen Anforderungen des Arbeitsschutzes angepasst, sowie eine Sonnenschutzanlage an allen Fenstern von Aufenthaltsräume nachgerüstet. Nach den Umbau- und Modernisierungsarbeiten entspricht das Gebäude, der Bestandskindergarten und das ehemalige Schulgebäude, mindestens dem Effizienzgebäude -100 und übertrifft damit die Anforderungen an Bestandsgebäude nach Gebäudeenergiegesetz deutlich (ca. 40%). Für die erforderlichen Arbeiten wird ein Kredit bei der KFW-Bank beantragt, mit dem aufgrund des zu erzielenden Energiestandards bis zu 20% der Investitionskosten bezuschusst werden. Eine energetische Modernisierung ist, wie im Text beschrieben, nur für das ehemalige Schulgebäude geplant, da hier auf Grund der erforderlichen Nutzungsänderung wesentliche und umfangreiche Umbauarbeiten stattfinden. Der Bestandskindergarten wird an eine effiziente neue Heizungsanlage angeschlossen und vom bestehenden Gasanschluss getrennt. Zur Erzielung eines niedrigeren Energiestandards wäre zusätzlich zu den geplanten Maßnahmen eine komplette Modernisierung des Bestandskindergartens nötig. Unter anderem müsste das vorhandene monolithische Mauerwerk und die Dachhaut mit einer zusätzlichen Wärmedämmung versehen, sowie alle Fenster und Türen erneuert werden. Der Bestandskindergarten wurde Mitte der 90er Jahre errichtet und im Jahr 2010 um eine U3-Gruppe erweitert. Angesichts des guten baulichen Zustandes des Gebäudes ist eine umfassende Sanierung hier nicht geplant. Die Planung wurde mit der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e. V. abgestimmt. Alle Zugänge werden barrierefrei ausgeführt. Der ehemalige Schulanbau wird mit einer behindertengerechten Toilette ausgestattet. Die vorhandenen Außenanlagen des Kindergartens werden um den zusätzlichen Bedarf erweitert. Bei der Planung der Außenanlagen wird besonderes Augenmerk auf Barrierefreiheit und naturnahe Gestaltung gelegt. Die Bepflanzung erfolgt mit standortgerechten Gehölzen. Auf der Liegenschaft ist umfangreicher Baum- und Gehölzbestand vorhanden, der satzungsgeschützt und artenschutzrechtlich relevant sein kann. Die Planung nimmt größtmögliche Rücksicht auf den Erhalt des vorhandenen Baumbestandes. Dennoch lassen sich zur Umsetzung des Vorhabens Baumfällungen voraussichtlich nicht vermeiden. Der vorhandene BaumbestandSeite 2 von 11 Seite 3 ist zu kartieren und in einer Gründatenliste zusammen zu stellen. Der Umfang der Fällungen ist auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Der satzungsgeschützte Baumbestand ist zu ermitteln und in Relation zu Planung zu bewerten. Für alle Bäume im Plangebiet, die unter die Baumschutzsatzung fallen und die nicht erhalten werden können, ist eine Fällgenehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde zu beantragen. Wird die Rodung der satzungsgeschützten Bäume gestattet, so ist der Antragsteller gem. § 7 der Satzung verpflichtet Ersatzpflanzungen auf dem Gelände der Liegenschaft vorzunehmen. Die konkrete Regelung über Anzahl, Baumarten und Standorte werden im Zusammenhang mit der Baugenehmigung getroffen. Während der gesamten Baumaßnahme sind Maßnahmen zum Schutz des zu erhaltenden Baumbestandes nach ZTV-Baumpflege 3.11 und DIN 18920 einzuhalten. Im Rahmen des Rückbaus der Gesamtschule „Om Berg“ erfolgte im März 2019 eine artenschutzrechtliche Untersuchung des inzwischen abgerissenen Gebäudes. Hierbei wurde festgestellt, dass der Eingriffsbereich aufgrund seiner naturräumlichen Lage einen guten Quartierstandort für Fledermäuse darstellt. Da im Rahmen des Anbaus und im Rahmen der Modernisierungsarbeiten ein Auslösen der Zugriffsverbote nach § 44 BNatSchG nicht auszuschließen sind, wird das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial durch eine entsprechendes Fachgutachten vorab geprüft. Bei Bedarf werden große Fensterscheiben effektiv gegen Vogelschlag gesichert (www.vogelschlag-an-glas.de). Zudem werden bei der Beleuchtung des Geländes generell insektenfreundliche Leuchtmittel (z.B. Farbtemperatur Amber) mit staubdichter Abdeckung zum Schutz von Insekten zu verwendet. Die Leuchten strahlen nicht über die Horizontale hinaus nach oben hin ab. Die Höhe und die Anzahl der Leuchten, sowie die Leuchtintensität werden so gering wie möglich gewählt. Als Maßnahme zum Artenschutz und zur Habitatverbesserung, werden an geeigneten Standorten im Vorhabengebiet Nisthilfen für Fledermäuse und Fassadenbrüter fachgerecht angebracht. In Fassaden integrierte Fledermauskästen werden bauseitig bereits miteingeplant. Die zusätzliche Errichtung von Wohnungen ist ohne Änderung des Bebauungsplanes nicht möglich, da es sich um ein Grundstück für Gemeinbedarf (Schule) handelt. Finanzierung Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 3.207.000 €. In den Gesamtkosten ist ein Risikozuschlag in Höhe von 10% und die Baukostensteigerung von 4% pro Jahr berücksichtigt. Die Maßnahme wird wahrscheinlich durch den Landschaftsverband Rheinland mit 445.500 € bezuschusst. Der weitere Finanzbedarf in Höhe von 2,762 Mio. € soll über ein Förderdarlehen der KFW-Bank sowie den Programmen „Kommunal Invest“ und „Kommunal Invest Plus“ der NRW-Bank finanziert werden. Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude der KFW-Bank (ab 01.07.2021) sieht bei Sanierungen im KWF-100 Standard ein Tilgungszuschuss in Höhe vonSeite 3 von 11 Seite 4 27,5% vor. Der Zinssatz für das Förderdarlehen wird voraussichtlich negativ sein. Die Finanzierungssumme ist auf 2.000 Euro pro m2 Nettogrundfläche begrenzt. Somit können 1,966 Mio. € (Tilgungszuschuss 541.000 €) über dieses Programm finanziert werden. Der weitere Finanzbedarf in Höhe von 0,796 Mio. € wird voraussichtlich aus dem Programm „Kommunal Invest“ der NRW-Bank finanziert. Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung im Jahr 2021 gemäß § 22 GO NRW erfolgt der bauliche Beginn der Maßnahme frühestens nach Genehmigung des Haushalts 2021/2022. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01.29 Gebäudemanagement Bonn 1.20.10.01.29.01 Gebäudemanagement Bonn Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten im Vermögensplan) Auszahlungen Betrag Projektauftrag / Sachkonto Veranschlagt im WPL Davon noch bereitzustellen Deckung Kiga-Veilchenweg 193.000 604300 2021 -303.000 2.288.000 604300 2022 425.000 726.000 604300 2023 3.000 0 604300 2024 0 Einzahlungen LVR 445.500 Investiver Finanzsaldo 2.761.500 125.000 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich kalkulatorische Kosten (Folgekosten) X Konsumtive Kosten der Maßnahme (Aufwandskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung) X Auszahlungen/Aufwendungen Betrag Projektauftrag / Sachkonto Veranschlagt im WPL Davon noch bereitzustellen Deckung Bauunterhaltung(1,2%) 38.484 604400 Betriebskosten (Strom,…) 23.374 600100 Abschreibungen(80Jahre) 40.088 650000 Zinsen(1,5%) 41.423 660000 Einzahlungen/Erträge -5.569 Haushaltsbelastung jährlich 137.799 Anlage/n 1 Folgelastenberechnung (öffentlich) 2 Baubeschreibung (öffentlich) 3 Lageplan (öffentlich) 4 Grundriss (öffentlich) 5 Ansichten (öffentlich) 6 Außenanlagen (öffentlich)Seite 4 von 11 Städtisches Gebäudemanagement Bonn 11.05.2021 Folgelastenberechnung für Investitionsmaßnahmen Maßnahme : Anschrift: NGF Nettogrundrissfläche 983 m² geplanter Baubeginn: 9/2021 BGF Bruttogeschossfläche 1.107 m² geplante Inbetriebnahme: 12/2022 Baukosten 100 Grundstück 0 € 200 Herrichten und Erschließen 18.000 € 300 Bauwerk - Baukonstruktion 1.103.000 € 400 Bauwerk - Techn. Anlagen 621.000 € 500 Außenanlagen 341.000 € 600 Ausstattung 175.000 € 700 Baunebenkosten 528.000 € Risikozuschlag ( 10 %) 279.000 € Baukostensteigerung (4 % p.a.) 142.000 € sonstige Kosten 0 € Baukosten gesamt 3.207.000 € Finanzierung Eigenmittel - € Öffentliche Mittel (Zuschüsse) 445.500,00 € Kredite vom Kreditmarkt 2.761.500,00 € Betriebskosten (jährlich) Neue Betriebskosten Alte Betriebskosten Instandhaltungskosten 38.484 € 0 € Strom 10.262 € 0 € Gas / Fernwärme 4.649 € 0 € Wasser 815 € 0 € Reinigungskosten 7.648 € 0 € Grundbesitzabgaben 0 € 0 € Gebäudeversicherung 0 € 0 € Personalkosten 0 € 0 € Sonstige betriebliche Aufwendungen 0 € 0 € Summe Betriebskosten (jährlich) 61.858 € 0 € Haushaltsbelastung jährlich Instandhaltungskosten 38.484 € sonstige Betriebskosten 23.374 € Abschreibungen 40.088 € Zinsen (1,5 %) 41.423 € Auflösung Sonderposten -5.569 € Summe Haushaltsbelastung jährlich 137.799 € Kiga - Veilchenweg - Umbau und Erweiterung Veilchenweg 26, 53229 BonnSeite 5 von 11 BAUBESCHREIBUNG Anlage zu Tagesordnungspunkt BAUMAßNAHME Umbau und Erweiterung Kindergarten Veilchenweg PLANVERFASSER SGB 85-32, Stadt Bonn RAUMPROGRAMM Umbau ehemaliges Schulgebäude: 2 zusätzliche Gruppen nach dem Drei-Raum-Programm, Mehrzweckraum, Geräteraum, Personalraum, Leitungsbüro, Zentralküche, Technikraum, Behinderten-WC, Putzmittelraum, Personal-WC Umbau im Bestandskindergarten: Hauswirtschaftsraum, Personal-WC, Wickelraum, 2 Differenzierungsräume, Verbindungsgang, Maßnahmen gemäß NGF Nettogrundrissfläche BGF Bruttogeschossfläche 938 qm 1.107 qm 1.107 qm = 1.560,- €/qm (Für Umbau und Modernisierung von Kindergärten weist die Preisspanne laut Baukostenindex 2019 740,- €/qm bis 1.780,- €/qm aus) KOSTENSCHÄTZUNG 100 Grundstück 0,- Euro 200 Herrichten und Erschließen 18.000,- Euro 300 Bauwerk - Baukonstruktion 1.103.000,- Euro 400 Bauwerk - Techn. Anlagen 621.000,- Euro 500 Außenanlagen 341.000,- Euro 600 Ausstattung 175.000,- Euro 700 Baunebenkosten 528.000,- Euro GSK Euro 2.786.000,- BK 2.611.000,- Euro EK 175.000,- Euro Bereitzustellende Mitte einschließlich Risikozuschlag in Höhe von 10% und Kostensteigerung von 4% p.a.: Euro 3.207.000,- KOSTENSTAND Zeitpunkt der Ermittlung Monat/Jahr: Mai 2021 KONSTRUKTIVES SYSTEM Bestandsbauten: Massivbauweise, teilweise Holztafelbauweise Verbindungsgang neu: Holztafelbauweise DACHAUFBAU Wärmedämmung und Abdichtung des Schulgebäudes neu, einschließlich neuer PV-Anlage FASSADENAUSBILDUNG Bestandsbauten: Putzfassade, ehemaliges Schulgebäude erhält neue Wärmedämmung und KlinkerfassadeSeite 6 von 11 INNENAUSBAU Neue Massiv- und Trockenbauwände, Linoleumbodenbelag, beschichtet Innentüren TECHNISCHER AUSBAU Neue Elektroinstallationen inkl. Beleuchtung gemäß Kindergartenstandard im Schulgebäude und teilweise im Bestandskindergarten. Wärmeerzeugung über Wärmepumpe für Bestands- und Schulgebäude, neue PV-Anlage BESONDERE EINRICHTUNGEN Neue Einbauküche, Wickelkombination für U3-Kinder AUßENANLAGEN Erweiterung der bestehenden Spielfläche und StellplätzeSeite 7 von 11 Seite 8 von 11 Seite 9 von 11 Seite 10 von 11 Seite 11 von 11
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de