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211002-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Unterstützung mittelständischer Unternehmen in den Bonner Zentren

Nummer
211002-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
22.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 24.06.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 29.06.2021 Kenntnisnahme
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  1. 211002 Unterstützung mittelständischer Unternehmen in den Bonner Zentren

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211002-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Unterstützung mittelständischer Unternehmen in
den Bonner Zentren
Beratungsfolge
Rat 24.06.2021 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Hardtberg 29.06.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen vom
09.06.2021 ist der Ausschuss dem vorgelegten Beschlussvorschlag einstimmig
gefolgt, hatte jedoch darum gebeten, die nachstehenden Fragen für die
Folgegremien noch schriftlich zu beantworten, da hierzu zunächst noch eine
Abstimmung mit den Gewerbegemeinschaften erfolgen musste.
- Ist eine Befristung für den Erwerb und das Einlösen der Gutscheine
vorgesehen?
- Wie lange soll das Gutscheinvolumen vorgehalten werden, falls dieses
zunächst nicht in voller Höhe abgerufen wird?
Eine Begrenzung der Ausgabe der Gutscheine kann nur dadurch erfolgen,
dass die Händler angewiesen werden, lediglich eine bestimmte Anzahl an
Gutscheinen pro Einkauf zu verkaufen, da die Gutscheine nicht personalisiert
werden können. Ursprünglich war eine Begrenzung auf 5 Gutscheine pro
Person angedacht.
Als Startdatum des Programms ist der 1. August vorgesehen.
Das Gutscheinvolumen soll bis Ende 2021 vorgehalten werden.
Die Gutscheine sollen entsprechend der gesetzliche Verjährungsfrist von 3
Jahren einlösbar sein.
- Wann erfolgt die Zahlung durch die Stadt?
Die Stadt zahlt den Anteil erst nach Einlösung der jeweiligen Gutscheine. Das
Procedere läuft wie folgt ab:
Eine Kundin, ein Kunde bezahlt für eine Gutschein-Karte 45 EUR, ihr/ihm
sollen später 50 Euro zur Verfügung stehen.
Das Handels-/Gastronomieunternehmen lädt die Karte vor Ort auf. Das von
city-marketing bonn e.V. zu beauftragende Dienstleistungsunternehmen zieht
nach 2 bis 3 Tagen von dem EH-/Gastrounternehmen die 45 Euro ein. Der
Differenzbetrag (5 EUR) wird mit city-marketing bonn e.V. automatisiertSeite 1 von 2
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zum Einlösezeitpunkt des Gutscheins abgerechnet. Anschließend stellt der
city-marketing bonn e.V. monatlich eine Rechnung an die Stadt, die ihm dann
die entstandene Differenz erstattet.
Die städtische Beteiligung beläuft sich auf maximal 150.000 Euro.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 23:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de