211002-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Unterstützung mittelständischer Unternehmen in den Bonner Zentren
Kerndaten
- Nummer
- 211002-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 22.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211002-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Unterstützung mittelständischer Unternehmen in den Bonner Zentren Beratungsfolge Rat 24.06.2021 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Hardtberg 29.06.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen vom 09.06.2021 ist der Ausschuss dem vorgelegten Beschlussvorschlag einstimmig gefolgt, hatte jedoch darum gebeten, die nachstehenden Fragen für die Folgegremien noch schriftlich zu beantworten, da hierzu zunächst noch eine Abstimmung mit den Gewerbegemeinschaften erfolgen musste. - Ist eine Befristung für den Erwerb und das Einlösen der Gutscheine vorgesehen? - Wie lange soll das Gutscheinvolumen vorgehalten werden, falls dieses zunächst nicht in voller Höhe abgerufen wird? Eine Begrenzung der Ausgabe der Gutscheine kann nur dadurch erfolgen, dass die Händler angewiesen werden, lediglich eine bestimmte Anzahl an Gutscheinen pro Einkauf zu verkaufen, da die Gutscheine nicht personalisiert werden können. Ursprünglich war eine Begrenzung auf 5 Gutscheine pro Person angedacht. Als Startdatum des Programms ist der 1. August vorgesehen. Das Gutscheinvolumen soll bis Ende 2021 vorgehalten werden. Die Gutscheine sollen entsprechend der gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren einlösbar sein. - Wann erfolgt die Zahlung durch die Stadt? Die Stadt zahlt den Anteil erst nach Einlösung der jeweiligen Gutscheine. Das Procedere läuft wie folgt ab: Eine Kundin, ein Kunde bezahlt für eine Gutschein-Karte 45 EUR, ihr/ihm sollen später 50 Euro zur Verfügung stehen. Das Handels-/Gastronomieunternehmen lädt die Karte vor Ort auf. Das von city-marketing bonn e.V. zu beauftragende Dienstleistungsunternehmen zieht nach 2 bis 3 Tagen von dem EH-/Gastrounternehmen die 45 Euro ein. Der Differenzbetrag (5 EUR) wird mit city-marketing bonn e.V. automatisiertSeite 1 von 2 Seite 2 zum Einlösezeitpunkt des Gutscheins abgerechnet. Anschließend stellt der city-marketing bonn e.V. monatlich eine Rechnung an die Stadt, die ihm dann die entstandene Differenz erstattet. Die städtische Beteiligung beläuft sich auf maximal 150.000 Euro. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de