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211002 · Beschlussvorlage

Unterstützung mittelständischer Unternehmen in den Bonner Zentren

Nummer
211002
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
01.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 16.06.2021 Anhörung
  2. Sitzung des Rates 24.06.2021 Entscheidung federführend
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 15.06.2021 Anhörung
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.06.2021 Anhörung
  5. Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 01.06.2021 Empfehlung
  6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.06.2021 Empfehlung
  7. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 29.06.2021 Anhörung
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Untergeordnet

  1. 211002-01 ST Unterstützung mittelständischer Unternehmen in den Bonner Zentren
  2. 211002-02 AA Unterstützung mittelständischer Unternehmen in den Bonner Zentren Antrag zur Vorlage 211002

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Beschlussvorlage
öffentlich
211002
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Unterstützung mittelständischer Unternehmen in
den Bonner Zentren
Beratungsfolge
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
01.06.2021 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
09.06.2021 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 15.06.2021 Anhörung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.06.2021 Anhörung
Bezirksvertretung Beuel 16.06.2021 Anhörung
Rat 24.06.2021 Entscheidung
Bezirksvertretung Hardtberg 29.06.2021 Anhörung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Gewerbegemeinschaften der vier Stadtbezirkszentren haben kurzfristig
einen Antrag bei der Stadt Bonn gestellt, dass die Stadt im Rahmen der
Öffnungsstrategien ausnahmsweise eine finanzielle Unterstützung für die
Zentren gewähren möge. Dieses Ansinnen unterstützt die Verwaltung. Damit
dies möglich wird, muss eine Entscheidung noch im Rahmen der
Haushaltsberatungen getroffen werden.
Beschlussvorschlag
Die Stadt Bonn unterstützt die mittelständischen Unternehmen in den Bonner
Zentren durch die Co-Finanzierung eines Gutscheinsystems und einen Fonds
für Aktionen. Dafür wird für ein Betrag in Höhe von insgesamt 300.000,00 € in
den Doppelhaushalt 2021/22 eingebracht, der je zur Häflte für die beiden
genannten Projektbausteine verwendet werden soll.
Begründung
Die Corona-Pandemie hat sehr viele – vor allem mittelständische – Unter-
nehmen aus Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen stark getroffen:
Sie mussten auf Grund der Infektionsschutzvorschriften ihren Service stark
einschränken und/oder sogar ganz schließen.
Auch die Kund*innen und Gäste haben ihr Ausgeh- und Einkaufsverhalten
verändert, der „Bummelfaktor“ ist verschwunden. Dies hatte und hat auch
weiterhin deutliche negative Auswirkungen auf die Passantenfrequenzen in der
Bonner Innenstadt und in den Stadtbezirkszentren.Seite 1 von 3
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Die Gewerbegemeinschaften der vier Stadtbezirkszentren haben kurzfristig
einen Antrag bei der Stadt Bonn gestellt, dass die Stadt im Rahmen der
Öffnungsstrategien ausnahmsweise eine finanzielle Unterstützung für die
Zentren gewähren möge. Das Ziel der Unterstützung ist es, die Passanten-
frequenz im angemessenen Rahmen schrittweise wieder zu steigern. Im
Austausch mit der Verwaltung wurde eine Unterstützung basierend auf zwei
Säulen besprochen:
1. Gutscheinsystem
Der Gutschein fördert in Pandemiezeiten den örtlichen Einzelhandel,
Dienstleister und Gastronomen, indem er einen Rabattanreiz von 10 Prozent
für die Konsumenten gibt, unter der Voraussetzung, dass das Geld in der
eigenen Stadt ausgegeben wird. Nach der langen Zeit des Lockdowns für viele
Branchen, ist ein Anreiz zum Einkauf in der eigenen Stadt besonders wichtig.
Auf einer Internetseite werden alle teilnehmenden Geschäfte und Restaurants
aufgelistet werden. Über diese Plattform werden die Gutscheine direkt online
erworben. Kunden können den Geschenkgutschein mit einem individuellen
Wunschbetrag aufladen und entweder verschenken oder selbst nutzen. Dabei
ist auch eine Aufteilung des Wertgutscheins auf mehrere Einkäufe möglich.
Das Gutscheinsystem funktioniert sowohl analog (Kauf und Einlösung eines
Gutscheins in Geschäften vor Ort) als auch digital (Kauf und Einlösung eines
Gutscheins im Online-Shop der in Bonn, Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg
teilnehmenden Geschäfte). Wichtig ist dabei, dass ausschließlich Unternehmen
mit einem Geschäftssitz in Bonn an dem System teilnehmen können. Solche
Systeme sind bereits weit verbreitet, u.a. auch in benachbarten Städten wie
Köln, Bergisch Gladbach, Aachen oder Wuppertal, in Verbindung mit der auch
für Bonn vorgesehenen finanziellen Beteiligung der Stadt (z.B. www.schenk-
lokal.de, https://atalanda.com/wuppertal/gutschein). Der city-marketing bonn
e.V. wird im Rahmen der Umsetzung sein bisheriges rein analoges System der
City-Taler entsprechend anpassen.
Dabei subventioniert die Stadt die Gutscheine mit 10 Prozent des Gutschein-
wertes (für einen 100-Euro-Gutschein zahlt der/die Kund*in also nur 90 Euro).
Dabei wird die Menge der Gutscheine pro Kopf auf 5, maximal 50 €/Kopf,
gedeckelt. Der Gesamtbetrag für die Förderung der Gutscheine beträgt
150.000 €, womit, insgesamt 1,5 Mio € Umsatz in Handel, Gastronomie und
Dienstleistungswirtschaft unterstützt werden.
Die Abwicklung wird unter Federführung des city-marketing bonn e.V. über ein
Unternehmen erfolgen, das ähnliche Gutscheinsysteme bereits betreibt. Einige
Fragen zur Umsetzung werden noch geklärt. Die Verwaltung wird die Politik im
Nachgang über die Umsetzung des Gutscheinsystems im Detail informieren.
2. Fonds für Kampagnen und Veranstaltungen.
Der Fonds mit einer Gesamthöhe von 150.000 € soll zur Finanzierung von
Aktionen in den Stadtbezirkszentren genutzt werden (insbes. Veranstaltungen,
Begrünung, Sitzgelegenheiten). Bei einer Durchführung durch die jeweilige
Gewerbegemeinschaft wird die Stadt als Mitveranstalter bzw.
Kooperationspartner aufgeführt. Eine Aufteilung zwischen den vier A- und B-
Zentren soll nach folgendem Schlüssel geschehen: Bonn 40%, Bad GodesbergSeite 2 von 3
Seite 3
20%, Beuel 20% und Hardtberg 20%.
Der Beginn der Maßnahmen kann erst starten, wenn der Inzidenzwert unter 50
gesunken ist.
Das Maßnahmenpaket für jeden Stadtbezirk wird mit den Gewerbegemein-
schaften abgestimmt und der jeweils zuständigen Bezirksvertretung zur
Beschlussfassung vorgelegt.
Über die Umsetzung der Maßnahmen wird die Verwaltung berichten.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.03.00.15 Wirtschaftsförderung 1.03.00.15.01.01 Wirtschaftsförderung
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
300.000 EUR 103001501/74.1000 2021: 300.000 EUR gesamtstädtisch
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 17:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de