211002 · Beschlussvorlage
Unterstützung mittelständischer Unternehmen in den Bonner Zentren
Kerndaten
- Nummer
- 211002
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 01.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Anhörung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 211002 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Unterstützung mittelständischer Unternehmen in den Bonner Zentren Beratungsfolge Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 01.06.2021 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.06.2021 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 15.06.2021 Anhörung Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.06.2021 Anhörung Bezirksvertretung Beuel 16.06.2021 Anhörung Rat 24.06.2021 Entscheidung Bezirksvertretung Hardtberg 29.06.2021 Anhörung Begründung der Dringlichkeit: Die Gewerbegemeinschaften der vier Stadtbezirkszentren haben kurzfristig einen Antrag bei der Stadt Bonn gestellt, dass die Stadt im Rahmen der Öffnungsstrategien ausnahmsweise eine finanzielle Unterstützung für die Zentren gewähren möge. Dieses Ansinnen unterstützt die Verwaltung. Damit dies möglich wird, muss eine Entscheidung noch im Rahmen der Haushaltsberatungen getroffen werden. Beschlussvorschlag Die Stadt Bonn unterstützt die mittelständischen Unternehmen in den Bonner Zentren durch die Co-Finanzierung eines Gutscheinsystems und einen Fonds für Aktionen. Dafür wird für ein Betrag in Höhe von insgesamt 300.000,00 € in den Doppelhaushalt 2021/22 eingebracht, der je zur Häflte für die beiden genannten Projektbausteine verwendet werden soll. Begründung Die Corona-Pandemie hat sehr viele – vor allem mittelständische – Unter- nehmen aus Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen stark getroffen: Sie mussten auf Grund der Infektionsschutzvorschriften ihren Service stark einschränken und/oder sogar ganz schließen. Auch die Kund*innen und Gäste haben ihr Ausgeh- und Einkaufsverhalten verändert, der „Bummelfaktor“ ist verschwunden. Dies hatte und hat auch weiterhin deutliche negative Auswirkungen auf die Passantenfrequenzen in der Bonner Innenstadt und in den Stadtbezirkszentren.Seite 1 von 3 Seite 2 Die Gewerbegemeinschaften der vier Stadtbezirkszentren haben kurzfristig einen Antrag bei der Stadt Bonn gestellt, dass die Stadt im Rahmen der Öffnungsstrategien ausnahmsweise eine finanzielle Unterstützung für die Zentren gewähren möge. Das Ziel der Unterstützung ist es, die Passanten- frequenz im angemessenen Rahmen schrittweise wieder zu steigern. Im Austausch mit der Verwaltung wurde eine Unterstützung basierend auf zwei Säulen besprochen: 1. Gutscheinsystem Der Gutschein fördert in Pandemiezeiten den örtlichen Einzelhandel, Dienstleister und Gastronomen, indem er einen Rabattanreiz von 10 Prozent für die Konsumenten gibt, unter der Voraussetzung, dass das Geld in der eigenen Stadt ausgegeben wird. Nach der langen Zeit des Lockdowns für viele Branchen, ist ein Anreiz zum Einkauf in der eigenen Stadt besonders wichtig. Auf einer Internetseite werden alle teilnehmenden Geschäfte und Restaurants aufgelistet werden. Über diese Plattform werden die Gutscheine direkt online erworben. Kunden können den Geschenkgutschein mit einem individuellen Wunschbetrag aufladen und entweder verschenken oder selbst nutzen. Dabei ist auch eine Aufteilung des Wertgutscheins auf mehrere Einkäufe möglich. Das Gutscheinsystem funktioniert sowohl analog (Kauf und Einlösung eines Gutscheins in Geschäften vor Ort) als auch digital (Kauf und Einlösung eines Gutscheins im Online-Shop der in Bonn, Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg teilnehmenden Geschäfte). Wichtig ist dabei, dass ausschließlich Unternehmen mit einem Geschäftssitz in Bonn an dem System teilnehmen können. Solche Systeme sind bereits weit verbreitet, u.a. auch in benachbarten Städten wie Köln, Bergisch Gladbach, Aachen oder Wuppertal, in Verbindung mit der auch für Bonn vorgesehenen finanziellen Beteiligung der Stadt (z.B. www.schenk- lokal.de, https://atalanda.com/wuppertal/gutschein). Der city-marketing bonn e.V. wird im Rahmen der Umsetzung sein bisheriges rein analoges System der City-Taler entsprechend anpassen. Dabei subventioniert die Stadt die Gutscheine mit 10 Prozent des Gutschein- wertes (für einen 100-Euro-Gutschein zahlt der/die Kund*in also nur 90 Euro). Dabei wird die Menge der Gutscheine pro Kopf auf 5, maximal 50 €/Kopf, gedeckelt. Der Gesamtbetrag für die Förderung der Gutscheine beträgt 150.000 €, womit, insgesamt 1,5 Mio € Umsatz in Handel, Gastronomie und Dienstleistungswirtschaft unterstützt werden. Die Abwicklung wird unter Federführung des city-marketing bonn e.V. über ein Unternehmen erfolgen, das ähnliche Gutscheinsysteme bereits betreibt. Einige Fragen zur Umsetzung werden noch geklärt. Die Verwaltung wird die Politik im Nachgang über die Umsetzung des Gutscheinsystems im Detail informieren. 2. Fonds für Kampagnen und Veranstaltungen. Der Fonds mit einer Gesamthöhe von 150.000 € soll zur Finanzierung von Aktionen in den Stadtbezirkszentren genutzt werden (insbes. Veranstaltungen, Begrünung, Sitzgelegenheiten). Bei einer Durchführung durch die jeweilige Gewerbegemeinschaft wird die Stadt als Mitveranstalter bzw. Kooperationspartner aufgeführt. Eine Aufteilung zwischen den vier A- und B- Zentren soll nach folgendem Schlüssel geschehen: Bonn 40%, Bad GodesbergSeite 2 von 3 Seite 3 20%, Beuel 20% und Hardtberg 20%. Der Beginn der Maßnahmen kann erst starten, wenn der Inzidenzwert unter 50 gesunken ist. Das Maßnahmenpaket für jeden Stadtbezirk wird mit den Gewerbegemein- schaften abgestimmt und der jeweils zuständigen Bezirksvertretung zur Beschlussfassung vorgelegt. Über die Umsetzung der Maßnahmen wird die Verwaltung berichten. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.03.00.15 Wirtschaftsförderung 1.03.00.15.01.01 Wirtschaftsförderung Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 300.000 EUR 103001501/74.1000 2021: 300.000 EUR gesamtstädtisch Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de