← Vorlagen

210999 · Antrag

Entwurf eines Nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes (Denkmalschutzgesetz - DSchG NRW)

Nummer
210999
Art
Antrag
Veröffentlicht
07.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 07.06.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 16.08.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 16.08.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Hauptausschusses 17.06.2021 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 64 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 210999-03 ST Entwurf eines neuen Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) , Landtags-Drs. 17/16518 vom 10.02.2022 BBB-Dringlichkeitsantrag zur Vorlage 210999-02
  2. 210999-01 DA Entwurf eines neuen Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) , Landtags-Drs. 17/16518 vom 10.02.2022 BBB-Dringlichkeitsantrag zur Vorlage 210999-02
  3. 210999-02 AA Entwurf eines Nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes (Denkmalschutzgesetz - DSchG NRW) Antrag zur Vorlage 210999
  4. 210999-01 ST Entwurf eines Nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes (Denkmalschutzgesetz - DSchG NRW)
  5. 210999-04 ST Entwurf eines Nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes (Denkmalschutzgesetz - DSchG NRW) zu DS: 210999-01 ST

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.485 Zeichen)
Antrag
öffentlich
210999
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
27.05.2021
Entwurf eines Nordrhein-westfälischen
Denkmalschutzgesetzes (Denkmalschutzgesetz -
DSchG NRW)
Beratungsfolge
Hauptausschuss 17.06.2021 Empfehlung
Rat 24.06.2021 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Der Rat der Stadt Bonn spricht sich dagegen aus, dass, wie in dem von der
Landesregierung dem Landtag als Vorlage 17/4761 zugeleiteten "Entwurf eines
Nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes (Denkmalschutzgesetz -
DSchG NRW)" für Baudenkmale vorgesehen ist, zur Eintragung eines
Baudenkmals künftig
 das bisher vorgeschriebene Benehmen der Unteren Denkmalbehörden
mit den Fachämtern bei den Landschaftsverbänden
(Landeskonservatoren) ersatzlos gestrichen werden soll und
 diesen Fachämtern bei den Landschaftsverbänden das Recht entzogen
werden soll, ihrerseits die Eintragung eines Gebäudes auf der
Denkmalliste zu beantragen.
Begründung
In dem vorliegenden Entwurf, erarbeitet von dem Ministerium mit der bunt
gemischten Zuständigkeit für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
und beschlossen vom Landeskabinett am 2. März 2021 ist eine grundlegende
Neuordnung der Zuständigkeiten für die Eintragung von Baudenkmälern in die
Denkmallisten enthalten. Im Kern sieht er eine Entmachtung der Fachämter
vor, die bei den Landschaftsverbänden angesiedelt sind
(Landeskonservatoren):
Die kommunalen Behörden müssen laut Entwurf künftig kein Benehmen mehr
mit den Fachämtern vor einer Aufnahme in die Denkmallisten herstellen,
sondern können völlig selbständig "nach Anhörung des Denkmalfachamtes"
darüber entscheiden.
Darüber hinaus soll den Fachämtern der Landschaftsverbände
(Landeskonservatoren) das Recht genommen werden, ihrerseits die EintragungSeite 1 von 2
Seite 2
eines Gebäudes in die Denkmalliste zu beantragen. In § 23 (4) des Entwurfes
fehlt nämlich das bisher geltende Recht der Landschaftsverbände bzw. ihrer
Fachämter auf Eintragung eines Denkmals.
Dadurch würden die bislang vorgeschriebene und bewährte Mehrstufigkeit der
Verfahren und die Möglichkeit des fachlichen Einspruchs reduziert. Die
Ausschaltung der Landeskonservatoren würde auch im Fall des
Landschaftsverbandes Rheinland die Gefahr nach sich ziehen, einheitliche
Regelungen und fachliche Einschätzungen für das ganze Rheinland zu sichern,
sodass die Gefahr entstehen kann, dass künftig von Kommune zu Kommune
unterschiedliche Ansprüche an den Denkmalschutz gestellt werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 10:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de