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210992-16 · Mitteilungsvorlage

Grundsatzentscheidung zur Festlegung künftiger Klärschlammverwertung - hier: Beantwortung der in der Ratssitzung am 08.05.2025 gestellten Fragen

Nummer
210992-16
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
21.05.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Duisdorf Ortsteil· Hardtberg Hauptort
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Salierweg Straße· Graurheindorf, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 04.06.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 07.07.2025 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
210992-16
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Grundsatzentscheidung zur Festlegung künftiger
Klärschlammverwertung - hier: Beantwortung der in
der Ratssitzung am 08.05.2025 gestellten Fragen
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
04.06.2025 Kenntnisnahme
Rat 03.07.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 08.05.2025 die Vorlage 210992-12 geändert
beschlossen. Im Rahmen der Beratung wurden Fragen gestellt, deren
Beantwortung von der Verwaltung jetzt in Form einer Mitteilungsvorlage zur
Kenntnis gegeben werden.
1.Die Verwaltung erläutert in der Ratssitzung, wie es zu der
Fehleinschätzung aus DS: 210992-03 kommen konnte, in der ganz klar
dargestellt wurde, dass:
„….die Transportfrage insofern gelöst ist, dass ein Schifftransport mit
klimafreundlichem Antrieb schon sehr bald, spätestens aber zur
Inbetriebnahme der Anlage zur Verfügung stehen wird. Die HGK (Häfen
und Güterverkehr Köln AG) wird zu gegebener Zeit in der Lage sein, den
Transport mit einem solchen Schiff zu wirtschaftlich vertretbaren
Konditionen anzubieten. Überzeugende Konzepte wurden bereits
vorgestellt. Ob Bonn letztlich die HGK oder ein anderes
Logistikunternehmen mit dem Transport beauftragen wird oder gar ein
eigenes Schiff beschafft, ist allein eine Entscheidung des Rates, die im
Rahmen einer Ausschreibung zu gegebener Zeit zu treffen sein wird. Es
ist aber sicher davon auszugehen, dass sich dann auch weitere Anbieter
klimaneutral betriebener Schiffe an einem entsprechenden Verfahren
beteiligen werden, da sich auf dem wachsenden Markt des klimaneutralen
Schiffbetriebes einige Anbieter positionieren.“
Es bestand und besteht Handlungsdruck wegen der starken und weiter
anwachsenden Abgängigkeit der Klärschlammverbrennung in der Kläranlage
Salierweg verbunden mit der Gesetzgebung, ab 2029 die Rückgewinnung des
im Klärschlamm vorhandenen Phosphors vornehmen zu müssen. Vor einigen
Jahren wurden verschiedene Optionen betrachtet. Letztlich durchgesetzt hat
sich die Variante, als Gesellschafter gemeinsam mit den Stadtwerken Köln, den
Stadtentwässerungsbetrieben Köln, einigen Umlandgemeinden der KLARSeite 1 von 6
Seite 2
GmbH (Klärschlammverwertung am Rhein) beizutreten und den Bonner
Klärschlamm in einer neu zu errichtenden Monoklärschlammverwertungsanlage
im Kölner Norden thermisch zu verwerten.
Die Idee, den Klärschlamm per Schiff von Bonn nach Köln zu transportieren,
kam aus dem politischen Raum, bot sich aber ja an, weil die erzeugende und
die verwertende Anlage beide am Rhein liegen.
Die Realisierbarkeit des Schiffstransports wurde dem Auftrag des Rates
folgend geprüft und durch die „Abfallverwertungsgesellschaft, AVG Köln“ und
„Häfen und Güterverkehr Köln, HGK Shipping“ eindeutig und sehr überzeugend
bestätigt.
Die „HGK Shipping“ stellte ein „Zero Emission Schiff“, also emissionsfreies
Schiff bis spätestens 2029 sicher in Aussicht.
Die Mehrkosten für den Schiffstransport führten nach damaliger Einschätzung
der „AVG“ und der „HGK Shipping“ zu einer Erhöhung der Abwassergebühren
um 0,7%. was durch die Fachverwaltung als akzeptabel bewertet wurde.
Entsprechende Präsentationen der „AVG“ und der „HGK Shipping“ liegen vor.
Aus Copyrightgründen sind diese nicht Bestandteil dieser Stellungnahme, sind
aber im Tiefbauamt einsehbar.
Diese Idee des Schiffstransports fußte auf der Annahme, dass zum Zeitpunkt
der Inbetriebnahme der Anlage, also Jahre später, entsprechende Schiffe und
Antriebe zur Verfügung stehen würden. Weder geeignete Schiffe noch
umweltfreundliche Antriebe waren damals am Markt verfügbar, so dass eine
belastbare Kostenschätzung kaum möglich war.
Diese Unwägbarkeiten hat die Verwaltung in der ursprünglichen
Vorlage „Grundsatzentscheidung zur Festlegung künftiger
Klärschlammverwertung – DS 210992“ dargestellt (Auszug aus Vorlage: „Sollte
ein Schiffstransport hinsichtlich der Höhe der hieraus resultierenden Gebühren
nicht darstellbar sein, besteht die Möglichkeit einer Anlieferung per Lkw.“
Der Transport mit einem entsprechend dimensionierten Schiff erschien
seinerzeit im Hinblick auf die Kosten durchaus vergleichbar mit dem Lkw-
Transport, da 5 Fahrten an 6 Tagen/ Woche zwischen Bonn und Köln
erforderlich sind und ebenfalls nicht unerhebliche Kosten auslösen. Deutlich für
einen Transport per Schiff mit umweltfreundlichem Antrieb im Vergleich zu den
damals in den Vergleich gebrachten Diesel-Lkw sprachen und sprechen die
deutlich höheren Umweltbelastungen, die bei einem mit fossilen Brennstoffen
betriebenen Lkw-Transport entstehen würden.
Die kaum überwindbaren rechtlichen Hürden bei der Beauftragung eines
externen Dienstleisters für einen Schiffstransport wurden erst bei einer
tiefgreifenden, juristischen Betrachtung der Ausgestaltung möglicher
Vertragskonstrukte nach Bewertung durch eine Anwaltskanzlei deutlich.
2. Die Klar GmbH soll den BImSchV-Genehmigungsantrag so einreichen,
dass eine Anlieferung des Klärschlamms sowohl per LKW, als auch per
Schiff möglich ist.
Dies ist in dieser Form bereits erfolgt.
3. Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, wie die Anwohnerinnen und
Anwohner während des Lkw-Transports bestmöglich vor Emissionen
(Lärm, Geruch) geschützt werden können.Seite 2 von 6
Seite 3
Geruch:
Durch Zentrifugen entwässerter Klärschlamm ist geruchsarm und keinesfalls
mit Nassschlamm oder der Geruchsemission in der Vorklärung zu vergleichen
Die geringen verbleibenden Geruchsemissionen können durch folgende
Maßnahmen wirksam unterbunden werden:
• Geschlossene Schlammlagerung
• Unterdruckhaltung aller Bereiche
• Verladung in geschlossenen Systemen
• Geschlossener Transport
• Abluft aus Annahme- bzw. Verladebereich wird der vorhandenen
Abluftbehandlungsanlage auf der Kläranlage Salierweg oder einem
eigenen Abluftfilter zugeführt.
Lärm
• Die Verladung des Klärschlamms erzeugt keinen nennenswerten Lärm
• Die Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen für die
Klärschlammverladeeinrichtung wird darüber hinaus im Rahmen der
Planung kritisch überprüft und diese soweit erforderlich umgesetzt.
• Der Transport erfolgt mit E-Lkw mit vergleichsweise geringer
Lärmemission
• Erforderlich sind lediglich vier bis fünf E-Lkw-Fahrten pro Tag an sechs
Tagen pro Woche.
Beide Themen sind mit Grenzwerten Bestandteil der Genehmigungen nach TA
Lärm und Geruchsimmissionsrichtlinie GIRL, die durch Schallmessungen und
Geruchsmessungen nachgewiesen werden.
Ergänzende Hinweise zur heutigen Situation:
Zur Anlieferung des Klärschlamms der Kläranlage Duisdorf zur Verbrennung in
der Anlage Salierweg werden mangels Schlammdruckleitung seit jeher Lkw
eingesetzt, ohne dass die Öffentlichkeit hieran Anstoß genommen hätte.
Beschwerden über Lärm oder Geruchsemissionen aus dem Umfeld der
Verladung, entlang des Transportwegs oder der Entladung liegen nicht vor.
Bereits heute erfolgt bei Störungen der Verbrennungsanlage oder im
Revisionsfall eine Notentsorgung, weil Klärschlamm kontinuierlich anfällt. Diese
Notentsorgung ist aufgrund des Anlagenalters nicht etwa außergewöhnlich
selten erforderlich. Der Abtransport des Klärschlamms erfolgt dann teilweise
über Wochen mit dieselbetriebenen Lkw eines Fachbetriebs. Auch hierzu liegen
keinerlei Beschwerden über Lärm oder Geruchsemissionen vor.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, zu gegebener Zeit eine
Bürgerinformationsveranstaltung für die Anwohnerinnen und Anwohner
in dem von der Klärschlammtransportstrecke betroffenem Gebiet
durchzuführen. Thema der Veranstaltung soll die geplante Umstellung
des Transports von der ursprünglich vorgesehenen Schifflösung auf den
Transport per LKW sein.
Dabei sollen insbesondere folgende Aspekte dargestellt und erläutert
werden:
1. geplante Transportstrecke der LKWsSeite 3 von 6
Seite 4
2. Häufigkeit und Tageszeiten der Fahrten
3. Maßnahmen zur Minimierung von Lärmbelastungen
4. mögliche Auswirkungen auf die Verkehrssituation
5. technische Maßnahmen zur Minderung der Geruchsbelastung, wie
Einhausung und Abluftbehandlung an der Verladestation
Eine Informationsveranstaltung wird durch das Tiefbauamt geplant und soll zu
gegebener Zeit stattfinden.
5. Auf welcher genauen Grundlage wurde 2022 dem Rat zugesichert,
dass der Abtransport wirtschaftlich möglich ist?
Siehe Frage 1 (Seite 1)
6. Wann wurde festgestellt, dass der Schiffstransport nicht möglich ist?
Gab es in den letzten 3 Jahren kein Monitoring zur Wirtschaftlichkeit
und zur Umsetzung des Schiffstransport?
Schiffe, die Güter, wie Klärschlamm, mit umweltfreundlichen Antrieben
transportieren gibt es bis zum jetzigen Zeitpunkt (Stand Mai 2025) noch nicht
serienmäßig, sodass es sich bei der Planung und dem Bau eines solchen
Schiffes immer um eine Einzelanfertigung mit vergleichsweise höheren Kosten
handelt.
Man ist allerdings zum Zeitpunkt der Grundsatzentscheidung DS210992-03
davon ausgegangen, dass ein Schiffstransport mit klimafreundlichem Antrieb
sehr zeitnah, spätestens aber zur Inbetriebnahme der KVA in Köln, zur
Verfügung stehen wird. Die Hafen- und Güterverkehr Köln AG (HGK) hat
eindeutig und glaubhaft versichert, dass ein solches Schiff zu gegebener Zeit
wirtschaftlich realisiert werden kann. Dieser Einschätzung folgend hat die
Verwaltung dem Schiffstransport als klimafreundliche und innovative Lösung
den Vorzug gegeben. Da aber noch kein solches Schiff geplant oder betrieben
wurde, konnten diese Angaben zunächst nicht überprüft werden.
Im Verlauf der seit 2023 stattfindenden Gespräche zur Abstimmung der
logistischen und technischen Randbedingungen für einen Schiffstransport
konnten von der HGK keine belastbaren Angaben zu einem Neubaubau und
Betrieb eines Klärschlammtransportschiffes mit batterieelektrischem Antrieb
und der zusätzlichen technischen Ausrüstung für Klärschlammlagerung und
Entladetechnik abgegeben werden.
Gleichzeitig wurden im Jahr 2024 durch die beratende Rechtsanwaltskanzlei
die in der Beschlussvorlage dargestellten rechtlichen Risiken der
unterschiedlichen Varianten zur Organisation des Schiffstransports aufgezeigt
und beurteilt.
Bevorzugt wurde die Variante, dass die Stadt Bonn die Planung und Bau des
Transportschiffs durchführt, Eigentümer des Transportschiffes wird, und der
Betrieb im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages geregelt wird.
Daraufhin wurde zur Weiterverfolgung dieses Weges Mitte 2024 eine
Konzeptstudie an ein Planungsbüro für Schiffstechnik vergeben, das
Erfahrungen mit der Planung und Bau von Schiffen mit batterieelektrischen
Antrieb besitzt, mit dem Ziel, die generelle technische Machbarkeit der
Schiffsvariante zu untersuchen und eine belastbare Kostenschätzung
abzugeben. Diese sollte als Grundlage für die Entscheidung über die
Weiterverfolgung des Konzeptes Klärschlammtransport per Schiff dienen. Die
Machbarkeitsstudie ist Anfang 2025 mit der Angabe von Schätzkosten für BauSeite 4 von 6
Seite 5
und Betrieb eines Schiffes mit drei untersuchten Antriebsvarianten fertiggestellt
worden.
Anschließend wurde auf dieser Grundlage eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
für die Transportvariante Schiff und zusätzlich zu Vergleichszwecken für die
Varianten Elektro-LKW sowie herkömmlicher dieselbetriebener LKW
durchgeführt. Diese lieferten das in der Beschlussvorlage dargestellte Ergebnis.
Ebenfalls konnte erst auf dieser Grundlage eine Beurteilung hinsichtlich der
Gebührenfähigkeit und des allgemeinen Haushalts erfolgen, mit dem in der
Beschlussvorlage dargestellten Ergebnis.
7. Wurden die Kölner Partner über die geänderten Bedingungen
informiert?
Alle Partner wurden vollumfänglich über die neuen Gegebenheiten informiert.
Man ist in ständigem Austausch.
Herr Stv. Biniek -SPD-, der bittet zu Protokoll die
8. Daten, Fakten und Zahlen nachzureichen, wie viele LKWs und wie
viele Tage innerhalb der letzten drei Jahre es aufgrund der
Notentsorgung zu den Ersatzfahren mit den LKWs gekommen ist.
Die als Anlage beigefügte Tabelle gibt Aufschluss über die Notentsorgungen
der Jahre 2022 bis Mai 2025. Hierbei handelt es sich um LKW-Fahrten mit
einer Ladung von ca. 25 Tonnen. (Gesamtgewicht 40 Tonnen).
9. Er fragt zudem nach, wieso die Verwaltung damals die Aussagen so
klar getätigt hat, wenn erst jetzt die nötige Planungstiefe erreicht ist.
Siehe Antwort zur Frage 6
10. wieso man damals in der Vorlage mitteilte, dass der Schifftransport
wirtschaftlich umsetzbar ist. Wurden die Angaben aus Köln in Bonn
nochmal verifiziert und wann hat man von der aktuellen Information
Kenntnis erlangt?
Siehe Antwort zur Frage 6
Anlage/n
1 Anlage 1 (öffentlich)Seite 5 von 6
Anlage 1
Jahr Anzahl Tage Anzahl LKW
2022 3 5
15 35
5 14
21 64
2 4
10 24
56 146
2023 10 29
5 14
9 25
2 4
26 72
2024 5 10
2 5
9 23
16 42
32 80
2025 8 25
bis 03.05. 30 88
38 113Seite 6 von 6

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Datenstand: 03.11.2026, 01:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de