210992-16 · Mitteilungsvorlage
Grundsatzentscheidung zur Festlegung künftiger Klärschlammverwertung - hier: Beantwortung der in der Ratssitzung am 08.05.2025 gestellten Fragen
Kerndaten
- Nummer
- 210992-16
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 21.05.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Duisdorf Hauptort
- Markt
- Salierweg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 210992-16 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Grundsatzentscheidung zur Festlegung künftiger Klärschlammverwertung - hier: Beantwortung der in der Ratssitzung am 08.05.2025 gestellten Fragen Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 04.06.2025 Kenntnisnahme Rat 03.07.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 08.05.2025 die Vorlage 210992-12 geändert beschlossen. Im Rahmen der Beratung wurden Fragen gestellt, deren Beantwortung von der Verwaltung jetzt in Form einer Mitteilungsvorlage zur Kenntnis gegeben werden. 1.Die Verwaltung erläutert in der Ratssitzung, wie es zu der Fehleinschätzung aus DS: 210992-03 kommen konnte, in der ganz klar dargestellt wurde, dass: „….die Transportfrage insofern gelöst ist, dass ein Schifftransport mit klimafreundlichem Antrieb schon sehr bald, spätestens aber zur Inbetriebnahme der Anlage zur Verfügung stehen wird. Die HGK (Häfen und Güterverkehr Köln AG) wird zu gegebener Zeit in der Lage sein, den Transport mit einem solchen Schiff zu wirtschaftlich vertretbaren Konditionen anzubieten. Überzeugende Konzepte wurden bereits vorgestellt. Ob Bonn letztlich die HGK oder ein anderes Logistikunternehmen mit dem Transport beauftragen wird oder gar ein eigenes Schiff beschafft, ist allein eine Entscheidung des Rates, die im Rahmen einer Ausschreibung zu gegebener Zeit zu treffen sein wird. Es ist aber sicher davon auszugehen, dass sich dann auch weitere Anbieter klimaneutral betriebener Schiffe an einem entsprechenden Verfahren beteiligen werden, da sich auf dem wachsenden Markt des klimaneutralen Schiffbetriebes einige Anbieter positionieren.“ Es bestand und besteht Handlungsdruck wegen der starken und weiter anwachsenden Abgängigkeit der Klärschlammverbrennung in der Kläranlage Salierweg verbunden mit der Gesetzgebung, ab 2029 die Rückgewinnung des im Klärschlamm vorhandenen Phosphors vornehmen zu müssen. Vor einigen Jahren wurden verschiedene Optionen betrachtet. Letztlich durchgesetzt hat sich die Variante, als Gesellschafter gemeinsam mit den Stadtwerken Köln, den Stadtentwässerungsbetrieben Köln, einigen Umlandgemeinden der KLARSeite 1 von 6 Seite 2 GmbH (Klärschlammverwertung am Rhein) beizutreten und den Bonner Klärschlamm in einer neu zu errichtenden Monoklärschlammverwertungsanlage im Kölner Norden thermisch zu verwerten. Die Idee, den Klärschlamm per Schiff von Bonn nach Köln zu transportieren, kam aus dem politischen Raum, bot sich aber ja an, weil die erzeugende und die verwertende Anlage beide am Rhein liegen. Die Realisierbarkeit des Schiffstransports wurde dem Auftrag des Rates folgend geprüft und durch die „Abfallverwertungsgesellschaft, AVG Köln“ und „Häfen und Güterverkehr Köln, HGK Shipping“ eindeutig und sehr überzeugend bestätigt. Die „HGK Shipping“ stellte ein „Zero Emission Schiff“, also emissionsfreies Schiff bis spätestens 2029 sicher in Aussicht. Die Mehrkosten für den Schiffstransport führten nach damaliger Einschätzung der „AVG“ und der „HGK Shipping“ zu einer Erhöhung der Abwassergebühren um 0,7%. was durch die Fachverwaltung als akzeptabel bewertet wurde. Entsprechende Präsentationen der „AVG“ und der „HGK Shipping“ liegen vor. Aus Copyrightgründen sind diese nicht Bestandteil dieser Stellungnahme, sind aber im Tiefbauamt einsehbar. Diese Idee des Schiffstransports fußte auf der Annahme, dass zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage, also Jahre später, entsprechende Schiffe und Antriebe zur Verfügung stehen würden. Weder geeignete Schiffe noch umweltfreundliche Antriebe waren damals am Markt verfügbar, so dass eine belastbare Kostenschätzung kaum möglich war. Diese Unwägbarkeiten hat die Verwaltung in der ursprünglichen Vorlage „Grundsatzentscheidung zur Festlegung künftiger Klärschlammverwertung – DS 210992“ dargestellt (Auszug aus Vorlage: „Sollte ein Schiffstransport hinsichtlich der Höhe der hieraus resultierenden Gebühren nicht darstellbar sein, besteht die Möglichkeit einer Anlieferung per Lkw.“ Der Transport mit einem entsprechend dimensionierten Schiff erschien seinerzeit im Hinblick auf die Kosten durchaus vergleichbar mit dem Lkw- Transport, da 5 Fahrten an 6 Tagen/ Woche zwischen Bonn und Köln erforderlich sind und ebenfalls nicht unerhebliche Kosten auslösen. Deutlich für einen Transport per Schiff mit umweltfreundlichem Antrieb im Vergleich zu den damals in den Vergleich gebrachten Diesel-Lkw sprachen und sprechen die deutlich höheren Umweltbelastungen, die bei einem mit fossilen Brennstoffen betriebenen Lkw-Transport entstehen würden. Die kaum überwindbaren rechtlichen Hürden bei der Beauftragung eines externen Dienstleisters für einen Schiffstransport wurden erst bei einer tiefgreifenden, juristischen Betrachtung der Ausgestaltung möglicher Vertragskonstrukte nach Bewertung durch eine Anwaltskanzlei deutlich. 2. Die Klar GmbH soll den BImSchV-Genehmigungsantrag so einreichen, dass eine Anlieferung des Klärschlamms sowohl per LKW, als auch per Schiff möglich ist. Dies ist in dieser Form bereits erfolgt. 3. Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, wie die Anwohnerinnen und Anwohner während des Lkw-Transports bestmöglich vor Emissionen (Lärm, Geruch) geschützt werden können.Seite 2 von 6 Seite 3 Geruch: Durch Zentrifugen entwässerter Klärschlamm ist geruchsarm und keinesfalls mit Nassschlamm oder der Geruchsemission in der Vorklärung zu vergleichen Die geringen verbleibenden Geruchsemissionen können durch folgende Maßnahmen wirksam unterbunden werden: • Geschlossene Schlammlagerung • Unterdruckhaltung aller Bereiche • Verladung in geschlossenen Systemen • Geschlossener Transport • Abluft aus Annahme- bzw. Verladebereich wird der vorhandenen Abluftbehandlungsanlage auf der Kläranlage Salierweg oder einem eigenen Abluftfilter zugeführt. Lärm • Die Verladung des Klärschlamms erzeugt keinen nennenswerten Lärm • Die Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen für die Klärschlammverladeeinrichtung wird darüber hinaus im Rahmen der Planung kritisch überprüft und diese soweit erforderlich umgesetzt. • Der Transport erfolgt mit E-Lkw mit vergleichsweise geringer Lärmemission • Erforderlich sind lediglich vier bis fünf E-Lkw-Fahrten pro Tag an sechs Tagen pro Woche. Beide Themen sind mit Grenzwerten Bestandteil der Genehmigungen nach TA Lärm und Geruchsimmissionsrichtlinie GIRL, die durch Schallmessungen und Geruchsmessungen nachgewiesen werden. Ergänzende Hinweise zur heutigen Situation: Zur Anlieferung des Klärschlamms der Kläranlage Duisdorf zur Verbrennung in der Anlage Salierweg werden mangels Schlammdruckleitung seit jeher Lkw eingesetzt, ohne dass die Öffentlichkeit hieran Anstoß genommen hätte. Beschwerden über Lärm oder Geruchsemissionen aus dem Umfeld der Verladung, entlang des Transportwegs oder der Entladung liegen nicht vor. Bereits heute erfolgt bei Störungen der Verbrennungsanlage oder im Revisionsfall eine Notentsorgung, weil Klärschlamm kontinuierlich anfällt. Diese Notentsorgung ist aufgrund des Anlagenalters nicht etwa außergewöhnlich selten erforderlich. Der Abtransport des Klärschlamms erfolgt dann teilweise über Wochen mit dieselbetriebenen Lkw eines Fachbetriebs. Auch hierzu liegen keinerlei Beschwerden über Lärm oder Geruchsemissionen vor. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, zu gegebener Zeit eine Bürgerinformationsveranstaltung für die Anwohnerinnen und Anwohner in dem von der Klärschlammtransportstrecke betroffenem Gebiet durchzuführen. Thema der Veranstaltung soll die geplante Umstellung des Transports von der ursprünglich vorgesehenen Schifflösung auf den Transport per LKW sein. Dabei sollen insbesondere folgende Aspekte dargestellt und erläutert werden: 1. geplante Transportstrecke der LKWsSeite 3 von 6 Seite 4 2. Häufigkeit und Tageszeiten der Fahrten 3. Maßnahmen zur Minimierung von Lärmbelastungen 4. mögliche Auswirkungen auf die Verkehrssituation 5. technische Maßnahmen zur Minderung der Geruchsbelastung, wie Einhausung und Abluftbehandlung an der Verladestation Eine Informationsveranstaltung wird durch das Tiefbauamt geplant und soll zu gegebener Zeit stattfinden. 5. Auf welcher genauen Grundlage wurde 2022 dem Rat zugesichert, dass der Abtransport wirtschaftlich möglich ist? Siehe Frage 1 (Seite 1) 6. Wann wurde festgestellt, dass der Schiffstransport nicht möglich ist? Gab es in den letzten 3 Jahren kein Monitoring zur Wirtschaftlichkeit und zur Umsetzung des Schiffstransport? Schiffe, die Güter, wie Klärschlamm, mit umweltfreundlichen Antrieben transportieren gibt es bis zum jetzigen Zeitpunkt (Stand Mai 2025) noch nicht serienmäßig, sodass es sich bei der Planung und dem Bau eines solchen Schiffes immer um eine Einzelanfertigung mit vergleichsweise höheren Kosten handelt. Man ist allerdings zum Zeitpunkt der Grundsatzentscheidung DS210992-03 davon ausgegangen, dass ein Schiffstransport mit klimafreundlichem Antrieb sehr zeitnah, spätestens aber zur Inbetriebnahme der KVA in Köln, zur Verfügung stehen wird. Die Hafen- und Güterverkehr Köln AG (HGK) hat eindeutig und glaubhaft versichert, dass ein solches Schiff zu gegebener Zeit wirtschaftlich realisiert werden kann. Dieser Einschätzung folgend hat die Verwaltung dem Schiffstransport als klimafreundliche und innovative Lösung den Vorzug gegeben. Da aber noch kein solches Schiff geplant oder betrieben wurde, konnten diese Angaben zunächst nicht überprüft werden. Im Verlauf der seit 2023 stattfindenden Gespräche zur Abstimmung der logistischen und technischen Randbedingungen für einen Schiffstransport konnten von der HGK keine belastbaren Angaben zu einem Neubaubau und Betrieb eines Klärschlammtransportschiffes mit batterieelektrischem Antrieb und der zusätzlichen technischen Ausrüstung für Klärschlammlagerung und Entladetechnik abgegeben werden. Gleichzeitig wurden im Jahr 2024 durch die beratende Rechtsanwaltskanzlei die in der Beschlussvorlage dargestellten rechtlichen Risiken der unterschiedlichen Varianten zur Organisation des Schiffstransports aufgezeigt und beurteilt. Bevorzugt wurde die Variante, dass die Stadt Bonn die Planung und Bau des Transportschiffs durchführt, Eigentümer des Transportschiffes wird, und der Betrieb im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages geregelt wird. Daraufhin wurde zur Weiterverfolgung dieses Weges Mitte 2024 eine Konzeptstudie an ein Planungsbüro für Schiffstechnik vergeben, das Erfahrungen mit der Planung und Bau von Schiffen mit batterieelektrischen Antrieb besitzt, mit dem Ziel, die generelle technische Machbarkeit der Schiffsvariante zu untersuchen und eine belastbare Kostenschätzung abzugeben. Diese sollte als Grundlage für die Entscheidung über die Weiterverfolgung des Konzeptes Klärschlammtransport per Schiff dienen. Die Machbarkeitsstudie ist Anfang 2025 mit der Angabe von Schätzkosten für BauSeite 4 von 6 Seite 5 und Betrieb eines Schiffes mit drei untersuchten Antriebsvarianten fertiggestellt worden. Anschließend wurde auf dieser Grundlage eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für die Transportvariante Schiff und zusätzlich zu Vergleichszwecken für die Varianten Elektro-LKW sowie herkömmlicher dieselbetriebener LKW durchgeführt. Diese lieferten das in der Beschlussvorlage dargestellte Ergebnis. Ebenfalls konnte erst auf dieser Grundlage eine Beurteilung hinsichtlich der Gebührenfähigkeit und des allgemeinen Haushalts erfolgen, mit dem in der Beschlussvorlage dargestellten Ergebnis. 7. Wurden die Kölner Partner über die geänderten Bedingungen informiert? Alle Partner wurden vollumfänglich über die neuen Gegebenheiten informiert. Man ist in ständigem Austausch. Herr Stv. Biniek -SPD-, der bittet zu Protokoll die 8. Daten, Fakten und Zahlen nachzureichen, wie viele LKWs und wie viele Tage innerhalb der letzten drei Jahre es aufgrund der Notentsorgung zu den Ersatzfahren mit den LKWs gekommen ist. Die als Anlage beigefügte Tabelle gibt Aufschluss über die Notentsorgungen der Jahre 2022 bis Mai 2025. Hierbei handelt es sich um LKW-Fahrten mit einer Ladung von ca. 25 Tonnen. (Gesamtgewicht 40 Tonnen). 9. Er fragt zudem nach, wieso die Verwaltung damals die Aussagen so klar getätigt hat, wenn erst jetzt die nötige Planungstiefe erreicht ist. Siehe Antwort zur Frage 6 10. wieso man damals in der Vorlage mitteilte, dass der Schifftransport wirtschaftlich umsetzbar ist. Wurden die Angaben aus Köln in Bonn nochmal verifiziert und wann hat man von der aktuellen Information Kenntnis erlangt? Siehe Antwort zur Frage 6 Anlage/n 1 Anlage 1 (öffentlich)Seite 5 von 6 Anlage 1 Jahr Anzahl Tage Anzahl LKW 2022 3 5 15 35 5 14 21 64 2 4 10 24 56 146 2023 10 29 5 14 9 25 2 4 26 72 2024 5 10 2 5 9 23 16 42 32 80 2025 8 25 bis 03.05. 30 88 38 113Seite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de