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210992-14 AA · Änderungsantrag

Koalitionsänderungsantrag: Grundsatzentscheidung zur Festlegung künftiger Klärschlammverwertung Antrag zur Vorlage 210992

Nummer
210992-14 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
07.05.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  1. Sitzung des Rates 08.05.2025 Entscheidung federführend
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Änderungsantrag
öffentlich
210992-14 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Friederike Dietsch
Dr. Daniel Rutte
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Angelika Esch
Max Biniek
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Michael Faber
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Friederike Martin
07.05.2025
Koalitionsänderungsantrag:
Grundsatzentscheidung zur Festlegung künftiger
Klärschlammverwertung
Antrag zur Vorlage 210992
Beratungsfolge
Rat 08.05.2025 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1.Die Verwaltung erläutert in der Ratssitzung, wie es zu der Fehleinschätzung
aus DS: 210992-03 kommen konnte, in der ganz klar dargestellt wurde, dass:
„….die Transportfrage insofern gelöst ist, dass ein Schifftransport
mit klimafreundlichem Antrieb schon sehr bald, spätestens aber zur
Inbetriebnahme der Anlage zur Verfügung stehen wird. Die HGK (Häfen
und Güterverkehr Köln AG) wird zu gegebener Zeit in der Lage sein, den
Transport
mit einem solchen Schiff zu wirtschaftlich vertretbaren Konditionen anzubieten.
Überzeugende Konzepte wurden bereits vorgestellt. Ob Bonn
letztlich die HGK oder ein anderes Logistikunternehmen mit dem
Transport beauftragen wird oder gar ein eigenes Schiff beschafft, ist allein eine
Entscheidung des Rates, die im Rahmen einer Ausschreibung zu
gegebener Zeit zu treffen sein wird. Es ist aber sicher davon auszugehen, dass
sich dann
auch weitere Anbieter klimaneutral betriebener Schiffe an
einem entsprechenden Verfahren beteiligen werden, da sich auf dem
wachsenden
Markt des klimaneutralen Schiffbetriebes einige Anbieter positionieren.“Seite 1 von 2
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2. Die Klar GmbH soll den BImSchV-Genehmigungsantrag so einreichen,
dass eine Anlieferung des Klärschlamms sowohl per LKW, als auch per
Schiff möglich ist.
3. Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, wie die Anwohnerinnen
und Anwohner während des Lkw-Transports bestmöglich vor Emissionen
(Lärm,
Geruch) geschützt werden können.
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 09:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de