210992-14 AA · Änderungsantrag
Koalitionsänderungsantrag: Grundsatzentscheidung zur Festlegung künftiger Klärschlammverwertung Antrag zur Vorlage 210992
Kerndaten
- Nummer
- 210992-14 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 07.05.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
- Markt
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 210992-14 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Friederike Dietsch Dr. Daniel Rutte SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Angelika Esch Max Biniek DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Michael Faber Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Friederike Martin 07.05.2025 Koalitionsänderungsantrag: Grundsatzentscheidung zur Festlegung künftiger Klärschlammverwertung Antrag zur Vorlage 210992 Beratungsfolge Rat 08.05.2025 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags 1.Die Verwaltung erläutert in der Ratssitzung, wie es zu der Fehleinschätzung aus DS: 210992-03 kommen konnte, in der ganz klar dargestellt wurde, dass: „….die Transportfrage insofern gelöst ist, dass ein Schifftransport mit klimafreundlichem Antrieb schon sehr bald, spätestens aber zur Inbetriebnahme der Anlage zur Verfügung stehen wird. Die HGK (Häfen und Güterverkehr Köln AG) wird zu gegebener Zeit in der Lage sein, den Transport mit einem solchen Schiff zu wirtschaftlich vertretbaren Konditionen anzubieten. Überzeugende Konzepte wurden bereits vorgestellt. Ob Bonn letztlich die HGK oder ein anderes Logistikunternehmen mit dem Transport beauftragen wird oder gar ein eigenes Schiff beschafft, ist allein eine Entscheidung des Rates, die im Rahmen einer Ausschreibung zu gegebener Zeit zu treffen sein wird. Es ist aber sicher davon auszugehen, dass sich dann auch weitere Anbieter klimaneutral betriebener Schiffe an einem entsprechenden Verfahren beteiligen werden, da sich auf dem wachsenden Markt des klimaneutralen Schiffbetriebes einige Anbieter positionieren.“Seite 1 von 2 Seite 2 2. Die Klar GmbH soll den BImSchV-Genehmigungsantrag so einreichen, dass eine Anlieferung des Klärschlamms sowohl per LKW, als auch per Schiff möglich ist. 3. Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, wie die Anwohnerinnen und Anwohner während des Lkw-Transports bestmöglich vor Emissionen (Lärm, Geruch) geschützt werden können. Begründung Erfolgt mündlich. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 09:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de