210992-13 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Grundsatzentscheidung zur Festlegung künftiger Klärschlammverwertung
Kerndaten
- Nummer
- 210992-13 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 28.04.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Salierweg
- Römerstraße
- Markt
- Deutsche Welle
- Beuel
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (22.981 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210992-13 ST Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse C (vertraulich) Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Grundsatzentscheidung zur Festlegung künftiger Klärschlammverwertung Beratungsfolge Rat 08.05.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Vorlage 210992-12 wurde im Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda ohne Votum mit Maßgabe in den Rat verwiesen. Maßgabe war die folgenden Fragen bis zur Ratssitzung am 08.05. zu beantworten. Frage 1-5 Herr Saß -SPD-: 1. Wie hoch darf eine Abweichung der Gebühren, von durchschnittlichen Vergleichsgebühren, sein, ohne in ein Klagerisiko zu kommen? Eine rechtliche Regelung mit einer festen möglichen Abweichung existiert nicht. Hier kommt es auf den Einzelfall an. In einem ähnlichen Fall wurde Klage gegen den Abwassergebührenbescheid bzw. die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2012 erhoben. Anlass war der Bezug von Strom für die Bonner Kläranlagen und Pumpwerke aus erneuerbaren Energien („Naturstrom“) ab 2012. Grundlage für die gerichtliche Überprüfung war eine Musterberechnung auf Grundlage der Abwassergebühren 2008. Durch den Bezug von Naturstrom hätte sich der Strompreis um ca. 1,5 bis 2,0 ct/kWh erhöht, was Mehrkosten in Höhe von ca. 311.000 EUR bis 415.000 EUR verursacht hätte. Die damaligen Stromkosten in Höhe von 2.726.000 EUR wären um ca. 11,4% bzw.15,2% gestiegen. Insgesamt hätten sich der Gebührensatz für Schmutzwasser (2,12 EUR/cbm) um 0,97 Ct/cbm bzw. 1,29 Ct/je cbm oder 0,45% bzw. 0,61% erhöht. Der Gebührensatz für Niederschlagswasser um 0,44% bzw. 0,6%. Die Klage wurde abgewiesen, da die Gebührenerhöhung in dieser Größenordnung noch im Ermessensspielraum der Gemeinde liegt. Wie hoch ein solcher Ermessensspielraum in diesem Fall maximal gewesen wäre, hat das Gericht offengelassen. 2. Ist eine Rückführung des Klärschlamms nach Beuel und der Abtransport von dort möglich? Hierbei darf die Wohnbebauung nicht tangiert werden. Zwischenzeitlich wurde aus den Reihen der Politik die Frage aufgeworfen, obSeite 1 von 45 Seite 2Dokumentenklasse C (vertraulich) sich durch den Bau einer Schlammdruckleitung zwischen der Kläranlage Salierweg und der autobahnnahen Kläranlage Beuel E-Lkw-Fahrten über die Römerstraße vermeiden ließen. Dies hätte zur Folge, dass Klärschlamm von Beuel aus zunächst zur Anlage Salierweg gepumpt, dort der Faulung zugeführt und im Anschluss gemeinsam mit dem Klärschlamm der Kläranlage Salierweg und Bad Godesberg zurück nach Beuel gepumpt werden müsste. Da sich entwässerter Schlamm nicht über derart große Distanzen per Rohrleitung fördern lässt, müsste Nassschlamm gepumpt werden, der wiederum nicht für eine Lkw-Beladung geeignet ist. Es wären demnach eine neue Pumpstation auf der Kläranlage Salierweg, eine zusätzliche Schlammdruckleitung im vorhandenen Rheindüker unterhalb der Nordbrücke und von dort durch das Landschaftsschutzgebiet bis zur Kläranlage Beuel, eine Schlammentwässerungsanlage mit Betriebshalle und eine Lkw-Verladestation in Beuel neu zu bauen. Zuzüglich weiterer Kosten (Personalkosten etc.) ist diese Idee voraussichtlich nicht wirtschaftlich und damit nicht gebührentauglich. Als äußerst (!) überschlägliche Abschätzung liegen die Kosten bei ca. 8 Mio.€. 3. Um die Gebühren nicht zu belasten, wäre eine Zuzahlung aus dem städtischen Haushalt nötig. Wie hoch wären die Kosten und wie ist das zu bewerkstelligen? Nach Auffassung der Verwaltung ist eine Gebührenfinanzierung rechtlich nicht möglich. Von daher müssten diese Kosten wiederum aus dem allgemeinen Haushalt getragen werden, was vor dem Hintergrund der noch ausstehenden Haushaltsgenehmigung der Bezirksregierung und mit Blick auf die aktuelle städtische Haushaltslage sowie die allgemein zu beachtenden Haushaltsgrundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§ 75 GO NRW) ausgeschlossen ist. Eine Beschlussfassung des Rates, die die in Rede stehenden Mehrkosten beinhalten würde, müsste seitens der Verwaltung aus vorgenannten Gründen beanstandet werden. 4. Ist ein Ausstieg aus der KLAR GmbH möglich, was könnte ggfls. an Kosten entstehen? Ein Austritt aus der KLAR ist nicht realistisch. Die beiden denkbaren Alternativstandorte für eine KVA auf der Anlage Salierweg oder am Standort der MVA Bonn wurden seinerzeit politisch intensiv diskutiert und letztlich verworfen. An den Alternativstandorten müsste die für einen wirtschaftlichen Betrieb erforderliche Mindestmenge von ca. 35.000 t TS/a thermisch verwertet werden. Da Bonn nur ca. 7.000 t beisteuert, wäre eine Kooperation mit Umlandgemeinden erforderlich. Die Anlieferung von dort hätte an beiden Standorten erheblichen Lkw-Verkehr zur Folge, was seinerzeit eines der wichtigsten Ausschlusskriterien war. Abgesehen davon, dass sich an dieser Sachlage nichts geändert hat, sind die Umlandgemeinden inzwischen in Form der KKP Partner der KLAR GmbH, stünden also für eine Lösung in Bonn nicht mehr zur Verfügung. Eine Kündigung des Gesellschaftervertrags wäre theoretisch mit einer Frist von 36 Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres möglich. Da eine Anlage an einem Bonner Standort von Grund auf neu projektiert werden müsste, wäre eine Fertigstellung bis 2029 vollkommen unrealistisch. 5. Ist der Transport per konventionellem Schiff als Übergangstechnologie denkbar?Seite 2 von 45 Seite 3Dokumentenklasse C (vertraulich) Schiffe, die zum Transport von Klärschlamm geeignet sind und eingesetzt werden könnten, sind serienmäßig am Markt weder mit konventionellem Dieselantrieb noch mit umweltfreundlichem Antrieb verfügbar. Daher ist der Klärschlammtransport auch nicht durch einen beauftragten Dienstleister möglich. Das erforderliche Schiff müsste komplett als Einzelanfertigung unter Berücksichtigung der technischen und logistischen Randbedingungen in Bonn und Köln neu konzipiert, geplant und gebaut werden. Denkbar wäre, ein neues Schiff zunächst mit Dieselmotor zu betreiben und später auf batterieelektrischen Antrieb umzurüsten. Dies müsste jedoch schon beim Bau berücksichtigt werden. Betroffen wäre hier vor allem die Statik und Strukturfestigkeit des Schiffskörpers und der unterschiedliche Platzbedarf beider Antriebsarten sowie die Möglichkeit zur Umrüstung/Nachrüstung der erforderlichen unterschiedlichen Nebenaggregate (z.B. Motorkühlung/ Schiffs- heizung, elektr. Anlagen etc.), die die Konstruktion des Schiffes für beide Antriebsarten erfüllen müsste. Die niedrigeren Kosten für einen konventionellen Dieselantrieb würden wahrscheinlich durch den zusätzlichen konstruktiven Aufwand mindestens wieder ausgeglichen. Zusätzlich würden durch die spätere Umrüstung auf batterieelektrischen Antrieb weitere Kosten entstehen. Aus den oben genannten gebührenrechtlichen und haushalterischen Gründen ist also auch der Gedanke eines später umzurüstenden Schiffstransports nicht weiterzuverfolgen. Auch der Kauf und Umbau eines gebrauchten Schiffes scheidet aus. Schiffe mit den erforderlichen Abmessungen (Länge ca. 86 m, Breite 11,5 m) sind kaum auf dem Markt vorhanden. Zudem bedeutet der Umbau eines alten Schiffs einen Komplettumbau in alter, eventuell zu erneuernder Substanz, bei dem es keine Gewährleistung auf die hochbelasteten Bereiche des Schiffskörpers gibt. Aufgrund der Kosten für den Kauf eines gebrauchten Schiffs in Höhe von ca. 4,5 bis 5,5 Mio. EUR (die Kosten wurden am Markt recherchiert) und wegen der zusätzlichen Kosten für den Umbau und der zusätzlichen Risiken ist diese Option nicht wirtschaftlich. Frage 6-9 Herr Maxein -Volt-: 6. Die verschiedenen Kostenvarianten sollen so ergänzt und erläutert werden, dass sie wirklich vergleichbar sind und eingeordnet werden können. Die Kostenaufstellung der einzelnen Varianten ist in der beigefügten Anlage „Kostenaufstellung“ detaillierter dargestellt. Angaben bzw. Quellen zu den Kosten sind in der zugehörigen Anlage „Anlage 1 bis 8“ angegeben. 7. Was ist die jährliche bzw. die gesamte Risikosumme für den Haushalt bezüglich eines möglichen Regressanspruchs bei Wahl des Transports per Elektro-Schiff? Nach Auffassung der Verwaltung ist eine Gebührenfinanzierung rechtlich nicht möglich. Von daher müssten diese Kosten wiederum aus dem allgemeinen Haushalt getragen werden, was vor dem Hintergrund der noch ausstehenden Haushaltsgenehmigung der Bezirksregierung und mit Blick auf die aktuelle städtische Haushaltslage sowie die allgemein zu beachtendenSeite 3 von 45 Seite 4Dokumentenklasse C (vertraulich) Haushaltsgrundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§ 75 GO NRW) ausgeschlossen ist. Eine Beschlussfassung des Rates , die die in Rede stehenden Mehrkosten beinhalten würde, müsste seitens der Verwaltung aus vorgenannten Gründen beanstandet werden. 8. Auf welche Beträge beziehen sich die Prozentwerte "Abwassergebührenerhöhung des Musterhalts in % bezogen auf 2025" in der Vorlage (also welche Art von Kosten und in welcher Höhe)? Wie hoch sind die Musterhaushaltsabwassergebühren aktuell in absoluten Zahlen? Welche weiteren Komponenten gehen in diese Gesamtgebühren ein? Die Beträge beziehen sich auf die aktuelle Gebührenkalkulation für das Jahr 2025, Beschlussvorlage 241749. Die Berechnung bezieht sich auf die Abwassergebühren in Höhe von 663,60 EUR für die 4-Köpfige Bonner Muster-Familie im Jahr 2025. (Anlage 2 der Vorlage, Seite 11). (Musterhaushalt: Schmutzwassergebühr: 150 cbm Abwasser, Niederschlagswasser: 120 qm befestigte Fläche) Für das Jahr 2025 beträgt der Gebührensatz je Kubikmeter eingeleitetes Schmutzwasser 3,24 EUR, für Niederschlagswasser 1,48 EUR je Quadratmeter angeschlossener und befestigter Grundstücksfläche. Für jede Variante werden die zusätzlichen Abwassergebühren (Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr, Musterhaushalt), die durch die jeweiligen Variante entstehen, ermittelt. Anschließend wird hiermit die Kostensteigerung bezogen auf den Bonner Musterhaushalt ermittelt. Bei der Berechnung der zusätzlichen Abwassergebühren werden die Investitionskosten in Form der jährlichen kalkulatorischen Abschreibung und Zinsen und die jährlichen Betriebskosten berücksichtigt. Zusätzliche Kosten für den Schiffstransport: Investitionskosten: 28.970.000 EUR, Betriebskosten: 1.823.000 EUR Schmutzwassergebühr: 12,96 Ct/cbm Niederschlagswasser: 6,44 Ct/qm Musterhaushalt: 27,17 € (im 1. Jahr) Musterhaushalt 2025: 663,60 EUR Musterhaushalt „neu“: 690,77 EUR Daraus ergibt sich eine Erhöhung um 4,1 % Die aktuelle Musterhaushaltsabwassergebühr 2025 beträgt: Schmutzwassergebühr: 486,00 EUR, Niederschlagswassergebühr: 177,60 EUR Gesamtsumme: 663,60 EUR Die Berechnungen wurden über einen Zeitraum von 25 Jahren (Abschreibungszeitraum Schiff) durchgeführt. Die genannten Beträge sind die aus dem ersten Jahr (von insgesamt 25 Jahren) nach Inbetriebnahme. Durch die Berechnung der kalkulatorischen Abschreibung nach dem Wiederbeschaffungszeitwert geht die jährliche Baupreissteigerung in die Berechnung der jährlichen Abschreibungsbeträge ein, daher ändern/erhöhen diese sich jährlich. Das gleiche tritt bei den jährlichen Betriebskosten auf, da dieSeite 4 von 45 Seite 5Dokumentenklasse C (vertraulich) jährlichen Kostensteigerungen die jährlichen Beträge ebenfalls ändern. Um eine Vergleichbarkeit über 25 Jahre herzustellen, wurden in der Vorlage in der Tabelle die Kosten für den „Musterhaushalt (€ über 25 Jahre)“ aufgeführt, indem die Beträge über 25 Jahre aufsummiert wurden und so zur Reihenfolge der Wirtschaftlichkeit der unterschiedlichen Varianten führen. Die Komponenten der Gesamtgebühren sind aus der Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1a) der Gebührenkalkulation 2025 ersichtlich. Dies sind Beispielsweise Personalkosten, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (z.B. Unterhaltungskosten, Strom etc.), kalkulatorische Kosten, aber auch Einnahmen wie Erstattungen von Gemeinden sowie weitere Kostenkomponenten. 9. Ist eine relevante zusätzliche Geruchsbelastung für die Anwohner bei LKW-Transport im Vergleich zum Schiffstransport zu erwarten? Bei Planungen im Bereich der Kläranlagen wird immer die Thematik der Geruchsentwicklung mit untersucht. Bei Auftreten von Geruchsbelastungen werden immer Maßnahmen (technisch, organisatorisch) getroffen, um das Freiwerden von Geruchsbelastungen nach außen zu verhindern. Mögliche Geruchsbelastungen bei der Klärschlammverladung, dem LKW- Transport oder dem Schiffstransport werden planerisch kritisch mitberücksichtigt. Dies ist bei den bisherigen Überlegungen bereits geschehen. Bei den technischen Anlagen der Klärschlammverladung erfolgt bei Bedarf die Anbindung an die bestehende Abluftreinigungsanlage der Kläranlage Salierweg, bei LKW-Containern z.B. eine Abdeckung oder geschlossene Systeme. Frage 10 Herr Emde -CDU-: 10. Was passiert, wenn bei Niedrigwasser die Schiffbarkeit des Rheins nicht über Monate gewährleistet werden kann, wo und wann wird der Kehrschlamm in der Zeit zwischen gelagert? Der Klärschlammtransport per Schiff ist entsprechend den nachfolgenden Angaben zum Bonner Pegel bei Niedrigwasser, das durchgehend länger als eine Woche andauert, nicht mehr möglich. Eine Zwischenlagerung des Klärschlamms ist ebenfalls nicht länger möglich. In diesem Fall muss der Transport per LKW als Ersatz erfolgen. Der Klärschlammtransport per Schiff kann voll beladen mindestens bis zu einem Wasserstand von 1,42 m Bonner Pegel erfolgen. In den letzten 30 Jahren lag der Bonner Pegel in diesen 16 Jahren im Jahresdurchschnitt an 37 Tage unter diesem Wasserstand. In den übrigen Jahren lag der Bonner Pegel immer über 1,42 m bzw. 1,02 m. Bis zu einem Bonner Pegel 1,02 m kann der Schiffstransport mit halber Ladung erfolgen. Hier lag in den letzten 30 Jahren der Bonner Pegel in 3 Jahren im Jahresdurchschnitt an 18 Tagen unter diesem Wasserstand. In den Jahren mit einem Pegel über 1,02 m kann das Schiff zweimal anstatt einmal in der Woche fahren, oder ein Teil des Klärschlamms muss per LKW transportiert werden.Seite 5 von 45 Seite 6Dokumentenklasse C (vertraulich) Anlage/n 1 Kostenaufstellung-Anlagen 1 bis 8 (öffentlich) 2 Anlage 9 (öffentlich)Seite 6 von 45 Seite 7 von 45 Seite 8 von 45 Seite 9 von 45 Seite 10 von 45 Seite 11 von 45 Seite 12 von 45 Seite 13 von 45 Seite 14 von 45 Seite 15 von 45 Seite 16 von 45 Seite 17 von 45 Seite 18 von 45 Seite 19 von 45 Seite 20 von 45 Seite 21 von 45 Seite 22 von 45 Seite 23 von 45 Seite 24 von 45 Seite 25 von 45 Seite 26 von 45 Seite 27 von 45 Seite 28 von 45 Seite 29 von 45 Seite 30 von 45 Seite 31 von 45 Seite 32 von 45 Seite 33 von 45 Seite 34 von 45 Seite 35 von 45 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Aufschlüsselung zur Anlage 9 Anlage 9 Kosten in EURO (brutto) Klärschlammtra nsport per Schiff Klärschlammtra nsport per Elektro-Lkw Klärschlammtra nsport per dieselbetriebe ne Lkw Investitionsk osten 28.970.000 2.430.000 1.580.320 Betriebskoste n 1.823.000 360.000 925.000 Variante - Klärschlammtransport per Schiff Investitionskosten – 28.970.000 € Kosten in EURO (brutto) Klärschlammverladung auf der Kläranlage Salierweg 8.871.000 € Klärschlammschiff 18.674.000 € Klärschlammentladung Köln 1.425.000 € Gesamtsumme 28.970.000 €Seite 36 von 45 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Klärschlammverladung auf der Kläranlage Salierweg – 8.871.000€ 1 Kosten in EURO (netto) Schlammverladung (Silos, Pumpen- technik, Stromversorgung) 5.350.000 € davon - Bautechnik (z.B. Herrichten, Baugrube, Gründung, Baukonstruktion, Einbauten usw.) 700.000 € - Technische Einrichtungen: Siloanlage 1.800.000 € Pumpstation 1.500.000 € Rohrleitungsbau 200.000 € E-Technik/Steuerungstechnik PLS 600.000 € - Sonstige Maßnahmen (Außenanlagen insb. Hochwasserschutz) 250.000€ - Stromversorgung 300.000 € Summe netto: 5.350.000 € Sonstiges/ Unvorhersehbares 505.000 € Planung 1.600.000 € Gesamtsumme netto 7.455.000 € Mehrwertsteuer 19% 1.416.450 € Gesamtsumme brutto 8.871.450 € 1 Kostenschätzung aus Drees & Sommer/KLAR (s. Anlage 1)Seite 37 von 45 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Klärschlammschiff – 18.674.000 € 2 Schiff, Batterie-Elektrisch Kosten in EURO (netto) Schiffskosten 9.700.000 € davon: - Schiffskörper und Anstrich 3.700.000 € - Ausrüstung Schiffskörper (Ausbau Steuerhaus etc.) 200.000 € - Innenausbau und Möblierung 400.000 € - Schiffsysteme (z.B. Feuerlösch-, Dechwasch-, Lenz-, Ballastsystem, Entlüftungsrohre, Abwasserleitungen usw.) 300.000 € - Antriebsanlage (elektr. Schiffsmotoren, Ruderanlage) 1.200.000 € - Maschinensysteme (Schiffausrüstung inklusiv) 900.000 € - Elektrische Anlagen - Schiffsbatterie - Ngations- und Kommunikationsanlage 3.000.000 € Summe netto 9.700.000 € Klärschlammtechnik (Klärschlamm-Container, Pumpen, Rohrleitungen usw.) 3.100.000 € Summe netto 12.800.000 € Zulassungs- / Nebenkosten 180.000 € Unvorhersehbares 649.000 € Sonstiges 1.362.900 € Planung 700.000 € Summe netto 2.891.900 € Gesamtsumme netto 15.691.900 € Mehrwertsteuer 19% 2.981.461 € Gesamtsumme brutto 18.673.361 € 2 Konzeptstudie Buchloh (s. Anlage 2)Seite 38 von 45 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Klärschlammentladung Köln – 1.425.000 € 3 Angaben in Euro (netto) Schlammentladung (Rohrleitung, Anbindung Rohrbrücke, Stromversorgung) 1.043.600 € - Statiker Prüfung vorhandene Rohrbrücke 50.000 € - Planung Unterlagen Querung Hochwassermauer 6.600 € - Rohrleitung in der Straße ~ 20 m 10.000 € - Verlegung von Rohrleitung auf der vorh. Rohrbrücke 215 m +5 m steigend 200.000 € - Stichrohrbrücke bis Bunker (Länge ca. 120 m) 400.000 € - Rohrleitung am Bunker verlegen (Länge ca. 52 m) 42.000 € - 4 x Druckmessstellen auf der Leitungslänge 15.000 € - Verlegen der Signalaustauschleitung. ca. 450 m 20.000 € - Stromversorgung 300.000 € Summe netto: 1.043.600 € Unvorhersehbares 37.180 € Sonstiges 74.360 € Planung 42.000 € Summe netto 1.197.140 € Mehrwertsteuer 19% 227.457 € Gesamtsumme brutto 1.424.597 € 3 Daten auf Grundlage Entwurfsplanung KVA Merkenich (s. Anlage 3)Seite 39 von 45 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Betriebskosten – 1.823.000 € Angaben in Euro (netto) Personalkosten 620.000 € davon - Klärschlammschiff 600.000 € - Klärschlammentladung Köln 20.000 € 4 Sonstige Kosten Schiff 520.915 € davon - Liegegebühr 4.451 € - Stromkosten 405.387 € - Haftpflichtversicherung 4.177 € - Versicherung Kasko 68.400 € - Versicherung Antriebsmaschine 16.000 € - Versicherung elektrische Anlage 9.000 € - 5-Jahres-Klasse anteilig 13.500 € Sonstige Kosten Klärschlammverladung 25.000 € - Stromkosten 25.000 € Summe netto 1.165.915 € Wartung und Instandsetzung (1,5 % der Investitionskosten) 5 365.661 € Gesamtsumme netto 1.531.576 € Mehrwertsteuer 19% 290.999 € Gesamtsumme 1.822.575 € 4 Daten auf Grundlage Entwurfsplanung KVA Merkenich (s. Anlage 3) 5 Prozentsatz, übliche AnnahmeSeite 40 von 45 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Variante - Klärschlammtransport per Elektro-LKW Kosten in EURO (brutto) Klärschlammtra nsport per Schiff Klärschlammtra nsport per Elektro-Lkw Klärschlammtra nsport per dieselbetriebe ne Lkw Investitionsk osten 28.970.000 2.430.000 1.580.320 Betriebskoste n 1.823.000 360.000 925.000 Investitionskosten – 2.430.000 € Vermerk Angaben (netto) in Euro Elektrisch betriebener E-Lkw-Zugmaschine 2x, je 350.000 6 700.000 € Klärschlammverladung inkl. Planung, Sonstiges etc. 7 1.342.000 € - Bautechnik 304.978 € - Maschinentechnik 712.757 € - E-/MSR-Technik 87.049 € - Nebenkosten 50.000 € - Planungskosten o Elektro-LKW 2 % der Investitionskosten der Zugmaschine 8 14.000 € o Technische Einrichtungen 15 % der Investitionskosten 9 173.218 € Summe netto 2.042.000 € Mehrwertsteuer 19% 388.000 € Gesamtsumme brutto 2.430.000 € 6 Artikel Deutsche Welle S.2: „Noch kosten Elektro-Lkw mit über 300.000 Euro in der Anschaffung deutlich mehr als ein Diesel-Lkw, den es ab 100.000 Euro gibt.“, s. Anlage 4 7 Kosten auf Grundlage der Machbarkeitsstudie B&E mit Baupreisindexsteigerung von 2017 auf das Jahr 2024 hochgerechnet Anlage 5. 8 Prozentsatz, übliche Annahme 9 Prozentsatz, übliche AnnahmeSeite 41 von 45 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Betriebskosten – 360.000 € Vermerk Angaben in Euro (netto) Wartung und Instandsetzung - Elektro-LKW 2x, je 9.000 10 18.000 € - Technische Einrichtungen 1,5% der Investitionskosten der technischen Einrichtungen 11 19.920 € Personalkosten netto 4x, je 69.000 brutto 12 231.933 € Sonstige Kosten - Stromkosten Stromverbrauch: 1,2 kWh/km 13 Strompreis: 0,25 €/kWh 14 Distanz: 124.800 km 15 37.440 € Summe netto 307.293 € Mehrwertsteuer 19% 58.386 € Gesamtsumme brutto 365.679 € 10 UTA Edenred Webseite S.3: „Daher gibt der TNO-Bericht an, dass die Wartungskosten für E-Lkw bis zu 50 Prozent niedriger sind als die für Diesel-Lkw.“ Anlage 6 11 Prozentsatz, übliche Annahme 12 Kosten eines Arbeitsplatzes 2023 (Nicht Büroparbeitsplatz) Entgeltgruppe TVÖD 4, aufgerundet Anlage 7 13 MAN eTruck S.10: Stromverbrauch von 1,2 kWh/km Anlage 8 14 Strompreis aus Stadt Bonn 15 Gesamte Fahrstrecke pro Jahr auf Grundlage Google MapsSeite 42 von 45 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Variante - Klärschlammtransport per Diesel-LKW Kosten in EURO (brutto) Klärschlammtra nsport per Schiff Klärschlammtra nsport per Elektro-Lkw Klärschlammtra nsport per dieselbetriebe ne Lkw Investitionsk osten 28.970.000 2.430.000 1.580.320 Betriebskoste n 1.823.000 360.000 925.000 Investitionskosten – 1.580.320 € Angaben in Euro (netto) Klärschlammverladung inkl. Planung, Sonstiges etc. 16 1.328.000 € - Bautechnik 304.978 € - Maschinentechnik 712.757 € - E-/MSR-Technik 87.049 € - Nebenkosten 50.000 € - Planungskosten 173.218 € Summe netto 1.328.000 € Mehrwertsteuer 19% 252.320 € Gesamtsumme brutto 1.580.320 € 16 Kosten auf Grundlage der Machbarkeitsstudie B&E mit Baupreisindexsteigerung von 2017 auf das Jahr 2024 hochgerechnet Anlage 5.Seite 43 von 45 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Betriebskosten – 925.000 € Vermerk Angaben in Euro (netto) Wartung und Instandsetzung 1,5% der Investitionskosten der technischen Einrichtungen 17 19.920 € Sonstige Kosten - Transportkosten über Dienstleister Schlammmenge: 30.000 t/a Transportpreis: 25,2 €/t 18 756.303 € Summe netto 776.223 € Mehrwertsteuer 19% 147.482 € Gesamtsumme brutto 923.705 € 17 Prozentsatz, übliche Annahme 18 Abschätzung der Transportkosten auf Grundlage einer Auswertung mehrerer aktueller Transportaufträge beim TBASeite 44 von 45 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Prozentsätze kalk. Zinsen, Gebührenrefinanzierung 2,90% kalk. Abschreibungen p.a. Preissteigerung Wiederbeschaffungszeitwert (WBZW) 3,00% Kostensteigerung Wartung und Instandsetzung p.a. 3,00% Kostensteigerung Personalkosten p.a. 3,50% Kostensteigerung Sonstige Kosten p.a. 3,00% Planungskosten Elektro-LKW bezogen auf Investitionskosten 2 % Planungskosten der technischen Einrichtungen bezogen auf Investitionskosten 15 % Wartung und Instandsetzung bezogen auf Investitionskosten der technischen Einrichtungen 1,5 % Abschreibungszeitraum Bautechnik 25 Jahre Abschreibungszeitraum M-Technik, E- Technik 15 Jahre Abschreibungszeitraum Schiff 25 Jahre Abschreibungszeitraum LKW 15 JahreSeite 45 von 45
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de