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210992-13 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Grundsatzentscheidung zur Festlegung künftiger Klärschlammverwertung

Nummer
210992-13 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.04.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Salierweg Straße· Graurheindorf, Bonn
  • Römerstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Deutsche Welle Straße· Gronau, Bonn
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 08.05.2025 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 10,2 MB Öffnen ↗

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210992-13 ST
Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse C (vertraulich)
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Grundsatzentscheidung zur Festlegung künftiger
Klärschlammverwertung
Beratungsfolge
Rat 08.05.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Vorlage 210992-12 wurde im Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda ohne Votum mit Maßgabe in den Rat verwiesen. Maßgabe war die
folgenden Fragen bis zur Ratssitzung am 08.05. zu beantworten.
Frage 1-5 Herr Saß -SPD-:
1. Wie hoch darf eine Abweichung der Gebühren, von durchschnittlichen
Vergleichsgebühren, sein, ohne in ein Klagerisiko zu kommen?
Eine rechtliche Regelung mit einer festen möglichen Abweichung existiert nicht.
Hier kommt es auf den Einzelfall an.
In einem ähnlichen Fall wurde Klage gegen den Abwassergebührenbescheid
bzw. die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2012 erhoben. Anlass war
der Bezug von Strom für die Bonner Kläranlagen und Pumpwerke aus
erneuerbaren Energien („Naturstrom“) ab 2012. Grundlage für die gerichtliche
Überprüfung war eine Musterberechnung auf Grundlage der
Abwassergebühren 2008.
Durch den Bezug von Naturstrom hätte sich der Strompreis um ca. 1,5 bis 2,0
ct/kWh erhöht, was Mehrkosten in Höhe von ca. 311.000 EUR bis 415.000
EUR verursacht hätte. Die damaligen Stromkosten in Höhe von 2.726.000 EUR
wären um ca. 11,4% bzw.15,2% gestiegen.
Insgesamt hätten sich der Gebührensatz für Schmutzwasser (2,12 EUR/cbm)
um 0,97 Ct/cbm bzw. 1,29 Ct/je cbm oder 0,45% bzw. 0,61% erhöht. Der
Gebührensatz für Niederschlagswasser um 0,44% bzw. 0,6%.
Die Klage wurde abgewiesen, da die Gebührenerhöhung in dieser
Größenordnung noch im Ermessensspielraum der Gemeinde liegt.
Wie hoch ein solcher Ermessensspielraum in diesem Fall maximal gewesen
wäre, hat das Gericht offengelassen.
2. Ist eine Rückführung des Klärschlamms nach Beuel und der
Abtransport von dort möglich? Hierbei darf die Wohnbebauung nicht
tangiert werden.
Zwischenzeitlich wurde aus den Reihen der Politik die Frage aufgeworfen, obSeite 1 von 45
Seite 2Dokumentenklasse C (vertraulich)
sich durch den Bau einer Schlammdruckleitung zwischen der Kläranlage
Salierweg und der autobahnnahen Kläranlage Beuel E-Lkw-Fahrten über die
Römerstraße vermeiden ließen. Dies hätte zur Folge, dass Klärschlamm von
Beuel aus zunächst zur Anlage Salierweg gepumpt, dort der Faulung zugeführt
und im Anschluss gemeinsam mit dem Klärschlamm der Kläranlage Salierweg
und Bad Godesberg zurück nach Beuel gepumpt werden müsste. Da sich
entwässerter Schlamm nicht über derart große Distanzen per Rohrleitung
fördern lässt, müsste Nassschlamm gepumpt werden, der wiederum nicht für
eine Lkw-Beladung geeignet ist. Es wären demnach eine neue Pumpstation auf
der Kläranlage Salierweg, eine zusätzliche Schlammdruckleitung im
vorhandenen Rheindüker unterhalb der Nordbrücke und von dort durch das
Landschaftsschutzgebiet bis zur Kläranlage Beuel, eine
Schlammentwässerungsanlage mit Betriebshalle und eine Lkw-Verladestation
in Beuel neu zu bauen. Zuzüglich weiterer Kosten (Personalkosten etc.) ist
diese Idee voraussichtlich nicht wirtschaftlich und damit nicht gebührentauglich.
Als äußerst (!) überschlägliche Abschätzung liegen die Kosten bei ca. 8 Mio.€.
3. Um die Gebühren nicht zu belasten, wäre eine Zuzahlung aus dem
städtischen Haushalt nötig. Wie hoch wären die Kosten und wie ist das zu
bewerkstelligen?
Nach Auffassung der Verwaltung ist eine Gebührenfinanzierung rechtlich nicht
möglich. Von daher müssten diese Kosten wiederum aus dem allgemeinen
Haushalt getragen werden, was vor dem Hintergrund der noch ausstehenden
Haushaltsgenehmigung der Bezirksregierung und mit Blick auf die aktuelle
städtische Haushaltslage sowie die allgemein zu beachtenden
Haushaltsgrundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§ 75 GO NRW)
ausgeschlossen ist. Eine Beschlussfassung des Rates, die die in Rede
stehenden Mehrkosten beinhalten würde, müsste seitens der Verwaltung aus
vorgenannten Gründen beanstandet werden.
4. Ist ein Ausstieg aus der KLAR GmbH möglich, was könnte ggfls. an
Kosten entstehen?
Ein Austritt aus der KLAR ist nicht realistisch. Die beiden denkbaren
Alternativstandorte für eine KVA auf der Anlage Salierweg oder am Standort
der MVA Bonn wurden seinerzeit politisch intensiv diskutiert und letztlich
verworfen. An den Alternativstandorten müsste die für einen wirtschaftlichen
Betrieb erforderliche Mindestmenge von ca. 35.000 t TS/a thermisch verwertet
werden. Da Bonn nur ca. 7.000 t beisteuert, wäre eine Kooperation mit
Umlandgemeinden erforderlich. Die Anlieferung von dort hätte an beiden
Standorten erheblichen Lkw-Verkehr zur Folge, was seinerzeit eines der
wichtigsten Ausschlusskriterien war.
Abgesehen davon, dass sich an dieser Sachlage nichts geändert hat, sind die
Umlandgemeinden inzwischen in Form der KKP Partner der KLAR GmbH,
stünden also für eine Lösung in Bonn nicht mehr zur Verfügung. Eine
Kündigung des Gesellschaftervertrags wäre theoretisch mit einer Frist von 36
Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres möglich. Da eine Anlage an einem
Bonner Standort von Grund auf neu projektiert werden müsste, wäre eine
Fertigstellung bis 2029 vollkommen unrealistisch.
5. Ist der Transport per konventionellem Schiff als Übergangstechnologie
denkbar?Seite 2 von 45
Seite 3Dokumentenklasse C (vertraulich)
Schiffe, die zum Transport von Klärschlamm geeignet sind und eingesetzt
werden könnten, sind serienmäßig am Markt weder mit konventionellem
Dieselantrieb noch mit umweltfreundlichem Antrieb verfügbar. Daher ist der
Klärschlammtransport auch nicht durch einen beauftragten Dienstleister
möglich.
Das erforderliche Schiff müsste komplett als Einzelanfertigung unter
Berücksichtigung der technischen und logistischen Randbedingungen in Bonn
und Köln neu konzipiert, geplant und gebaut werden.
Denkbar wäre, ein neues Schiff zunächst mit Dieselmotor zu betreiben und
später auf batterieelektrischen Antrieb umzurüsten. Dies müsste jedoch schon
beim Bau berücksichtigt werden. Betroffen wäre hier vor allem die Statik und
Strukturfestigkeit des Schiffskörpers und der unterschiedliche Platzbedarf
beider Antriebsarten sowie die Möglichkeit zur Umrüstung/Nachrüstung der
erforderlichen unterschiedlichen Nebenaggregate (z.B. Motorkühlung/ Schiffs-
heizung, elektr. Anlagen etc.), die die Konstruktion des Schiffes für beide
Antriebsarten erfüllen müsste. Die niedrigeren Kosten für einen konventionellen
Dieselantrieb würden wahrscheinlich durch den zusätzlichen konstruktiven
Aufwand mindestens wieder ausgeglichen. Zusätzlich würden durch die spätere
Umrüstung auf batterieelektrischen Antrieb weitere Kosten entstehen. Aus den
oben genannten gebührenrechtlichen und haushalterischen Gründen ist also
auch der Gedanke eines später umzurüstenden Schiffstransports nicht
weiterzuverfolgen.
Auch der Kauf und Umbau eines gebrauchten Schiffes scheidet aus. Schiffe mit
den erforderlichen Abmessungen (Länge ca. 86 m, Breite 11,5 m) sind kaum
auf dem Markt vorhanden. Zudem bedeutet der Umbau eines alten Schiffs
einen Komplettumbau in alter, eventuell zu erneuernder Substanz, bei dem es
keine Gewährleistung auf die hochbelasteten Bereiche des Schiffskörpers gibt.
Aufgrund der Kosten für den Kauf eines gebrauchten Schiffs in Höhe von ca.
4,5 bis 5,5 Mio. EUR (die Kosten wurden am Markt recherchiert) und wegen der
zusätzlichen Kosten für den Umbau und der zusätzlichen Risiken ist diese
Option nicht wirtschaftlich.
Frage 6-9 Herr Maxein -Volt-:
6. Die verschiedenen Kostenvarianten sollen so ergänzt und erläutert
werden, dass sie wirklich vergleichbar sind und eingeordnet werden
können.
Die Kostenaufstellung der einzelnen Varianten ist in der beigefügten Anlage
„Kostenaufstellung“ detaillierter dargestellt. Angaben bzw. Quellen zu den
Kosten sind in der zugehörigen Anlage „Anlage 1 bis 8“ angegeben.
7. Was ist die jährliche bzw. die gesamte Risikosumme für den Haushalt
bezüglich eines möglichen Regressanspruchs bei Wahl des Transports
per Elektro-Schiff?
Nach Auffassung der Verwaltung ist eine Gebührenfinanzierung rechtlich nicht
möglich. Von daher müssten diese Kosten wiederum aus dem allgemeinen
Haushalt getragen werden, was vor dem Hintergrund der noch ausstehenden
Haushaltsgenehmigung der Bezirksregierung und mit Blick auf die aktuelle
städtische Haushaltslage sowie die allgemein zu beachtendenSeite 3 von 45
Seite 4Dokumentenklasse C (vertraulich)
Haushaltsgrundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§ 75 GO NRW)
ausgeschlossen ist. Eine Beschlussfassung des Rates , die die in Rede
stehenden Mehrkosten beinhalten würde, müsste seitens der Verwaltung aus
vorgenannten Gründen beanstandet werden.
8. Auf welche Beträge beziehen sich die Prozentwerte
"Abwassergebührenerhöhung des Musterhalts in % bezogen auf 2025" in
der Vorlage (also welche Art von Kosten und in welcher Höhe)? Wie hoch
sind die Musterhaushaltsabwassergebühren aktuell in absoluten Zahlen?
Welche weiteren Komponenten gehen in diese Gesamtgebühren ein?
Die Beträge beziehen sich auf die aktuelle Gebührenkalkulation für das Jahr
2025, Beschlussvorlage 241749.
Die Berechnung bezieht sich auf die Abwassergebühren in Höhe von 663,60
EUR für die 4-Köpfige Bonner Muster-Familie im Jahr 2025. (Anlage 2 der
Vorlage, Seite 11).
(Musterhaushalt: Schmutzwassergebühr: 150 cbm Abwasser,
Niederschlagswasser: 120 qm befestigte Fläche)
Für das Jahr 2025 beträgt der Gebührensatz je Kubikmeter eingeleitetes
Schmutzwasser 3,24 EUR, für Niederschlagswasser 1,48 EUR je Quadratmeter
angeschlossener und befestigter Grundstücksfläche.
Für jede Variante werden die zusätzlichen Abwassergebühren
(Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr, Musterhaushalt), die durch
die jeweiligen Variante entstehen, ermittelt. Anschließend wird hiermit die
Kostensteigerung bezogen auf den Bonner Musterhaushalt ermittelt.
Bei der Berechnung der zusätzlichen Abwassergebühren werden die
Investitionskosten in Form der jährlichen kalkulatorischen Abschreibung und
Zinsen und die jährlichen Betriebskosten berücksichtigt.
Zusätzliche Kosten für den Schiffstransport:
Investitionskosten: 28.970.000 EUR,
Betriebskosten: 1.823.000 EUR
Schmutzwassergebühr: 12,96 Ct/cbm
Niederschlagswasser: 6,44 Ct/qm
Musterhaushalt: 27,17 € (im 1. Jahr)
Musterhaushalt 2025: 663,60 EUR
Musterhaushalt „neu“: 690,77 EUR
Daraus ergibt sich eine Erhöhung um 4,1 %
Die aktuelle Musterhaushaltsabwassergebühr 2025 beträgt:
Schmutzwassergebühr: 486,00 EUR,
Niederschlagswassergebühr: 177,60 EUR
Gesamtsumme: 663,60 EUR
Die Berechnungen wurden über einen Zeitraum von 25 Jahren
(Abschreibungszeitraum Schiff) durchgeführt.
Die genannten Beträge sind die aus dem ersten Jahr (von insgesamt 25
Jahren) nach Inbetriebnahme.
Durch die Berechnung der kalkulatorischen Abschreibung nach dem
Wiederbeschaffungszeitwert geht die jährliche Baupreissteigerung in die
Berechnung der jährlichen Abschreibungsbeträge ein, daher ändern/erhöhen
diese sich jährlich. Das gleiche tritt bei den jährlichen Betriebskosten auf, da dieSeite 4 von 45
Seite 5Dokumentenklasse C (vertraulich)
jährlichen Kostensteigerungen die jährlichen Beträge ebenfalls ändern.
Um eine Vergleichbarkeit über 25 Jahre herzustellen, wurden in der Vorlage in
der Tabelle die Kosten für den „Musterhaushalt (€ über 25 Jahre)“ aufgeführt,
indem die Beträge über 25 Jahre aufsummiert wurden und so zur Reihenfolge
der Wirtschaftlichkeit der unterschiedlichen Varianten führen.
Die Komponenten der Gesamtgebühren sind aus der
Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1a) der Gebührenkalkulation 2025
ersichtlich.
Dies sind Beispielsweise Personalkosten, Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen (z.B. Unterhaltungskosten, Strom etc.), kalkulatorische
Kosten, aber auch Einnahmen wie Erstattungen von Gemeinden sowie weitere
Kostenkomponenten.
9. Ist eine relevante zusätzliche Geruchsbelastung für die Anwohner bei
LKW-Transport im Vergleich zum Schiffstransport zu erwarten?
Bei Planungen im Bereich der Kläranlagen wird immer die Thematik der
Geruchsentwicklung mit untersucht. Bei Auftreten von Geruchsbelastungen
werden immer Maßnahmen (technisch, organisatorisch) getroffen, um das
Freiwerden von Geruchsbelastungen nach außen zu verhindern.
Mögliche Geruchsbelastungen bei der Klärschlammverladung, dem LKW-
Transport oder dem Schiffstransport werden planerisch kritisch
mitberücksichtigt. Dies ist bei den bisherigen Überlegungen bereits geschehen.
Bei den technischen Anlagen der Klärschlammverladung erfolgt bei Bedarf die
Anbindung an die bestehende Abluftreinigungsanlage der Kläranlage
Salierweg, bei LKW-Containern z.B. eine Abdeckung oder geschlossene
Systeme.
Frage 10 Herr Emde -CDU-:
10. Was passiert, wenn bei Niedrigwasser die Schiffbarkeit des Rheins
nicht über Monate gewährleistet werden kann, wo und wann wird der
Kehrschlamm in der Zeit zwischen gelagert?
Der Klärschlammtransport per Schiff ist entsprechend den nachfolgenden
Angaben zum Bonner Pegel bei Niedrigwasser, das durchgehend länger als
eine Woche andauert, nicht mehr möglich. Eine Zwischenlagerung des
Klärschlamms ist ebenfalls nicht länger möglich.
In diesem Fall muss der Transport per LKW als Ersatz erfolgen.
Der Klärschlammtransport per Schiff kann voll beladen mindestens bis zu
einem Wasserstand von 1,42 m Bonner Pegel erfolgen. In den letzten 30
Jahren lag der Bonner Pegel in diesen 16 Jahren im Jahresdurchschnitt an 37
Tage unter diesem Wasserstand. In den übrigen Jahren lag der Bonner Pegel
immer über 1,42 m bzw. 1,02 m.
Bis zu einem Bonner Pegel 1,02 m kann der Schiffstransport mit halber Ladung
erfolgen. Hier lag in den letzten 30 Jahren der Bonner Pegel in 3 Jahren im
Jahresdurchschnitt an 18 Tagen unter diesem Wasserstand. In den Jahren mit
einem Pegel über 1,02 m kann das Schiff zweimal anstatt einmal in der Woche
fahren, oder ein Teil des Klärschlamms muss per LKW transportiert werden.Seite 5 von 45
Seite 6Dokumentenklasse C (vertraulich)
Anlage/n
1 Kostenaufstellung-Anlagen 1 bis 8 (öffentlich)
2 Anlage 9 (öffentlich)Seite 6 von 45
Seite 7 von 45
Seite 8 von 45
Seite 9 von 45
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Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Aufschlüsselung zur Anlage 9
Anlage 9
Kosten in
EURO (brutto)
Klärschlammtra
nsport per
Schiff
Klärschlammtra
nsport per
Elektro-Lkw
Klärschlammtra
nsport per
dieselbetriebe
ne Lkw
Investitionsk
osten
28.970.000 2.430.000 1.580.320
Betriebskoste
n
1.823.000 360.000 925.000
Variante - Klärschlammtransport per Schiff
Investitionskosten – 28.970.000 €
Kosten in EURO
(brutto)
Klärschlammverladung auf der Kläranlage
Salierweg
8.871.000 €
Klärschlammschiff 18.674.000 €
Klärschlammentladung Köln 1.425.000 €
Gesamtsumme 28.970.000 €Seite 36 von 45
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Klärschlammverladung auf der Kläranlage Salierweg – 8.871.000€
1
Kosten in EURO
(netto)
Schlammverladung (Silos, Pumpen-
technik, Stromversorgung)
5.350.000 €
davon
- Bautechnik
(z.B. Herrichten, Baugrube,
Gründung, Baukonstruktion,
Einbauten usw.)
700.000 €
- Technische Einrichtungen:
Siloanlage 1.800.000 €
Pumpstation 1.500.000 €
Rohrleitungsbau 200.000 €
E-Technik/Steuerungstechnik
PLS 600.000 €
- Sonstige Maßnahmen
(Außenanlagen insb.
Hochwasserschutz)
250.000€
- Stromversorgung 300.000 €
Summe netto: 5.350.000 €
Sonstiges/ Unvorhersehbares 505.000 €
Planung 1.600.000 €
Gesamtsumme netto 7.455.000 €
Mehrwertsteuer 19% 1.416.450 €
Gesamtsumme brutto 8.871.450 €
1 Kostenschätzung aus Drees & Sommer/KLAR (s. Anlage 1)Seite 37 von 45
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Klärschlammschiff – 18.674.000 € 2
Schiff, Batterie-Elektrisch Kosten in EURO
(netto)
Schiffskosten 9.700.000 €
davon:
- Schiffskörper und
Anstrich
3.700.000 €
- Ausrüstung Schiffskörper
(Ausbau Steuerhaus etc.)
200.000 €
- Innenausbau und
Möblierung
400.000 €
- Schiffsysteme
(z.B. Feuerlösch-,
Dechwasch-, Lenz-,
Ballastsystem,
Entlüftungsrohre,
Abwasserleitungen usw.)
300.000 €
- Antriebsanlage
(elektr. Schiffsmotoren,
Ruderanlage)
1.200.000 €
- Maschinensysteme
(Schiffausrüstung
inklusiv)
900.000 €
- Elektrische Anlagen
- Schiffsbatterie
- Ngations- und
Kommunikationsanlage
3.000.000 €
Summe netto 9.700.000 €
Klärschlammtechnik
(Klärschlamm-Container,
Pumpen, Rohrleitungen usw.)
3.100.000 €
Summe netto 12.800.000 €
Zulassungs- / Nebenkosten 180.000 €
Unvorhersehbares 649.000 €
Sonstiges 1.362.900 €
Planung 700.000 €
Summe netto 2.891.900 €
Gesamtsumme netto 15.691.900 €
Mehrwertsteuer 19% 2.981.461 €
Gesamtsumme brutto 18.673.361 €
2 Konzeptstudie Buchloh (s. Anlage 2)Seite 38 von 45
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Klärschlammentladung Köln – 1.425.000 € 3
Angaben in Euro (netto)
Schlammentladung (Rohrleitung,
Anbindung Rohrbrücke,
Stromversorgung)
1.043.600 €
- Statiker Prüfung vorhandene
Rohrbrücke
50.000 €
- Planung Unterlagen Querung
Hochwassermauer
6.600 €
- Rohrleitung in der Straße ~ 20
m
10.000 €
- Verlegung von Rohrleitung auf
der vorh. Rohrbrücke 215 m +5 m
steigend
200.000 €
- Stichrohrbrücke bis Bunker
(Länge ca. 120 m)
400.000 €
- Rohrleitung am Bunker verlegen
(Länge ca. 52 m)
42.000 €
- 4 x Druckmessstellen auf der
Leitungslänge
15.000 €
- Verlegen der
Signalaustauschleitung. ca.
450 m
20.000 €
- Stromversorgung 300.000 €
Summe netto: 1.043.600 €
Unvorhersehbares 37.180 €
Sonstiges 74.360 €
Planung 42.000 €
Summe netto 1.197.140 €
Mehrwertsteuer 19% 227.457 €
Gesamtsumme brutto 1.424.597 €
3 Daten auf Grundlage Entwurfsplanung KVA Merkenich (s. Anlage 3)Seite 39 von 45
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Betriebskosten – 1.823.000 €
Angaben in Euro
(netto)
Personalkosten 620.000 €
davon
- Klärschlammschiff 600.000 €
- Klärschlammentladung Köln 20.000 € 4
Sonstige Kosten Schiff 520.915 €
davon
- Liegegebühr 4.451 €
- Stromkosten 405.387 €
- Haftpflichtversicherung 4.177 €
- Versicherung Kasko 68.400 €
- Versicherung Antriebsmaschine 16.000 €
- Versicherung elektrische Anlage 9.000 €
- 5-Jahres-Klasse anteilig 13.500 €
Sonstige Kosten Klärschlammverladung 25.000 €
- Stromkosten 25.000 €
Summe netto 1.165.915 €
Wartung und Instandsetzung (1,5 % der
Investitionskosten) 5
365.661 €
Gesamtsumme netto 1.531.576 €
Mehrwertsteuer 19% 290.999 €
Gesamtsumme 1.822.575 €
4 Daten auf Grundlage Entwurfsplanung KVA Merkenich (s. Anlage 3)
5 Prozentsatz, übliche AnnahmeSeite 40 von 45
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Variante - Klärschlammtransport per Elektro-LKW
Kosten in
EURO (brutto)
Klärschlammtra
nsport per
Schiff
Klärschlammtra
nsport per
Elektro-Lkw
Klärschlammtra
nsport per
dieselbetriebe
ne Lkw
Investitionsk
osten
28.970.000 2.430.000 1.580.320
Betriebskoste
n
1.823.000 360.000 925.000
Investitionskosten – 2.430.000 €
Vermerk Angaben
(netto)
in Euro
Elektrisch betriebener
E-Lkw-Zugmaschine 2x, je 350.000 6 700.000 €
Klärschlammverladung
inkl. Planung,
Sonstiges etc. 7
1.342.000 €
- Bautechnik 304.978 €
- Maschinentechnik 712.757 €
- E-/MSR-Technik 87.049 €
- Nebenkosten 50.000 €
- Planungskosten
o Elektro-LKW 2 % der
Investitionskosten
der Zugmaschine 8
14.000 €
o Technische
Einrichtungen
15 % der
Investitionskosten
9
173.218 €
Summe netto 2.042.000 €
Mehrwertsteuer 19% 388.000 €
Gesamtsumme brutto 2.430.000 €
6 Artikel Deutsche Welle S.2: „Noch kosten Elektro-Lkw mit über 300.000
Euro in der Anschaffung deutlich mehr als ein Diesel-Lkw, den es ab 100.000
Euro gibt.“, s. Anlage 4
7 Kosten auf Grundlage der Machbarkeitsstudie B&E mit
Baupreisindexsteigerung von 2017 auf das Jahr 2024 hochgerechnet Anlage 5.
8 Prozentsatz, übliche Annahme
9 Prozentsatz, übliche AnnahmeSeite 41 von 45
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Betriebskosten – 360.000 €
Vermerk Angaben
in Euro
(netto)
Wartung und
Instandsetzung
- Elektro-LKW 2x, je 9.000 10 18.000 €
- Technische
Einrichtungen
1,5% der Investitionskosten
der technischen Einrichtungen
11
19.920 €
Personalkosten netto 4x, je 69.000 brutto 12 231.933 €
Sonstige Kosten
- Stromkosten Stromverbrauch: 1,2 kWh/km
13
Strompreis: 0,25 €/kWh 14
Distanz: 124.800 km 15
37.440 €
Summe netto 307.293 €
Mehrwertsteuer 19% 58.386 €
Gesamtsumme brutto 365.679 €
10 UTA Edenred Webseite S.3: „Daher gibt der TNO-Bericht an, dass die
Wartungskosten für E-Lkw bis zu 50 Prozent niedriger sind als die für
Diesel-Lkw.“ Anlage 6
11 Prozentsatz, übliche Annahme
12 Kosten eines Arbeitsplatzes 2023 (Nicht Büroparbeitsplatz) Entgeltgruppe
TVÖD 4, aufgerundet Anlage 7
13 MAN eTruck S.10: Stromverbrauch von 1,2 kWh/km Anlage 8
14 Strompreis aus Stadt Bonn
15 Gesamte Fahrstrecke pro Jahr auf Grundlage Google MapsSeite 42 von 45
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Variante - Klärschlammtransport per Diesel-LKW
Kosten in
EURO (brutto)
Klärschlammtra
nsport per
Schiff
Klärschlammtra
nsport per
Elektro-Lkw
Klärschlammtra
nsport per
dieselbetriebe
ne Lkw
Investitionsk
osten
28.970.000 2.430.000 1.580.320
Betriebskoste
n
1.823.000 360.000 925.000
Investitionskosten – 1.580.320 €
Angaben in Euro (netto)
Klärschlammverladung
inkl. Planung, Sonstiges etc.
16
1.328.000 €
- Bautechnik 304.978 €
- Maschinentechnik 712.757 €
- E-/MSR-Technik 87.049 €
- Nebenkosten 50.000 €
- Planungskosten 173.218 €
Summe netto 1.328.000 €
Mehrwertsteuer 19% 252.320 €
Gesamtsumme brutto 1.580.320 €
16 Kosten auf Grundlage der Machbarkeitsstudie B&E mit
Baupreisindexsteigerung von 2017 auf das Jahr 2024 hochgerechnet Anlage 5.Seite 43 von 45
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Betriebskosten – 925.000 €
Vermerk Angaben
in Euro
(netto)
Wartung und
Instandsetzung
1,5% der Investitionskosten
der technischen Einrichtungen
17
19.920 €
Sonstige Kosten
- Transportkosten
über
Dienstleister
Schlammmenge: 30.000 t/a
Transportpreis: 25,2 €/t 18
756.303 €
Summe netto 776.223 €
Mehrwertsteuer 19% 147.482 €
Gesamtsumme brutto 923.705 €
17 Prozentsatz, übliche Annahme
18 Abschätzung der Transportkosten auf Grundlage einer Auswertung mehrerer
aktueller Transportaufträge beim TBASeite 44 von 45
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Prozentsätze
kalk. Zinsen,
Gebührenrefinanzierung
2,90%
kalk. Abschreibungen p.a.
Preissteigerung
Wiederbeschaffungszeitwert (WBZW)
3,00%
Kostensteigerung Wartung und
Instandsetzung p.a.
3,00%
Kostensteigerung Personalkosten
p.a.
3,50%
Kostensteigerung Sonstige Kosten
p.a.
3,00%
Planungskosten
Elektro-LKW bezogen auf
Investitionskosten
2 %
Planungskosten der technischen
Einrichtungen bezogen auf
Investitionskosten
15 %
Wartung und Instandsetzung bezogen
auf Investitionskosten der
technischen Einrichtungen
1,5 %
Abschreibungszeitraum Bautechnik 25 Jahre
Abschreibungszeitraum M-Technik, E-
Technik
15 Jahre
Abschreibungszeitraum Schiff 25 Jahre
Abschreibungszeitraum LKW 15 JahreSeite 45 von 45

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Datenstand: 03.11.2026, 04:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de