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210992-03 · Beschlussvorlage

Künftige Klärschlammverwertung; Beitritt zur KLAR GmbH

Nummer
210992-03
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
25.01.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 10.02.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.02.2022 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
210992-03
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Künftige Klärschlammverwertung; Beitritt zur KLAR
GmbH
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
09.02.2022 Empfehlung
Rat 10.02.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Bundesstadt Bonn nimmt in Anknüpfung an seine
Grundsatzentscheidung zur Festlegung künftiger Klärschlammverwertung das
von der Verwaltung erreichte Nachverhandlungsergebnis zum
Kooperationsmodell KLAR GmbH positiv zur Kenntnis und akzeptiert dies als
Grundlage für die Endverhandlung der in der folgenden Ratssitzung
vorzulegenden Vertragsentwürfe.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Vertragswerke zur
Beteiligung an der KLAR GmbH final mit den Kooperationspartnern
auszuarbeiten und diese dem Rat der Bundesstadt Bonn in seiner nächsten
Sitzung vorzulegen, um auf dieser Basis den Beitritt zur KLAR GmbH final zu
beurteilen und beschließen zu können.
Begründung
Am 28.06.2021 hat der Rat unter 210992-02 AA folgenden Beschluss zur
Grundsatzentscheidung zur Festlegung künftiger Klärschlammverwertung
mehrheitlich gefasst:
Die Verwaltung wird beauftragt, bezüglich der möglichen Beteiligung am
Kooperationsmodell KLAR zur Klärschlammverwertung Nachverhandlungen mit
dem Ziel zu führen, dass neben dem bisherigen Ergebnis in weiteren
Verhandlungen vertraglich sichergestellt werden kann:
- dass der Transport des Klärschlamms nach Köln zum Betriebsbeginn
vollständig über Transportschiffe mit umweltfreundlichen Antrieben (elektrisch,
Wasserstoff oder vergleichbar) gewährleistet wird.
- dass eine stille Beteiligung der Stadtwerke Bonn von 7% an den geplanten
24,9 % der Geschäftsanteile SWK vertraglich sichergestellt wird.Seite 1 von 2
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Entsprechende Verhandlungen mit den Beteiligten wurden mit folgendem
Ergebnis geführt:
Der Transport des Klärschlamms von Bonn nach Köln ist nicht Bestandteil des
Gesellschaftervertrags, da der spätere Verbrennungspreis eine Anlieferung „frei
Anlage“ zugrunde legt, der Transport somit durch die Stadt Bonn unter
Zuhilfenahme eines entsprechenden Dienstleistungsunternehmens organisiert
und finanziert wird. Der Rat hat folglich völlige Entscheidungshoheit über das
einzusetzende Transportmittel. Eine Anlieferung per Schiff wird an der Anlage
in Köln ermöglicht.
Die Bundesstadt Bonn wird mit einem Anteil von 15,49% unmittelbarer
Gesellschafter der KLAR GmbH. Eine stille Beteiligung der Stadtwerke Bonn in
Höhe von 7% zu Lasten der Geschäftsanteile der Stadtwerke Köln konnte
erfolgreich ausgehandelt werden. Die Geschäftsanteile der
Klärschlammlieferanten Städtische Entwässerungsbetriebe Köln AöR, KKP
GmbH (Umlandgemeinden) und Bonn bemessen sich an den jeweiligen
Klärschlammmengen. Verhandelt wird auch eine sogenannte
Stimmbindungsvereinbarung mit der KKP GmbH, um zusammen mit der KKP
über eine Sperrminorität bei anstehenden Gesellschafterentscheidungen zu
verfügen.
Da alle Bedingungen des Ratsbeschlusses vom 28.06.2021 erfüllt sind, steht
nun einem Beitritt zur KLAR GmbH im Grundsatz nichts im Wege. Die
entsprechenden Vertragswerke (Entwurf des Gesellschaftsvertrages, Entwurf
des Kooperationsvertrages, Stimmbindungsvereinbarung mit der KKP GmbH)
werden in der nächsten Sitzung des Rates zum eigentlichen Beschluss zum
GmbH-Beitritt vorliegen. Die Bezirksregierung Köln wird im Vorfeld zur formalen
Anzeige nach § 115 GO NW über das Vorhaben informiert.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 03:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de