210991-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen im Stadtbezirk Beuel gem. Richtlinie
Kerndaten
- Nummer
- 210991-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 21.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210991-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Beuel Dezernat: Dez. I Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen im Stadtbezirk Beuel gem. Richtlinie Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 22.06.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1: Nach den von der Bezirksvertretung beschlossenen Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen des Stadtbezirks Beuel können Vereine, die sich für den Erhalt und die Pflege des Heimat- und Brauchtums sowie die Förderung des gesellschaftlichen Lebens des Stadtbezirks und des allgemeinen Kulturgutes einsetzen, auf Antrag gefördert werden. Zu 2: Zur Gewährung eines Zuschusses ist ein Antrag erforderlich. Sofern die Bezirksvertretung einen Beschluss zur Gewährung der Zuschüsse getroffen hat, werden die Vereine und Vereinigungen wie in den Vorjahren dahingehend informiert, entsprechende Anträge zu stellen. Die Verwaltung schlägt vor, dass sämtliche förderungswürdigen Vereine und Vereinigungen - unabhängig von einem konkret vorgeschriebenen Verwendungszweck oder der Durchführung einer Veranstaltung - für die allgemeine Vereinsarbeit den festgelegten Zuschuss (oder analog der Höhe aus dem Vorjahr) auch für das Jahr 2021 erhalten. Gerade in dieser außergewöhnlichen Zeit sind die Vereine finanziell zu unterstützen, damit das Beueler Vereinsleben durch die Corona-Pandemie nicht nachhaltig gefährdet wird. Zu 3: Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Beschlussfassung, bei vorliegendem Antrag und nach Genehmigung des Haushaltes direkt zu 100 %. Zu 4: Folgende Vereine/Vereinigungen haben in 2019 bzw. 2020 keinen Zuschuss beantragt und erhalten: 2019: KG Kaasseler Jonge Grün-Weiß Bonn-Oberkassel e. V. (105,00 €) Kirchenchor Christ König Holzlar (100,00 €)Seite 1 von 2 Seite 2 Symphonisches Blasorchester des KFG (196,00 €) Verein der Orgelfreunde an St. Josef Bonn Beuel e. V. (196,00 €) 2020: Kirchenchor Christ König Holzlar (100,00 €) Symphonisches Blasorchester des KFG (196,00 €) Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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