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210991-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen im Stadtbezirk Beuel gem. Richtlinie

Nummer
210991-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
21.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 22.06.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 210991 Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen im Stadtbezirk Beuel gem. Richtlinie

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210991-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Beuel
Dezernat:
Dez. I
Gewährung von Zuschüssen an Vereine und
sonstige Vereinigungen im Stadtbezirk Beuel gem.
Richtlinie
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 22.06.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1:
Nach den von der Bezirksvertretung beschlossenen Richtlinien über die
Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen des
Stadtbezirks Beuel können Vereine, die sich für den Erhalt und die Pflege des
Heimat- und Brauchtums sowie die Förderung des gesellschaftlichen Lebens
des Stadtbezirks und des allgemeinen Kulturgutes einsetzen, auf Antrag
gefördert werden.
Zu 2:
Zur Gewährung eines Zuschusses ist ein Antrag erforderlich. Sofern die
Bezirksvertretung einen Beschluss zur Gewährung der Zuschüsse getroffen
hat, werden die Vereine und Vereinigungen wie in den Vorjahren dahingehend
informiert, entsprechende Anträge zu stellen.
Die Verwaltung schlägt vor, dass sämtliche förderungswürdigen Vereine und
Vereinigungen - unabhängig von einem konkret vorgeschriebenen
Verwendungszweck oder der Durchführung einer Veranstaltung - für die
allgemeine Vereinsarbeit den festgelegten Zuschuss (oder analog der Höhe
aus dem Vorjahr) auch für das Jahr 2021 erhalten.
Gerade in dieser außergewöhnlichen Zeit sind die Vereine finanziell zu
unterstützen, damit das Beueler Vereinsleben durch die Corona-Pandemie
nicht nachhaltig gefährdet wird.
Zu 3:
Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Beschlussfassung, bei
vorliegendem Antrag und nach Genehmigung des Haushaltes direkt zu 100 %.
Zu 4:
Folgende Vereine/Vereinigungen haben in 2019 bzw. 2020 keinen Zuschuss
beantragt und erhalten:
2019:
KG Kaasseler Jonge Grün-Weiß Bonn-Oberkassel e. V. (105,00 €)
Kirchenchor Christ König Holzlar (100,00 €)Seite 1 von 2
Seite 2
Symphonisches Blasorchester des KFG (196,00 €)
Verein der Orgelfreunde an St. Josef Bonn Beuel e. V. (196,00 €)
2020:
Kirchenchor Christ König Holzlar (100,00 €)
Symphonisches Blasorchester des KFG (196,00 €)
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de