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210991 · Antrag

Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen im Stadtbezirk Beuel gem. Richtlinie

Nummer
210991
Art
Antrag
Veröffentlicht
27.05.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 27.05.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 22.06.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 22.06.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 59,9 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 210991-01 ST Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen im Stadtbezirk Beuel gem. Richtlinie

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Antrag
öffentlich
210991
Antragsteller/in:
Werner Koch
CDU Bezirksfraktion Beuel
26.05.2021, gez. Mohn
Gewährung von Zuschüssen an Vereine und
sonstige Vereinigungen im Stadtbezirk Beuel gem.
Richtlinie
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 16.06.2021 Entscheidung
Inhalt des Antrags
1. Die in den Richtlinien aufgeführten Vereine und sonstigen
Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums
sowie die Gesang- und Instrumentalvereine im Stadtbezirk Beuel
erhalten einen Zuschuss gemäß Ziffer 3 der "Richtlinien über die
Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen im
Stadtbezirk Beuel“.
2. Die Auszahlungsbeträge und das Verfahren des
Auszahlungszeitraumes erfolgen analog wie in 2019 und 2020.
3. Darüber hinaus sollen die Vereine, die schon längst einen Zuschuss
erhalten hätten, zeitnah zu 80 Prozent den Zuschuss ausgezahlt
bekommen. Dies ist durch die Kämmerei und die vorläufige
Haushaltsführung gedeckt. Die Auszahlung der übrigen 20 Prozent
erfolgt nach Genehmigung des Haushaltes. Sofern zwischenzeitlich die
Genehmigung des Haushaltes erfolgt, können die restlichen Zuschüsse
zu gegebener Zeit direkt zu 100% ausgezahlt werden.
4. Die Bezirksverwaltungsstelle Beuel wird gebeten im Vorfeld zu prüfen,
ob alle Vereine/ Vereinigungen in den letzten beiden Jahren einen
Zuschuss abgerufen haben. Falls dies nicht der Fall sein sollte, sollten
diese Positionen der Bezirksvertretung Beuel nochmals zur
Entscheidung vorgelegt werden.
Begründung
Nicht wenige Vereine kommen durch die Pandemie in Schwierigkeiten. Viele
Veranstaltungen können nicht stattfinden, auch Einnahmen können nicht
generiert werden, weil das klassische Vereinsleben ruht. Um die Vereine undSeite 1 von 2
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sonstigen Vereinigungen auch und gerade während der Corona-Lage zu
unterstützen, sind gemäß der Richtlinie die Zuschüsse unabhängig von
durchgeführten Veranstaltungen im Stadtbezirk Beuel zu gewähren.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 21:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de