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210989 · Beschlussvorlage

Erweiterung infolge der Schulumstellung G8 – G9, Beethoven-Gymnasium, Adenauerallee 51 - 53, 53113 Bonn

Nummer
210989
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
18.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 28.06.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 23.06.2021 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
210989
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
Erweiterung infolge der Schulumstellung G8 – G9,
Beethoven-Gymnasium, Adenauerallee 51 - 53,
53113 Bonn
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 23.06.2021 Empfehlung
Rat 24.06.2021 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Sämtliche Maßnahmen aus dem G8/G9 – Programm stehen unter erheblichem
Zeitdruck, da bereits erste Jahrgänge nach G9 beschult werden. Eine
Verschiebung in der Beratungsfolge hätte die Gefährdung der ohnehin
ambitionierten, zeitgerechten Fertigstellung zur Folge, weil es einen Verzug von
drei Monaten bedeuten würde. Eine fristgerechte Vorlage war aufgrund der
verwaltungsinternen Abstimmung der komplexen Thematik nicht möglich.
Beschlussvorschlag
Der Vorplanung und der Kostenschätzung zur Erweiterung des Beethoven-
Gymnasiums, Adenauerallee 51 - 53, 53113 Bonn, wird zugestimmt.
Begründung
Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 28.01.2014 (DS-Nr.: 1312032NV4)
werden Planungen des Städtischen Gebäudemanagements SGB bei
Investitionsvorhaben über 2 Mio. € vorab dem Betriebsausschuss und dem Rat
zur Beschlussfassung vorgelegt.
Wie mit MV 1811044 und 1910560 mitgeteilt, haben sich durch die Rückkehr
der Gymnasien zu G9 für 9 von 10 Gymnasien in Bonn zusätzliche
Raumbedarfe ergeben. Das Beethoven-Gymnasium, Adenauerallee 51 - 53,
sollte ursprünglich insgesamt neun neue Klassenräume erhalten.
Der in direkter Nähe zum Rhein gelegene und denkmalgeschützte
Schulkomplex des Beethoven-Gymnasiums umfasst drei Gebäudeteile; den
viergeschossigen Straßentrakt (Gebäude A), dieser ist durch einen
Verbindungsgang an den Rheintrakt (Gebäude B) verbunden und die
unterirdisch liegende Gymnastikhalle inkl. Bootshaus (Gebäude C).
Nach Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde musste die in MV1910560Seite 1 von 11
Seite 2
dargestellte Planung verworfen werden. Diese sah zunächst den Rückbau des
nördlichen Seitenflügels von Gebäude B vor, damit im Anschluss ein
viergeschossiger Anbau an derselben Stelle vorgesehen werden kann. Die
ohnehin sehr aufwendigen Eingriffe in die denkmalgeschützte Bausubstanz
stellten jedoch denkmalrechtlich keine erlaubnisfähige Option dar.
Die Überprüfung des sehr beengten Grundstücks hat ergeben, dass nur ein
aufgeständertes Gebäude im Bereich des Schulhofes, parallel zur südlichen
Grundstücksgrenze umsetzbar ist. Durch die Aufständerung soll der Schulhof
trotz der Errichtung des Neubaus nicht wesentlich verkleinert werden. Des
Weiteren werden dadurch überdachte Freiflächen, die als Pausenhallen dienen
können, geschaffen. Die Größe und Lage des Baukörpers wird in West-Ost-
Richtung zum einen durch die notwendige Feuerwehrzufahrt auf den Schulhof
von der Adenauerallee und zum anderen durch die Lage der Gymnastikhalle
mit darunterliegendem Ruderkeller festgelegt.
Das Konzept, welches in Abstimmung mit der Schule erarbeitet wurde, sieht
den Bau eines Gebäudes mit insgesamt sechs Klassenräumen vor. Weitere
Klassenräume können aufgrund der zuvor genannten festgelegten Größe des
Gebäudes nicht realisiert werden. Die Schule wurde darüber bereits zu Beginn
der Planungen informiert. Ein weiteres Geschoss kann aufgrund der
einzuhaltenden Abstandsflächen nicht eingeplant werden.
Im Erdgeschoss befinden sich neben den überdachten Pausenhallen, zwei
Erschließungskernen, Pausen- bzw. Stundentoiletten sowie Lagerflächen für
Geräte. Im 1. und 2. Obergeschoss sind jeweils drei Klassenräume sowie
weitere Nebenräume wie Lagerräume, Toiletten und Technikräume verteilt. Die
Flurzone erhält zum Schulhof hin eine Erweiterung, dort sind zusätzliche
Sitzmöglichkeiten vorgesehen. Zudem wird durch diese Auskragung der
Haupteingang überdacht.
Aufgrund der vorgefundenen Untergrundverhältnisse – Mächtigkeit der
Auffüllungen: 0,8 m bis 10,00 m – muss die Gründung durch Mikropfähle
ausgebildet werden. Diese aufwendige Gründungskonstruktion verursacht ca.
135.000,00 € Mehrkosten im Vergleich zu einer herkömmlichen Gründung
durch eine Bodenplatte oder Punkt- bzw. Streifenfundamenten. Die Kosten für
die notwendige Kampfmitteluntersuchung sowie die vom LVR angeordnete
archäologische Untersuchung, zunächst in Form einer Sachverhaltsermittlung,
sind ebenfalls in die Kostenschätzung eingeflossen.
Im Zuge der Neubaumaßnahme wird auch der Schulhof gestalterisch
verändert. Neben der Verlagerung der Spielgeräte, Erneuerung der
Fahrradständer und der Bereitstellung von Sitzmöglichkeiten sind drei neue
mittelkronige Bäume geplant. Ferner ist auf dem zentralen Schulhof ein
Ballspielfeld als multifunktionale Bewegungsfläche vorgesehen.
Die Vorplanung wurde mit dem Arbeitsschutz, der Unteren Denkmalbehörde
und der „Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V.“ abgestimmt. Sämtliche
Zugänge im Neubau werden barrierefrei ausgeführt, das Gebäude erhält einen
Aufzug über alle Geschosse sowie eine behindertengerechte Toilette im
Erdgeschoss. Neben den baulichen Anforderungen für Rollstuhlfahrer, sind
auch die Belange von hör- und sehbehinderten Menschen berücksichtigt.Seite 2 von 11
Seite 3
Die Dachfläche des Erweiterungsbaus wird mit einer extensiven Begrünung als
Retentionsdach versehen und zudem mit einer Photovoltaikanlage ausgerüstet.
Die Dachfläche wird Dritten für die Installation einer PV-Anlage angeboten.
Sofern diese Installation nicht angenommen werden sollte, erfolgt die
Investition und Ausführung der PV-Anlage über das SGB. Die Kosten für das
Aufstellen der PV-Anlage wurden in der Kostenschätzung berücksichtigt.
Im Zuge der Erweiterung des Gymnasiums ist im Bestandsgebäude die
Erneuerung und Verlagerung der Niederspannungshauptverteilung notwendig,
da diese bereits jetzt überlastet und in einem Raum untergebracht ist, der nicht
den Bedingungen der Stadtwerke Bonn entspricht. Die anfallenden Kosten
dieser Untermaßnahme sind ebenfalls in den Gesamtkosten berücksichtigt.
Die Planung nimmt größtmögliche Rücksicht auf den Erhalt des vorhandenen
Baumbestands. Aufgrund der o. g. räumlichen Zusammenhänge kommt ein
anderer Standort für den Erweiterungsbau nicht in Frage, daher müssen für
alle baulichen Maßnahmen insgesamt drei satzungsgeschützte Bäume gefällt
werden. Die entsprechenden Anträge für die Baumfällungen werden zeitnah bei
der Unteren Naturschutzbehörde eingereicht. Die notwendigen
Ersatzpflanzungen sind auf dem Grundstück in Form von mittelkronigen
Laubbäume vorgesehen.
Als Maßnahme zum Artenschutz und zur Habitatverbesserung werden an
geeigneten Standorten im Plangebiet Nisthilfen für Fledermäuse sowie an
geeigneten Fassaden Nisthilfen für Fassadenbrüter angebracht. In Fassaden
integrierte Nisthilfen werden bereits bauseitig mitgeplant. Da großflächige
Glaselemente (Fensterscheiben) die Verletzung oder Tötung von Tieren nach
sich ziehen können (Vogelschlag) werden zur Minimierung der
Gefährdungsquellen bei Bedarf bei Glasflächen daher bereits bauseitig
nachweislich wirksame Präventivmaßnahmen ergriffen.
Die planungsrechtlichen Vorgaben im Flächennutzungsplan umschreiben eine
„Fläche für den Gemeindebedarf - Schule“, somit ist eine Mischnutzung mit
Wohnbebauung nicht zulässig.
Für den Neubau werden die Planungsvorgaben der strukturierten Verkabelung
und des NGRS berücksichtigt.
Der Erweiterungsbau wird mit Passivhauskomponenten für die Gebäudehülle
und die Lüftungsanlage geplant und bezogen auf den Primärenergiebedarf
mindestens die Anforderungen an ein KFW-Effizienzgebäude 55 erfüllen. Das
Gebäude soll über Fernwärme beheizt werden. Hierzu erfolgt ein Anschluss an
das Fernwärmenetz der Bonn-Netz GmbH. Die Kosten hierzu sind in den
Gesamtkosten bereits berücksichtigt.
Mit der geplanten Qualität der Gebäudehülle (Passivhauskomponenten) und
der Versorgung über die Fernwärme mit einem sehr guten Primärenergiefaktor
kann der EG 40-Standard in den weiteren Leistungsphasen ohne
Auswirkungen auf den Gesamtzeitplan umgesetzt werden. Ab dem 1.7.2021
wird über die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) dieser
Standard auch für Nichtwohngebäude gefördert.Seite 3 von 11
Seite 4
Finanzierung:
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 6,359 Mio. €. In den
Gesamtkosten ist ein Risikozuschlag in Höhe von 10% und die
Baukostensteigerung von 4% pro Jahr berücksichtigt.
Für die Finanzierung der Maßnahmen zur Rückkehr zum neunjährigen
Bildungsgang am Gymnasium (G9) hat das Land NRW in 2019 einen
Gesetzentwurf verabschiedet. Insgesamt stehen den Schulträgern 518 Mio. €
zur Verfügung. Der finanzielle Ausgleich soll ab dem Jahr 2022 bis 2026 in fünf
Teilbeträgen geleistet werden. Eine genaue Bezifferung für Bonn ist zurzeit
noch nicht möglich. Sobald die Details vorliegen können auch Aussagen zu
einer eventuell erforderlichen weiteren Finanzierung (Förderdarlehen, usw.)
gemacht werden.
Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung im Jahr 2021 gemäß § 22 GO NRW
erfolgt der bauliche Beginn der Maßnahme frühestens nach Genehmigung des
Haushalts 2021/2022.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
01.29 Gebäudemanagement Bonn 1.20.10.01.29.01 Gebäudemanagement
Bonn
Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten im Vermögensplan)
Auszahlungen Betrag Projektauftrag /
Sachkonto
Veranschlagt im
WPL
Davon noch
bereitzustellen Deckung
Beethoven Gymnasium 550.000 604300 2021 190.000
2.013.000 604300 2022 813.000
2.281.000 604300 2023 781.000
1.515.000 604300 2024 975.000
Einzahlungen
Investiver Finanzsaldo 6.359.000 2.759.000
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich kalkulatorische Kosten (Folgekosten) X
Konsumtive Kosten der Maßnahme (Aufwandskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung) X
Auszahlungen/Aufwendungen Betrag Projektauftrag /
Sachkonto
Veranschlagt im
WPL
Davon noch
bereitzustellen Deckung
Bauunterhaltung(1,2%) 76.308 604400
Betriebskosten (Strom,…) 19.970 600100
Abschreibungen(80Jahre) 79.488 650000
Zinsen(1,5%) 95.385 660000
Einzahlungen/Erträge 0Seite 4 von 11
Seite 5
Haushaltsbelastung jährlich 271.150
[1] Ggfls. weitere Erläuterungen in der nachfolgenden Begründung
Anlage/n
1 Baubeschreibung (öffentlich)
2 Planunterlagen (öffentlich)Seite 5 von 11
BAUBESCHREIBUNG Anlage zu
Tagesordnungspunkt
BAUMAßNAHME Erweiterung infolge der Schulumstellung G8 – G9,
Beethoven Gymnasium, Gotenstraße 50, 53175 Bonn
PLANVERFASSER Architekturbüro Ralph Schweizer, Bonn
RAUMPROGRAMM Sechs Klassenräume, Lager- und Technikräume, Flure inkl.
Flurerweiterung und WC-Anlagen jeweils für Schüler und
Lehrpersonal sowie ein Behinderten WC
NGF Nettogeschossfläche
-Ohne Erneuerung NSHV-
BGF Bruttogeschossfläche
-Ohne Erneuerung NSHV-
BRI Bruttorauminhalt
-Ohne Erneuerung NSHV-
931,00 m²
1.100,00 m² - KG 300+400: 2.963,64 €/m²; BKI 2020: 2.180,00 €/m²
4.820,00 m³ - KG 300+400: 676,35 €/m³; BKI 2020: 525,00 €/m³
Begründung Mehrkosten Euro pro m² Bruttogeschossfläche in Bezug
auf den Baukostenindex (BKI):
In der Kostenschätzung sind die Mehrkosten für die Gründung
berücksichtigt. Aufgrund der mächtigen Auffüllungen muss diese
durch Mikropfähle ausgebildet werden.
Des Weiteren sind Mehrkosten für eine erschwerte
Baustelleneinrichtung und -Andienung aufgrund der beengten
Grundstückssituation und Erreichbarkeit einkalkuliert. Die Baustelle
kann nur von der Adenauerallee über die Feuerwehrzufahrt
angedient werden.
KOSTENSCHÄTZUNG
100 Grundstück 0 Euro
200 Herrichten und Erschließen 370.000,00 Euro
300 Bauwerk - Baukonstruktion 2.430.000,00 Euro
400 Bauwerk - Techn. Anlagen 905.000,00 Euro
500 Außenanlagen 340.000,00 Euro
600 Ausstattung 150.000,00 Euro
700 Baunebenkosten 1.215.000,00 Euro
GSK Euro BK 5.260.000,00 Euro EK 150.000,00 Euro
KOSTENSTAND
Zeitpunkt der Ermittlung Monat/Jahr: 05/2021
GESAMTKOSTEN
Kostenstand zzgl. Kostenrisiko 10% sowie
einer jährlichen Kostensteigerung von 4%
(2021-2024) 6.359.000,00 EuroSeite 6 von 11
KONSTRUKTIVES SYSTEM Massivbauweise
DACHAUFBAU Flachdach
Dachbeläge als Dichtungs-, Dämm-, Schutz- und Nutzschichten
sowie die Entwässerung der Dachflächen bis zum Anschluss an das
Kanalsystem. Dazu gehören auch Dachbegrünungen einschließlich
Substrate, Pflanzen,
Fertigstellungs- und Entwicklungspflege sowie Unterkonstruktionen
für das Aufstellen einer Photovoltaikanlage
Bekleidungen unter Dachkonstruktionen.
FASSADENAUSBILDUNG Die Fassade wird massiv ausgebildet und erhält großzügige
Öffnungen zur Belichtung der einzelnen Unterrichtsräume.
Zum Schutz vor sommerlicher Überhitzung wird außenliegender
Sonnenschutz vorgesehen.
INNENAUSBAU Massive Wände und Leichtbauwände.
Bekleidungen an Wänden und Stützen einschließlich Putz- und
Schutzschichten. Elementierte Innenwandkonstruktionen
(Sanitärtrennwände).
TECHNISCHER AUSBAU Der Erweiterungsbau wird in der Qualität eines KfW-Effizienzhauses
55 mit Passivhauskomponenten geplant. Das Gebäude soll über
Fernwärme beheizt werden, hierzu erfolgt der Anschluss an die
bestehende Heizungsanlage in Gebäude A.
BESONDERE EINRICHTUNGEN Die Dachfläche wird mit einer extensiven Begrünung als
Retentionsdach versehen und zudem mit einer Photovoltaikanlage
ausgerüstet.
Außerdem ist die Erneuerung und Verlagerung der
Niederspannungshauptverteilung notwendig, da diese bereits jetzt
überlastet ist und in einem Raum untergebracht ist, der nicht den
Bedingungen der Stadtwerke Bonn entspricht
AUSSENANLAGEN Barrierefreier Zugang ins Gebäude.
Umgestaltung des Schulhofes durch die Verlagerung der
Spielgeräte, die Erneuerung der Fahrradständer und der
Bereitstellung von Sitzmöglichkeiten. Des Weiteren sind drei neue
mittelkronige Bäume und ein Ballspielfeld als multifunktionale
Bewegungsfläche vorgesehen.Seite 7 von 11
Seite 8 von 11
Seite 9 von 11
4.872.95 2.95
7.79 4.00 4.00 4.00 4.00 4.00 7.79
36.28
7.58 20 25
1.975
2025
25 20 20 257.57 25 2.75
45 4510.57
11.47
11.47
36.28
20.098.095 8.095
251.365
251.475
252.40252.20259.43259.43
1.445 2.51 365 3.635 365
1.26 1.115 1.26 365 3.635 365 2.51 3.815 2.01 1.115 2.01 8.495
1.40 8.675 1.40
25 20 1.365 25 2.15 25 1.365 25 1.94 25 3.20
25 20 10.57 20 25
1.975 3.00
2.25
1.975
2.135 1.00
K 1 K 2 K 3
WC D.
WC H.
70,33 m2 80,12 m270,25 m2
100,37 m2
7,62 m2
7,62 m2
Abstell 2
5,18 m2
Flurzone
24 STG.
17/29
18,04 m2
Fahrräder
24 STG.
17/29
Uz / Option Öffnung
1. Obergeschoss
190 - 2011
2.RW
**
SCHULHOF
Schulgebäude B
Schulgebäude A
Aufsicht
Turnhalle
Verbindungsgang
Erweiterung
Städtisches
Beethoven-Gymnasium
Adenauerallee 51 - 53
53113 Bonn
Grundriss
Architekturbüro Ralph Schweitzer
Jagdweg 5a
53115 Bonn
Tel. 0228/949 26 0
Fax 0228/949 26 20
Datum
Maßstab
Planinhalt
Plannummer
Verteiler
Bauherr
Baubehörde
Tragwerksplaner
Vermesser
1 : 200
08.04.2021
E-Mail: architekt.schweitzer@t-online.de
Projekt
Bauherr
Berliner Platz 2
Bauherr
SGB / 85-PT2
53111 Bonn
Städt. Gebäudemanagement Bonn
VorentwurfsplanungSeite 10 von 11
4.872.95 2.95
7.79 4.00 4.00 4.00 4.00 4.00 7.79
1.975
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45 4510.57
11.47
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25 20 10.57 20 25
4.51
36.28
7.58 20 252025 251.365
251.475
252.40252.20259.43259.43
1.445 2.51 365 3.635 365
1.26 1.115 1.26 365 3.635 365 2.51 3.815 2.01 1.115 2.01 8.495
K 4 K 6Technik
FAHRRäDER
9,92 m2
TE 1
Flurzone
Abstell 4
6,18 m2
2.RW
70,25 m2 70,33 m2 18,04 m2 80,12 m2
100,37 m2
2,64 m2
K 5
2,33 m2
TE 2
1.475 4.00
2.25
1.475
Uz / Option Öffnung
2. Obergeschoss
190 - 2012
**
SCHULHOF
Schulgebäude B
Schulgebäude A
Aufsicht
Turnhalle
Verbindungsgang
Erweiterung
Städtisches
Beethoven-Gymnasium
Adenauerallee 51 - 53
53113 Bonn
Grundriss
Architekturbüro Ralph Schweitzer
Jagdweg 5a
53115 Bonn
Tel. 0228/949 26 0
Fax 0228/949 26 20
Datum
Maßstab
Planinhalt
Plannummer
Verteiler
Bauherr
Baubehörde
Tragwerksplaner
Vermesser
1 : 200
08.04.2021
E-Mail: architekt.schweitzer@t-online.de
Projekt
Bauherr
Berliner Platz 2
Bauherr
SGB / 85-PT2
53111 Bonn
Städt. Gebäudemanagement Bonn
VorentwurfsplanungSeite 11 von 11

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Datenstand: 03.11.2026, 00:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de