210989 · Beschlussvorlage
Erweiterung infolge der Schulumstellung G8 – G9, Beethoven-Gymnasium, Adenauerallee 51 - 53, 53113 Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 210989
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 18.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Empfehlung
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 210989 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: Erweiterung infolge der Schulumstellung G8 – G9, Beethoven-Gymnasium, Adenauerallee 51 - 53, 53113 Bonn Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 23.06.2021 Empfehlung Rat 24.06.2021 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Sämtliche Maßnahmen aus dem G8/G9 – Programm stehen unter erheblichem Zeitdruck, da bereits erste Jahrgänge nach G9 beschult werden. Eine Verschiebung in der Beratungsfolge hätte die Gefährdung der ohnehin ambitionierten, zeitgerechten Fertigstellung zur Folge, weil es einen Verzug von drei Monaten bedeuten würde. Eine fristgerechte Vorlage war aufgrund der verwaltungsinternen Abstimmung der komplexen Thematik nicht möglich. Beschlussvorschlag Der Vorplanung und der Kostenschätzung zur Erweiterung des Beethoven- Gymnasiums, Adenauerallee 51 - 53, 53113 Bonn, wird zugestimmt. Begründung Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 28.01.2014 (DS-Nr.: 1312032NV4) werden Planungen des Städtischen Gebäudemanagements SGB bei Investitionsvorhaben über 2 Mio. € vorab dem Betriebsausschuss und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Wie mit MV 1811044 und 1910560 mitgeteilt, haben sich durch die Rückkehr der Gymnasien zu G9 für 9 von 10 Gymnasien in Bonn zusätzliche Raumbedarfe ergeben. Das Beethoven-Gymnasium, Adenauerallee 51 - 53, sollte ursprünglich insgesamt neun neue Klassenräume erhalten. Der in direkter Nähe zum Rhein gelegene und denkmalgeschützte Schulkomplex des Beethoven-Gymnasiums umfasst drei Gebäudeteile; den viergeschossigen Straßentrakt (Gebäude A), dieser ist durch einen Verbindungsgang an den Rheintrakt (Gebäude B) verbunden und die unterirdisch liegende Gymnastikhalle inkl. Bootshaus (Gebäude C). Nach Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde musste die in MV1910560Seite 1 von 11 Seite 2 dargestellte Planung verworfen werden. Diese sah zunächst den Rückbau des nördlichen Seitenflügels von Gebäude B vor, damit im Anschluss ein viergeschossiger Anbau an derselben Stelle vorgesehen werden kann. Die ohnehin sehr aufwendigen Eingriffe in die denkmalgeschützte Bausubstanz stellten jedoch denkmalrechtlich keine erlaubnisfähige Option dar. Die Überprüfung des sehr beengten Grundstücks hat ergeben, dass nur ein aufgeständertes Gebäude im Bereich des Schulhofes, parallel zur südlichen Grundstücksgrenze umsetzbar ist. Durch die Aufständerung soll der Schulhof trotz der Errichtung des Neubaus nicht wesentlich verkleinert werden. Des Weiteren werden dadurch überdachte Freiflächen, die als Pausenhallen dienen können, geschaffen. Die Größe und Lage des Baukörpers wird in West-Ost- Richtung zum einen durch die notwendige Feuerwehrzufahrt auf den Schulhof von der Adenauerallee und zum anderen durch die Lage der Gymnastikhalle mit darunterliegendem Ruderkeller festgelegt. Das Konzept, welches in Abstimmung mit der Schule erarbeitet wurde, sieht den Bau eines Gebäudes mit insgesamt sechs Klassenräumen vor. Weitere Klassenräume können aufgrund der zuvor genannten festgelegten Größe des Gebäudes nicht realisiert werden. Die Schule wurde darüber bereits zu Beginn der Planungen informiert. Ein weiteres Geschoss kann aufgrund der einzuhaltenden Abstandsflächen nicht eingeplant werden. Im Erdgeschoss befinden sich neben den überdachten Pausenhallen, zwei Erschließungskernen, Pausen- bzw. Stundentoiletten sowie Lagerflächen für Geräte. Im 1. und 2. Obergeschoss sind jeweils drei Klassenräume sowie weitere Nebenräume wie Lagerräume, Toiletten und Technikräume verteilt. Die Flurzone erhält zum Schulhof hin eine Erweiterung, dort sind zusätzliche Sitzmöglichkeiten vorgesehen. Zudem wird durch diese Auskragung der Haupteingang überdacht. Aufgrund der vorgefundenen Untergrundverhältnisse – Mächtigkeit der Auffüllungen: 0,8 m bis 10,00 m – muss die Gründung durch Mikropfähle ausgebildet werden. Diese aufwendige Gründungskonstruktion verursacht ca. 135.000,00 € Mehrkosten im Vergleich zu einer herkömmlichen Gründung durch eine Bodenplatte oder Punkt- bzw. Streifenfundamenten. Die Kosten für die notwendige Kampfmitteluntersuchung sowie die vom LVR angeordnete archäologische Untersuchung, zunächst in Form einer Sachverhaltsermittlung, sind ebenfalls in die Kostenschätzung eingeflossen. Im Zuge der Neubaumaßnahme wird auch der Schulhof gestalterisch verändert. Neben der Verlagerung der Spielgeräte, Erneuerung der Fahrradständer und der Bereitstellung von Sitzmöglichkeiten sind drei neue mittelkronige Bäume geplant. Ferner ist auf dem zentralen Schulhof ein Ballspielfeld als multifunktionale Bewegungsfläche vorgesehen. Die Vorplanung wurde mit dem Arbeitsschutz, der Unteren Denkmalbehörde und der „Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V.“ abgestimmt. Sämtliche Zugänge im Neubau werden barrierefrei ausgeführt, das Gebäude erhält einen Aufzug über alle Geschosse sowie eine behindertengerechte Toilette im Erdgeschoss. Neben den baulichen Anforderungen für Rollstuhlfahrer, sind auch die Belange von hör- und sehbehinderten Menschen berücksichtigt.Seite 2 von 11 Seite 3 Die Dachfläche des Erweiterungsbaus wird mit einer extensiven Begrünung als Retentionsdach versehen und zudem mit einer Photovoltaikanlage ausgerüstet. Die Dachfläche wird Dritten für die Installation einer PV-Anlage angeboten. Sofern diese Installation nicht angenommen werden sollte, erfolgt die Investition und Ausführung der PV-Anlage über das SGB. Die Kosten für das Aufstellen der PV-Anlage wurden in der Kostenschätzung berücksichtigt. Im Zuge der Erweiterung des Gymnasiums ist im Bestandsgebäude die Erneuerung und Verlagerung der Niederspannungshauptverteilung notwendig, da diese bereits jetzt überlastet und in einem Raum untergebracht ist, der nicht den Bedingungen der Stadtwerke Bonn entspricht. Die anfallenden Kosten dieser Untermaßnahme sind ebenfalls in den Gesamtkosten berücksichtigt. Die Planung nimmt größtmögliche Rücksicht auf den Erhalt des vorhandenen Baumbestands. Aufgrund der o. g. räumlichen Zusammenhänge kommt ein anderer Standort für den Erweiterungsbau nicht in Frage, daher müssen für alle baulichen Maßnahmen insgesamt drei satzungsgeschützte Bäume gefällt werden. Die entsprechenden Anträge für die Baumfällungen werden zeitnah bei der Unteren Naturschutzbehörde eingereicht. Die notwendigen Ersatzpflanzungen sind auf dem Grundstück in Form von mittelkronigen Laubbäume vorgesehen. Als Maßnahme zum Artenschutz und zur Habitatverbesserung werden an geeigneten Standorten im Plangebiet Nisthilfen für Fledermäuse sowie an geeigneten Fassaden Nisthilfen für Fassadenbrüter angebracht. In Fassaden integrierte Nisthilfen werden bereits bauseitig mitgeplant. Da großflächige Glaselemente (Fensterscheiben) die Verletzung oder Tötung von Tieren nach sich ziehen können (Vogelschlag) werden zur Minimierung der Gefährdungsquellen bei Bedarf bei Glasflächen daher bereits bauseitig nachweislich wirksame Präventivmaßnahmen ergriffen. Die planungsrechtlichen Vorgaben im Flächennutzungsplan umschreiben eine „Fläche für den Gemeindebedarf - Schule“, somit ist eine Mischnutzung mit Wohnbebauung nicht zulässig. Für den Neubau werden die Planungsvorgaben der strukturierten Verkabelung und des NGRS berücksichtigt. Der Erweiterungsbau wird mit Passivhauskomponenten für die Gebäudehülle und die Lüftungsanlage geplant und bezogen auf den Primärenergiebedarf mindestens die Anforderungen an ein KFW-Effizienzgebäude 55 erfüllen. Das Gebäude soll über Fernwärme beheizt werden. Hierzu erfolgt ein Anschluss an das Fernwärmenetz der Bonn-Netz GmbH. Die Kosten hierzu sind in den Gesamtkosten bereits berücksichtigt. Mit der geplanten Qualität der Gebäudehülle (Passivhauskomponenten) und der Versorgung über die Fernwärme mit einem sehr guten Primärenergiefaktor kann der EG 40-Standard in den weiteren Leistungsphasen ohne Auswirkungen auf den Gesamtzeitplan umgesetzt werden. Ab dem 1.7.2021 wird über die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) dieser Standard auch für Nichtwohngebäude gefördert.Seite 3 von 11 Seite 4 Finanzierung: Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 6,359 Mio. €. In den Gesamtkosten ist ein Risikozuschlag in Höhe von 10% und die Baukostensteigerung von 4% pro Jahr berücksichtigt. Für die Finanzierung der Maßnahmen zur Rückkehr zum neunjährigen Bildungsgang am Gymnasium (G9) hat das Land NRW in 2019 einen Gesetzentwurf verabschiedet. Insgesamt stehen den Schulträgern 518 Mio. € zur Verfügung. Der finanzielle Ausgleich soll ab dem Jahr 2022 bis 2026 in fünf Teilbeträgen geleistet werden. Eine genaue Bezifferung für Bonn ist zurzeit noch nicht möglich. Sobald die Details vorliegen können auch Aussagen zu einer eventuell erforderlichen weiteren Finanzierung (Förderdarlehen, usw.) gemacht werden. Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung im Jahr 2021 gemäß § 22 GO NRW erfolgt der bauliche Beginn der Maßnahme frühestens nach Genehmigung des Haushalts 2021/2022. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 01.29 Gebäudemanagement Bonn 1.20.10.01.29.01 Gebäudemanagement Bonn Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten im Vermögensplan) Auszahlungen Betrag Projektauftrag / Sachkonto Veranschlagt im WPL Davon noch bereitzustellen Deckung Beethoven Gymnasium 550.000 604300 2021 190.000 2.013.000 604300 2022 813.000 2.281.000 604300 2023 781.000 1.515.000 604300 2024 975.000 Einzahlungen Investiver Finanzsaldo 6.359.000 2.759.000 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich kalkulatorische Kosten (Folgekosten) X Konsumtive Kosten der Maßnahme (Aufwandskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung) X Auszahlungen/Aufwendungen Betrag Projektauftrag / Sachkonto Veranschlagt im WPL Davon noch bereitzustellen Deckung Bauunterhaltung(1,2%) 76.308 604400 Betriebskosten (Strom,…) 19.970 600100 Abschreibungen(80Jahre) 79.488 650000 Zinsen(1,5%) 95.385 660000 Einzahlungen/Erträge 0Seite 4 von 11 Seite 5 Haushaltsbelastung jährlich 271.150 [1] Ggfls. weitere Erläuterungen in der nachfolgenden Begründung Anlage/n 1 Baubeschreibung (öffentlich) 2 Planunterlagen (öffentlich)Seite 5 von 11 BAUBESCHREIBUNG Anlage zu Tagesordnungspunkt BAUMAßNAHME Erweiterung infolge der Schulumstellung G8 – G9, Beethoven Gymnasium, Gotenstraße 50, 53175 Bonn PLANVERFASSER Architekturbüro Ralph Schweizer, Bonn RAUMPROGRAMM Sechs Klassenräume, Lager- und Technikräume, Flure inkl. Flurerweiterung und WC-Anlagen jeweils für Schüler und Lehrpersonal sowie ein Behinderten WC NGF Nettogeschossfläche -Ohne Erneuerung NSHV- BGF Bruttogeschossfläche -Ohne Erneuerung NSHV- BRI Bruttorauminhalt -Ohne Erneuerung NSHV- 931,00 m² 1.100,00 m² - KG 300+400: 2.963,64 €/m²; BKI 2020: 2.180,00 €/m² 4.820,00 m³ - KG 300+400: 676,35 €/m³; BKI 2020: 525,00 €/m³ Begründung Mehrkosten Euro pro m² Bruttogeschossfläche in Bezug auf den Baukostenindex (BKI): In der Kostenschätzung sind die Mehrkosten für die Gründung berücksichtigt. Aufgrund der mächtigen Auffüllungen muss diese durch Mikropfähle ausgebildet werden. Des Weiteren sind Mehrkosten für eine erschwerte Baustelleneinrichtung und -Andienung aufgrund der beengten Grundstückssituation und Erreichbarkeit einkalkuliert. Die Baustelle kann nur von der Adenauerallee über die Feuerwehrzufahrt angedient werden. KOSTENSCHÄTZUNG 100 Grundstück 0 Euro 200 Herrichten und Erschließen 370.000,00 Euro 300 Bauwerk - Baukonstruktion 2.430.000,00 Euro 400 Bauwerk - Techn. Anlagen 905.000,00 Euro 500 Außenanlagen 340.000,00 Euro 600 Ausstattung 150.000,00 Euro 700 Baunebenkosten 1.215.000,00 Euro GSK Euro BK 5.260.000,00 Euro EK 150.000,00 Euro KOSTENSTAND Zeitpunkt der Ermittlung Monat/Jahr: 05/2021 GESAMTKOSTEN Kostenstand zzgl. Kostenrisiko 10% sowie einer jährlichen Kostensteigerung von 4% (2021-2024) 6.359.000,00 EuroSeite 6 von 11 KONSTRUKTIVES SYSTEM Massivbauweise DACHAUFBAU Flachdach Dachbeläge als Dichtungs-, Dämm-, Schutz- und Nutzschichten sowie die Entwässerung der Dachflächen bis zum Anschluss an das Kanalsystem. Dazu gehören auch Dachbegrünungen einschließlich Substrate, Pflanzen, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege sowie Unterkonstruktionen für das Aufstellen einer Photovoltaikanlage Bekleidungen unter Dachkonstruktionen. FASSADENAUSBILDUNG Die Fassade wird massiv ausgebildet und erhält großzügige Öffnungen zur Belichtung der einzelnen Unterrichtsräume. Zum Schutz vor sommerlicher Überhitzung wird außenliegender Sonnenschutz vorgesehen. INNENAUSBAU Massive Wände und Leichtbauwände. Bekleidungen an Wänden und Stützen einschließlich Putz- und Schutzschichten. Elementierte Innenwandkonstruktionen (Sanitärtrennwände). TECHNISCHER AUSBAU Der Erweiterungsbau wird in der Qualität eines KfW-Effizienzhauses 55 mit Passivhauskomponenten geplant. Das Gebäude soll über Fernwärme beheizt werden, hierzu erfolgt der Anschluss an die bestehende Heizungsanlage in Gebäude A. BESONDERE EINRICHTUNGEN Die Dachfläche wird mit einer extensiven Begrünung als Retentionsdach versehen und zudem mit einer Photovoltaikanlage ausgerüstet. Außerdem ist die Erneuerung und Verlagerung der Niederspannungshauptverteilung notwendig, da diese bereits jetzt überlastet ist und in einem Raum untergebracht ist, der nicht den Bedingungen der Stadtwerke Bonn entspricht AUSSENANLAGEN Barrierefreier Zugang ins Gebäude. Umgestaltung des Schulhofes durch die Verlagerung der Spielgeräte, die Erneuerung der Fahrradständer und der Bereitstellung von Sitzmöglichkeiten. Des Weiteren sind drei neue mittelkronige Bäume und ein Ballspielfeld als multifunktionale Bewegungsfläche vorgesehen.Seite 7 von 11 Seite 8 von 11 Seite 9 von 11 4.872.95 2.95 7.79 4.00 4.00 4.00 4.00 4.00 7.79 36.28 7.58 20 25 1.975 2025 25 20 20 257.57 25 2.75 45 4510.57 11.47 11.47 36.28 20.098.095 8.095 251.365 251.475 252.40252.20259.43259.43 1.445 2.51 365 3.635 365 1.26 1.115 1.26 365 3.635 365 2.51 3.815 2.01 1.115 2.01 8.495 1.40 8.675 1.40 25 20 1.365 25 2.15 25 1.365 25 1.94 25 3.20 25 20 10.57 20 25 1.975 3.00 2.25 1.975 2.135 1.00 K 1 K 2 K 3 WC D. WC H. 70,33 m2 80,12 m270,25 m2 100,37 m2 7,62 m2 7,62 m2 Abstell 2 5,18 m2 Flurzone 24 STG. 17/29 18,04 m2 Fahrräder 24 STG. 17/29 Uz / Option Öffnung 1. Obergeschoss 190 - 2011 2.RW ** SCHULHOF Schulgebäude B Schulgebäude A Aufsicht Turnhalle Verbindungsgang Erweiterung Städtisches Beethoven-Gymnasium Adenauerallee 51 - 53 53113 Bonn Grundriss Architekturbüro Ralph Schweitzer Jagdweg 5a 53115 Bonn Tel. 0228/949 26 0 Fax 0228/949 26 20 Datum Maßstab Planinhalt Plannummer Verteiler Bauherr Baubehörde Tragwerksplaner Vermesser 1 : 200 08.04.2021 E-Mail: architekt.schweitzer@t-online.de Projekt Bauherr Berliner Platz 2 Bauherr SGB / 85-PT2 53111 Bonn Städt. Gebäudemanagement Bonn VorentwurfsplanungSeite 10 von 11 4.872.95 2.95 7.79 4.00 4.00 4.00 4.00 4.00 7.79 1.975 25 20 20 257.57 25 2.75 45 4510.57 11.47 11.47 20.098.095 8.095 1.40 8.675 1.40 25 20 1.365 25 2.15 25 1.365 25 1.94 25 3.20 25 20 10.57 20 25 4.51 36.28 7.58 20 252025 251.365 251.475 252.40252.20259.43259.43 1.445 2.51 365 3.635 365 1.26 1.115 1.26 365 3.635 365 2.51 3.815 2.01 1.115 2.01 8.495 K 4 K 6Technik FAHRRäDER 9,92 m2 TE 1 Flurzone Abstell 4 6,18 m2 2.RW 70,25 m2 70,33 m2 18,04 m2 80,12 m2 100,37 m2 2,64 m2 K 5 2,33 m2 TE 2 1.475 4.00 2.25 1.475 Uz / Option Öffnung 2. Obergeschoss 190 - 2012 ** SCHULHOF Schulgebäude B Schulgebäude A Aufsicht Turnhalle Verbindungsgang Erweiterung Städtisches Beethoven-Gymnasium Adenauerallee 51 - 53 53113 Bonn Grundriss Architekturbüro Ralph Schweitzer Jagdweg 5a 53115 Bonn Tel. 0228/949 26 0 Fax 0228/949 26 20 Datum Maßstab Planinhalt Plannummer Verteiler Bauherr Baubehörde Tragwerksplaner Vermesser 1 : 200 08.04.2021 E-Mail: architekt.schweitzer@t-online.de Projekt Bauherr Berliner Platz 2 Bauherr SGB / 85-PT2 53111 Bonn Städt. Gebäudemanagement Bonn VorentwurfsplanungSeite 11 von 11
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