210987-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Baumpflanzungen Friesdorfer Straße
Kerndaten
- Nummer
- 210987-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 16.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210987-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Baumpflanzungen Friesdorfer Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.06.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die angesprochene Kanalbaumaßnahme in der Friesdorfer Straße (von Elsässer Straße bis Aennchenstraße) wurde Anfang Mai begonnen und wird voraussichtlich im August 2022 fertiggestellt. Die Kanalbaumaßnahme wird in offener Bauweise durchgeführt. Die Wiederherstellung der Straße von Rinne bis Rinne erfolgt jeweils in Abschnitten (von Kreuzung zu Kreuzung). Die Seitenbereiche sind von den Arbeiten nicht betroffen. Aufgrund einer Anfrage aus der Anwohnerschaft dieses Straßenabschnittes wurde die Möglichkeit einer Baumpflanzung im Zuge der derzeitigen Kanalbaumaßnahme bereits durch die Verwaltung (Amt für Umwelt und Stadtgrün) vor Ort geprüft. Im Bereich der Friesdorfer Straße zwischen Laufenbergstraße und Wörthstraße beträgt die Gehwegbreite circa 2 Meter. Die angrenzende Bebauung ragt größtenteils bis unmittelbar an den Gehweg heran. Selbst mit einer schmalkronigen Baum-Art, bzw. -Sorte ist dort eine Pflanzung nicht realisierbar. Bereits unmittelbar nach der Pflanzung wäre ein Fassadenkontakt zu erwarten und in der weiteren Entwicklungsphase müsste der Baum einseitig ständig beschnitten werden. Der daraus resultierende einseitige Wuchs des Baumes führt mit der Zeit nicht nur zu statischen Problemen hinsichtlich der Standfestigkeit des Baumes und damit zur Gefährdung der Verkehrssicherheit, sondern auch zu einer erheblich verringerten Lebenserwartung des Baumes. Unabhängig davon müsste als Mindestanforderung an den Standort eine Beetfläche von ca. 2,00 m x 4,00 m hergestellt werden. Bei einer Baumgrubentiefe von 1,50 m ergäbe sich daraus eine 12 m³ große Pflanzgrube. Die Tiefe von 1,50 m soll dabei für Bäume nicht unterschritten werden. Gemäß der aktuellen FLL- (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) Richtlinie stellt eine Pflanzgrubengröße von 12 m³ lediglich das Minimum dar. Die technischen Regelwerke der FLL beschreiben die „anerkannten Regeln der Technik“. Die Baumgrube müsste also im hier bis an die Hausfassaden / -fundamente heran bis zu 1,5 m Tiefe hergestellt werden. Selbst bei einer teilweisen Überbauung der Baumscheibe zur Gehwehnutzung verbliebe ein zu schmaler Gehweg und eine zu kleine „offene“ Baumscheibe. Natürliches Regenwasser könnte dort nur in stark verminderter Menge aufgenommen werden. Eine Verlegung der Baumscheibe in die Fahrbahn kommt unabhängig von bisher nicht erfolgten verkehrsrechtlichen Möglichkeiten und Prüfungen anderer beteiligter ÄmterSeite 1 von 2 Seite 2 nach ersten Prüfungen des Amtes für Umwelt und Stadtgrün alleine schon aus Gründen der unterirdischen Infrastruktur nicht in Frage, da dort zusätzlich zu Kanal- auch Gas- und Wasserleitungen verlaufen. Bei dem jetzigen Straßenquerschnitt und dessen Aufteilung bzw. Nutzung ist eine Bepflanzung mit Bäumen nicht möglich. Während der laufenden Kanalbaumaßnahme könnten die Baumpflanzungen ohnehin nicht vorgenommen werden. Baumpflanzungen insbesondere im Verkehrsgrün sind so zu planen, dass sich die Bäume gemäß ihren ökologischen und gestalterischen Funktionen möglichst lange am Standort entwickeln, etablieren und zur Verbesserung des Stadtklimas beitragen können. Eine nachhaltige Baumpflanzung ist in dem Bereich der Friesdorfer Straße zwischen Laufenbergstraße und Wörthstraße nicht möglich. Nahezu die gleiche Situation mit nur sehr schmalem Gehwegbereich und größtenteils bis an den Gehweg heranragender Bebauung zeigt sich im weiteren Verlauf der Friesdorfer Straße zwischen Wörthstraße und Weißenburgstraße. Auch hier ist eine Baumpflanzung aus oben geschilderten Gründen nicht möglich. Im Zuge von Ersatzpflanzungen im Verkehrsgrün prüft die Verwaltung stets die Möglichkeit der Errichtung neuer oder zusätzlicher Baumstandorte zur nachhaltigen Etablierung von Straßen-/ Alleebäumen, notfalls auch zu Lasten von Parkplätzen. So konnten zum Beispiel im vergangenen Jahr im Zuge der Ersatzpflanzungen in der Weißenburgstraße (vergleiche DS-Nr.: 190992 „Baumersatzpflanzung in Bad Godesberg-Nord“) dort 9 neue, bzw. zusätzliche Baumstandorte errichtet werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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