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210987-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Baumpflanzungen Friesdorfer Straße

Nummer
210987-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.11.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210987 Baumpflanzungen Friesdorfer Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210987-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Baumpflanzungen Friesdorfer Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.06.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die angesprochene Kanalbaumaßnahme in der Friesdorfer Straße (von
Elsässer Straße bis Aennchenstraße) wurde Anfang Mai begonnen und wird
voraussichtlich im August 2022 fertiggestellt. Die Kanalbaumaßnahme wird in
offener Bauweise durchgeführt. Die Wiederherstellung der Straße von Rinne
bis Rinne erfolgt jeweils in Abschnitten (von Kreuzung zu Kreuzung). Die
Seitenbereiche sind von den Arbeiten nicht betroffen.
Aufgrund einer Anfrage aus der Anwohnerschaft dieses Straßenabschnittes
wurde die Möglichkeit einer Baumpflanzung im Zuge der derzeitigen
Kanalbaumaßnahme bereits durch die Verwaltung (Amt für Umwelt und
Stadtgrün) vor Ort geprüft.
Im Bereich der Friesdorfer Straße zwischen Laufenbergstraße und Wörthstraße
beträgt die Gehwegbreite circa 2 Meter. Die angrenzende Bebauung ragt
größtenteils bis unmittelbar an den Gehweg heran. Selbst mit einer
schmalkronigen Baum-Art, bzw. -Sorte ist dort eine Pflanzung nicht realisierbar.
Bereits unmittelbar nach der Pflanzung wäre ein Fassadenkontakt zu erwarten
und in der weiteren Entwicklungsphase müsste der Baum einseitig ständig
beschnitten werden. Der daraus resultierende einseitige Wuchs des Baumes
führt mit der Zeit nicht nur zu statischen Problemen hinsichtlich der
Standfestigkeit des Baumes und damit zur Gefährdung der Verkehrssicherheit,
sondern auch zu einer erheblich verringerten Lebenserwartung des Baumes.
Unabhängig davon müsste als Mindestanforderung an den Standort eine
Beetfläche von ca. 2,00 m x 4,00 m hergestellt werden. Bei einer
Baumgrubentiefe von 1,50 m ergäbe sich daraus eine 12 m³ große
Pflanzgrube. Die Tiefe von 1,50 m soll dabei für Bäume nicht unterschritten
werden. Gemäß der aktuellen FLL- (Forschungsgesellschaft
Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) Richtlinie stellt eine
Pflanzgrubengröße von 12 m³ lediglich das Minimum dar. Die technischen
Regelwerke der FLL beschreiben die „anerkannten Regeln der Technik“. Die
Baumgrube müsste also im hier bis an die Hausfassaden / -fundamente heran
bis zu 1,5 m Tiefe hergestellt werden. Selbst bei einer teilweisen Überbauung
der Baumscheibe zur Gehwehnutzung verbliebe ein zu schmaler Gehweg und
eine zu kleine „offene“ Baumscheibe. Natürliches Regenwasser könnte dort nur
in stark verminderter Menge aufgenommen werden. Eine Verlegung der
Baumscheibe in die Fahrbahn kommt unabhängig von bisher nicht erfolgten
verkehrsrechtlichen Möglichkeiten und Prüfungen anderer beteiligter ÄmterSeite 1 von 2
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nach ersten Prüfungen des Amtes für Umwelt und Stadtgrün alleine schon aus
Gründen der unterirdischen Infrastruktur nicht in Frage, da dort zusätzlich zu
Kanal- auch Gas- und Wasserleitungen verlaufen. Bei dem jetzigen
Straßenquerschnitt und dessen Aufteilung bzw. Nutzung ist eine Bepflanzung
mit Bäumen nicht möglich. Während der laufenden Kanalbaumaßnahme
könnten die Baumpflanzungen ohnehin nicht vorgenommen werden.
Baumpflanzungen insbesondere im Verkehrsgrün sind so zu planen, dass sich
die Bäume gemäß ihren ökologischen und gestalterischen Funktionen
möglichst lange am Standort entwickeln, etablieren und zur Verbesserung des
Stadtklimas beitragen können. Eine nachhaltige Baumpflanzung ist in dem
Bereich der Friesdorfer Straße zwischen Laufenbergstraße und Wörthstraße
nicht möglich.
Nahezu die gleiche Situation mit nur sehr schmalem Gehwegbereich und
größtenteils bis an den Gehweg heranragender Bebauung zeigt sich im
weiteren Verlauf der Friesdorfer Straße zwischen Wörthstraße und
Weißenburgstraße. Auch hier ist eine Baumpflanzung aus oben geschilderten
Gründen nicht möglich.
Im Zuge von Ersatzpflanzungen im Verkehrsgrün prüft die Verwaltung stets die
Möglichkeit der Errichtung neuer oder zusätzlicher Baumstandorte zur
nachhaltigen Etablierung von Straßen-/ Alleebäumen, notfalls auch zu Lasten
von Parkplätzen. So konnten zum Beispiel im vergangenen Jahr im Zuge der
Ersatzpflanzungen in der Weißenburgstraße (vergleiche DS-Nr.: 190992
„Baumersatzpflanzung in Bad Godesberg-Nord“) dort 9 neue, bzw. zusätzliche
Baumstandorte errichtet werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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