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210984 · Bürgerbrief

Bürgerbrief: Sanierung Abwasserkanal Renoisstraße

Nummer
210984
Art
Bürgerbrief
Veröffentlicht
26.05.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen
und Anwohner der Renoisstraße
Abwasserkanal Renoisstraße
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn lässt ab dem 14. Juni 2021 den Abwasserkanal in der
Renoisstraße in zwei Bauabschnitten sanieren. Zunächst werden die Straßenabläufe und die
Abdeckungen der Kanalschächte in offener Bauweise erneuert. Zu einem späteren Zeitpunkt,
voraussichtlich im August oder September 2021, werden die Straßenkanäle mit Schlauchlinern
saniert, welche in die bestehenden Betonkanäle eingezogen werden.
Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage der vom Rat am 09.11.2017 unter der DS-Nummer
1712151 beschlossenen Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes durchgeführt.
Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es zu Verkehrsbehinderungen
kommt. Die Straße wird während der offenen Ausführung der Kanalbauarbeiten im jeweiligen
Arbeitsabschnitt voll gesperrt. Anwohner*innen können bis zur Baustelle vorfahren. Während der
Schlauchlinersanierung ist eine Vorbeifahrt an den Einbaufahrzeugen möglich.
Straßenausbaubeiträge:
Die Stadt Bonn erhebt für die Baumaßnahme Beiträge von den Eigentümer*innen und
Erbbauberechtigten der von der Renoisstraße erschlossenen Grundstücke. Grundlage für die
Beitragserhebung ist § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Die
Eigentümer*innen und Erbbauberechtigten der betroffenen Grundstücke werden diesbezüglich zu
gegebener Zeit im Rahmen der Beitragsfestsetzung nähere Informationen erhalten.
Eine abschließende Aussage zur Höhe der zu erwartenden Beiträge kann erst nach Abschluss
aller straßenbaulichen Maßnahmen und der damit einhergehenden Auswertung aller
Unternehmerrechnungen vorgenommen werden. Um Ihnen bereits jetzt einen unverbindlichen
Überblick hinsichtlich der zu erwartenden Beiträge zu geben, wurde die durchschnittliche
Beitragsbelastung für die Erneuerung der Oberflächenentwässerung auf der Grundlage der letzten
drei Jahre ermittelt:
- 3,00 EUR bis 6,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei eingeschossiger Bebauung
(bei überwiegend gewerblicher Nutzung 4,50 EUR bis 9,00 EUR).
- 4,00 EUR bis 8,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei zweigeschossiger Bebauung
(bei überwiegend gewerblicher Nutzung 5,50 EUR bis 11,00 EUR).
- 5,00 EUR bis 9,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei drei- und viergeschossiger Bebauung
(bei überwiegend gewerblicher Nutzung 6,00 EUR bis 12,50 EUR).
- 5,50 EUR bis 10,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei fünf- und mehrgeschossiger Bebauung
(bei überwiegend gewerblicher Nutzung 7,00 bis 13,50 EUR).Seite 1 von 2
Die straßenbaulichen Maßnahmen unterliegen grundsätzlich der Förderung des Landes Nordrhein-
Westfalen zur Reduzierung von Beitragsbelastungen. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden
entsprechende Fördermittel von Seiten der Stadt beantragt. Soweit diese gewährt werden,
reduzieren sich die oben genannten Beitragsbelastungen um 50 %.
Bauzeit:
Die Arbeiten des ersten Bauabschnittes (offene Bauweise) werden voraussichtlich bis Ende Juli
2021 und die des zweiten Bauabschnittes (Schlauchlinersanierung) bis Ende September 2021
fertig gestellt sein. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare
Bedingungen im Untergrund oder durch schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in
der Baufertigstellung kommen kann.
Ansprechpartner:
Alle Fragen zum Tiefbauamt der Stadt Bonn
Kanalbau: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1 E, Aufzugsgruppe 3
Wolfgang Frömbgen, Telefon 0228 - 77 41 45
wolfgang.froembgen@bonn.de
Alle Fragen zu den Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11)
Straßenausbaubeiträgen: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 5 C, Aufzugsgruppe 2
Jessica Fuhrmann, Telefon 0228 - 77 35 51
jessica.fuhrmann@bonn.de
Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief
an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten.
Aufgrund der aktuellen Situation (Coronavirus) wird darum gebeten, Nachfragen bei der Stadt nur
schriftlich, per E-Mail oder telefonisch zu stellen.
Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu
erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Stadt Bonn
Bonn, im Mai 2021
Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Tiefbauamt, Dezernat des Oberbürgermeisters. Gedruckt auf „Blauer
Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 01:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de