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210983-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stadthalle Bad Godesberg

Nummer
210983-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.06.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 210983 Stadthalle Bad Godesberg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210983-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Stadthalle Bad Godesberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.06.2021 Kenntnisnahme
Zu den Fragen des Antrags nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung Bad Godesberg
konkrete Vorschläge vorzulegen, wie der für 2022 geplante
Sanierungsbeginn der Stadthalle realisiert werden kann.
Das konkrete Raumprogramm, auf dessen Grundlage ein Planungsprozess
beginnen könnte, befindet sich noch in der verwaltungsinternen Abstimmung.
Wenn die Planungsgrundlage festgelegt wurde, kann der Zeitplan aktualisiert
werden. Erst dann können die notwendigen Planungsschritte für den
Baubeginn aufgezeigt sowie der Termin fixiert werden.
2. Die Verwaltung legt der Bezirksvertretung dazu in der nächsten Sitzung
einen konkreten Zeitplan vor.
siehe Nr. 1
3. Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Stand der
konkretisierenden Planung zur Nutzungskonzeption.
Eine Konkretisierung des Raum- und Nutzungskonzeptes ist dahingehend
erfolgt, dass sowohl der künftige Restaurantbetrieb als auch der Trinkpavillon
zu Beibehaltung einer größtmöglichen Flexibilität technisch von dem Betrieb
der Veranstaltungsstätten unabhängig sein soll. Eine Entscheidung über das
zukünftige Betreibermodell ist damit nicht vorweggenommen.
Weitere erforderlich gewordene Konkretisierungen werden derzeit erarbeitet
und werden bis Mitte Juni vorliegen.
4. Außerdem berichtet die Verwaltung der Bezirksvertretung über den
aktuellen Stand der Untersuchungen zum Bestand des Gebäudes.
Nachdem die letzten Bauteiluntersuchungen Anfang Mai erfolgt sind, befindet
sich das Gutachten zur statischen und brandschutztechnischen Beurteilung der
Bausubstanz in der finalen Abstimmung. Es ist vorgesehen, diese Ergebnisse
der BV in der ersten Sitzung nach der Sommerpause vorzustellen.Seite 1 von 2
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5. Die Verwaltung erteilt der Bezirksvertretung darüber Bericht, welche
Optionen für eine Notöffnung für Veranstaltungen bestehen und ob
Alternativen für die Übergangszeit geprüft wurden und mit welchem
Ergebnis.
Eine belastbare Aussage zu der angestrebten Notöffnung kann nicht getroffen
werden, da die Bauzustandsgutachten noch nicht vorliegen bzw. noch nicht
abschließend ausgewertet sind. Die Verwaltung prüft dennoch bereits, ob die
Möglichkeit einer Teilöffnung der Stadthalle besteht.
Für Vereine stellt die temporäre Anmietung von Aulen und Turnhallen eine
Alternative dar oder aber auch für kleinere Veranstaltungen der Trinkpavillon.
Für private Veranstaltungen und Feiern stehen eine Vielzahl von Alternativen in
anderen Veranstaltungsstätten (z.B. Godesburg, Redoute, Maritim, World CC
Bonn u.v.m.) zur Verfügung.
Anlage/n
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