210983-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stadthalle Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 210983-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210983-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Stadthalle Bad Godesberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.06.2021 Kenntnisnahme Zu den Fragen des Antrags nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung Bad Godesberg konkrete Vorschläge vorzulegen, wie der für 2022 geplante Sanierungsbeginn der Stadthalle realisiert werden kann. Das konkrete Raumprogramm, auf dessen Grundlage ein Planungsprozess beginnen könnte, befindet sich noch in der verwaltungsinternen Abstimmung. Wenn die Planungsgrundlage festgelegt wurde, kann der Zeitplan aktualisiert werden. Erst dann können die notwendigen Planungsschritte für den Baubeginn aufgezeigt sowie der Termin fixiert werden. 2. Die Verwaltung legt der Bezirksvertretung dazu in der nächsten Sitzung einen konkreten Zeitplan vor. siehe Nr. 1 3. Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Stand der konkretisierenden Planung zur Nutzungskonzeption. Eine Konkretisierung des Raum- und Nutzungskonzeptes ist dahingehend erfolgt, dass sowohl der künftige Restaurantbetrieb als auch der Trinkpavillon zu Beibehaltung einer größtmöglichen Flexibilität technisch von dem Betrieb der Veranstaltungsstätten unabhängig sein soll. Eine Entscheidung über das zukünftige Betreibermodell ist damit nicht vorweggenommen. Weitere erforderlich gewordene Konkretisierungen werden derzeit erarbeitet und werden bis Mitte Juni vorliegen. 4. Außerdem berichtet die Verwaltung der Bezirksvertretung über den aktuellen Stand der Untersuchungen zum Bestand des Gebäudes. Nachdem die letzten Bauteiluntersuchungen Anfang Mai erfolgt sind, befindet sich das Gutachten zur statischen und brandschutztechnischen Beurteilung der Bausubstanz in der finalen Abstimmung. Es ist vorgesehen, diese Ergebnisse der BV in der ersten Sitzung nach der Sommerpause vorzustellen.Seite 1 von 2 Seite 2 5. Die Verwaltung erteilt der Bezirksvertretung darüber Bericht, welche Optionen für eine Notöffnung für Veranstaltungen bestehen und ob Alternativen für die Übergangszeit geprüft wurden und mit welchem Ergebnis. Eine belastbare Aussage zu der angestrebten Notöffnung kann nicht getroffen werden, da die Bauzustandsgutachten noch nicht vorliegen bzw. noch nicht abschließend ausgewertet sind. Die Verwaltung prüft dennoch bereits, ob die Möglichkeit einer Teilöffnung der Stadthalle besteht. Für Vereine stellt die temporäre Anmietung von Aulen und Turnhallen eine Alternative dar oder aber auch für kleinere Veranstaltungen der Trinkpavillon. Für private Veranstaltungen und Feiern stehen eine Vielzahl von Alternativen in anderen Veranstaltungsstätten (z.B. Godesburg, Redoute, Maritim, World CC Bonn u.v.m.) zur Verfügung. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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