210982-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Gewährung von Zuschüssen an Vereine der Heimatpflege und des Brauchtums für das Jahr 2021
Kerndaten
- Nummer
- 210982-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 16.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210982-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg Dezernat: Dez. I Gewährung von Zuschüssen an Vereine der Heimatpflege und des Brauchtums für das Jahr 2021 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.06.2021 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Zuschüsse für Vereine der Heimatpflege und des Brauchtums im Stadtbezirks Bad Godesberg werden entsprechend der von der Bezirksvertretung beschlossenen Richtlinien gewährt. Demnach ist zur Gewährung eines Zuschusses ein Antrag erforderlich. Die Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg informiert (in der Regel einmal vor und einmal nach den Sommerferien) mit entsprechenden Pressemitteilungen über das allgemeine Verfahren der Antragstellung auf Bezuschussung. In diesem Rahmen wird auch die in Ziffer 4 der „Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg“ (Zuschussrichtlinien) festgelegte Antragfrist für das laufende Jahr (30. September) mitgeteilt. Zudem erfolgt ein Hinweis auf das schriftliche Antragserfordernis gemäß der Ziffern 2 und 4 der Zuschussrichtlinien. Nach Ablauf der Antragsfrist wird der Bezirksvertretung Bad Godesberg eine Übersicht zur Beschlussfassung über die Zuschusshöhe vorgelegt. Somit wird die Auszahlung des Zuschusses für das laufende Kalenderjahr in der Regel zum Ende eines Jahres veranlasst. Im Einzelfall sowie bei besonderen Anlässen kann die Bezirksvertretung Bad Godesberg von diesen Richtlinien abweichen (vgl. Ziffer 2 der Zuschussrichtlinien). Corona-bedingt finden in diesem Jahr zahlreiche Präsenzveranstaltungen nicht statt, sodass den Vereinen ggfls. Einnahmen fehlen, um sonstige laufende Fixkosten bzw. die Kosten alternativer pandemiekonformer Formate zu decken. Aus diesem Grund ist eine vorzeitige Auszahlung der Zuschüsse ausnahmsweise möglich, sofern der Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg ein schriftlicher Antrag vorliegt. Die Verwaltung schlägt vor, bei Annahme des Antrags den Bad Godesberger Vereinen der Heimat- und Brauchtumspflege, die bereits einen schriftlichen Antrag bei der Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg eingereicht haben oder bis zum 30. September 2021 noch einreichen werden, einen Zuschuss in Höhe des in Ziffer 3.1 der Zuschussrichtlinien genannten Betrags unmittelbar nach Genehmigung der Haushaltssatzung in voller Höhe auszuzahlen. Die AnnahmeSeite 1 von 2 Seite 2 des Antrags ersetzt somit die im Herbst gefasste Beschlussfassung über die Auszahlung der Zuschüsse durch die Bezirksvertretung Bad Godesberg. Der Bezirksvertretung wird zum Ende des Jahres eine Mitteilungsvorlage vorgelegt, die eine Auflistung der gewährten Zuschüsse (und ggfls. abgelehnter Anträge) beinhaltet. Zur HSK-Maßnahme: Es wird darauf hingewiesen, dass u.a. eine jährliche Einsparung i.H.v. 2.000 € auf der Kostenart 531800 „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“ als Haushaltssicherungskonzept-Maßnahme ab 2021 vorgesehen ist. Die fehlenden 2.000 € können in diesem Jahr mit dem sonstigen Budget der Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg gedeckt werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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