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210981-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Sachstand Ermekeilkaserne

Nummer
210981-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
18.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210981 Sachstand Ermekeilkaserne

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210981-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Sachstand Ermekeilkaserne
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Kenntnisnahme
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu Frage 1: Ist der Stadtverwaltung bekannt ob und in welchem Umfang
die Eigentümerin der Ermekeilkaserne, die Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA) beabsichtigt, das Haus 1 denkmalgerecht
instand zu setzen? Falls ja, ab wann und welche Arbeiten sind
beabsichtigt?
Die Ermekeilkaserne ist eine Bundesimmobilie und liegt in der
denkmalrechtlichen Zuständigkeit der Bezirksregierung Köln. Abstimmungen
über etwaige geplante Arbeiten und deren zeitliche Abläufe würden daher mit
dieser und nicht mit der Verwaltung durchgeführt. Der Verwaltung liegen hierzu
keine Informationen vor.
Zu Frage 2: Ist der Stadtverwaltung bekannt, ob der zu Ende dieses Jahrs
auslaufende Vertrag zur Nutzung des Geländes der Ermekeilkaserne als
Erstaufnahmeeinrichtung durch das Land NRW fortgeführt werden wird?
Falls ja, wie lang ist die weitere Nutzung beabsichtigt?
Die Erstaufnahmeeinrichtung in Bonn (EAE - Ermekeilkaserne), wie auch die
Zentrale Unterbringungseinrichtung in Bonn (ZUE Bonn-Bad Godesberg),
werden als Landesunterkünfte von der Bezirksregierung Köln betrieben.
Grundsätzlich werden die geflüchteten Menschen zunächst in
Erstaufnahmeeinrichtungen und später in zentralen
Unterbringungseinrichtungen untergebracht, bevor sie schließlich nach einem
Verteilschlüssel gem. dem Flüchtlingsaufnahmegesetz den Gemeinden in NRW
zugewiesen werden.
Zur Frage, wie lang die weitere Nutzung als EAE beabsichtigt ist, liegen der
Verwaltung keine Informationen vor.Seite 1 von 2
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Zu Frage 3: In welchem Stadium befinden sich die
Verkaufsverhandlungen der Stadt mit der Bundesanstalt für
Immobilienangelegenheiten (BImA)?
Aufgrund der jetzigen Nutzung der Immobilie durch Land und Bund wurden die
Verkaufsverhandlungen seitens der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben seit
dem 24.09.2015 bis auf weiteres ausgesetzt.
Zu Frage 4: Zu wann ist absehbar, dass eine weitere Entwicklung bzw.
Nutzung des Geländes bspw. für Wohnbebauung erfolgen kann?
Im Rahmen der Planungswerkstatt zur Ermekeilkaserne wurden drei
verschiedene städtebauliche Konzepte entwickelt. (siehe auch DS-Nr.:
1610442. Diese sollen als Grundlage für einen Bebauungsplanentwurf dienen
und in die politischen Gremien eingebracht werden. Die Planung kann sinnvoll
erst fortgesetzt werden, wenn gesicherte Informationen über den Zeitpunkt
einer Beendigung der Nutzung als EAE (s.o. zu Frage 2) sowie darüber
vorliegen, ob anschließend wieder eine anderweitige Bundesnutzung erfolgen
oder das Gelände vom Bund freigegeben wird.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 04:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de