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210972-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Ausgestaltung der Fahrrad-Mietstationen im Stadtbezirk

Nummer
210972-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.07.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210972 Ausgestaltung der Fahrrad-Mietstationen im Stadtbezirk

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210972-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Ausgestaltung der Fahrrad-Mietstationen im
Stadtbezirk
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
„NEXTBIKE“ wird von den SWB unterhalten. Die Standorte des
Fahrradmietsystems, die sich an einer Mobilstation befinden (z.B.: Opernhaus),
werden im Zuge des Förderprojektes „Emissionsfreie Innenstadt“ gemäß dem
Gestaltungsleitfaden „mobil.nrw Mobilität vernetzen“ (Stand März 2019)
beschildert.
Es wird angestrebt die ersten Mobilstationen im 4. Quartal 2021 fertigzustellen.
Ergänzend weist die Verwaltung darauf hin, dass an den Mietstationen nur in
sehr geringem Umfang Fahrräder verfügbar sind.
Die Stellungnahme der SWBV als Betreiberin des Fahrradmitsystems lautet wie
folgt:
„1. Als Mobilitätsdienstleister der Bundesstadt Bonn hat SWB Bus und Bahn
bereits 2018 in einem ersten Schritt das Fahrradmietsystem unter dem Logo
"SWBmobil" gemeinsam mit dem Partner "nextbike" gestartet.
Das Fahrradmietsystem ist mittlerweile in Bonn etabliert und zu einem
wichtigen Bestandteil der nachhaltigen urbanen Mobilitätskonzepte geworden.
Ein weiterer Baustein der Verkehrswende werden die in der Bundesstadt Bonn
zu errichtenden 36 Mobilstationen sein, welche im Rahmen des
Gesamtprojekts "Emissionsfreie Innenstadt" gefördert werden.
Durch Einrichtung von Mobilstationen im Bereich von ÖPNV-Haltestellen und
wichtigen Radwegeverbindungen im Wirkungsraum Innenstadt, welche ein
umfassendes Angebot an bedürfnisgerechten, individuellen
Mobilitätsdienstleistungen bereitstellen, soll dem Nutzer die Möglichkeit
gegeben werden, die angestrebten Wegebeziehungen inter- bzw. multimodal
mit entsprechenden umweltfreundlichen Fortbewegungsmittel zu bewältigen.
Sämtliche Mobilstationen werden mit Fahrradabstellanlagen ausgestattet sein
und an Standorten mit hohem Fahrradaufkommen sog. Fahrradparkhäuser
eingerichtet. Je nach Flächenverfügbarkeit wurden Standorte für abschließbare
Fahrradboxen, in denen hochwertige Fahrräder gegen Gebühr mit einem
internetbasierten Öffnungssystem diebstahlsicher und witterungsgeschützt
abgestellt werden können, festgelegt.Seite 1 von 2
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Selbstverständlich spielt auch das Fahrradmietsystem eine wesentliche Rolle
bei der Errichtung der 36 Mobilstation. SWB Bus und Bahn befindet sich aktuell
gemeinsam mit dem Stadtplanungsamt in Gesprächen mit der Firma "nextbike",
um zu identifizieren, welche Mietstationen so verlegt werden können, dass sie
ein Bestandteil der Mobilstationen darstellen. Bis diese Planung abgeschlossen
ist, empfiehlt SWB Bus und Bahn, keine Tiefbauarbeiten an den bisherigen
Mietstationen vorzunehmen.
2. Nach intensiver Prüfung der Förderbedingungen hat SWB Bus und Bahn
im Rahmen der Einführung des Fahrradmietsystems keinen Förderantrag zur
Bezuschussung der Mietstationen beim NVR gestellt. Diese Entscheidung
basierte unter anderem darauf, dass die Mietstationen in das Eigentum des
Förderantragstellers (SWB Bus und Bahn) übergehen hätten müssen und die
Zweckbindung bei mindestens 10 Jahren lag. Aufgrund der im Jahr 2018 noch
ungewissen Erfolgsaussichten des Fahrradmietsystems wurde allerdings eine
Vertragslaufzeit von mindestens zwei Jahren und maximal sechs Jahren
beschlossen.
Aktuell wird ein erneutes Förderprogramm für Mietstationen von
Fahrradmietsystemen seitens des NVR in Aussicht gestellt. SWB Bus und
Bahn wird nach Veröffentlichung des Programms die Förderrichtlinien
analysieren und gemeinsam mit der Stadtverwaltung sowie dem
Kooperationspartner "nextbike" eruieren, ob ein Förderantrag möglich ist und
wer den Förderantrag einreichen wird.“
Anlage/n
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