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210970 · Antrag

Planung zum Bau eines fahrgastfreundlichen Zentralen Busbahnhofs (ZOB) intensivieren

Nummer
210970
Art
Antrag
Veröffentlicht
26.05.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 26.05.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 15.06.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 15.06.2021 Anhörung
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Untergeordnet

  1. 210970-01 ST Planung zum Bau eines fahrgastfreundlichen Zentralen Busbahnhofs (ZOB) intensivieren

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Antrag
öffentlich
210970
Antragsteller/in:
Grüne Bezirksfraktion Bonn
Rolf Beu
SPD Bezirksfraktion Bonn
Sabrina Lipprandt
DIE LINKE Bezirksfraktion Bonn
Hanno von Raußendorf
25.05.2021 / 26.05.2021 gez Reeh-Schall
Planung zum Bau eines fahrgastfreundlichen
Zentralen Busbahnhofs (ZOB) intensivieren
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 15.06.2021 Anhörung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird beauftragt, mit höchster Priorität die Planungen für einen
Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB Bonn) im Areal zwischen Kaiserplatz,
Südunterführung, der Straße Am Hauptbahnhof, dem sog. Maximiliancenter
und den Gehwegen der Maximilianstraße zu intensivieren. Ziel ist es, das
bereits vor Jahren beim Nahverkehr Rheinland (NVR) angemeldete
Förderprojekt nun auch inhaltlich-planerisch zu unterfüttern, zuschussfähig zu
machen und eine zeitnahe Realisierung zu ermöglichen. Bei der Planung wird
keine Führung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) über den bisherigen
sogenannten Cityring (Wesselstraße, Maximilianstraße, Am Hauptbahnhof)
mehr vorgesehen. Die Kaiserstraße wird an ihrem Ende für den
Individualverkehr abgebunden, sodass die Durchfahrt über die
Maximilianstraße und das oben beschrieben Areal des neuen ZOB entfällt. Die
Verwaltung wird gebeten, für die bereits vorab zugunsten des ÖPNV und
insbesondere der Fahrgäste vorzunehmenden MIV-Abbindungen Vorschläge
zu unterbreiten. Dies betrifft auch die Anlieferung der angrenzenden Gebäude
und Ladenlokale sowie die Anfahrt zu medizinischen Einrichtungen für
Menschen mit Behinderungen.
Der Zentrale Omnibusbahnhof ist barrierefrei, fahrgastfreundlich mit möglichst
durchgehendem Wetterschutz, bequemen und ausreichenden
Sitzgelegenheiten, ggf. auch in Warteräumen, modernen
Informationsanzeigen/-ansagen, personalfreundlichen Sozialräumen und
zukunftsfähig mit ausreichenden Stellplätzen auch für verstärkten
Gelenkbuseinsatz zu gestalten. Ein Einsatz von O-Bussen darf durch die
Neubauplanung nicht verhindert werden. Für Dächer sind Photovoltaik und
Dachbegrünungen vorzusehen.
Teil der Planung muss die möglichst barrierefreie Einbeziehung der Rampe
resp. des Weges zur unterirdischen Stadtbahnstation und zum Nordtunnel des
Hauptbahnhofs sein.
Außerdem ist eine Radverkehrsführung zwischen Poppelsdorfer Allee/Süd-
/Weststadt einerseits und Am Hof/Innenstadt/Rheinufer vorzugsweise aufSeite 1 von 2
Seite 2
kürzester Route der Wesselstraße andererseits über das beschriebene
Gesamtareal in beiden Fahrtrichtungen zu berücksichtigen und die Möglichkeit
weiterer Radabstellmöglichkeiten dort zu untersuchen.
Für die Gestaltung des eigentlichen ZOB inklusive dessen optimal im Interesse
der Fahrgäste zu gestaltenden Anbindung (z. B. Wetterschutz) der beiden gem.
lfd. Planfeststellungsverfahren zu errichtenden Straßenbahn-Haltestellen
„Hauptbahnhof“ ist ein Wettbewerbsverfahren unter Einbeziehung von
Ausschussvertreter*innen in die Jury und der Beauftragung von mindestens
drei Planungs- bzw. Architekturbüros verpflichtend.
Dabei ist das Büro Stefan Schmitz BDA Architekten und Stadtplaner, Köln
(Gewinner des Wettbewerbs zur Neugestaltung des Bonner Bahnhofsbereiches
2008/2009), falls von diesem gewünscht, zu beteiligen.
Die Stadtwerke Bonn Verkehrsgesellschaft ist als Hauptnutzerin des ZOB bei
allen Schritten umfänglich einzubinden. Ziel ist der Baubeginn 2023, ggf. über
die Möglichkeit eines zuschussunschädlichen vorzeitigen Baubeginns.
Begründung
Der aktuelle ZOB aus den 1970er Jahren erfüllt kein einziges der
notwendigen Kriterien für einen angemessenen zentralen Verknüpfungspunkt
der Linien des öffentlichen Personenverkehrs. Auch deshalb wurde bereits vor
Jahren ein entsprechender nur pauschaler Förderantrag beim Zuschussgeber
NVR gestellt, der aber mangels Planungsreife - auch in Folge
unklarer Verkehrsführungsentscheidungen des Stadtrates - nie konkretisiert
wurde.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 21:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de