210969-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Installation eines grünen Pfeils in der Weberstraße
Kerndaten
- Nummer
- 210969-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 13.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210969-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Installation eines grünen Pfeils in der Weberstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Das im Antrag genannte Verkehrszeichen „Grünpfeil nur für den Radverkehr“ kann an Lichtsignalanlagen angeordnet werden um Radfahrer*innen das Rechtsabbiegen während einer Rotphase zu ermöglichen, soweit die Verkehrslage dies zulässt. Vorzugsweise erfolgt eine verkehrsrechtliche Anordnung, sofern von einem Schutzstreifen, einem Radfahrstreifen oder baulich angelegten Radweg rechts abgebogen wird. Darüber hinaus kommt ein Grünpfeil dann in Betracht, wenn rechtsabbiegende Radfahrende Fußgänger und Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrseinrichtungen ausreichend einsehen können, um die ihnen auferlegten Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Hierbei muss erwähnt werden, dass es aus verkehrsrechtlicher Sicht ggf. zu Problemen beim Rechtsabbiegen von der Weberstraße auf den Bonner Talweg aufgrund der dortigen Gleise kommen könnte. Nach Ortsbesichtigung der Verwaltung und Abstimmung mit der Polizei bestehen zu einer verkehrsrechtlichen Anordnung dieser Beschilderung in der Weberstraße Bedenken. Dennoch möchte die Verwaltung hier lösungsorientiert vorgehen und die im Antrag genannte Örtlichkeit im Rahmen der verkehrsrechtlichen Prüfung des Bonner Straßenverkehrs hinsichtlich der klimapolitischen Ziele der Bundesstadt Bonn weiter behandeln. In diesem Zusammenhang wird auf die derzeit laufende Überprüfung aller signalisierten Bonner Knotenpunkte auf Eignung für einen Grünpfeil für Radverkehr verwiesen (DS-Nr. 200824). Die Verwaltung schlägt vor die Ergebnisse der stadtweiten Überprüfung abzuwarten, um ressourcenschonend und effizient sowie nach verkehrsrechtlichen Maßstäben darüber zu entscheiden, wo das im Antrag genannte Verkehrszeichen eingesetzt werden darf und soll. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de