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210968-03 · Mitteilungsvorlage

Ökologische Aufwertung des Geländes Holzlarer Weg 40

Nummer
210968-03
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
11.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 31.08.2022 Kenntnisnahme
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  1. 210968 Ökologische Aufwertung des Geländes Holzlarer Weg 40

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
210968-03
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Ökologische Aufwertung des Geländes Holzlarer
Weg 40
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 31.08.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Bezirksvertretung Beuel hat in Ihrer Sitzung am 22.06.21 unter TOP 6.21
(DS-Nr. 210968) unter Punkt 2 folgenden Beschluss gefasst:
„Am Verlaufsbereich des Alaunbaches werden Renaturierungsmaßnahmen
vorgenommen. Im Besonderen soll die Möglichkeit geprüft werden, ob ein
mäandernder Bachlauf hergestellt werden kann und so eine natürliche Dynamik
und strukturelle Vielfalt zur Schaffung diverser Kleinlebensräume erreicht
werden kann. Zum Schutz der Neupflanzungen und des Alaunbaches sollen
diese von den Stellplätzen räumlich abgegrenzt werden.“
Die Verwaltung teilt hierzu Folgendes mit:
Der Bachlauf fließt im Bereich zwischen den Straßen „Sauren Wiesen“ und „Am
Weidenbach“ zum größten Teil durch Privatgrundstücke. Die Bachparzelle ist in
ihrem Eigentum auf die Anlieger aufgeteilt. Dementsprechend gehört die
Bachparzelle des Alaunbachs entlang des Grundstücks Holzlarer Weg 40 auf
der Länge zur Hälfte der Stadt, die andere Hälfte den Eigentümern des
gegenüberliegenden Grundstückes.
Das Tiefbauamt hat in diesem Bereich ausschließlich die Aufgabe, die Vorflut
des Alaunbachs zu sichern.
Um den Bach auf den 90 m Grundstückslänge der Liegenschaft am Holzlarer
Weg 40 zu renaturieren, würde eine umfangreiche Planung notwendig. Die
halbe Gewässerparzelle muss vom Privateigentümer erworben werden. Der
Bereich zw. Bachufer und REWE-Markt dient zur Anlieferung und ein Erwerb
von Teilflächen ist damit nicht möglich. Die Renaturierungsmaßnahmen können
ausschließlich auf dem städtischen Grundstück erfolgen. Um dem Bach auf
dem städtischen Grundstück mehr Platz zu geben, müssten die verbliebenen
Bestandsbäume gefällt werden und ein Teil der Stellflächen am Bachufer
entfallen.
Der Bachlauf entlang der Grundstücksgrenze des Holzlarer Wegs 40 befindet
sich nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsplans und nicht in einem FFH-,
Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet. Gesetzlich geschützte,
schutzwürdige Biotope oder Flächen von besonderer Bedeutung für den
Biotopverbund sind nicht direkt betroffen. Der Bachlauf befindet sich im zurSeite 1 von 2
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Rede stehenden Abschnitt im planerischen Innenbereich.
Eine Renaturierung des Bachlaufes ist aus naturschutzfachlicher Sicht zu
befürworten. Durch die Entnahme von Bäumen und Gehölzen könnte der Bach
aufgelichtet werden. In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde
können durch eine ergänzende Pflanzung des Großen Wiesenknopfs
Ersatzlebensräume für den Dunkeln Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea
nausithous) geschaffen werden, eine nach Anhang IV der FFH-Richtlinie
europäisch streng geschützte Falterart, die starke Bestandseinbußen
verzeichnet und die auf den Sauren Wiesen in geringer Zahl noch vorhanden
ist.
Hierfür erforderliche Baumfällungen sind zum Vermeiden von
Verbotstatbeständen nach §44 BNatSchG außerhalb der Vogelbrutzeit (also
außerhalb des Zeitraums zwischen 01.03.-30.09. eines jeden Jahres)
durchzuführen. Vor der Fällung der Bäume wären diese auf ein Vorhandensein
von Fortpflanzungs- und Ruhestätten geschützter Vogel- oder Fledermausarten
zu überprüfen.
Um die Standsicherheit der Stellflächen, der Halle sowie des
gegenüberliegenden REWE-Marktes zu gewährleisten, werden beidseitig des
Baches aufwendige Böschungssicherungsmaßnahmen notwendig. Zudem
muss die Zugänglichkeit für die Bachunterhaltung, auch mit größerem Gerät (z.
B. Mini-Bagger), gegeben sein. Insgesamt wird zum aktuellen Zeitpunkt unter
Anbetracht der örtlichen Gegenseiten von einer Ausführung abgeraten.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de