210968-03 · Mitteilungsvorlage
Ökologische Aufwertung des Geländes Holzlarer Weg 40
Kerndaten
- Nummer
- 210968-03
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 11.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Mitteilungsvorlage öffentlich 210968-03 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Ökologische Aufwertung des Geländes Holzlarer Weg 40 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 31.08.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Bezirksvertretung Beuel hat in Ihrer Sitzung am 22.06.21 unter TOP 6.21 (DS-Nr. 210968) unter Punkt 2 folgenden Beschluss gefasst: „Am Verlaufsbereich des Alaunbaches werden Renaturierungsmaßnahmen vorgenommen. Im Besonderen soll die Möglichkeit geprüft werden, ob ein mäandernder Bachlauf hergestellt werden kann und so eine natürliche Dynamik und strukturelle Vielfalt zur Schaffung diverser Kleinlebensräume erreicht werden kann. Zum Schutz der Neupflanzungen und des Alaunbaches sollen diese von den Stellplätzen räumlich abgegrenzt werden.“ Die Verwaltung teilt hierzu Folgendes mit: Der Bachlauf fließt im Bereich zwischen den Straßen „Sauren Wiesen“ und „Am Weidenbach“ zum größten Teil durch Privatgrundstücke. Die Bachparzelle ist in ihrem Eigentum auf die Anlieger aufgeteilt. Dementsprechend gehört die Bachparzelle des Alaunbachs entlang des Grundstücks Holzlarer Weg 40 auf der Länge zur Hälfte der Stadt, die andere Hälfte den Eigentümern des gegenüberliegenden Grundstückes. Das Tiefbauamt hat in diesem Bereich ausschließlich die Aufgabe, die Vorflut des Alaunbachs zu sichern. Um den Bach auf den 90 m Grundstückslänge der Liegenschaft am Holzlarer Weg 40 zu renaturieren, würde eine umfangreiche Planung notwendig. Die halbe Gewässerparzelle muss vom Privateigentümer erworben werden. Der Bereich zw. Bachufer und REWE-Markt dient zur Anlieferung und ein Erwerb von Teilflächen ist damit nicht möglich. Die Renaturierungsmaßnahmen können ausschließlich auf dem städtischen Grundstück erfolgen. Um dem Bach auf dem städtischen Grundstück mehr Platz zu geben, müssten die verbliebenen Bestandsbäume gefällt werden und ein Teil der Stellflächen am Bachufer entfallen. Der Bachlauf entlang der Grundstücksgrenze des Holzlarer Wegs 40 befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsplans und nicht in einem FFH-, Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet. Gesetzlich geschützte, schutzwürdige Biotope oder Flächen von besonderer Bedeutung für den Biotopverbund sind nicht direkt betroffen. Der Bachlauf befindet sich im zurSeite 1 von 2 Seite 2 Rede stehenden Abschnitt im planerischen Innenbereich. Eine Renaturierung des Bachlaufes ist aus naturschutzfachlicher Sicht zu befürworten. Durch die Entnahme von Bäumen und Gehölzen könnte der Bach aufgelichtet werden. In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde können durch eine ergänzende Pflanzung des Großen Wiesenknopfs Ersatzlebensräume für den Dunkeln Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous) geschaffen werden, eine nach Anhang IV der FFH-Richtlinie europäisch streng geschützte Falterart, die starke Bestandseinbußen verzeichnet und die auf den Sauren Wiesen in geringer Zahl noch vorhanden ist. Hierfür erforderliche Baumfällungen sind zum Vermeiden von Verbotstatbeständen nach §44 BNatSchG außerhalb der Vogelbrutzeit (also außerhalb des Zeitraums zwischen 01.03.-30.09. eines jeden Jahres) durchzuführen. Vor der Fällung der Bäume wären diese auf ein Vorhandensein von Fortpflanzungs- und Ruhestätten geschützter Vogel- oder Fledermausarten zu überprüfen. Um die Standsicherheit der Stellflächen, der Halle sowie des gegenüberliegenden REWE-Marktes zu gewährleisten, werden beidseitig des Baches aufwendige Böschungssicherungsmaßnahmen notwendig. Zudem muss die Zugänglichkeit für die Bachunterhaltung, auch mit größerem Gerät (z. B. Mini-Bagger), gegeben sein. Insgesamt wird zum aktuellen Zeitpunkt unter Anbetracht der örtlichen Gegenseiten von einer Ausführung abgeraten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de