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210967 · Antrag

Prüfauftrag Denkmalbereichs-, Erhaltungs- oder Gestaltungssatzung Oberkassel

Nummer
210967
Art
Antrag
Veröffentlicht
26.05.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 26.05.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 22.06.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 22.06.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 57,9 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 210967-01 ST Prüfauftrag Denkmalbereichs-, Erhaltungs- oder Gestaltungssatzung Oberkassel

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Antrag
öffentlich
210967
Antragsteller/in:
Grüne Bezirksfraktion Beuel
Dr. Jan Stielike
SPD Bezirksfraktion Beuel
Maximilian Blesch
Achim Joest
25.05.2021, gez. Mohn
Prüfauftrag Denkmalbereichs-, Erhaltungs- oder
Gestaltungssatzung Oberkassel
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 16.06.2021 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Bezirksvertretung Beuel bittet die Verwaltung, den jeweiligen Nutzen einer
Denkmalbereichs-, Erhaltungs- oder Gestaltungssatzung für die historisch
gewachsenen Bereiche des Ortsteils Oberkassel zu prüfen, den politischen
Gremien hierzu zu berichten und im Fall einer positiven Beurteilung durch die
Bezirksvertretung einen Satzungsentwurf zu erarbeiten und den politischen
Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung
Der Beueler Ortsteil Oberkassel ist in weiten Teilen durch ein historisch
gewachsenes Ortsbild geprägt. In jüngerer Zeit treten jedoch verstärkt bauliche
Veränderungen auf, die in der Summe zu einer Beeinträchtigung dieses
charakteristischen Ortsbilds führen können. Mit dem Antrag wird die Verwaltung
gebeten, zu prüfen, ob eine Denkmalbereichssatzung nach § 5 DSchG, eine
Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB oder eine Gestaltungssatzung nach § 89
BauO geeignete Instrumente sind, um das charakteristische Ortsbild zu
bewahren. Ziel sollte es sein, das Ortsbild einerseits vor problematischen
Veränderungen zu schützen, andererseits aber auch Raum für Anpassungen
an sich verändernde Erfordernisse zu lassen und insbesondere im
verträglichen Maße eine bauliche Nachverdichtung zuzulassen.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 17:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de