210966-14 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Antrag: Verkehrsführungskonzept in der Friedrich-Breuer-Straße Drucksachengruppe 210966
Kerndaten
- Nummer
- 210966-14 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.08.2026
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Friedrich-Breuer-Straße Hauptort
- Konrad-Adenauer-Platz
- Limpericher Straße
- Hans-Böckler-Straße
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210966-14 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III BBB-Antrag: Verkehrsführungskonzept in der Friedrich-Breuer-Straße Drucksachengruppe 210966 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 02.09.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die folgende Stellungnahme bezieht sich auf den BBB-Antrag 210966-13, welcher die Prüfung und Umsetzung folgender verkehrslenkender Maßnahmen beinhaltet: 1. Die derzeit dauerhaft geltende Verkehrsregelung in der Friedrich-Breuer- Straße wird wie folgt angepasst: 1.1 Künftig wird die Straße montags bis donnerstags für den Individualverkehr geöffnet. 1.2 Freitags bis sonntags von 10:00 bis 18:00 Uhr bleibt sie als verkehrsberuhigte Zone bestehen. 2. Die momentan vorhandene Regelung des ruhenden Verkehrs in der Friedrich-Breuer-Straße wird überarbeitet und das dortige Parkplatzangebot für Kurzzeitparker in den in Ziffer 1.1 genannten Zeiten freigegeben. 3. Um die Anpassung erfolgreich umzusetzen und deren Auswirkungen zu gewichten, wird die Verwaltung gebeten: 3.1 Die Verkehrsregelung durch klare, zeitabhängige Beschilderung transparent darzustellen. Lieferzonen, Behindertenparkplätze und Rettungswege eindeutig zu sichern. 3.2 Gemeinsam mit der Werbegemeinschaft Beuel ein Wochenend- Innenstadtkonzept (z. B. Aktionen, Märkte, Kulturangebote) zu entwickeln. 3.3 Die Effekte auf das beschlossene Parkraumkonzept im Beueler Zentrum darzustellen. 3.4 Eine einjährige Evaluierungsphase vorzusehen (Umsatzentwicklung, Besucherfrequenz, Verkehrszählungen) und über die entsprechenden Ergebnisse der BVBE zeitnah nach Ablauf der Jahresfrist zu berichten.Seite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 4. Zur Verkehrsführung und Parkplatzregelung in der Friedrich-Breuer-Straße sollen regelmäßige Abstimmungen (bei Bedarf 2x im Jahr) mit dem Gewerbeverein Beuel, den dortigen Gewerbetreibenden und den Bewohnern der Friedrich-Breuer-Straße sowie der anliegenden Straßen stattfinden. Aus Sicht der Verwaltung ist die vorgeschlagene Regelung nur bedingt praktikabel. Aufgrund ihrer Komplexität ist sie den Verkehrsteilnehmenden zudem kaum transparent zu vermitteln. Die vorgesehene Differenzierung nach einzelnen Wochentagen und spezifischen Uhrzeiten führt zu einer komplexen Verkehrsregelung, die bereits vor dem Hintergrund der heute schon umfangreichen Beschilderung kaum mehr verständlich darstellbar ist. Eine klare Kommunikation gegenüber den Verkehrsteilnehmenden ist unter diesen Voraussetzungen nahezu ausgeschlossen, da die kognitive Belastung durch eine Vielzahl an Schildern mit zeitlichen Zusatzklauseln die schnelle Erfassung im fließenden Verkehr verhindert. Es steht zu befürchten, dass diese wechselnden Regelungen bei allen Beteiligten zu erheblichen Unsicherheiten und Akzeptanzproblemen führen werden. In der Praxis resultiert eine solch hybride Lösung erfahrungsgemäß in einem erhöhten Kontroll- und Überwachungsaufwand, der durch die zuständigen Behörden nicht dauerhaft geleistet werden kann. Zudem besteht die konkrete Gefahr, dass die Regelungen aufgrund ihrer Komplexität nicht eindeutig wahrgenommen werden. Dies kann Fehlverhalten sowie zusätzlichen Such- und Wendeverkehr provozieren, was die Verkehrssicherheit gefährden und somit das Gegenteil der beabsichtigten Verkehrsberuhigung bewirken würde. Darüber hinaus erscheint es fachlich fragwürdig, ob durch die zeitlich wechselnde Nutzung tatsächlich eine spürbare Verbesserung für die Aufenthaltsqualität, den Verkehrsfluss oder das lokale Gewerbe erreicht werden kann. Ergänzend ist aus verkehrsplanerischer Sicht festzuhalten, dass eine Steigerung der Attraktivität für das lokale Gewerbe in der Regel nicht durch eine Maximierung des Durchgangsverkehrs, sondern vielmehr durch eine erhöhte Aufenthaltsqualität erreicht wird. Fußgänger*innen und Radfahrende weisen eine signifikant höhere Verweildauer auf und fördern durch ihr Fortbewegungstempo Spontankäufe, die im fließenden Kfz-Verkehr faktisch entfallen. Eine Verkehrsberuhigung schafft somit erst den notwendigen Raum für ein attraktives Flanier- und Einkaufserlebnis. Eine dauerhafte Orientierung am Umweltverbund bietet hierbei grundsätzliche Vorteile. Die Friedrich-Breuer-Straße ist durch die Stadtbahnlinien 66 und Straßenbahnlinie 62 sowie verschiedene Buslinien an mehreren Haltestellen gut erschlossen. Die BV-Beuel hat am 01.07.2026 beschlossen, den motorisierten Individualverkehr (MIV) vom Konrad-Adenauer-Platz in die Limpericher Straße zuzulassen (DS Nr. 261300). Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht der Verwaltung wichtig, den verbleibenden Abschnitt der Friedrich- Breuer-Straße (zwischen Limpericher Straße und Hans-Böckler-Straße) für den MIV gesperrt zu lassen. Gerade im Kontext der aktuellen Nordbrücken- Sperrung ist dieser Schutz für die Stabilität des ÖPNV unabdingbar. Nur durchSeite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) die konsequente Freihaltung vom Individualverkehr können die Taktgenauigkeit und Zuverlässigkeit der Linienbusse garantiert werden. Eine Öffnung dieses Bereichs würde zu betrieblichen Verzögerungen führen und die Attraktivität des ÖPNV als leistungsfähige Alternative zum motorisierten Individualverkehr konterkarieren. Zudem steht mit der Tiefgarage am Rathausplatz ein Parkangebot zur Verfügung, das den Zielverkehr direkt aufnehmen kann und so die Straße wirksam vom Parksuchverkehr entlastet. Die Umsetzung der Ziffern 3.3 und 3.4 löst nach Einschätzung der Verwaltung zudem einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand aus, der eine förmliche Beschlussfassung durch den Hauptausschuss (N-Vorlage) erforderlich macht. Die Gründe hierfür liegen in der fachlichen Tiefe und der haushaltsrechtlichen Relevanz der geforderten Prüfaufträge. Eine umfassende empirische Begleitforschung zu Umsatz- und Frequenzentwicklungen ist personell sowie finanziell derzeit nicht darstellbar. Da die Verwaltung über wirtschaftliche Kennzahlen des privaten Einzelhandels nicht standardmäßig verfügt, müssten diese aufwendig erhoben oder durch kostenintensive externe Gutachten eingekauft werden. Zudem erfordern valide Verkehrszählungen bei einer zeitlich so differenzierten Regelung ein Vielfaches an Messpunkten und Auswertungsstunden. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de