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210965 · Antrag

Verkehrskonzept für das Combahnviertel

Nummer
210965
Art
Antrag
Veröffentlicht
27.05.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 27.05.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 18.08.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 18.08.2021 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 22.06.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 171,3 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 210965-01 ST Verkehrskonzept für das Combahnviertel

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Antrag
öffentlich
210965
Antragsteller/in:
Grüne Bezirksfraktion Beuel
Gerhard Baumgärtel
SPD Bezirksfraktion Beuel
Maximilian Blesch
Achim Joest
25.05.2021, gez. Mohn
Verkehrskonzept für das Combahnviertel
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 16.06.2021 Entscheidung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 18.08.2021 Empfehlung
Inhalt des Antrags
(vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr)
Die Verwaltung erarbeitet ein Verkehrskonzept für das Combahnviertel unter
Berücksichtigung des zur Zeit entwickelten Parkraumbewirtschaftungskonzepts.
Dabei stehen folgende Ziele im Fokus:
 Mehr Platz für Fußgänger*innen. Das heißt im Konkreten, überall wo
möglich die parkenden Autos runter vom Gehweg.
 Parkraum wird vorwiegend für Anwohner*innen angeboten.
 Sichere Fahrradabstellanlagen.
 Reduzierung des Durchgangsverkehrs. Vorwiegend der Verkehr vom
Rhein über die Combahnstraße auf die B56 und in die
entgegengesetze Richtung.
Für das Erreichen der vorher genannten Ziele prüft die Verwaltung
insbesondere ein Einbahnstraßensystem, das sowohl die Ziele umsetzt wie
auch die Anbindung des Combahnviertels sicherstellt.
Begründung
Beim Combahnviertel handelt es sich um ein reines Wohngebiet, welches von
den Architekten mit einer denkmalschutzwürdigen Architektur und komfortablen
Gehwegen gestaltet wurde.
Der Autoverkehr beeinträchtigt die Wohnqualität im Viertel erheblich. Es gibt
zum einen ein hohes Verkehrsaufkommen auch mit viel Durchgangsverkehren
und zum anderen zugeparkte Gehwege.
Bei den Gehwegen auf denen gemäß der Beschilderung geparkt werden darf,
verbleibt neben der gekennzeichneten Parkfläche oft nur eine Gehwegbreite
von ca. 1m. Dadurch, dass neuere Kfz Modelle häufig immer breiter gebautSeite 1 von 5
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werden und sich Autofahrende nicht an die Markierung halten, verbleiben
häufig nur 0,8 m Restbreite für die Gehwege (siehe Foto).
Dies entspricht nicht den einschlägigen Vorschriften. Danach gilt, als „lichter
Raum“ bzw. als „Regelbreite“ die absolute Mindestbreite für Seitenraum-
Gehwege von 2,50 Metern (RASt, 6.1.6.1, vgl. 4.7).
Bisweilen können Anwohner mit Rollatoren, Kinderwagen oder
Fahrradanhängern nicht aus dem Haus auf den Gehweg treten, weil vor dem
Haus ein Fahrzeug so eng parkt, dass der Platz nicht ausreicht.
Bei einem erheblichen Anteil der Fahrzeuge, die in dem Viertel parken, handelt
es sich um Fremdparkende, also nicht um Anwohner:innen. Zum Teil wird das
Viertel als Pendlerparkplatz missbraucht, auch nutzen Menschen, die in die
Beueler City oder ins Brückenforum zu Veranstaltungen wollen, das Viertel als
Ausweichparkfläche.
Das Viertel wird zudem häufig als Schleichweg von dem Durchgangsverkehr
genutzt.
Die Situation bedarf daher einer grundlegenden Verbesserung durch ein neues
Verkehrskonzept.
Anlage/n
1 Fotos zur Verdeutlichung der schmalen Gehwegbreite durch parkende Autos
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Datenstand: 02.11.2026, 21:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de