210965 · Antrag
Verkehrskonzept für das Combahnviertel
Kerndaten
- Nummer
- 210965
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 27.05.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Antrag öffentlich 210965 Antragsteller/in: Grüne Bezirksfraktion Beuel Gerhard Baumgärtel SPD Bezirksfraktion Beuel Maximilian Blesch Achim Joest 25.05.2021, gez. Mohn Verkehrskonzept für das Combahnviertel Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 16.06.2021 Entscheidung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 18.08.2021 Empfehlung Inhalt des Antrags (vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr) Die Verwaltung erarbeitet ein Verkehrskonzept für das Combahnviertel unter Berücksichtigung des zur Zeit entwickelten Parkraumbewirtschaftungskonzepts. Dabei stehen folgende Ziele im Fokus: Mehr Platz für Fußgänger*innen. Das heißt im Konkreten, überall wo möglich die parkenden Autos runter vom Gehweg. Parkraum wird vorwiegend für Anwohner*innen angeboten. Sichere Fahrradabstellanlagen. Reduzierung des Durchgangsverkehrs. Vorwiegend der Verkehr vom Rhein über die Combahnstraße auf die B56 und in die entgegengesetze Richtung. Für das Erreichen der vorher genannten Ziele prüft die Verwaltung insbesondere ein Einbahnstraßensystem, das sowohl die Ziele umsetzt wie auch die Anbindung des Combahnviertels sicherstellt. Begründung Beim Combahnviertel handelt es sich um ein reines Wohngebiet, welches von den Architekten mit einer denkmalschutzwürdigen Architektur und komfortablen Gehwegen gestaltet wurde. Der Autoverkehr beeinträchtigt die Wohnqualität im Viertel erheblich. Es gibt zum einen ein hohes Verkehrsaufkommen auch mit viel Durchgangsverkehren und zum anderen zugeparkte Gehwege. Bei den Gehwegen auf denen gemäß der Beschilderung geparkt werden darf, verbleibt neben der gekennzeichneten Parkfläche oft nur eine Gehwegbreite von ca. 1m. Dadurch, dass neuere Kfz Modelle häufig immer breiter gebautSeite 1 von 5 Seite 2 werden und sich Autofahrende nicht an die Markierung halten, verbleiben häufig nur 0,8 m Restbreite für die Gehwege (siehe Foto). Dies entspricht nicht den einschlägigen Vorschriften. Danach gilt, als „lichter Raum“ bzw. als „Regelbreite“ die absolute Mindestbreite für Seitenraum- Gehwege von 2,50 Metern (RASt, 6.1.6.1, vgl. 4.7). Bisweilen können Anwohner mit Rollatoren, Kinderwagen oder Fahrradanhängern nicht aus dem Haus auf den Gehweg treten, weil vor dem Haus ein Fahrzeug so eng parkt, dass der Platz nicht ausreicht. Bei einem erheblichen Anteil der Fahrzeuge, die in dem Viertel parken, handelt es sich um Fremdparkende, also nicht um Anwohner:innen. Zum Teil wird das Viertel als Pendlerparkplatz missbraucht, auch nutzen Menschen, die in die Beueler City oder ins Brückenforum zu Veranstaltungen wollen, das Viertel als Ausweichparkfläche. Das Viertel wird zudem häufig als Schleichweg von dem Durchgangsverkehr genutzt. Die Situation bedarf daher einer grundlegenden Verbesserung durch ein neues Verkehrskonzept. Anlage/n 1 Fotos zur Verdeutlichung der schmalen Gehwegbreite durch parkende Autos (öffentlich)Seite 2 von 5 Seite 3 von 5 Seite 4 von 5 Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de