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210959 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens zur Leistung von IT-Schulsupport für die pädagogischen Netze und die Schulverwaltungsnetze der insgesamt 89 Schulen der Bundesstadt Bonn ab dem 01.10.2021-31.12.2022 mit der Option der Verlängerung um drei weitere Jahre

Nummer
210959
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
09.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
210959
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Leistung von
IT-Schulsupport für die pädagogischen Netze und
die Schulverwaltungsnetze der insgesamt 89
Schulen der Bundesstadt Bonn ab dem
01.10.2021-31.12.2022 mit der Option der
Verlängerung um drei weitere Jahre
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
09.06.2021 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Maßnahme ist dringlich und eine sofortige Umsetzung erforderlich, weil nur
so die nachhaltige Aufrechterhaltung eines funktionierenden IT-Betriebes an
den städtischen Bonner Schulen ab 01.10.2021 sichergestellt werden kann.
Durch die Corona-bedingten Ausstattungsveränderungen im Bereich der Hard-
und Software musste auch das IT-Support-Konzept vollständig überarbeitet und
neu aufgestellt werden. Eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe hat diese
Konzeption erarbeitet und die Ausschreibungsunterlagen zusammengestellt.
Erst im Anschluss könnten jetzt die Schätzkosten beziffert werden.
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens (Rahmenvertrag) zur Leistung von IT-
Schulsupport für die pädagogischen Netze und die Schulverwaltungsnetze ab
dem 01.10.2021-31.12.2022 mit der Option der Verlängerung um drei weitere
Jahre wird zugestimmt.
Begründung
Der extern benötigte IT-Schulsupport für die Schulen der Stadt Bonn wurde
zuletzt für den Zeitraum vom 01.10.2017 bis 30.09.2021 ausgeschrieben. Das
Schulamt beabsichtigt nunmehr den durch einen externen Anbieter zu
leistenden Schulsupport für den Anschlusszeitraum vom 01.10.2021 bis
31.12.2025 (max. 4 Jahre und 3 Monate) wiederum im offenen Verfahren
auszuschreiben. Neben der Registrierung von Störmeldungen
(Ticketsystem/Hotline) und der teilweisen Fernwartung von Systemen umfasstSeite 1 von 3
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der Schulsupport insbesondere den Vor-Ort-Service, der in den Schulen
geleistet werden muss. Darüber wird der Support für die mittlerweile rd. 13.300
iPads (rd. 12.000 Geräte aus dem sog. „Corona-Sofortprogramm), sowie die
Bereitstellung und Lizensierung der dafür benötigten
MobileDeviceManagement-Software JamfSchool erforderlich . Bedingt durch
die Fördermittel aus dem den sog. „Corona-Sofortprogrammen“ ist die Zahl der
Computer an den Schulen im vergangenen Jahr verdreifacht
worden. Außerdem wird von dem IT-Schulsupport erwartet, dass die WLAN –
Inbetriebnahme sowie der laufende Betrieb des WLAN der pädagogischen
Netze und der Schulverwaltungsnetze, bei denen Komponenten des Herstellers
HPE-Aruba eingesetzt werden, unterstützt werden kann. Ende 2022 sollen alle
Schulen über ein vollflächiges WLAN verfügen.
Des Weiteren muss die Betreuung des Microsoft-Office-Produktes M365 für
insgesamt 89 Schulen durch den Schulsupport abgedeckt werden.
Die Bundesstadt Bonn als Schulträger ist gemäß § 79 des Schulgesetzes für
das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen
Unterricht erforderlichen Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und eine
am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte
Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Nach § 4 der Vereinbarung
zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden in Nordrhein-
Westfalen über die Arbeitsteilung bei der Wartung und Verwaltung von
Computerarbeitsplätzen, Multimediaeinrichtungen und Netzwerken in Schulen
gewährleisten die Kommunen den Second-Level-Support, beteiligt die First-
Level-Beauftragten der Schulen an der Entwicklung und Fortschreibung des
Ausstattungs- und Wartungskonzeptes und weist die First-Level-beauftragten in
die Handhabung der bereitgestellten Technik ein. Die geplante Ausschreibung
entspricht daher den Maßstäben des § 82 GO NRW, wonach bei der
vorläufigen Haushaltsführung ausschließlich Aufwendungen und Auszahlungen
geleistet werden dürfen, die aufgrund rechtlicher Verpflichtung oder die für die
Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.
Es wird daher um Ermächtigung gebeten, das erforderliche Vergabeverfahren
zur Leistung von Schulsupport für die pädagogischen Netze und die
Schulverwaltungsnetze, einleiten zu können.
Zur Finanzierung sollen Fördermittel aus der „Richtlinie über die Förderung von
IT-Administration (Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung
DigitalPakt Schule 2019 – 2024) für Schulen in NRW“ eingesetzt werden. Das
zugewiesene Schulträgerbudget für die Stadt Bonn beträgt max. 1.844.853
EUR.
Gemäß § 82 GO NRW, dürfen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung
ausschließlich Aufwendungen und Auszahlungen geleistet werden, die
aufgrund rechtlicher Verpflichtung oder für die Weiterführung notwendiger
Aufgaben unaufschiebbar sind.Seite 2 von 3
Seite 3
Vergabeart
öffentlich x offen (EU) aufgeforderte Firmen
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum
01.10.2021-31.12.2022
(mit der Option der
Verlängerung um drei weitere
Jahre)
Schätzkosten
brutto
3.287.207 €
13.834.100 €
BN-2021-1852 VOB UVgO x VgV
Produktgruppennummer
1.03.01 u.a.
Produktgruppenbezeichnung
Grundschulen u.a.
Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
Sachkonto
525500
Finanzposition:
72.1000
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle
(investiv)
1.40.00.03.01.01
u.a.
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von
Haushaltsresten
Mittel
ja X nein ja X nein freigegeben X vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 21:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de