210959 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Leistung von IT-Schulsupport für die pädagogischen Netze und die Schulverwaltungsnetze der insgesamt 89 Schulen der Bundesstadt Bonn ab dem 01.10.2021-31.12.2022 mit der Option der Verlängerung um drei weitere Jahre
Kerndaten
- Nummer
- 210959
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 09.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 210959 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Einleitung des Vergabeverfahrens zur Leistung von IT-Schulsupport für die pädagogischen Netze und die Schulverwaltungsnetze der insgesamt 89 Schulen der Bundesstadt Bonn ab dem 01.10.2021-31.12.2022 mit der Option der Verlängerung um drei weitere Jahre Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.06.2021 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Maßnahme ist dringlich und eine sofortige Umsetzung erforderlich, weil nur so die nachhaltige Aufrechterhaltung eines funktionierenden IT-Betriebes an den städtischen Bonner Schulen ab 01.10.2021 sichergestellt werden kann. Durch die Corona-bedingten Ausstattungsveränderungen im Bereich der Hard- und Software musste auch das IT-Support-Konzept vollständig überarbeitet und neu aufgestellt werden. Eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe hat diese Konzeption erarbeitet und die Ausschreibungsunterlagen zusammengestellt. Erst im Anschluss könnten jetzt die Schätzkosten beziffert werden. Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens (Rahmenvertrag) zur Leistung von IT- Schulsupport für die pädagogischen Netze und die Schulverwaltungsnetze ab dem 01.10.2021-31.12.2022 mit der Option der Verlängerung um drei weitere Jahre wird zugestimmt. Begründung Der extern benötigte IT-Schulsupport für die Schulen der Stadt Bonn wurde zuletzt für den Zeitraum vom 01.10.2017 bis 30.09.2021 ausgeschrieben. Das Schulamt beabsichtigt nunmehr den durch einen externen Anbieter zu leistenden Schulsupport für den Anschlusszeitraum vom 01.10.2021 bis 31.12.2025 (max. 4 Jahre und 3 Monate) wiederum im offenen Verfahren auszuschreiben. Neben der Registrierung von Störmeldungen (Ticketsystem/Hotline) und der teilweisen Fernwartung von Systemen umfasstSeite 1 von 3 Seite 2 der Schulsupport insbesondere den Vor-Ort-Service, der in den Schulen geleistet werden muss. Darüber wird der Support für die mittlerweile rd. 13.300 iPads (rd. 12.000 Geräte aus dem sog. „Corona-Sofortprogramm), sowie die Bereitstellung und Lizensierung der dafür benötigten MobileDeviceManagement-Software JamfSchool erforderlich . Bedingt durch die Fördermittel aus dem den sog. „Corona-Sofortprogrammen“ ist die Zahl der Computer an den Schulen im vergangenen Jahr verdreifacht worden. Außerdem wird von dem IT-Schulsupport erwartet, dass die WLAN – Inbetriebnahme sowie der laufende Betrieb des WLAN der pädagogischen Netze und der Schulverwaltungsnetze, bei denen Komponenten des Herstellers HPE-Aruba eingesetzt werden, unterstützt werden kann. Ende 2022 sollen alle Schulen über ein vollflächiges WLAN verfügen. Des Weiteren muss die Betreuung des Microsoft-Office-Produktes M365 für insgesamt 89 Schulen durch den Schulsupport abgedeckt werden. Die Bundesstadt Bonn als Schulträger ist gemäß § 79 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Nach § 4 der Vereinbarung zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden in Nordrhein- Westfalen über die Arbeitsteilung bei der Wartung und Verwaltung von Computerarbeitsplätzen, Multimediaeinrichtungen und Netzwerken in Schulen gewährleisten die Kommunen den Second-Level-Support, beteiligt die First- Level-Beauftragten der Schulen an der Entwicklung und Fortschreibung des Ausstattungs- und Wartungskonzeptes und weist die First-Level-beauftragten in die Handhabung der bereitgestellten Technik ein. Die geplante Ausschreibung entspricht daher den Maßstäben des § 82 GO NRW, wonach bei der vorläufigen Haushaltsführung ausschließlich Aufwendungen und Auszahlungen geleistet werden dürfen, die aufgrund rechtlicher Verpflichtung oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Es wird daher um Ermächtigung gebeten, das erforderliche Vergabeverfahren zur Leistung von Schulsupport für die pädagogischen Netze und die Schulverwaltungsnetze, einleiten zu können. Zur Finanzierung sollen Fördermittel aus der „Richtlinie über die Förderung von IT-Administration (Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 – 2024) für Schulen in NRW“ eingesetzt werden. Das zugewiesene Schulträgerbudget für die Stadt Bonn beträgt max. 1.844.853 EUR. Gemäß § 82 GO NRW, dürfen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung ausschließlich Aufwendungen und Auszahlungen geleistet werden, die aufgrund rechtlicher Verpflichtung oder für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.Seite 2 von 3 Seite 3 Vergabeart öffentlich x offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum 01.10.2021-31.12.2022 (mit der Option der Verlängerung um drei weitere Jahre) Schätzkosten brutto 3.287.207 € 13.834.100 € BN-2021-1852 VOB UVgO x VgV Produktgruppennummer 1.03.01 u.a. Produktgruppenbezeichnung Grundschulen u.a. Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) Sachkonto 525500 Finanzposition: 72.1000 CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.40.00.03.01.01 u.a. Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja X nein ja X nein freigegeben X vorgesehen Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de