210957 · Beschlussvorlage
Investitionskostenzuschuss für den Festausschuss Bonner Karneval e.V.
Kerndaten
- Nummer
- 210957
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 29.05.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 210957 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bonn Dezernat: Dez. I Investitionskostenzuschuss für den Festausschuss Bonner Karneval e.V. Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 15.06.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Dem Festausschuss Bonner Karneval e.V. wird ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 28.500 € zur Installation einer Lüftungsanlage im Haus des Karnevals, Hohe Straße 81, 53119 Bonn, gewährt. Begründung Der Festausschuss Bonner Karneval e.V. beantragt die Gewährung eines Investitionskostenzuschusses in Höhe des durch den Corona bedingten Ausfall des Bonner Rosenmontagszuges 2021 nicht ausgezahlten Zuschusses in Höhe von 28.500 €. Zur Begründung wird vorgetragen, dass der Festausschuss für seine 80 Mitgliedsgesellschaften in Bonn-Tannenbusch ein Haus des Karnevals betreibt. Die Räumlichkeiten, insbesondere die Veranstaltungshalle werden für Veranstaltungen der Vereine, Corps und Gesellschaften genutzt. Weiterhin steht die Halle auch für Trainingsstunden und Zusammenkünfte während des Jahres zur Verfügung. Die Halle verfügt über keine ausreichende und Corona- gerechte Be- und Entlüftung, die nach der Versammlungsstättenverordnung zwingend vorgeschrieben ist. Um den Nutzern weiterhin die Möglichkeit der Ausrichtung von Veranstaltungen zu geben, plant der Festausschuss Bonner Karneval e.V. die Installation einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Es wurde ein Angebot vorgelegt, nachdem die Kosten für die Montage einer Zu- und Abluftanlage für den Veranstaltungssaal 104.429,29 €/netto (Stand: 10/2020) betragen. Haushaltsmittel für den Zuschuss der Bezirksvertretung Bonn zum Rosenmontagszug 2021 waren im Jahr 2020 veranschlagt und wurden wegen des pandemiebedingten Ausfalls aller Karnevalsumzüge nicht ausgezahlt. Ein entsprechender Haushaltsrest wurde zwischenzeitlich gebildet. Die Gewährung des Investitionskostenzuschusses entspricht den Regelungen des § 82 GO NRW im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung.Seite 1 von 2 Seite 2 Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01.30 BezVSt. Bonn 1.10.66.01.30.01 BezVSt. Bonn Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 28.500 € 110660130/ 73.1001 2020 Ermächtigungsübertragung Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 28.500 € Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de