210956-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Ökologisch-klimatischer Fußabdruck aller Maßnahmen im vornherein schätzen, ausweisen, dokumentieren
Kerndaten
- Nummer
- 210956-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 02.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210956-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Ökologisch-klimatischer Fußabdruck aller Maßnahmen im vornherein schätzen, ausweisen, dokumentieren Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 29.09.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Antrag wird so verstanden, dass für sämtliche Planungsvorhaben und Maßnahmen im Vorfeld ein umfangreiches Portfolio von Kennwerten zum Ressourcenverbrauch und zur Auswirkung auf die Lebensgrundlagen allgemein erhoben und mit einem möglichen Nutzen verglichen wird. Der vom Amt für Umwelt und Stadtgrün federführend unter Einbindung zahlreicher anderer städtischer Dienststellen im Dreijahreszyklus zu erstellende Bonner Nachhaltigkeitsbericht führt vor Augen, welcher Aufwand erforderlich ist, Kennwerte zu ausgewählten Indikatoren zur Nachhaltigkeit allein für die Bewertung der gesamtstädtischen Bestandssituation zu erheben. Für eine differenzierte Bewertung von geplanten Einzelvorhaben in der vom Antragsteller geforderten Tiefe wäre zunächst die Bildung unterschiedlicher Kennzahlen notwendig, die einen Vergleich verschiedener Maßnahmen erlauben würden. Zudem wäre eine Gewichtung der Schutzgüter erforderlich, die eine Abwägung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Interessen erst möglich macht. Wenn man den notwendigen Aufwand bei fraglichem Nutzen ausklammert, fehlt es an einer dazu erforderlichen fundierten Datengrundlage. Für die Planung von städtebaulichen Maßnahmen gibt es praktizierte und geübte gesetzliche Instrumentarien, Folgewirkungen von Planungen einzuschätzen (Eingriffsregelung, Umweltbericht in der Bauleitplanung etc.). Allerdings sehen diese keinen ‚ökologischen Fußabdruck‘ als Beurteilungsmaßstab vor. Ergänzend wird darauf verwiesen, dass die Verwaltung einen ‚Nachhaltigkeits- Check‘ insb. für die verbindliche Bauleitplanung vorbereitet, der Raum für eine die bisherigen Instrumente ergänzende Darstellung von Belangen der Nachhaltigkeit im Rahmen von Planverfahren ermöglicht. Allerdings verbleibt immer das Gebot der Abwägung der verschiedenen Belange. Beschlussvorschlag für den Bürgerausschuss:Seite 1 von 2 Seite 2 Der Bürgerantrag wird abgelehnt, die Antragstellenden werden über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit der Beratung im Bürgerausschuss ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de