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210956-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Ökologisch-klimatischer Fußabdruck aller Maßnahmen im vornherein schätzen, ausweisen, dokumentieren

Nummer
210956-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
02.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 20.01.2022 Kenntnisnahme
  2. Sondersitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 03.11.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 210956 Bürgerantrag: Ökologisch-klimatischer Fußabdruck aller Maßnahmen im vornherein schätzen, ausweisen, dokumentieren

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210956-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Ökologisch-klimatischer Fußabdruck
aller Maßnahmen im vornherein schätzen,
ausweisen, dokumentieren
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
29.09.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Antrag wird so verstanden, dass für sämtliche Planungsvorhaben und
Maßnahmen im Vorfeld ein umfangreiches Portfolio von Kennwerten zum
Ressourcenverbrauch und zur Auswirkung auf die Lebensgrundlagen allgemein
erhoben und mit einem möglichen Nutzen verglichen wird.
Der vom Amt für Umwelt und Stadtgrün federführend unter Einbindung
zahlreicher anderer städtischer Dienststellen im Dreijahreszyklus zu erstellende
Bonner Nachhaltigkeitsbericht führt vor Augen, welcher Aufwand erforderlich
ist, Kennwerte zu ausgewählten Indikatoren zur Nachhaltigkeit allein für die
Bewertung der gesamtstädtischen Bestandssituation zu erheben.
Für eine differenzierte Bewertung von geplanten Einzelvorhaben in der vom
Antragsteller geforderten Tiefe wäre zunächst die Bildung unterschiedlicher
Kennzahlen notwendig, die einen Vergleich verschiedener Maßnahmen
erlauben würden. Zudem wäre eine Gewichtung der Schutzgüter erforderlich,
die eine Abwägung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Interessen erst
möglich macht. Wenn man den notwendigen Aufwand bei fraglichem Nutzen
ausklammert, fehlt es an einer dazu erforderlichen fundierten Datengrundlage.
Für die Planung von städtebaulichen Maßnahmen gibt es praktizierte und
geübte gesetzliche Instrumentarien, Folgewirkungen von Planungen
einzuschätzen (Eingriffsregelung, Umweltbericht in der Bauleitplanung etc.).
Allerdings sehen diese keinen ‚ökologischen Fußabdruck‘ als
Beurteilungsmaßstab vor.
Ergänzend wird darauf verwiesen, dass die Verwaltung einen ‚Nachhaltigkeits-
Check‘ insb. für die verbindliche Bauleitplanung vorbereitet, der Raum für eine
die bisherigen Instrumente ergänzende Darstellung von Belangen der
Nachhaltigkeit im Rahmen von Planverfahren ermöglicht. Allerdings verbleibt
immer das Gebot der Abwägung der verschiedenen Belange.
Beschlussvorschlag für den Bürgerausschuss:Seite 1 von 2
Seite 2
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, die Antragstellenden werden über die für die
ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe entsprechend den
Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit der
Beratung im Bürgerausschuss ist das in § 24 GO NRW für die formelle
Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 01:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de