210956 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Ökologisch-klimatischer Fußabdruck aller Maßnahmen im vornherein schätzen, ausweisen, dokumentieren
Kerndaten
- Nummer
- 210956
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 25.05.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sondersitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 210956 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB 19.05.2021 Bürgerantrag: Ökologisch-klimatischer Fußabdruck aller Maßnahmen im vornherein schätzen, ausweisen, dokumentieren Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 25.08.2021 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Die Verwaltung soll künftig einen genauen, umfassenden „klimatischen und ökologischen Fußabdruck“ ausweisen für einzelne und alle regelmäßigen, geplanten, praktischen Eingriffe und Maßnahmen der Stadt Bonn sowie ihrer beauftragten Partnerfirmen innerhalb städtischen Grüns und in öffentliche Gebäude, Grundstücke und Verkehrsflächen. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3 Bürgerantrag Online Datum 19.05.2021 Institution / Verein Anwohnerinitiative Baumwächterinnen und -wächter am Park Carstanjen Anrede Frau Herr ohne Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon Fax E-Mail Betreff Ökologisch-klimatischer Fußabdruck aller Maßnahmen im vorhinein schätzen, ausweisen, dokumentieren Ihr Antrag Angesichts des klimatischen Notstandes dürfen Kommunen sich in ihrem Wirken nicht auf verwelkten Lorbeeren, Versprechungen oder Etappensiegen ausruhen. Das „Stadtplanungsamt“ soll künftig einen genauen, umfassenden „klimatischen und ökologischen Fußabdruck“ ausweisen für einzelne und alle regelmäßigen, geplanten, praktischen Eingriffe und Massnahmen der Stadt Bonn sowie ihrer beauftragten Partnerfirmen innerhalb städtischen Grüns und in öffentliche Gebäude, Grundstücke und Verkehrsflächen. Insbesondere sollen darin auch bilanziert werden: Die Fußabdruckswerte der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge, Geräte, Materialien, der Art der Bauweise, des Unterhalt und die Werte der kurz- und mittelfristig vernichteten Flora und Fauna sowie die Fußabdrücke anderer relevanter Klima- und Umweltfolgen jeder Maßnahme. Dazu gehören auch gewöhnliche Säuberungs-, Pflege-, Mäharbeiten in Parks, Grünstreifen, Alleen und Böschungen sowie Tiefbauarbeiten und Eingriffe in den Ablauf von regionalem Verkehr und Freizeit. Seite 1 von3 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_0011_000022 VRp77jd66A 1199..0055..2211 2233::2200Seite 2 von 3 Begründung des Antrags Offenbar fehlen grundlegende Instrumente in der Routine der Stadtplanung, um ökologische und klimatische Effekt von Maßnahmen und Eingriffen zu vergleichen und objektive hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Klimaveränderung in der Kommune zu bewerten. Ein Anlass für mich sind bemerkenswerte Aussagen der Vertreter des Bonner Stadtplanungsamtes ( u.a.) zum BAU der Radschnellroute in der Rheinaue – in den Unterlagen, Pressestatements und auf der Naturschutzbeiratssitzung am 17.5.21, die sinngemäß lauteten: a) Zum BAUEN (?): „Wir brauchen 1,40m über die engültige Rad-Wegbreite hinaus, müssen unter Baumkronen arbeiten – wie bei anderen Straßenbaumaßnahmen“. „Bäume müssen gefällt werden, grundsätzlich bei Straßenbaumaßnahmen.“ Das heißt also über 5-6m Breite würde ein Radwegbauprozess in der Rheinaue stattfinden. “Grundsätzlich” wäre das üblich bei TIEFBAU-Massnahmen. b) Zur KOMPENSATION (?): Ausgleichpflanzungen - alte gesunde Bäume würden angemessen durch ein oder zwei junge ersetzt, und wären nach wenigen Jahren als Kompensation bereits völlig ausreichend. 44 Baum- Fällungen in der Rheinaue seien „absolut vertretbar“. c) IMMISSIONssenkender Effekt (?): Die Radschnellroute in der Rheinaue würde einen maßgeblichen Beitrag zur CO2 Minderung und zur Klimaverbesserung in Bonn leisten, weil (signifikant?) viele Menschen dadurch vom Auto aufs Fahrrad umsteigen würden. Die zusätzliche erhöhte Immissionsbelastung durch Baumfällungen, Bauprozesse, Versiegelung und Baumaterialien und nachgehende Unterhalt (Schneeräumen, Reinigung etc.) der großen Trasse wird übersehen. Fazit Für die Abschätzung des klimatischen Wertes dieser letzten Variante oder einer anderen projektierten „Radschnellroute“ in der Bonner Rheinaue fehlt offenbar - neben genaueren, empirisch-wissenschaftlich belastbare Angaben über den erhofften künftigen Nutzen - die Auflistung der klimatischen Kosten, die in dem „Fußabdruck dieser Neubaumaßnahme insgesamt“ stecken: von den Orientierungs- und Transportfahrten, dem ersten Astschnitt, der ersten Baumfällung wie dem Wert der gefällten Bäume, vom ersten Spatenstich für die Radschnellroute an - bis zur kalkulierten Freigabe des Weges und langfristigen Instandhaltung, beispielsweise also auch, welches Material wird mit welcher Klimalast hergestellt, besorgt, entsorgt, verarbeitet, gepflegt werden. Und diese Klima-KOSTEN müssten dann in Bezug gesetzt werden zu dem realistisch benannte und überprüfbaren Klima-NUTZEN. Seite 2 von3 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de