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210956 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Ökologisch-klimatischer Fußabdruck aller Maßnahmen im vornherein schätzen, ausweisen, dokumentieren

Nummer
210956
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
25.05.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 25.05.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 20.01.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sondersitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 03.11.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 20.01.2022 Entscheidung federführend
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  1. 210956-01 ST Bürgerantrag: Ökologisch-klimatischer Fußabdruck aller Maßnahmen im vornherein schätzen, ausweisen, dokumentieren

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
210956
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
19.05.2021
Bürgerantrag: Ökologisch-klimatischer Fußabdruck
aller Maßnahmen im vornherein schätzen,
ausweisen, dokumentieren
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
25.08.2021 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Die Verwaltung soll künftig einen genauen, umfassenden „klimatischen und
ökologischen Fußabdruck“ ausweisen für einzelne und alle regelmäßigen,
geplanten, praktischen Eingriffe und Maßnahmen der Stadt Bonn sowie ihrer
beauftragten Partnerfirmen innerhalb städtischen Grüns und in öffentliche
Gebäude, Grundstücke und Verkehrsflächen.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3
Bürgerantrag Online
Datum
19.05.2021
Institution / Verein
Anwohnerinitiative Baumwächterinnen und -wächter am Park Carstanjen
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon Fax E-Mail
Betreff
Ökologisch-klimatischer Fußabdruck aller Maßnahmen im vorhinein schätzen, ausweisen, dokumentieren
Ihr Antrag
Angesichts des klimatischen Notstandes dürfen Kommunen sich in ihrem Wirken nicht auf verwelkten Lorbeeren,
Versprechungen oder Etappensiegen ausruhen.
Das „Stadtplanungsamt“ soll künftig einen genauen, umfassenden „klimatischen und ökologischen Fußabdruck“
ausweisen für einzelne und alle regelmäßigen, geplanten, praktischen Eingriffe und Massnahmen der Stadt
Bonn sowie ihrer beauftragten Partnerfirmen innerhalb städtischen Grüns und in öffentliche Gebäude,
Grundstücke und Verkehrsflächen.
Insbesondere sollen darin auch bilanziert werden: Die Fußabdruckswerte der zum Einsatz kommenden
Fahrzeuge, Geräte, Materialien, der Art der Bauweise, des Unterhalt und die Werte der kurz- und mittelfristig
vernichteten Flora und Fauna sowie die Fußabdrücke anderer relevanter Klima- und Umweltfolgen jeder
Maßnahme.
Dazu gehören auch gewöhnliche Säuberungs-, Pflege-, Mäharbeiten in Parks, Grünstreifen, Alleen und
Böschungen sowie Tiefbauarbeiten und Eingriffe in den Ablauf von regionalem Verkehr und Freizeit.
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PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_0011_000022
VRp77jd66A
1199..0055..2211 2233::2200Seite 2 von 3
Begründung des Antrags
Offenbar fehlen grundlegende Instrumente in der Routine der Stadtplanung, um ökologische und klimatische
Effekt von Maßnahmen und Eingriffen zu vergleichen und objektive hinsichtlich ihrer Bedeutung für die
Klimaveränderung in der Kommune zu bewerten.
Ein Anlass für mich sind bemerkenswerte Aussagen der Vertreter des Bonner Stadtplanungsamtes (
u.a.) zum BAU der Radschnellroute in der Rheinaue – in den Unterlagen, Pressestatements und auf der
Naturschutzbeiratssitzung am 17.5.21, die sinngemäß lauteten:
a) Zum BAUEN (?): „Wir brauchen 1,40m über die engültige Rad-Wegbreite hinaus, müssen unter Baumkronen
arbeiten – wie bei anderen Straßenbaumaßnahmen“. „Bäume müssen gefällt werden, grundsätzlich bei
Straßenbaumaßnahmen.“
Das heißt also über 5-6m Breite würde ein Radwegbauprozess in der Rheinaue stattfinden.
“Grundsätzlich” wäre das üblich bei TIEFBAU-Massnahmen.
b) Zur KOMPENSATION (?): Ausgleichpflanzungen - alte gesunde Bäume würden angemessen durch ein oder
zwei junge ersetzt, und wären nach wenigen Jahren als Kompensation bereits völlig ausreichend. 44 Baum-
Fällungen in der Rheinaue seien „absolut vertretbar“.
c) IMMISSIONssenkender Effekt (?): Die Radschnellroute in der Rheinaue würde einen maßgeblichen Beitrag zur
CO2 Minderung und zur Klimaverbesserung in Bonn leisten, weil (signifikant?) viele Menschen dadurch vom Auto
aufs Fahrrad umsteigen würden.
Die zusätzliche erhöhte Immissionsbelastung durch Baumfällungen, Bauprozesse, Versiegelung und
Baumaterialien und nachgehende Unterhalt (Schneeräumen, Reinigung etc.) der großen Trasse wird übersehen.
Fazit
Für die Abschätzung des klimatischen Wertes dieser letzten Variante oder einer anderen projektierten
„Radschnellroute“ in der Bonner Rheinaue fehlt offenbar - neben genaueren, empirisch-wissenschaftlich
belastbare Angaben über den erhofften künftigen Nutzen - die Auflistung der klimatischen Kosten, die in dem
„Fußabdruck dieser Neubaumaßnahme insgesamt“ stecken: von den Orientierungs- und Transportfahrten, dem
ersten Astschnitt, der ersten Baumfällung wie dem Wert der gefällten Bäume, vom ersten Spatenstich für die
Radschnellroute an - bis zur kalkulierten Freigabe des Weges und langfristigen Instandhaltung, beispielsweise
also auch, welches Material wird mit welcher Klimalast hergestellt, besorgt, entsorgt, verarbeitet, gepflegt
werden.
Und diese Klima-KOSTEN müssten dann in Bezug gesetzt werden zu dem realistisch benannte und
überprüfbaren Klima-NUTZEN.
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Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 18:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de