210948 · Beschlussvorlage
Anerkennung des Vereins “Freunde der Schule am Rheingarten e.V.“ als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz – i.V. mit § 25 AG KJHG NRW
Kerndaten
- Nummer
- 210948
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 25.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (4.326 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 210948 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Anerkennung des Vereins “Freunde der Schule am Rheingarten e.V.“ als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz – i.V. mit § 25 AG KJHG NRW Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 08.06.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Verein „Freunde der Schule am Rheingarten e.V.“ wird gemäß § 75 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz – i.V.m. § 25 AG KJHG NW als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe vorbehaltlich der Eintragung im Vereinsregister anerkannt. Begründung Der sich in Gründung befindende Verein „Freunde der Schule am Rheingarten“ wurde als sog. Vorverein durch Beschluss der Gründungsmitglieder am 04.02.2021 gegründet. Der Verein hat sich zur Aufgabe gemacht, einen eigenständigen Förderverein für die Schule am Rheingarten am Standort Bonn- Beuel ins Leben zu rufen. Bei dem Verein handelt es sich um eine Ausgründung aus dem bisherigen „Förderverein Schule am Hügel und Schule am Rheingarten e.V.“. Nachdem die Förderschulen in Bonn-Endenich und in Bonn-Beuel zum Schuljahr 2020/21 organisatorisch getrennt wurden, entwickelte sich an der Schule am Rheingarten der immer deutlicher werdende Wunsch nach mehr Eigenständigkeit für die Arbeit in der Integrationsassistenz. Die Übernahme der Integrationsassistenzen an der Beueler „Schule am Rheingarten“ soll perspektivisch von dem Verein übernommen werden. Dies erfolgt in Absprache mit beiden Schulen wie auch in Absprache mit dem (bisherigen) Förderverein. Bis zur Übernahme der Integrationsassistenzen durch den Verein „Freunde der Schule am Rheingarten“ wird der bisherige Förderverein die Integrationsassistenzen noch weiterführen. Laut Satzung verfolgt der Verein „Freunde der Schule am Rheingarten“ insbesondere das primäre Ziel, als Leistungserbringer vonSeite 1 von 2 Seite 2 Integrationsassistenz einen wichtigen sozialen Beitrag für die an der Schule zu leistende Bildungs- und Erziehungsarbeit für die dort betreuten Schülerinnen und Schüler zu erbringen. Aus dem vorliegenden Präventions- und Schutzkonzept geht eine intensive Beschäftigung des Vereins „Freunde der Schule am Rheingarten e.V.“ mit dem Thema des Kinderschutzes, auch im Hinblick auf sexualisierte Gewalt, hervor. Des Weiteren spiegelt das Konzept eine langjährige Erfahrung der Akteure in der Arbeit mit der besonderen Zielgruppe, bestehend aus Schülerinnen und Schülern mit den Förderschwerpunkten „Lernen“ und „emotionale und soziale Entwicklung“, wider. Das vorliegende Präventions- und Schutzkonzept enthält eine thematische Auseinandersetzung mit sexualisierter Gewalt, eine Analyse der Risiko- und Schutzfaktoren des eigenen Arbeitsumfeldes, die institutionelle Verankerung von Prävention sowie einer Kultur der Achtsamkeit. Darüber hinaus beinhaltet es einen Handlungsleitfaden und Strategien zum Umgang mit Verdachts- und Meldefällen. Auch die Weiterentwicklung und Evaluation des Konzeptes sind umfassend beschrieben. Abschließend bewertet das Amt für Kinder, Jugend und Familie das Präventions- und Schutzkonzept des Vereins „Freunde der Schule am Rheingarten e.V.“ als fachlich umfassend. Eine Vereinbarung zum Kinderschutz gemäß § 72a SGB VIII wurde am 11.05.2021 zwischen der Bundesstadt Bonn und dem Verein geschlossen. Der Verein befindet sich derzeit in der Gründung. Die Vereinssatzung liegt dem Amtsgericht Bonn zur Eintragung im Vereinsregister vor. Gleiches gilt für die Bescheinigung der Gemeinnützigkeit durch die Finanzbehörden. Von dort wurde bereits signalisiert, dass die Vereinssatzung den Anforderungen an die Gemeinnützigkeit entspricht. Die entsprechende Bescheinigung ergeht ebenfalls nach erfolgter Eintragung im Vereinsregister. Sobald die Eintragung im Vereinsregister erfolgt ist, sind sowohl die formalen als auch die inhaltlichen Anerkennungskriterien erfüllt. Die Anerkennung des Vereins „Freunde der Schule am Rheingarten e.V.“ als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe wird daher durch die Verwaltung unter dem Vorbehalt der Eintragung im Vereinsregister befürwortet. Ein/e Vertreter/in des Vereins steht den Mitgliedern des Ausschusses für weitere Informationen und Rückfragen während der Sitzung zur Verfügung. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de