← Vorlagen

210948 · Beschlussvorlage

Anerkennung des Vereins “Freunde der Schule am Rheingarten e.V.“ als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz – i.V. mit § 25 AG KJHG NRW

Nummer
210948
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
25.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 08.06.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 63,8 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (4.326 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
210948
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Anerkennung des Vereins “Freunde der Schule am
Rheingarten e.V.“ als Träger der freien Kinder- und
Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII – Kinder- und
Jugendhilfegesetz – i.V. mit § 25 AG KJHG NRW
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 08.06.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Verein „Freunde der Schule am Rheingarten e.V.“ wird gemäß § 75 SGB
VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz – i.V.m. § 25 AG KJHG NW als Träger der
freien Kinder- und Jugendhilfe vorbehaltlich der Eintragung im Vereinsregister
anerkannt.
Begründung
Der sich in Gründung befindende Verein „Freunde der Schule am Rheingarten“
wurde als sog. Vorverein durch Beschluss der Gründungsmitglieder am
04.02.2021 gegründet. Der Verein hat sich zur Aufgabe gemacht, einen
eigenständigen Förderverein für die Schule am Rheingarten am Standort Bonn-
Beuel ins Leben zu rufen.
Bei dem Verein handelt es sich um eine Ausgründung aus dem bisherigen
„Förderverein Schule am Hügel und Schule am Rheingarten e.V.“. Nachdem
die Förderschulen in Bonn-Endenich und in Bonn-Beuel zum Schuljahr 2020/21
organisatorisch getrennt wurden, entwickelte sich an der Schule am
Rheingarten der immer deutlicher werdende Wunsch nach mehr
Eigenständigkeit für die Arbeit in der Integrationsassistenz.
Die Übernahme der Integrationsassistenzen an der Beueler „Schule am
Rheingarten“ soll perspektivisch von dem Verein übernommen werden. Dies
erfolgt in Absprache mit beiden Schulen wie auch in Absprache mit dem
(bisherigen) Förderverein. Bis zur Übernahme der Integrationsassistenzen
durch den Verein „Freunde der Schule am Rheingarten“ wird der bisherige
Förderverein die Integrationsassistenzen noch weiterführen.
Laut Satzung verfolgt der Verein „Freunde der Schule am Rheingarten“
insbesondere das primäre Ziel, als Leistungserbringer vonSeite 1 von 2
Seite 2
Integrationsassistenz einen wichtigen sozialen Beitrag für die an der Schule zu
leistende Bildungs- und Erziehungsarbeit für die dort betreuten Schülerinnen
und Schüler zu erbringen.
Aus dem vorliegenden Präventions- und Schutzkonzept geht eine intensive
Beschäftigung des Vereins „Freunde der Schule am Rheingarten e.V.“ mit dem
Thema des Kinderschutzes, auch im Hinblick auf sexualisierte Gewalt, hervor.
Des Weiteren spiegelt das Konzept eine langjährige Erfahrung der Akteure in
der Arbeit mit der besonderen Zielgruppe, bestehend aus Schülerinnen und
Schülern mit den Förderschwerpunkten „Lernen“ und „emotionale und soziale
Entwicklung“, wider.
Das vorliegende Präventions- und Schutzkonzept enthält eine thematische
Auseinandersetzung mit sexualisierter Gewalt, eine Analyse der Risiko- und
Schutzfaktoren des eigenen Arbeitsumfeldes, die institutionelle Verankerung
von Prävention sowie einer Kultur der Achtsamkeit. Darüber hinaus beinhaltet
es einen Handlungsleitfaden und Strategien zum Umgang mit Verdachts- und
Meldefällen. Auch die Weiterentwicklung und Evaluation des Konzeptes sind
umfassend beschrieben.
Abschließend bewertet das Amt für Kinder, Jugend und Familie das
Präventions- und Schutzkonzept des Vereins „Freunde der Schule am
Rheingarten e.V.“ als fachlich umfassend.
Eine Vereinbarung zum Kinderschutz gemäß § 72a SGB VIII wurde am
11.05.2021 zwischen der Bundesstadt Bonn und dem Verein geschlossen.
Der Verein befindet sich derzeit in der Gründung. Die Vereinssatzung liegt dem
Amtsgericht Bonn zur Eintragung im Vereinsregister vor. Gleiches gilt für die
Bescheinigung der Gemeinnützigkeit durch die Finanzbehörden. Von dort
wurde bereits signalisiert, dass die Vereinssatzung den Anforderungen an die
Gemeinnützigkeit entspricht. Die entsprechende Bescheinigung ergeht
ebenfalls nach erfolgter Eintragung im Vereinsregister.
Sobald die Eintragung im Vereinsregister erfolgt ist, sind sowohl die formalen
als auch die inhaltlichen Anerkennungskriterien erfüllt. Die Anerkennung des
Vereins „Freunde der Schule am Rheingarten e.V.“ als Träger der freien
Kinder- und Jugendhilfe wird daher durch die Verwaltung unter dem Vorbehalt
der Eintragung im Vereinsregister befürwortet.
Ein/e Vertreter/in des Vereins steht den Mitgliedern des Ausschusses für
weitere Informationen und Rückfragen während der Sitzung zur Verfügung.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 19:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de