210945 · Bürgerbrief
Bürgerbrief - Kanalerneuerung Stichweg Königswinterer Straße
Kerndaten
- Nummer
- 210945
- Art
- Bürgerbrief
- Veröffentlicht
- 21.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen und Anwohner der Königswinterer Straße – Stichweg zwischen Ernst-Kalkuhl-Gymnasium und Haus-Nr.552 Kanalerneuerung Stichweg Königswinterer Straße zwischen Ernst-Kalkuhl-Gymnasium und Haus-Nr. 552 Sehr geehrte Damen und Herren, das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn wird den Kanal in der Stichstraße Königswinterer Straße im Bereich zwischen dem Ernst-Kalkuhl-Gymnasium und Haus-Nr. 552 erneuern. Der Baubeginn ist für den 07.06.2021 vorgesehen. Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage der vom Rat am 09.11.2017 unter der DS-Nummer 1712151 beschlossenen Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes durchgeführt. Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu Verkehrsbehinderungen kommt. Zu- und Abfahrt zur Tiefgarage und die Erreichbarkeit für Einsatzfahrzeuge sind auch während der Bauzeit gewährleistet. Für die Zeit der Bauarbeiten muss jedoch ein eingeschränktes Haltverbot in der Stichstraße eingerichtet werden. Zunächst werden Schachtbauwerke und Teile der Straßenentwässerung erneuert. Anschließend wird der vorhandene Kanal durch eine zweite Firma mit einem so genannten Schlauchliner in unterirdischer Bauweise renoviert. Bauzeit: Die Kanalbauarbeiten werden voraussichtlich bis Juli 2021 abgeschlossen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder durch schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in der Baufertigstellung kommen kann. Straßenausbaubeiträge: Die Erneuerung des Kanals löst keine Beitragspflichten der Anlieger nach § 8 Kommunalabgaben- gesetz Nordrhein-Westfalen aus. Folglich werden keine Straßenbaubeiträge von den Eigentümern und Erbbauberechtigten der angrenzenden Grundstücke erhoben.Seite 1 von 2 Ansprechpartner: Alle Fragen zum Kanalbau: Tiefbauamt der Stadt Bonn Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 2E Uwe Burdack, Telefon 0228-77 35 16 uwe.burdack@bonn.de Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten. Aufgrund der Corona-Pandemie wird darum gebeten, Nachfragen bei der Stadt nur schriftlich, per E-Mail oder telefonisch zu stellen. Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bonn Bonn, im Mai 2021 Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Tiefbauamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2
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