210943 · Beschlussvorlage
Errichtung eines Zauns sowie Ertüchtigung der vorhandenen Zaunanlage auf dem Softballplatz des Baseball-Stadions in der Rheinaue
Kerndaten
- Nummer
- 210943
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 14.06.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
- Sitzung des Sportausschusses Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 210943 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Errichtung eines Zauns sowie Ertüchtigung der vorhandenen Zaunanlage auf dem Softballplatz des Baseball-Stadions in der Rheinaue Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 01.09.2021 Entscheidung Sportausschuss 09.09.2021 Empfehlung Beschlussvorschlag (vorbehaltlich der Empfehlung des Sportausschusses am 09.09.2021) Die Verwaltung wird beauftragt, auf dem Softballplatz des Baseball-Stadions einen Zaun zur Begrenzung der Spielfeldfläche zu errichten sowie die vorhandene Zaunanlage zu ertüchtigen. Begründung: Der 1. Baseball- und Softballclub Bonn Capitals e.V. ist mit einer Damenmannschaft in der Softball-Bundesliga Nord vertreten. Im Zuge der Lizenzerteilung für das Jahr 2021 hat der Deutsche Baseball und Softball Verband e.V. u.a. zur Auflage gemacht, auf dem vorhandenen Softballplatz zur Begrenzung des Spielfeldes einen Zaun zu errichten. Dies ist unabdingbar erforderlich, damit der Meisterschaftsspielbetrieb regelkonform durchgeführt werden und die notwendige Lizenzerteilung erfolgen kann. Die Planungen werden in enger Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde der Bezirksregierung Köln und dem Amt für Umwelt und Stadtgrün durchgeführt. Die Planung nimmt größtmögliche Rücksicht auf den Erhalt des vorhandenen Baumbestands. Die gängigen Baumschutzmaßnahmen kommen zur Anwendung. Das Grundstück liegt teilweise im festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Rheins. In diesem Bereich liegt die Zuständigkeit bei der Bezirksregierung Köln. Bauliche Anlagen im Überschwemmungsgebiet sind grundsätzlich untersagt. Die zuständige Behörde kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung nach § 78 WHG erteilen. Durch die Ertüchtigung der vorhandenen Zaunanlage kommt es zu einer Verlängerung der Nutzungsdauer um deutlich mehr als 10 % für denSeite 1 von 2 Seite 2 betreffenden Zaunabschnitt. Die Herstellungskosten belaufen sich auf ca. 59.000,00 Euro, die Planungskosten auf ca. 15.000,00 Euro. Die Mittel stehen im investiven Etat des Sport- und Bäderamtes zur Verfügung. Die Maßnahme wird nach Genehmigung des Haushalts 2021/22 begonnen. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.08.01 Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen 1.52.00.08.01.02 Sportplätze und -aussenanlagen Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 74.000 EUR 5520708010077/78.5300 2021 Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de