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210943 · Beschlussvorlage

Errichtung eines Zauns sowie Ertüchtigung der vorhandenen Zaunanlage auf dem Softballplatz des Baseball-Stadions in der Rheinaue

Nummer
210943
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
14.06.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 01.09.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Sportausschusses 09.09.2021 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
210943
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Errichtung eines Zauns sowie Ertüchtigung der
vorhandenen Zaunanlage auf dem Softballplatz des
Baseball-Stadions in der Rheinaue
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 01.09.2021 Entscheidung
Sportausschuss 09.09.2021 Empfehlung
Beschlussvorschlag
(vorbehaltlich der Empfehlung des Sportausschusses am 09.09.2021)
Die Verwaltung wird beauftragt, auf dem Softballplatz des Baseball-Stadions
einen Zaun zur Begrenzung der Spielfeldfläche zu errichten sowie die
vorhandene Zaunanlage zu ertüchtigen.
Begründung:
Der 1. Baseball- und Softballclub Bonn Capitals e.V. ist mit einer
Damenmannschaft in der Softball-Bundesliga Nord vertreten. Im Zuge der
Lizenzerteilung für das Jahr 2021 hat der Deutsche Baseball und Softball
Verband e.V. u.a. zur Auflage gemacht, auf dem vorhandenen Softballplatz zur
Begrenzung des Spielfeldes einen Zaun zu errichten. Dies ist unabdingbar
erforderlich, damit der Meisterschaftsspielbetrieb regelkonform durchgeführt
werden und die notwendige Lizenzerteilung erfolgen kann.
Die Planungen werden in enger Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde
der Bezirksregierung Köln und dem Amt für Umwelt und Stadtgrün
durchgeführt. Die Planung nimmt größtmögliche Rücksicht auf den Erhalt des
vorhandenen Baumbestands. Die gängigen Baumschutzmaßnahmen kommen
zur Anwendung.
Das Grundstück liegt teilweise im festgesetzten Überschwemmungsgebiet des
Rheins. In diesem Bereich liegt die Zuständigkeit bei der Bezirksregierung Köln.
Bauliche Anlagen im Überschwemmungsgebiet sind grundsätzlich untersagt.
Die zuständige Behörde kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung nach §
78 WHG erteilen.
Durch die Ertüchtigung der vorhandenen Zaunanlage kommt es zu einer
Verlängerung der Nutzungsdauer um deutlich mehr als 10 % für denSeite 1 von 2
Seite 2
betreffenden Zaunabschnitt.
Die Herstellungskosten belaufen sich auf ca. 59.000,00 Euro, die
Planungskosten auf ca. 15.000,00 Euro. Die Mittel stehen im investiven Etat
des Sport- und Bäderamtes zur Verfügung. Die Maßnahme wird nach
Genehmigung des Haushalts 2021/22 begonnen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.08.01 Bereitstellung und Betrieb von
Sportanlagen
1.52.00.08.01.02 Sportplätze und -aussenanlagen
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 74.000 EUR 5520708010077/78.5300 2021
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 17:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de