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210942-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zu Bürgerantrag: Grünflächen für den Venusbergtunnel

Nummer
210942-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
06.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 31.08.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 07.10.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 210942 Bürgerantrag: Grünflächen für den Venusbergtunnel

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210942-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme zu Bürgerantrag: Grünflächen für
den Venusbergtunnel
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 31.08.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung schlägt vor den Antrag in den Ausschuss für Wohnen, Planung
und Bauen zu verweisen und mit folgender Begründung abzulehnen.
Aus städtebaulicher Sicht kommt die beantragte Bebauung der genannten
Flächen zwischen den Straßen Im Bachele und Servatiusstraße nicht in Frage
und muss nach einer ersten kursorischen Bewertung abgelehnt werden.
Eine räumliche Trennung von Ortsteilen und Stadtbezirken ist aus
städtebaulicher Sicht insbesondere mit Blick auf die ehemaligen Dörfer
Friesdorf und Dottendorf sinnvoll. So kann die Stadtstruktur der
unterschiedlichen Ortsteile und in diesem Fall auch Stadtbezirke im Raum
erlebbar bleiben.
Zudem liegen die genannten Grünflächen im Bereich einer Kaltluftschneise,
sind zu großen Teilen Bestandteil des schutzwürdigen Biotops Nr. 5208-034
und liegen überwiegend im Landschaftsschutzgebiet des Landschaftsplanes
Kottenforst. Auch der Flächennutzungsplan sieht hier eine Grünfläche bzw.
Hauptverkehrsstraße vor. Diese Rahmenbedingungen schließen eine
Bebauung, wie vom Antragssteller vorgeschlagen, aus städtebaulicher Sicht
aus.
Die Ansiedlung auch von sehr kleinen Einfamilienhäusern ist vor dem
skizzierten Hintergrund aus städtebaulicher Sicht in diesem Bereich, auch mit
Blick auf den Erschließungsaufwand, nicht vertretbar.
Die vorstehende Begründung gilt unabhängig von der Position zu der im
Bundesverkehrswegeplan/Fernstraßenausbaugesetz nach wie vor aufgeführten
Trasse des Venusbergtunnels.
Eine Inanspruchnahme der Flächen für die geplante Seilbahn ist nicht
erforderlich.
Veräußerungswillige Liegenschaftseigentümer*innen können sich an die
Verwaltung wenden und erhalten bei Kaufinteresse der Stadt ein Angebot. Eine
Bewertung nach Wohnungsbauland kann nicht in Aussicht gestellt werden.Seite 1 von 2
Seite 2
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bad Godesberg :
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg schließt sich inhaltlich den Ausführungen
in der Stellungnahme der Verwaltung und dem ablehnenden Votum an und
befürwortet eine Verweisung in den Ausschuss für Wohnen, Planung und
Bauen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 11:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de