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210940-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Zebrastreifen/Einrichtung eines Ampel-Übergangs Auf dem Hügel

Nummer
210940-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
25.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.11.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210940 Bürgerantrag: Zebrastreifen/Einrichtung eines Ampel-Übergangs Auf dem Hügel

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210940-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Zebrastreifen/Einrichtung eines
Ampel-Übergangs Auf dem Hügel
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 02.11.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Durch die Bushaltestellen „Am Propsthof“ bzw. die dort haltenden Busse ist die
Sicht auf den angesprochenen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen)
eingeschränkt. Autofahrende, die nicht mit der nach StVO gebotenen Vorsicht
an den haltenden Bussen vorbeifahren, können Fußgänger*innen und
insbesondere Schulkinder übersehen, die dort die Straße überqueren.
Die Errichtung einer Lichtsignalanlage (LSA) an dem vorhandenen
Fußgängerüberweg würde Investitionskosten in Höhe von ca. 50.000 € bis
60.000 € (Tiefbau, Netzanschluss, Schaltgerät, Maste, Signalgeber, etc.)
verursachen. Die jährlichen Unterhaltungskosten lägen bei ca. 2.000,-€.
Entsprechende Haushaltsmittel stehen im Doppelhaushalt 2021/2022 nicht zur
Verfügung.
Aus Sicht der Verwaltung besteht auch bei einer LSA das Problem der
Sichteinschränkung bei haltenden Bussen fort, so dass auch ein Rotsignal
übersehen werden könnte.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, weitere Maßnahmen zur Verbesserung der
Verkehrssicherheit für den Fußgängerüberweg mit den Fachämtern und der
Polizei zu erörtern. Über das Ergebnis wird die Verwaltung der
Bezirksvertretung Bonn berichten.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Die Bezirksvertretung Bonn lehnt die im Bürgerantrag geforderte Einrichtung
einer Lichtsignalanlage ab und befürwortet die beabsichtigte Vorgehensweise
der Verwaltung. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung
Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 04:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de