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210935 · Beschlussvorlage

Förderung des Kinder- und Jugendring Bonn e.V. in den Jahren 2021 und 2022

Nummer
210935
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
25.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 08.06.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
210935
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Förderung des Kinder- und Jugendring Bonn e.V. in
den Jahren 2021 und 2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 08.06.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Kinder- und Jugendring Bonn e.V.
für den Zeitraum vom 01.06.2021 bis zum 31.12.2022 einen Fördervertrag nach
dem beigefügten Entwurf abzuschließen.
2. Auf Basis der im Fördervertrag getroffenen Vereinbarungen erhält der
Kinder- und Jugendring Bonn e.V. für den Zeitraum vom 01.06.2021 bis
31.12.2021 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 26.250,- € und vom 01.01.2022
bis 31.12.2022 einen Zuschuss in Höhe von bis zu
45.851,50 €.
Begründung
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie hat in seiner Sitzung am
19.12.2019 die Verwaltung beauftragt, mit dem Kinder- und Jugendring Bonn
e.V. Gespräche über die zukünftige Förderung zu führen und dabei die von den
Jugendverbänden erstellte Aufgabenbeschreibung in die
Leistungsbeschreibung dieses Vertrages einzubeziehen (vgl. DS-Nr. 191039).
Inzwischen wurden diese Gespräche zwischen Vertreter*innen des Kinder- und
Jugendring Bonn e.V. und der Verwaltung geführt und zum Abschluss
gebracht. Die Gespräche fanden entsprechend des oben genannten
Beschlusses unter Beteiligung einer Fachberaterin des Landesjugendamtes
und eines Fachreferenten des Landesjugendringes statt. Für diese
Unterstützung dankt die Verwaltung den beiden herzlich.
In den Gesprächen zu einem neuen Fördervertrag konnte in den allermeisten
Bereichen ein Konsens zwischen allen Beteiligten hergestellt werden. So
besteht Einigkeit darüber, dass Jugendringe die Interessen der
Jugendverbände bündeln und Jugendliche politisch vertreten. Sie dienen als
Ort des fachlichen Austausches, setzen Impulse für die inhaltliche
Weiterentwicklung der verbandlichen Jugendarbeit und übernehmen eineSeite 1 von 9
Seite 2
Lobbyfunktion für die Anliegen und Interessen der Jugendlichen und ihrer
Organisationen. Damit sie als wichtige Anlaufstelle für Jugendverbände und
ehrenamtlich in der Jugendarbeit Tätige fungieren können, ist eine verlässliche
Struktur erforderlich. Denn gerade für die örtliche Ebene der Jugendverbände
ohne hauptamtlich Beschäftigte kann der Kinder- und Jugendring Bonn e.V.
wichtige Aufgaben übernehmen, indem er Ehrenamtliche qualifiziert und
unterstützt sowie die jugendpolitischen Anliegen der Jugendverbände und
jungen Menschen zum Ausdruck bringt und vertritt.
Entsprechend der Aufgabenbeschreibung der Bonner Jugendverbände für die
Arbeit des Kinder- und Jugendrings Bonn wurden gemeinsame Ziele für die
Förderung verabredet und unter Punkt 3 „Gegenstand der Förderung“ in den
Vertrag aufgenommen. Dabei waren sich die Gesprächspartner einig, dass
diese Ziele keine abschließende Auflistung der Tätigkeitsbereiche des Kinder-
und Jugendrings Bonn e.V. darstellen und gegebenenfalls ergänzt werden
können. Im Sinne des § 12 Abs. 1 SGB VIII obliegt es dem Kinder- und
Jugendring Bonn unter Wahrung seines satzungsgemäßen Eigenlebens
eigenverantwortlich über seine Tätigkeiten und den Umfang der
Jugendverbandsarbeit zu entscheiden. Die Förderung bezieht sich jedoch
ausschließlich auf die gemeinsam verabredeten Ziele.
Bei der Ausgestaltung des Fördervertrags haben sich beide Parteien an die
Förderregelungen aus anderen Arbeitsfeldern der Jugendförderung,
insbesondere aber an denen der Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit in
freier Trägerschaft orientiert. Dementsprechend wurden in dem Vertragsentwurf
Standards zur Qualitätsentwicklung und -sicherung aufgenommen. Hierzu
zählen insbesondere die Regelungen zur Fachlichkeit und Eingruppierung der
hauptamtlichen Personalstelle, die gefördert werden soll, sowie die
Verabredung, jährlich einen Qualitäts- und Wirksamkeitsdialog zu führen.
Bezüglich des Umfangs der Förderung und der personellen Ausstattung konnte
die Verwaltung den Forderungen des Kinder- und Jugendrings nicht folgen.
Dieser hatte einen Förderbedarf von deutlich mehr als 45.000 Euro beantragt.
Der höhere Förderantrag wurde seitens des Kinder- und Jugendrings Bonn e.V.
entsprechend eines Positionspapiers des Landesjugendringes zur personellen
Ausstattung von Jugendringen in kreisfreien Städten, Landkreisen und großen
kreisangehörigen Städten begründet, die eine personelle Ausstattung mit
Geschäftsführung, Bildungsreferent*in und Verwaltungskraft empfiehlt.
Aufgrund der nun neu abgestimmten Förderziele hält die Verwaltung
demgegenüber eine personelle Ausstattung im Umfang von 0,5
Vollzeitäquivalenten entsprechend des TVÖD-SuE Entgeltgruppe S12 für
bedarfsgerecht. Diese Eingruppierung entspricht der Eingruppierung der
städtischen Fachkräfte der Jugendpflege, die vergleichbare Aufgaben erfüllen
und ebenfalls die in den Jugendverbänden ehrenamtlich Beschäftigten beraten
und unterstützen.
Zwischen dem Kinder- und Jugendring Bonn e.V. und der Verwaltung wurde
verabredet, dass weitere Gespräche zur Einwerbung von Drittmitteln anderer
Fördergeber geführt werden. Dabei kann die Umsetzung einer Partnerschaft für
Demokratie im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben“ ebenso
eine Option sein, wie Mittel des Programms „Jugend für Europa“ (ESF) oder
andere Programme. Die Verwaltung wird den Kinder- und Jugendring BonnSeite 2 von 9
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e.V. hierbei unterstützen. Der Kinder- und Jugendring Bonn e.V beschreibt
gerade für die Möglichkeit Drittmittel einzuwerben einen zusätzlichen Bedarf.
Die hier vorgeschlagene städtische Förderung und damit Fachkraftausstattung,
wird auch im Falle zusätzlicher Fördermittel als eine mindestens notwendige
Basis für die Arbeit des Kinder- und Jugendrings gesehen und soll nicht
reduziert werden.
Hinsichtlich der Laufzeit des Vertrages besteht zwischen beiden
Vertragspartnern Einigkeit darüber, dass diese zu einer Planungssicherheit
beim Träger und damit auch zu einer verlässlichen Struktur führen soll. In
diesem Zusammenhang wird im Rahmen der Entwicklung des städtischen
Kinder- und Jugendförderplanes auch die Förderung des Kinder- und
Jugendrings Bonn e.V. festgeschrieben. Die Vertragslaufzeit soll mit dem noch
zu fassenden Beschluss zum Kinder- und Jugendförderplan für die
Handlungsfelder der Jugendförderung angeglichen und einheitlich gestaltet
werden. Zum jetzigen Zeitpunkt wurde daher eine Förderdauer bis Ende 2022
verabredet.
Auf Basis des Beschlusses des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
vom 12.08.2020 (DS-Nr. 201431) hat der Kinder- und Jugendring Bonn e.V.
vom 01.01.2021 bis zum 31.05.2021 bereits einen Zuschuss in Höhe von bis zu
9.583,33 € erhalten.
Zur Förderung des Kinder- und Jugendring Bonn e.V. sind im
Haushaltsplanentwurf 2021/2022 jährlich 5.000,- € vorgesehen. Der zusätzliche
Bedarf in den Jahren 2021 und 2022 wird aus Mitteln für
Maßnahmenzuschüsse (Finanzstelle 151000603, Co-Kontierung 5102015)
gedeckt.
Die benötigten Finanzmittel stehen im Haushaltsplanentwurf zur Verfügung. Die
Auszahlung des Zuschusses entspricht den Regelungen des § 82 GO NRW.
Während der vorläufigen Haushaltsführung wird der Zuschuss nur bis zu
maximal 80% des Jahreszuschusses ausgezahlt.
Finanzielle Auswirkungen:
01.06.2021 - 31.12.2021
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.06.03 Jugendarbeit 1.51.20.06.03.02 Kinder- und Jugendarbeit
außerhalb von Einrichtungen
freier Träger sowie Zuschüsse
an sonstige Einrichtungen freier
Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
EinzahlungenSeite 3 von 9
Seite 4
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
26.250,00 EUR 151000603/
73.1000
2021
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
26.250,00 EUR
01.01.2022 - 31.12.2022
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.06.03 Jugendarbeit 1.51.20.06.03.02 Kinder- und Jugendarbeit
außerhalb von Einrichtungen
freier Träger sowie Zuschüsse
an sonstige Einrichtungen freier
Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
45.851,50 EUR 151000603/
73.1000
2022
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
45.851,50 EUR
Anlage/n
1 Entwurf Fördervertrag KJRB e.V. 2021/2022 (öffentlich)Seite 4 von 9
Seite 1 von 5
Fördervertrag
zwischen
der Bundesstadt Bonn,
Amt für Kinder, Jugend und Familie
und
Kinder- und Jugendring Bonn e.V.
_________________________________________
Träger
Name Kinder- und Jugendring Bonn e.V.
Straße Adolfstraße 77
PLZ und Ort 53111 BonnSeite 5 von 9
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1. Präambel
Öffentliche und freie Träger entwickeln im Sinne von § 4 SGB VIII ein partnerschaftliches Miteinander, pfle-
gen eine gegenseitige Informationsverantwortung und entwickeln gemeinsame Strategien, um die Belange
junger Menschen in Politik und Verwaltung zu stärken. Sie bekräftigen den Willen zur Zusammenarbeit und
das gemeinsame Bemühen, die Jugendverbands- und Jugendringsarbeit als Partizipationsinstanz zu stär-
ken, Kindern und Jugendlichen in kommunalen Entscheidungsprozessen zusätzliches Gewicht zu geben und
für die Stadt Bonn einen Beitrag zur Entwicklung einer kommunalen Jugendpolitik zu leisten.
2. Grundlagen
Jugendringe bündeln die Interessen der Jugendverbandsarbeit und vertreten Jugendliche politisch. Sie die-
nen als Ort des fachlichen Austausches, setzen Impulse für die inhaltliche Weiterentwicklung der verbandli-
chen Jugendarbeit und übernehmen eine Lobbyfunktion für die Anliegen und Interessen der Jugendlichen
und ihrer Organisationen. Damit sie als wichtige Anlaufstelle für Jugendverbände und ehrenamtlich in der
Jugendarbeit Tätige fungieren können, ist eine verlässliche Struktur erforderlich. Denn gerade für die örtliche
Ebene der Jugendverbände ohne hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann der Kinder- und Ju-
gendring Bonn e.V. wichtige Aufgaben übernehmen, indem er Ehrenamtliche qualifiziert und unterstützt so-
wie die jugendpolitischen Anliegen der Jugendverbände und jungen Menschen zum Ausdruck bringt und
vertritt.
Die Bundesstadt Bonn unterstützt dies durch eine Förderung des Kinder- und Jugendring Bonn e.V.
Sie erfüllt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe die im achten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII)
vorgesehenen Verpflichtungen, insbesondere gemäß §§ 4, 11, 12, 74 und 79 Absatz 2 SGB VIII in Verbin-
dung mit den §§ 11 und 15 des Dritten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (3.
AG KJHG –KJFöG).
Zwecks Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen wird auf der Grundlage der §§ 53 ff. des zehnten Bu-
ches des Sozialgesetzbuches (SGB X) dieser öffentlich-rechtliche Vertrag geschlossen.
Grundlage für den Abschluss dieses Vertrages ist der Beschluss des Ausschusses für Kinder, Jugend und
Familie vom xx.xx.2021 (DS-Nr. xxxx).
3. Gegenstand der Förderung
Die Bundesstadt Bonn fördert den Kinder- und Jugendring Bonn e.V. durch eine finanzielle Zuwendung zu
den Gesamtbetriebskosten. Diese setzen sich zusammen aus Personal- und Sachkosten.
Personalkosten sind die Aufwendungen des Trägers für die Vergütung von hauptberuflich tätigen Fachkräf-
ten mit einem Beschäftigungsumfang von bis zu 0,5 Vollzeitäquivalenten einschließlich des gesetzlichen
Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung und Zusatzversorgungsleistungen (z. B. zusätzliche Altersversor-
gung) sowie angemessene Fortbildungskosten. Dabei sind die tariflichen Vergütungsregelungen und Ein-
gruppierungsmerkmale des TVÖD-SuE Entgeltgruppe S 12 anzuwenden und das Besserstellungsverbot zu
beachten. Abweichungen von den Eingruppierungsmerkmalen und dem Fachkräftegebot erfolgen nur nach
sorgfältiger Prüfung auf der Grundlage eines spezifischen Kompetenzprofils. Jede Abweichung wird vor Be-
schäftigungsbeginn mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie abgestimmt.
Zu den Personalkosten gehören darüber hinaus, Aufwendungen des Trägers für die vertraglich geregelte
angemessene Vergütung, der als Ersatz für eine Fachkraft (höchstens 5 Monate) eingestellten Ergänzungs-
kräfte.
Sachkosten sind die Aufwendungen des Trägers, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Aufgabener-
füllung stehen. Insbesondere Programmkosten, laufende Haus- und Gebäudekosten (Kaltmiete), Energie-
kosten sowie Kosten für das Material, das für die Erfüllung der Aufgaben als Zusammenschluss der Jugend-
verbände notwendig ist. Anschaffungen, Instandhaltungen und Investitionen, die einen Einzelgegenstands-
wert von 800,00 Euro ohne MwSt. übersteigen, können nicht als Betriebskosten anerkannt werden.
Ausgehend der vorgenannten Rechtsvorschriften erhält der Kinder- und Jugendring Bonn e.V. jährlich eine
Förderung von bis zu
45.000,00 Euro.Seite 6 von 9
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Für das Jahr 2021 wird diese Förderung anteilig gewährt. Die Förderung der Personalkosten (Berechnungs-
grundlage: 32.750,00 €) wird jährlich beginnend mit dem Jahr 2022 um 2,6 Prozent gesteigert.
Die Fördersumme wird monatlich im Voraus in Teilbeträgen ausgezahlt.
Beide Vertragsparteien stellen folgende Ziele für die Arbeit des freien Trägers fest:
 Der Kinder- und Jugendring Bonn e. V. fungiert als Ansprechpartner/ (als Schnittstelle) und
Experte insbesondere für Jugendverbandsarbeit für Politik und Verwaltung.
 Der Kinder- und Jugendring Bonn e. V. ist Gesprächspartner und Experte für die Belange
junger Menschen in Bonn auch über die Jugendhilfe hinaus.
 Der Kinder- und Jugendring Bonn e. V. leistet fachliche Unterstützung für die Vertreterinnen
und Vertreter der Jugendverbände im Jugendhilfeausschuss. (Diese Aufgabe nimmt er ana-
log zu den Fraktionsgeschäftsstellen der politischen Parteien wahr.)
 Der Kinder- und Jugendring Bonn e. V. leistet fachliche Beratung der Jugendverbände und
Jugendgruppen in Bonn.
 Der Kinder- und Jugendring Bonn e.V. sensibilisiert die (jugend)politischen Akteurinnen und
Akteure für die Bedarfe des Ehrenamts.
 Der Kinder- und Jugendring Bonn e.V. holt Ideen und Impulse durch fachlichen Austausch
mit anderen Jugendringen in NRW bzw. bundesweit nach Bonn.
 Der Kinder- und Jugendring Bonn e.V. organisiert Veranstaltungen auf Initiative der Jugend-
verbände und -gruppen bzw. junger Menschen.
4. Pflichten des öffentlichen Trägers
Die Bundesstadt Bonn führt mit dem Kinder- und Jugendring Bonn e.V. den Wirksamkeitsdialog.
5. Pflichten des freien Trägers
Der Kinder- und Jugendring Bonn e.V. verpflichtet sich
 der Stadt Bonn analog zu den §§ 44 und 91 Landeshaushaltsordnung – LHO – ein umfassendes
Prüfungsrecht einzuräumen. Danach ist die Stadt berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Ge-
schäftsunterlagen zur Prüfung anzufordern sowie die Verwendung der Zuwendung durch Einsicht in
die Bücher, Belege und sonstigen Geschäftsunterlagen zu prüfen bzw. durch Dritte prüfen zu lassen.
In den Fällen, in denen der Jugendring zur Erfüllung des Zuwendungszwecks Mittel an Dritte weiter-
leiten darf, sind diese Rechte der Stadt auch Dritten gegenüber auszubedingen. Die erforderlichen
Belege sind mindestens 6 Jahre aufzubewahren.
 den besonderen Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII und den Aus-
schluss einschlägig vorbestrafter Personen von der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (§72a SGB
VIII) durch Abschluss und Umsetzung der Vereinbarungen zum Kinderschutz zu gewährleisten.
 Zuschüsse anderer öffentlichen Stellen zu beantragen. Ebenso ist die Erhöhung von Eigenmitteln
durch Spenden, Fundraising oder dem Erheben eines Mitgliedsbeitrags möglich und wird nicht auf
die Förderung angerechnet.
 jährlich einen Verwendungsnachweis bis zum 1. April des auf den Abrechnungszeitraum folgenden
Jahres vorzulegen. Vereinbarungen zum Wirksamkeitsdialog gem. Ziffer 6 dieses Vertrags können
von dieser Frist abweichen.
 die Stadt Bonn umgehend zu informieren, falls sich Überfinanzierungen abzeichnen sollten, um eine
Vertragsanpassung im laufenden Kalenderjahr abzustimmen.Seite 7 von 9
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6. Verwendungsnachweis und Wirksamkeitsdialog
Der Nachweis über die Mittelverwendung umfasst einen qualitativen und einen quantitativen Teil:
Qualitativer Teil:
Die Förderung des Kinder- und Jugendring Bonn e.V. erfolgt unter der Maßgabe einen Wirksamkeitsdialog
zu führen und Zielvereinbarungen zu schließen. Der Wirksamkeitsdialog ist ein Instrument der Qualitätssi-
cherung und Qualitätsentwicklung. Er wird jährlich zwischen dem Vorstand und der Geschäftsführung des
Kinder- und Jugendring Bonn e.V. und der Jugendpflege der Bundesstadt Bonn als standardisierter Dialog
geführt. Die Gesprächsinhalte und der Ablauf des standardisierten Dialogs werden zwischen beiden Ver-
tragsparteien einvernehmlich im Vorfeld geklärt. Dabei betrachten sich freier und öffentlicher Träger nicht in
einer übereinander urteilenden Rolle.
Die Ergebnisse dieses Wirksamkeitsdialogs werden dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie mitge-
teilt.
Quantitativer Teil:
Im zahlenmäßigen Verwendungsnachweis ist die vertragsgemäße Verwendung der städtischen Fördermittel
nachvollziehbar mittels Belegliste nachzuweisen. Für jede Ausgabe muss ein Originalbeleg mit erkennbarem
Zweckbezug vorgehalten und beigefügt werden. Ausgaben, die nicht durch einen Originalbeleg nachgewie-
sen werden können, werden nicht als Nachweise zur vertraglichen Verwendung der städtischen Fördermittel
anerkannt. Das Verfahren soll analog der Förderung der Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit gestaltet
werden.
7. Rückzahlung von Fördermitteln
Die Fördermittel sind vom Kinder- und Jugendring Bonn e.V. an die Bundesstadt Bonn in folgenden Fällen in
Teilen oder in Gänze zurückzuerstatten:
 Die Mittelverwendung kann nicht durch Belege nachgewiesen werden.
 Die Mittelverwendung erfolgt nicht zur Verfolgung der in Ziffer 3 vereinbarten Ziele.
 Der Kinder- und Jugendring Bonn e.V. erlangt die Fördermittel auf Basis grob fahrlässig oder vor-
sätzlich getätigter falscher Angaben.
 Die Arbeit des Kinder- und Jugendring Bonn e.V. wird im Vertragszeitraum bzw. Abrechnungsjahr
eingestellt.
8. Kündigung
Eine fristlose Kündigung kann nur schriftlich erfolgen und bedarf einer besonderen Begründung.
Besondere Gründe, die die Bundesstadt Bonn bzw. den Kinder- und Jugendring Bonn e.V. berechtigen, frist-
los zu kündigen, liegen u.a. vor,
 wenn der Kinder- und Jugendring Bonn e.V. den Wirksamkeitsdialog verweigert,
 wenn der Kinder- und Jugendring Bonn e.V. nach Aufforderung durch die Stadt innerhalb von
3 Monaten die in Ziffer 3 vereinbarten Kernaufgaben nicht erfüllt,
 wenn eine erhebliche zweckfremde Verwendung der gewährten Förderung festgestellt wird oder vom
Kinder- und Jugendring Bonn e.V. vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben zur Erlangung
der Fördermittel gemacht wurden.Seite 8 von 9
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9. Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen und Vertragslaufzeit
Der Vertrag wird nach dem rechtskräftigen Beschluss des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie der
Stadt Bonn bis zum 31.12.2022 geschlossen. Er kann in diesem Zeitraum durch eine neue Vereinbarung auf
Grundlage des Kinder- und Jugendförderplans der Bundesstadt Bonn abgelöst werden.
Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln des Vertrages beeinträchtigt nicht die Wirksamkeit des übrigen Ver-
trags. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, im Falle unwirksamer Bestimmungen, diese so zu ersetzen,
dass sie dem Beabsichtigten in zulässiger Form und unter Beachtung der Zielsetzungen des SGB VIII nahe-
kommen.
Beide Vertragsparteien erhalten jeweils eine rechtsverbindlich unterschriebene Ausfertigung dieses Vertrags.
Bonn, den Bonn, den
____________________________ __________________________
Für die Bundesstadt Bonn Für den Kinder- und Jugendring Bonn e.V.
Bonn, den
__________________________
Für den Kinder- und Jugendring Bonn e.V.Seite 9 von 9

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Datenstand: 02.11.2026, 21:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de