210935 · Beschlussvorlage
Förderung des Kinder- und Jugendring Bonn e.V. in den Jahren 2021 und 2022
Kerndaten
- Nummer
- 210935
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 25.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 210935 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Förderung des Kinder- und Jugendring Bonn e.V. in den Jahren 2021 und 2022 Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 08.06.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Kinder- und Jugendring Bonn e.V. für den Zeitraum vom 01.06.2021 bis zum 31.12.2022 einen Fördervertrag nach dem beigefügten Entwurf abzuschließen. 2. Auf Basis der im Fördervertrag getroffenen Vereinbarungen erhält der Kinder- und Jugendring Bonn e.V. für den Zeitraum vom 01.06.2021 bis 31.12.2021 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 26.250,- € und vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 45.851,50 €. Begründung Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie hat in seiner Sitzung am 19.12.2019 die Verwaltung beauftragt, mit dem Kinder- und Jugendring Bonn e.V. Gespräche über die zukünftige Förderung zu führen und dabei die von den Jugendverbänden erstellte Aufgabenbeschreibung in die Leistungsbeschreibung dieses Vertrages einzubeziehen (vgl. DS-Nr. 191039). Inzwischen wurden diese Gespräche zwischen Vertreter*innen des Kinder- und Jugendring Bonn e.V. und der Verwaltung geführt und zum Abschluss gebracht. Die Gespräche fanden entsprechend des oben genannten Beschlusses unter Beteiligung einer Fachberaterin des Landesjugendamtes und eines Fachreferenten des Landesjugendringes statt. Für diese Unterstützung dankt die Verwaltung den beiden herzlich. In den Gesprächen zu einem neuen Fördervertrag konnte in den allermeisten Bereichen ein Konsens zwischen allen Beteiligten hergestellt werden. So besteht Einigkeit darüber, dass Jugendringe die Interessen der Jugendverbände bündeln und Jugendliche politisch vertreten. Sie dienen als Ort des fachlichen Austausches, setzen Impulse für die inhaltliche Weiterentwicklung der verbandlichen Jugendarbeit und übernehmen eineSeite 1 von 9 Seite 2 Lobbyfunktion für die Anliegen und Interessen der Jugendlichen und ihrer Organisationen. Damit sie als wichtige Anlaufstelle für Jugendverbände und ehrenamtlich in der Jugendarbeit Tätige fungieren können, ist eine verlässliche Struktur erforderlich. Denn gerade für die örtliche Ebene der Jugendverbände ohne hauptamtlich Beschäftigte kann der Kinder- und Jugendring Bonn e.V. wichtige Aufgaben übernehmen, indem er Ehrenamtliche qualifiziert und unterstützt sowie die jugendpolitischen Anliegen der Jugendverbände und jungen Menschen zum Ausdruck bringt und vertritt. Entsprechend der Aufgabenbeschreibung der Bonner Jugendverbände für die Arbeit des Kinder- und Jugendrings Bonn wurden gemeinsame Ziele für die Förderung verabredet und unter Punkt 3 „Gegenstand der Förderung“ in den Vertrag aufgenommen. Dabei waren sich die Gesprächspartner einig, dass diese Ziele keine abschließende Auflistung der Tätigkeitsbereiche des Kinder- und Jugendrings Bonn e.V. darstellen und gegebenenfalls ergänzt werden können. Im Sinne des § 12 Abs. 1 SGB VIII obliegt es dem Kinder- und Jugendring Bonn unter Wahrung seines satzungsgemäßen Eigenlebens eigenverantwortlich über seine Tätigkeiten und den Umfang der Jugendverbandsarbeit zu entscheiden. Die Förderung bezieht sich jedoch ausschließlich auf die gemeinsam verabredeten Ziele. Bei der Ausgestaltung des Fördervertrags haben sich beide Parteien an die Förderregelungen aus anderen Arbeitsfeldern der Jugendförderung, insbesondere aber an denen der Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit in freier Trägerschaft orientiert. Dementsprechend wurden in dem Vertragsentwurf Standards zur Qualitätsentwicklung und -sicherung aufgenommen. Hierzu zählen insbesondere die Regelungen zur Fachlichkeit und Eingruppierung der hauptamtlichen Personalstelle, die gefördert werden soll, sowie die Verabredung, jährlich einen Qualitäts- und Wirksamkeitsdialog zu führen. Bezüglich des Umfangs der Förderung und der personellen Ausstattung konnte die Verwaltung den Forderungen des Kinder- und Jugendrings nicht folgen. Dieser hatte einen Förderbedarf von deutlich mehr als 45.000 Euro beantragt. Der höhere Förderantrag wurde seitens des Kinder- und Jugendrings Bonn e.V. entsprechend eines Positionspapiers des Landesjugendringes zur personellen Ausstattung von Jugendringen in kreisfreien Städten, Landkreisen und großen kreisangehörigen Städten begründet, die eine personelle Ausstattung mit Geschäftsführung, Bildungsreferent*in und Verwaltungskraft empfiehlt. Aufgrund der nun neu abgestimmten Förderziele hält die Verwaltung demgegenüber eine personelle Ausstattung im Umfang von 0,5 Vollzeitäquivalenten entsprechend des TVÖD-SuE Entgeltgruppe S12 für bedarfsgerecht. Diese Eingruppierung entspricht der Eingruppierung der städtischen Fachkräfte der Jugendpflege, die vergleichbare Aufgaben erfüllen und ebenfalls die in den Jugendverbänden ehrenamtlich Beschäftigten beraten und unterstützen. Zwischen dem Kinder- und Jugendring Bonn e.V. und der Verwaltung wurde verabredet, dass weitere Gespräche zur Einwerbung von Drittmitteln anderer Fördergeber geführt werden. Dabei kann die Umsetzung einer Partnerschaft für Demokratie im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben“ ebenso eine Option sein, wie Mittel des Programms „Jugend für Europa“ (ESF) oder andere Programme. Die Verwaltung wird den Kinder- und Jugendring BonnSeite 2 von 9 Seite 3 e.V. hierbei unterstützen. Der Kinder- und Jugendring Bonn e.V beschreibt gerade für die Möglichkeit Drittmittel einzuwerben einen zusätzlichen Bedarf. Die hier vorgeschlagene städtische Förderung und damit Fachkraftausstattung, wird auch im Falle zusätzlicher Fördermittel als eine mindestens notwendige Basis für die Arbeit des Kinder- und Jugendrings gesehen und soll nicht reduziert werden. Hinsichtlich der Laufzeit des Vertrages besteht zwischen beiden Vertragspartnern Einigkeit darüber, dass diese zu einer Planungssicherheit beim Träger und damit auch zu einer verlässlichen Struktur führen soll. In diesem Zusammenhang wird im Rahmen der Entwicklung des städtischen Kinder- und Jugendförderplanes auch die Förderung des Kinder- und Jugendrings Bonn e.V. festgeschrieben. Die Vertragslaufzeit soll mit dem noch zu fassenden Beschluss zum Kinder- und Jugendförderplan für die Handlungsfelder der Jugendförderung angeglichen und einheitlich gestaltet werden. Zum jetzigen Zeitpunkt wurde daher eine Förderdauer bis Ende 2022 verabredet. Auf Basis des Beschlusses des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 12.08.2020 (DS-Nr. 201431) hat der Kinder- und Jugendring Bonn e.V. vom 01.01.2021 bis zum 31.05.2021 bereits einen Zuschuss in Höhe von bis zu 9.583,33 € erhalten. Zur Förderung des Kinder- und Jugendring Bonn e.V. sind im Haushaltsplanentwurf 2021/2022 jährlich 5.000,- € vorgesehen. Der zusätzliche Bedarf in den Jahren 2021 und 2022 wird aus Mitteln für Maßnahmenzuschüsse (Finanzstelle 151000603, Co-Kontierung 5102015) gedeckt. Die benötigten Finanzmittel stehen im Haushaltsplanentwurf zur Verfügung. Die Auszahlung des Zuschusses entspricht den Regelungen des § 82 GO NRW. Während der vorläufigen Haushaltsführung wird der Zuschuss nur bis zu maximal 80% des Jahreszuschusses ausgezahlt. Finanzielle Auswirkungen: 01.06.2021 - 31.12.2021 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.03 Jugendarbeit 1.51.20.06.03.02 Kinder- und Jugendarbeit außerhalb von Einrichtungen freier Träger sowie Zuschüsse an sonstige Einrichtungen freier Träger Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen EinzahlungenSeite 3 von 9 Seite 4 Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 26.250,00 EUR 151000603/ 73.1000 2021 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 26.250,00 EUR 01.01.2022 - 31.12.2022 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.03 Jugendarbeit 1.51.20.06.03.02 Kinder- und Jugendarbeit außerhalb von Einrichtungen freier Träger sowie Zuschüsse an sonstige Einrichtungen freier Träger Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 45.851,50 EUR 151000603/ 73.1000 2022 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 45.851,50 EUR Anlage/n 1 Entwurf Fördervertrag KJRB e.V. 2021/2022 (öffentlich)Seite 4 von 9 Seite 1 von 5 Fördervertrag zwischen der Bundesstadt Bonn, Amt für Kinder, Jugend und Familie und Kinder- und Jugendring Bonn e.V. _________________________________________ Träger Name Kinder- und Jugendring Bonn e.V. Straße Adolfstraße 77 PLZ und Ort 53111 BonnSeite 5 von 9 Seite 2 von 5 1. Präambel Öffentliche und freie Träger entwickeln im Sinne von § 4 SGB VIII ein partnerschaftliches Miteinander, pfle- gen eine gegenseitige Informationsverantwortung und entwickeln gemeinsame Strategien, um die Belange junger Menschen in Politik und Verwaltung zu stärken. Sie bekräftigen den Willen zur Zusammenarbeit und das gemeinsame Bemühen, die Jugendverbands- und Jugendringsarbeit als Partizipationsinstanz zu stär- ken, Kindern und Jugendlichen in kommunalen Entscheidungsprozessen zusätzliches Gewicht zu geben und für die Stadt Bonn einen Beitrag zur Entwicklung einer kommunalen Jugendpolitik zu leisten. 2. Grundlagen Jugendringe bündeln die Interessen der Jugendverbandsarbeit und vertreten Jugendliche politisch. Sie die- nen als Ort des fachlichen Austausches, setzen Impulse für die inhaltliche Weiterentwicklung der verbandli- chen Jugendarbeit und übernehmen eine Lobbyfunktion für die Anliegen und Interessen der Jugendlichen und ihrer Organisationen. Damit sie als wichtige Anlaufstelle für Jugendverbände und ehrenamtlich in der Jugendarbeit Tätige fungieren können, ist eine verlässliche Struktur erforderlich. Denn gerade für die örtliche Ebene der Jugendverbände ohne hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann der Kinder- und Ju- gendring Bonn e.V. wichtige Aufgaben übernehmen, indem er Ehrenamtliche qualifiziert und unterstützt so- wie die jugendpolitischen Anliegen der Jugendverbände und jungen Menschen zum Ausdruck bringt und vertritt. Die Bundesstadt Bonn unterstützt dies durch eine Förderung des Kinder- und Jugendring Bonn e.V. Sie erfüllt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe die im achten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) vorgesehenen Verpflichtungen, insbesondere gemäß §§ 4, 11, 12, 74 und 79 Absatz 2 SGB VIII in Verbin- dung mit den §§ 11 und 15 des Dritten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (3. AG KJHG –KJFöG). Zwecks Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen wird auf der Grundlage der §§ 53 ff. des zehnten Bu- ches des Sozialgesetzbuches (SGB X) dieser öffentlich-rechtliche Vertrag geschlossen. Grundlage für den Abschluss dieses Vertrages ist der Beschluss des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom xx.xx.2021 (DS-Nr. xxxx). 3. Gegenstand der Förderung Die Bundesstadt Bonn fördert den Kinder- und Jugendring Bonn e.V. durch eine finanzielle Zuwendung zu den Gesamtbetriebskosten. Diese setzen sich zusammen aus Personal- und Sachkosten. Personalkosten sind die Aufwendungen des Trägers für die Vergütung von hauptberuflich tätigen Fachkräf- ten mit einem Beschäftigungsumfang von bis zu 0,5 Vollzeitäquivalenten einschließlich des gesetzlichen Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung und Zusatzversorgungsleistungen (z. B. zusätzliche Altersversor- gung) sowie angemessene Fortbildungskosten. Dabei sind die tariflichen Vergütungsregelungen und Ein- gruppierungsmerkmale des TVÖD-SuE Entgeltgruppe S 12 anzuwenden und das Besserstellungsverbot zu beachten. Abweichungen von den Eingruppierungsmerkmalen und dem Fachkräftegebot erfolgen nur nach sorgfältiger Prüfung auf der Grundlage eines spezifischen Kompetenzprofils. Jede Abweichung wird vor Be- schäftigungsbeginn mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie abgestimmt. Zu den Personalkosten gehören darüber hinaus, Aufwendungen des Trägers für die vertraglich geregelte angemessene Vergütung, der als Ersatz für eine Fachkraft (höchstens 5 Monate) eingestellten Ergänzungs- kräfte. Sachkosten sind die Aufwendungen des Trägers, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Aufgabener- füllung stehen. Insbesondere Programmkosten, laufende Haus- und Gebäudekosten (Kaltmiete), Energie- kosten sowie Kosten für das Material, das für die Erfüllung der Aufgaben als Zusammenschluss der Jugend- verbände notwendig ist. Anschaffungen, Instandhaltungen und Investitionen, die einen Einzelgegenstands- wert von 800,00 Euro ohne MwSt. übersteigen, können nicht als Betriebskosten anerkannt werden. Ausgehend der vorgenannten Rechtsvorschriften erhält der Kinder- und Jugendring Bonn e.V. jährlich eine Förderung von bis zu 45.000,00 Euro.Seite 6 von 9 Seite 3 von 5 Für das Jahr 2021 wird diese Förderung anteilig gewährt. Die Förderung der Personalkosten (Berechnungs- grundlage: 32.750,00 €) wird jährlich beginnend mit dem Jahr 2022 um 2,6 Prozent gesteigert. Die Fördersumme wird monatlich im Voraus in Teilbeträgen ausgezahlt. Beide Vertragsparteien stellen folgende Ziele für die Arbeit des freien Trägers fest: Der Kinder- und Jugendring Bonn e. V. fungiert als Ansprechpartner/ (als Schnittstelle) und Experte insbesondere für Jugendverbandsarbeit für Politik und Verwaltung. Der Kinder- und Jugendring Bonn e. V. ist Gesprächspartner und Experte für die Belange junger Menschen in Bonn auch über die Jugendhilfe hinaus. Der Kinder- und Jugendring Bonn e. V. leistet fachliche Unterstützung für die Vertreterinnen und Vertreter der Jugendverbände im Jugendhilfeausschuss. (Diese Aufgabe nimmt er ana- log zu den Fraktionsgeschäftsstellen der politischen Parteien wahr.) Der Kinder- und Jugendring Bonn e. V. leistet fachliche Beratung der Jugendverbände und Jugendgruppen in Bonn. Der Kinder- und Jugendring Bonn e.V. sensibilisiert die (jugend)politischen Akteurinnen und Akteure für die Bedarfe des Ehrenamts. Der Kinder- und Jugendring Bonn e.V. holt Ideen und Impulse durch fachlichen Austausch mit anderen Jugendringen in NRW bzw. bundesweit nach Bonn. Der Kinder- und Jugendring Bonn e.V. organisiert Veranstaltungen auf Initiative der Jugend- verbände und -gruppen bzw. junger Menschen. 4. Pflichten des öffentlichen Trägers Die Bundesstadt Bonn führt mit dem Kinder- und Jugendring Bonn e.V. den Wirksamkeitsdialog. 5. Pflichten des freien Trägers Der Kinder- und Jugendring Bonn e.V. verpflichtet sich der Stadt Bonn analog zu den §§ 44 und 91 Landeshaushaltsordnung – LHO – ein umfassendes Prüfungsrecht einzuräumen. Danach ist die Stadt berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Ge- schäftsunterlagen zur Prüfung anzufordern sowie die Verwendung der Zuwendung durch Einsicht in die Bücher, Belege und sonstigen Geschäftsunterlagen zu prüfen bzw. durch Dritte prüfen zu lassen. In den Fällen, in denen der Jugendring zur Erfüllung des Zuwendungszwecks Mittel an Dritte weiter- leiten darf, sind diese Rechte der Stadt auch Dritten gegenüber auszubedingen. Die erforderlichen Belege sind mindestens 6 Jahre aufzubewahren. den besonderen Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII und den Aus- schluss einschlägig vorbestrafter Personen von der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (§72a SGB VIII) durch Abschluss und Umsetzung der Vereinbarungen zum Kinderschutz zu gewährleisten. Zuschüsse anderer öffentlichen Stellen zu beantragen. Ebenso ist die Erhöhung von Eigenmitteln durch Spenden, Fundraising oder dem Erheben eines Mitgliedsbeitrags möglich und wird nicht auf die Förderung angerechnet. jährlich einen Verwendungsnachweis bis zum 1. April des auf den Abrechnungszeitraum folgenden Jahres vorzulegen. Vereinbarungen zum Wirksamkeitsdialog gem. Ziffer 6 dieses Vertrags können von dieser Frist abweichen. die Stadt Bonn umgehend zu informieren, falls sich Überfinanzierungen abzeichnen sollten, um eine Vertragsanpassung im laufenden Kalenderjahr abzustimmen.Seite 7 von 9 Seite 4 von 5 6. Verwendungsnachweis und Wirksamkeitsdialog Der Nachweis über die Mittelverwendung umfasst einen qualitativen und einen quantitativen Teil: Qualitativer Teil: Die Förderung des Kinder- und Jugendring Bonn e.V. erfolgt unter der Maßgabe einen Wirksamkeitsdialog zu führen und Zielvereinbarungen zu schließen. Der Wirksamkeitsdialog ist ein Instrument der Qualitätssi- cherung und Qualitätsentwicklung. Er wird jährlich zwischen dem Vorstand und der Geschäftsführung des Kinder- und Jugendring Bonn e.V. und der Jugendpflege der Bundesstadt Bonn als standardisierter Dialog geführt. Die Gesprächsinhalte und der Ablauf des standardisierten Dialogs werden zwischen beiden Ver- tragsparteien einvernehmlich im Vorfeld geklärt. Dabei betrachten sich freier und öffentlicher Träger nicht in einer übereinander urteilenden Rolle. Die Ergebnisse dieses Wirksamkeitsdialogs werden dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie mitge- teilt. Quantitativer Teil: Im zahlenmäßigen Verwendungsnachweis ist die vertragsgemäße Verwendung der städtischen Fördermittel nachvollziehbar mittels Belegliste nachzuweisen. Für jede Ausgabe muss ein Originalbeleg mit erkennbarem Zweckbezug vorgehalten und beigefügt werden. Ausgaben, die nicht durch einen Originalbeleg nachgewie- sen werden können, werden nicht als Nachweise zur vertraglichen Verwendung der städtischen Fördermittel anerkannt. Das Verfahren soll analog der Förderung der Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit gestaltet werden. 7. Rückzahlung von Fördermitteln Die Fördermittel sind vom Kinder- und Jugendring Bonn e.V. an die Bundesstadt Bonn in folgenden Fällen in Teilen oder in Gänze zurückzuerstatten: Die Mittelverwendung kann nicht durch Belege nachgewiesen werden. Die Mittelverwendung erfolgt nicht zur Verfolgung der in Ziffer 3 vereinbarten Ziele. Der Kinder- und Jugendring Bonn e.V. erlangt die Fördermittel auf Basis grob fahrlässig oder vor- sätzlich getätigter falscher Angaben. Die Arbeit des Kinder- und Jugendring Bonn e.V. wird im Vertragszeitraum bzw. Abrechnungsjahr eingestellt. 8. Kündigung Eine fristlose Kündigung kann nur schriftlich erfolgen und bedarf einer besonderen Begründung. Besondere Gründe, die die Bundesstadt Bonn bzw. den Kinder- und Jugendring Bonn e.V. berechtigen, frist- los zu kündigen, liegen u.a. vor, wenn der Kinder- und Jugendring Bonn e.V. den Wirksamkeitsdialog verweigert, wenn der Kinder- und Jugendring Bonn e.V. nach Aufforderung durch die Stadt innerhalb von 3 Monaten die in Ziffer 3 vereinbarten Kernaufgaben nicht erfüllt, wenn eine erhebliche zweckfremde Verwendung der gewährten Förderung festgestellt wird oder vom Kinder- und Jugendring Bonn e.V. vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben zur Erlangung der Fördermittel gemacht wurden.Seite 8 von 9 Seite 5 von 5 9. Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen und Vertragslaufzeit Der Vertrag wird nach dem rechtskräftigen Beschluss des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Bonn bis zum 31.12.2022 geschlossen. Er kann in diesem Zeitraum durch eine neue Vereinbarung auf Grundlage des Kinder- und Jugendförderplans der Bundesstadt Bonn abgelöst werden. Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln des Vertrages beeinträchtigt nicht die Wirksamkeit des übrigen Ver- trags. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, im Falle unwirksamer Bestimmungen, diese so zu ersetzen, dass sie dem Beabsichtigten in zulässiger Form und unter Beachtung der Zielsetzungen des SGB VIII nahe- kommen. Beide Vertragsparteien erhalten jeweils eine rechtsverbindlich unterschriebene Ausfertigung dieses Vertrags. Bonn, den Bonn, den ____________________________ __________________________ Für die Bundesstadt Bonn Für den Kinder- und Jugendring Bonn e.V. Bonn, den __________________________ Für den Kinder- und Jugendring Bonn e.V.Seite 9 von 9
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