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210931-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Betreuungsplätze für Kinder im Vorschulalter

Nummer
210931-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
14.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 29.06.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210931 Betreuungsplätze für Kinder im Vorschulalter

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210931-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Betreuungsplätze für Kinder im Vorschulalter
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 29.06.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Wie viele Kindergarten- bzw. Betreuungsplätze in der
Kindertagespflege stehen im Stadtbezirk Hardtberg zur Verfügung?
Im Kindergartenjahr 2021/2022 stehen im Stadtbezirk Hardtberg in den 19
Kindertageseinrichtungen ca. 230 Betreuungsplätze für unter drei Jährige und
919 Plätze für Kinder ab drei Jahren (insgesamt 1.149) in öffentlich geförderten
Kindertagesstätten zur Verfügung. Darüber hinaus werden ca. 116
Betreuungsplätze in der Kindertagespflege belegt.
2. Wie hoch ist der tatsächliche Bedarf an sogenannten U3-Plätzen aber
auch Ü3-Plätzen für den Stadtbezirk Hardtberg?
Mit dem Kindertagesstättenbedarfsplan wurden auf Grundlage einer
umfänglichen Elternbefragung Zielversorgungsquoten für Kinder unter und über
drei Jahren festgelegt: Für Kinder unter drei Jahren wird demnach im Ergebnis
eine Versorgungsquote von 58 % in Kita oder Tagespflege und für Kinder im
Alter von drei bis unter sechs Jahren von 102% als bedarfsgerecht angesehen.
Im Stadtbezirk Hardtberg fehlen demnach 232 U3-Betreuungsplätze. Für
Kinder ab drei Jahren müssen noch 111 Kitaplätze geschaffen werden, um
allen Kindern wohnortnah einen Betreuungsplatz anbieten zu können.
Mit den Neubauten am TÜV Medinghoven und auf dem Gelände der
Gallwitzkaserne kann hier in einer Perspektive von 2-3 Jahren erste Entlastung
geschaffen werden.
Perspektivisch kommen noch mindestens 4 Kitas, die im Rahmen des
Baulandmodells errichtet werden, hinzu. Aufgrund der Bebauungsplanverfahren
ist hier mit einem Zeithorizont von 5-10 Jahren zu rechnen.
3. Wie ist die tatsächliche Unterstützung betroffener Familien bei der
Suche wohnortnaher Plätze konkret gestaltet?
Grundsätzlich können alle Familien über das internetbasierte Elternportal KITA-
NET Bonn zunächst selbst nach einem Betreuungsplatz suchen. Hier können
die Eltern ihre Kinder das ganze Jahr auf die Wartelisten derSeite 1 von 3
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Kindertageseinrichtungen setzen lassen und gezielt nach wohnortnahen Kitas
suchen. Die entsprechende Vormerkung sollte mindestens 6 Monate vor dem
gewünschten Termin erfolgen. Die Eltern haben einen persönlichen Zugang auf
die Anmeldedaten und erhalten über dieses System Informationen zum Stand
des Vermittlungsprozesses. Die Daten und Bewerbungen können jederzeit von
den Eltern angepasst oder geändert werden.
Sollte die selbständige Suche der Eltern nicht zum direkten Erfolg führen und
Unterstützungsbedarf bei der Suche nach einem Betreuungsplatz bestehen,
können sich die Eltern an das Familienbüro wenden. Über dieses Angebot
werden sie über die Internetseite der Stadt Bonn, die FAQs in KITA-NET Bonn
und bei Absagen durch die Einrichtungen zusätzlich informiert. Im Familienbüro
wird man gemeinsam mit den Eltern besprechen, ob bereits alle in Frage
kommenden Einrichtungen berücksichtigt wurden, bzw. welche Einrichtungen
eventuell darüber hinaus noch in Betracht kommen könnten. Bei Eltern mit
Kindern unter 3 Jahren wird außerdem auf die Alternative einer Betreuung in
der Kindertagespflege hingewiesen und eine Kontaktaufnahme mit dem
Netzwerk Kindertagespflege empfohlen.
Das Familienbüro ist aufgrund der normalen Fluktuation in einer Stadt das
ganze Jahr bemüht, Familien bei der Suche nach geeigneten und
wohnortnahen Betreuungsplätzen zu unterstützen. Mit entsprechender Geduld
konnten viele Familien in der Vergangenheit, trotz der nicht ausreichenden
Anzahl an Betreuungsplätzen, am Ende zufriedengestellt werden.
Es gibt für die Familien kein Anrecht auf einen Platz in der Wunschkita oder die
gemeinsame Betreuung von Geschwisterkindern, trotzdem werden im Rahmen
der Verfügbarkeit immer individuelle für die Familien passende
Betreuungslösungen angestrebt.
4. Nach welchen Kriterien werden die Plätze vergeben?
Die Aufnahmekriterien legt der Träger in eigener Zuständigkeit fest.
Für die städt. Kindertageseinrichtung gilt insbesondere:
 Es werden ausschließlich Kinder aus dem Stadtgebiet Bonn
aufgenommen, vorrangig aus dem näheren Wohngebiet.
 Vorrangig werden Kinder aus sozial- und wirtschaftlich
benachteiligten Bevölkerungsgruppen wegen Berufstätigkeit der
Eltern sowie im letzten Jahr vor der Einschulung berücksichtigt
 Die Altersmischung soll ebenso gewährleistet sein wie eine
Gruppenstruktur, die die Integration von Kindern mit
Migrationshintergrund ermöglicht
 Geschwisterkinder können vorrangig berücksichtigt werden
5. Wie ist Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Trägern
ausgestaltet?
Das Familienbüro arbeitet mit den Leitungen aller Kindertageseinrichtungen der
unterschiedlichen Träger kooperativ zusammen und ist sehr an einem
konstruktiven Austausch interessiert. Durch die Einführung von KITA-NET Bonn
wird der Bewerbungsprozess bis zum Vertrag digital ausgeführt und im SystemSeite 2 von 3
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zur Einsicht von beiden Seiten dokumentiert. Die Zusammenarbeit konnte in
den vergangenen Jahren kontinuierlich verbessert werden. Zwischenzeitlich
wenden sich einige Einrichtungsleitungen aufgrund der vertrauensvollen
Zusammenarbeit bei der Nachbelegung von Plätzen direkt wegen
Belegungsvorschlägen an das Familienbüro und nehmen Vorschläge gerne an.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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