210931-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Betreuungsplätze für Kinder im Vorschulalter
Kerndaten
- Nummer
- 210931-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 14.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210931-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Betreuungsplätze für Kinder im Vorschulalter Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 29.06.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Wie viele Kindergarten- bzw. Betreuungsplätze in der Kindertagespflege stehen im Stadtbezirk Hardtberg zur Verfügung? Im Kindergartenjahr 2021/2022 stehen im Stadtbezirk Hardtberg in den 19 Kindertageseinrichtungen ca. 230 Betreuungsplätze für unter drei Jährige und 919 Plätze für Kinder ab drei Jahren (insgesamt 1.149) in öffentlich geförderten Kindertagesstätten zur Verfügung. Darüber hinaus werden ca. 116 Betreuungsplätze in der Kindertagespflege belegt. 2. Wie hoch ist der tatsächliche Bedarf an sogenannten U3-Plätzen aber auch Ü3-Plätzen für den Stadtbezirk Hardtberg? Mit dem Kindertagesstättenbedarfsplan wurden auf Grundlage einer umfänglichen Elternbefragung Zielversorgungsquoten für Kinder unter und über drei Jahren festgelegt: Für Kinder unter drei Jahren wird demnach im Ergebnis eine Versorgungsquote von 58 % in Kita oder Tagespflege und für Kinder im Alter von drei bis unter sechs Jahren von 102% als bedarfsgerecht angesehen. Im Stadtbezirk Hardtberg fehlen demnach 232 U3-Betreuungsplätze. Für Kinder ab drei Jahren müssen noch 111 Kitaplätze geschaffen werden, um allen Kindern wohnortnah einen Betreuungsplatz anbieten zu können. Mit den Neubauten am TÜV Medinghoven und auf dem Gelände der Gallwitzkaserne kann hier in einer Perspektive von 2-3 Jahren erste Entlastung geschaffen werden. Perspektivisch kommen noch mindestens 4 Kitas, die im Rahmen des Baulandmodells errichtet werden, hinzu. Aufgrund der Bebauungsplanverfahren ist hier mit einem Zeithorizont von 5-10 Jahren zu rechnen. 3. Wie ist die tatsächliche Unterstützung betroffener Familien bei der Suche wohnortnaher Plätze konkret gestaltet? Grundsätzlich können alle Familien über das internetbasierte Elternportal KITA- NET Bonn zunächst selbst nach einem Betreuungsplatz suchen. Hier können die Eltern ihre Kinder das ganze Jahr auf die Wartelisten derSeite 1 von 3 Seite 2 Kindertageseinrichtungen setzen lassen und gezielt nach wohnortnahen Kitas suchen. Die entsprechende Vormerkung sollte mindestens 6 Monate vor dem gewünschten Termin erfolgen. Die Eltern haben einen persönlichen Zugang auf die Anmeldedaten und erhalten über dieses System Informationen zum Stand des Vermittlungsprozesses. Die Daten und Bewerbungen können jederzeit von den Eltern angepasst oder geändert werden. Sollte die selbständige Suche der Eltern nicht zum direkten Erfolg führen und Unterstützungsbedarf bei der Suche nach einem Betreuungsplatz bestehen, können sich die Eltern an das Familienbüro wenden. Über dieses Angebot werden sie über die Internetseite der Stadt Bonn, die FAQs in KITA-NET Bonn und bei Absagen durch die Einrichtungen zusätzlich informiert. Im Familienbüro wird man gemeinsam mit den Eltern besprechen, ob bereits alle in Frage kommenden Einrichtungen berücksichtigt wurden, bzw. welche Einrichtungen eventuell darüber hinaus noch in Betracht kommen könnten. Bei Eltern mit Kindern unter 3 Jahren wird außerdem auf die Alternative einer Betreuung in der Kindertagespflege hingewiesen und eine Kontaktaufnahme mit dem Netzwerk Kindertagespflege empfohlen. Das Familienbüro ist aufgrund der normalen Fluktuation in einer Stadt das ganze Jahr bemüht, Familien bei der Suche nach geeigneten und wohnortnahen Betreuungsplätzen zu unterstützen. Mit entsprechender Geduld konnten viele Familien in der Vergangenheit, trotz der nicht ausreichenden Anzahl an Betreuungsplätzen, am Ende zufriedengestellt werden. Es gibt für die Familien kein Anrecht auf einen Platz in der Wunschkita oder die gemeinsame Betreuung von Geschwisterkindern, trotzdem werden im Rahmen der Verfügbarkeit immer individuelle für die Familien passende Betreuungslösungen angestrebt. 4. Nach welchen Kriterien werden die Plätze vergeben? Die Aufnahmekriterien legt der Träger in eigener Zuständigkeit fest. Für die städt. Kindertageseinrichtung gilt insbesondere: Es werden ausschließlich Kinder aus dem Stadtgebiet Bonn aufgenommen, vorrangig aus dem näheren Wohngebiet. Vorrangig werden Kinder aus sozial- und wirtschaftlich benachteiligten Bevölkerungsgruppen wegen Berufstätigkeit der Eltern sowie im letzten Jahr vor der Einschulung berücksichtigt Die Altersmischung soll ebenso gewährleistet sein wie eine Gruppenstruktur, die die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund ermöglicht Geschwisterkinder können vorrangig berücksichtigt werden 5. Wie ist Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Trägern ausgestaltet? Das Familienbüro arbeitet mit den Leitungen aller Kindertageseinrichtungen der unterschiedlichen Träger kooperativ zusammen und ist sehr an einem konstruktiven Austausch interessiert. Durch die Einführung von KITA-NET Bonn wird der Bewerbungsprozess bis zum Vertrag digital ausgeführt und im SystemSeite 2 von 3 Seite 3 zur Einsicht von beiden Seiten dokumentiert. Die Zusammenarbeit konnte in den vergangenen Jahren kontinuierlich verbessert werden. Zwischenzeitlich wenden sich einige Einrichtungsleitungen aufgrund der vertrauensvollen Zusammenarbeit bei der Nachbelegung von Plätzen direkt wegen Belegungsvorschlägen an das Familienbüro und nehmen Vorschläge gerne an. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de