210930 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für eine Säulen-Pappel auf dem Grundstück Paulusstraße 39, 53227 Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 210930
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 27.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.069 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 210930 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für eine Säulen-Pappel auf dem Grundstück Paulusstraße 39, 53227 Bonn Beratungsfolge Baumkommission 14.06.2021 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 16.06.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für eine Säulen-Pappel auf dem Grundstück Paulusstraße 39, 53227 Bonn wird erteilt. Begründung Die Säulen-Pappel (Populus nigra ‘Italica‘) weist einen Stammumfang von 434 cm, einen Kronendurchmesser von 12 m und eine Höhe von 27 m auf. Der Zustand des Baumes wurde mit ausreichend beurteilt, jedoch zeigt der Baum altersbedingt typische Anzeichen eines sich verschlechternden Vitalitätszustandes wie Totholz bis in den Starkastbereich und Bruchgefahr von Totholz aus der Krone. Die Pappel steht im Industriegebiet inmitten versiegelter Flächen oder Lagerflächen unmittelbar an der Grundstücksgrenze und ist teilweise in das Grundstück der Firma Baustoffe Becker gewachsen. Zur Sicherung des Baustofflagers und um dem Baum etwas Platz zu verschaffen, wurde eine Baustahlmatte als Zaunanlage eingesetzt. Diese ist jetzt teilweise in den Stamm hineingewachsen. Des Weiteren ist ein Beleuchtungsmast zum Treppenabgang zu den Sozialräumen der Mitarbeiter in die Krone eingewachsen, was von der Arbeitssicherheit bereits beanstandet wurde. Es gab bereits mehrfach Starkastbrüche auf das Firmengelände. Es besteht daher latente Astbruchgefahr, die Kunden und Mitarbeiter treffen könnte. Diese Situation lässt sich nicht mehr durch Schnittmaßnahmen auf ein zumutbares Maß bringen, da bei diesen notwendigen Maßnahmen die Pappel so geschädigt würde, dass nur noch ein nicht erhaltenswerter Restbaum übrig bliebe. Aufgrund dessen sollte der Baum zur Gefahrenabwehr entfernt werden.Seite 1 von 6 Seite 2 Als Ersatzpflanzung für die Säulen-Pappel wird ein standortgerechter Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert. Anlage/n 1 Fotos (öffentlich)Seite 2 von 6 Seite 3 von 6 Seite 4 von 6 Seite 5 von 6 Seite 6 von 6
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de