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210930 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine Säulen-Pappel auf dem Grundstück Paulusstraße 39, 53227 Bonn

Nummer
210930
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
27.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Baumkommission 14.06.2021 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 22.06.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
210930
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für eine Säulen-Pappel auf dem
Grundstück Paulusstraße 39, 53227 Bonn
Beratungsfolge
Baumkommission 14.06.2021 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 16.06.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Säulen-Pappel auf dem Grundstück
Paulusstraße 39, 53227 Bonn wird erteilt.
Begründung
Die Säulen-Pappel (Populus nigra ‘Italica‘) weist einen Stammumfang
von 434 cm, einen Kronendurchmesser von 12 m und eine Höhe von 27
m auf. Der Zustand des Baumes wurde mit ausreichend beurteilt, jedoch
zeigt der Baum altersbedingt typische Anzeichen eines sich
verschlechternden Vitalitätszustandes wie Totholz bis in den
Starkastbereich und Bruchgefahr von Totholz aus der Krone.
Die Pappel steht im Industriegebiet inmitten versiegelter Flächen oder
Lagerflächen unmittelbar an der Grundstücksgrenze und ist teilweise in
das Grundstück der Firma Baustoffe Becker gewachsen. Zur Sicherung
des Baustofflagers und um dem Baum etwas Platz zu verschaffen,
wurde eine Baustahlmatte als Zaunanlage eingesetzt. Diese ist jetzt
teilweise in den Stamm hineingewachsen. Des Weiteren ist ein
Beleuchtungsmast zum Treppenabgang zu den Sozialräumen der
Mitarbeiter in die Krone eingewachsen, was von der Arbeitssicherheit
bereits beanstandet wurde. Es gab bereits mehrfach Starkastbrüche auf
das Firmengelände.
Es besteht daher latente Astbruchgefahr, die Kunden und Mitarbeiter
treffen könnte. Diese Situation lässt sich nicht mehr durch
Schnittmaßnahmen auf ein zumutbares Maß bringen, da bei diesen
notwendigen Maßnahmen die Pappel so geschädigt würde, dass nur
noch ein nicht erhaltenswerter Restbaum übrig bliebe.
Aufgrund dessen sollte der Baum zur Gefahrenabwehr entfernt werden.Seite 1 von 6
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Als Ersatzpflanzung für die Säulen-Pappel wird ein standortgerechter
Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert.
Anlage/n
1 Fotos (öffentlich)Seite 2 von 6
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Datenstand: 03.11.2026, 00:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de