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210929 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für einen Silber-Ahorn auf dem Grundstück Gartenweg 53, 53229 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens

Nummer
210929
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
28.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 22.06.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Baumkommission 14.06.2021 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
210929
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für einen Silber-Ahorn auf dem
Grundstück Gartenweg 53, 53229 Bonn im
Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens
Beratungsfolge
Baumkommission 14.06.2021 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 22.06.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für einen Silber-Ahorn (Acer saccharinum) auf dem
Grundstück Gartenweg, 53229 Bonn im Rahmen eines
Baugenehmigungsverfahrens wird erteilt. Die Genehmigung wird erst
wirksam mit Erteilung der Baugenehmigung AZ: 460100 EK.
Begründung
Auf dem Grundstück soll ein Einfamilienwohnhaus mit Garage errichtet
werden. Für die Baumaßnahme muss ein Silber-Ahorn mit einem
Stammumfang von 267 cm, 17 m Kronendurchmesser und einer Höhe
von 21 m gefällt werden. Der Zustand des Baumes wurde mit
“befriedigend” bewertet.
Da der Silber-Ahorn innerhalb des zu errichtenden Baukörpers steht,
kann er bei Realisierung des Bauvorhabens nicht erhalten werden.
Ein weiterer, zunächst zum Erhalt vorgesehener, zweistämmiger Silber-
Ahorn, der einen Stammumfang von 253 cm aufweist, befindet sich
durch Engstand und frühere Kroneneinkürzungen über der öffentlichen
Fläche des Gartenwegs in einem mangelhaften Zustand und muss
wegen Bruchgefahr von Kronenteilen aus Zustandsgründen entfernt
werden.
Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung der o.g.
Bäume ist nicht möglich. Entsprechend § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum
Schutz des Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die
Fällgenehmigung zur Verwirklichung der zulässigen baulichen
Maßnahme zu erteilen.
Als Ersatzpflanzung für den Silber-Ahorn wird ein standortgerechter
Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert.Seite 1 von 5
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Anlage/n
1 Fotos Gartenweg 53_ 53229 Bonn (öffentlich)
2 Plan (öffentlich)Seite 2 von 5
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Datenstand: 03.11.2026, 01:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de