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210927 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine Eiche auf dem Grundstück Promenadenweg, 53175 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens

Nummer
210927
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
27.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 01.09.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Baumkommission 14.06.2021 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
210927
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für eine Eiche auf dem
Grundstück Promenadenweg, 53175 Bonn im
Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens
Beratungsfolge
Baumkommission 14.06.2021 Empfehlung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.06.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Eiche (Quercus) auf dem Grundstück
Promenadenweg, 53175 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens
wird erteilt.
Begründung
Auf dem Grundstück soll ein Wohnhaus für eine Wohngruppe errichtet werden.
Für die Baumaßnahme müssen eine Eiche mit einem Stammumfang von mehr
als 200 cm sowie zwei weitere satzungsgeschützte Bäume mit einem
Stammumfang von weniger als 200 cm gefällt werden.
Eine weitere Eiche, die sich nördlich der Baumaßnahme befindet und einen
Stammumfang von 300 cm aufweist, kann hingegen durch eine Umplanung
erhalten werden. Zum Schutz des Baumes wird vor Baubeginn entlang der
Oberkante der Baugrube bis auf Gründungsniveau von einer Fachfirma ein
Wurzelvorhang eingebaut, um auch mögliche Wurzeln des Baumes in diesem
Bereich zu schützen.
Die Eiche (Baum Nr. 2, vgl. Anlage) weist einen Stammumfang von 245 cm,
einen Kronendurchmesser von 12 m und eine Höhe von ca. 19 m auf. Der
Zustand des Baumes wurde mit zufriedenstellend beurteilt.
Bei den weiteren satzungsgeschützten Bäumen handelt es sich um eine Buche
(Fagus) mit einem Stammumfang von 170 cm (Nr. 1), die im Baufeld steht, und
eine zweistämmige Buche mit einem gesamten Stammumfang von 190 cm (Nr.
4), die unmittelbar am Rand der Baugrube steht.
Bei Realisierung der Baumaßnahme müssen diese Bäume zur Fällung
freigegeben werden, da sie sich im Bereich des zu errichtenden Baukörpers
oder im Arbeitsbereich befinden und daher nicht erhalten werden können.
Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung der o.g. Bäume ist
nicht möglich. Entsprechend § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum Schutz desSeite 1 von 4
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Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die Fällgenehmigung zur
Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zu erteilen.
Als Ersatzpflanzung für die Eiche wird ein heimischer Laubbaum mit einem
Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert. Auch für die weiteren
satzungsgeschützten Bäume, die für diese Maßnahme zur Fällung freigegeben
werden sollen, werden Ersatzpflanzungen gefordert.
Anlage/n
1 Foto Eiche Promenadenweg (öffentlich)
2 Plan Promenadenweg (öffentlich)Seite 2 von 4
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Datenstand: 02.11.2026, 18:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de