210927 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für eine Eiche auf dem Grundstück Promenadenweg, 53175 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens
Kerndaten
- Nummer
- 210927
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 27.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 210927 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für eine Eiche auf dem Grundstück Promenadenweg, 53175 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens Beratungsfolge Baumkommission 14.06.2021 Empfehlung Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.06.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für eine Eiche (Quercus) auf dem Grundstück Promenadenweg, 53175 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens wird erteilt. Begründung Auf dem Grundstück soll ein Wohnhaus für eine Wohngruppe errichtet werden. Für die Baumaßnahme müssen eine Eiche mit einem Stammumfang von mehr als 200 cm sowie zwei weitere satzungsgeschützte Bäume mit einem Stammumfang von weniger als 200 cm gefällt werden. Eine weitere Eiche, die sich nördlich der Baumaßnahme befindet und einen Stammumfang von 300 cm aufweist, kann hingegen durch eine Umplanung erhalten werden. Zum Schutz des Baumes wird vor Baubeginn entlang der Oberkante der Baugrube bis auf Gründungsniveau von einer Fachfirma ein Wurzelvorhang eingebaut, um auch mögliche Wurzeln des Baumes in diesem Bereich zu schützen. Die Eiche (Baum Nr. 2, vgl. Anlage) weist einen Stammumfang von 245 cm, einen Kronendurchmesser von 12 m und eine Höhe von ca. 19 m auf. Der Zustand des Baumes wurde mit zufriedenstellend beurteilt. Bei den weiteren satzungsgeschützten Bäumen handelt es sich um eine Buche (Fagus) mit einem Stammumfang von 170 cm (Nr. 1), die im Baufeld steht, und eine zweistämmige Buche mit einem gesamten Stammumfang von 190 cm (Nr. 4), die unmittelbar am Rand der Baugrube steht. Bei Realisierung der Baumaßnahme müssen diese Bäume zur Fällung freigegeben werden, da sie sich im Bereich des zu errichtenden Baukörpers oder im Arbeitsbereich befinden und daher nicht erhalten werden können. Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung der o.g. Bäume ist nicht möglich. Entsprechend § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum Schutz desSeite 1 von 4 Seite 2 Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die Fällgenehmigung zur Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zu erteilen. Als Ersatzpflanzung für die Eiche wird ein heimischer Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert. Auch für die weiteren satzungsgeschützten Bäume, die für diese Maßnahme zur Fällung freigegeben werden sollen, werden Ersatzpflanzungen gefordert. Anlage/n 1 Foto Eiche Promenadenweg (öffentlich) 2 Plan Promenadenweg (öffentlich)Seite 2 von 4 Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de